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Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e. V.

AutorHubertus Gersdorf
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zu Kommunikationsfragen 47
Seitenanzahl130 Seiten
ISBN9783428530236
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,90 EUR
'Wer nicht online geht, wandert ins Museum' (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als 'dienende Freiheit' ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die 'dienende (Medien-)Freiheiten' nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
A. Gegenstand und Gang der Untersuchung12
B. Bedeutung des Internet in der Informationsgesellschaft14
I. Internet als „Mitmach-Netz“: Massenkommunikation als (Jedermann-)Kommunikation für und durch die Masse14
II. Bedeutungszuwachs des Internet in Deutschland15
III. Technologisches Umfeld: Rasanter Anstieg von Festnetz- und mobilen Breitbandanschlüssen21
C. Verfassungsrechtliche Grundlegung25
I. Kardinalfrage: Von welchem Verständnis der Massenkommunikationsgrundrechte geht man aus?27
II. Massenkommunikationsgrundrechte als Funktionsgrundrechte: Konzeption – offene Fragen – Auswirkungen auf die Legitimation öffentlich-rechtlicher Onlineangebote30
1. Massenkommunikationsgrundrechte als „dienende Freiheiten“30
2. Kein Raum für die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit34
3. Wahlfreiheit des Gesetzgebers bei der Entscheidung für ein Modell der Medienordnung37
a) Strukturelle Defizite des Marktmodells39
aa) Informationsasymmetrien39
bb) Externe Effekte39
cc) Konzentration durch Skalen- und Verbundvorteile40
dd) Nicht-Ausschließbarkeit40
b) Fazit: Öffentlich-rechtliches Integrationsmodell als zulässige Organisationsform der Massenmedien41
4. Dogmatische Unterbelichtung des Grundsatzes der Neutralität des Staates im Kommunikationsprozess: Rechtfertigungsbedürftigkeit einer gebührenfinanzierten Vollversorgung durch öffentlich-rechtliche Medienunternehmen44
a) Grundsatz der Neutralität des Staates im publizistischen Wettbewerb44
b) Gebührenfinanzierte Vollversorgung durch öffentlich-rechtliche Medienunternehmen als staatliche Beeinträchtigung des publizistischen Wettbewerbs46
aa) Gebührenfinanzierte Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Vollversorgung46
bb) Gebührenfinanzierte Vollversorgung öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen auch in anderen Medienbereichen?50
III. (Neu-)Konzeption der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung51
1. (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der Massenkommunikationsgrundrechte53
a) Medienfreiheiten als Jedermann-Freiheiten: Vom elitären zum egalitären Charakter der Massenkommunikationsgrundrechte56
b) Europarechtliche Direktiven60
aa) Europarechtliche Perspektive: Medienfreiheiten als Individualgrundrechte60
bb) Verbindlichkeit des Europarechts für die Interpretation der Massenkommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes64
2. Gewährleistung gleichgewichtiger Vielfalt in den Medien als objektiv-rechtliche Zielsetzung der Massenkommunikationsgrundrechte66
3. Abwägungsmaßstab bei Zielkonflikt: Strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit68
4. Marktmodell als (kommunikations-)verfassungsrechtliches Regelmodell70
5. Neutralität des Staates im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb: Notwendigkeit einer strikten Rechtfertigung des Gebührenprivilegs73
a) Staatliche Neutralitätspflicht als anerkanntes Strukturprinzip im Pressebereich73
b) Staatliche Neutralitätspflicht als Strukturprinzip der gesamten Kommunikationsverfassung76
c) Publizistischer und wirtschaftlicher Wettbewerb77
d) Rundfunkgebührenprivileg als strikt rechtfertigungsbedürftige selektive Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks83
6. (Möglichst weitgehende) Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als verfassungsrechtliche Direktive84
D. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks92
I. Verfassungsrechtliches Verbot einer Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet96
II. Quantitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks98
III. Qualitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks99
IV. Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks104
1. Digitale Textdienste als Presse oder Rundfunk im Sinne des Verfassungsrechts?104
2. Unzulässigkeit selbstständiger Textdienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks108
3. Sendungsbezug bzw. (Video-, Audio-)Telemedienbezug als Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks110
E. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein externes und staatsfrei organisiertes Kontrollgremium113
Zusammenfassung in Thesen116
I. Gegenstand der Untersuchung116
II. Verfassungsrechtliche Grundlegung116
III. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks120
Literaturverzeichnis124

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