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E-Book

Management und Bilanzierung von Emissionsrechten

Strategien und Handlungsoptionen

AutorEdgar Löw, Nicolle Pietsch
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl180 Seiten
ISBN9783834987570
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis44,99 EUR
Die Entwicklung von Bilanzierungsmöglichkeiten und das Aufzeigen von Wahlrechten, durch die Unternehmen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, stellen einen Schwerpunkt des Werks dar. Strategien und praxisnahe Handlungsoptionen im Umgang mit Emissionsrechten ergänzen es.

Prof. Dr. Edgar Löw ist Partner bei KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und leitet das Department of Professional Practice Banking & Finance.
Wirtschaftsprüferin Nicolle Pietsch ist zugleich Diplom-Kauffrau und Diplom-Volkswirtin. Sie ist tätig als Managerin im Department of Professional Practice Banking & Finance.

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Leseprobe
6 Zusammenfassung (S. 172-173)

Durch die Einführung des im Kyoto-Protokoll definierten Emissionshandels wird der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen sowohl nach internationalen als auch nach nationalen Gesetzen an den Besitz von Emissionsrechten geknüpft. Der Emissionshandel begründet ein Genehmigungsund Handelssystem, das einerseits zur Emission von Treibhausgasen berechtigt und andererseits den Emissionsausstoß begrenzt.

Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang Emissionsrechte zur Verfügung gestellt. Während in der ersten Handelsperiode (2005-2007) alle Emissionsrechte kostenlos zugeteilt wurden, erfolgt seit 2008 eine Versteigerung von Berechtigungen. Die bisherige kostenlose Zuteilung der Verschmutzungsrechte wird schrittweise reduziert. Ein Emissionsrecht berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid. Die Anlagenbetreiber haben im Gegenzug für jede emittierte Einheit CO2 bis zum 30. April des Folgejahres die gleiche Menge an Emissionsrechten an die zuständige Behörde abzugeben.

Neben der Rückgabe von EUA können innerhalb bestimmter Grenzen auch zwei andere Arten von Emissionsrechten, die aus emissionsmindernden Projekten im Ausland stammen, an die DEHSt abgeben werden. Die von nationalen Behörden ausgegebenen EUA und Emissionsminderungsgutschriften aus grenzübergreifenden Klimaschutzprojekten in Form von CER und ERU stellen gleichwertige Emissionsrechte dar. Alle berechtigen jeweils zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid.

Sofern die kostenlos zugeteilten Verschmutzungsrechte nicht den verursachten Emissionen entsprechen, ergibt sich ein Handlungsbedarf. Emissionsrechte können dann für Unternehmen zum kostenpflichtigen Gut oder zusätzlichen ertragreichen Geschäftsmodell werden. Ein ganzheitliches Management von Emissionsrechten auf Unternehmens-, bis hin zur Konzernebene gewinnt an Bedeutung. Erfolgreiches Emissionsmanagement sichert nicht nur die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, sondern auch, dass Emissionsrechte zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zum richtigen Zeitpunkt, in der benötigten Menge und in der kostenoptimalen Zusammensetzung vorliegen.

Als mögliche Unternehmensstrategien kommen nicht nur der Ausgleich einer Über- oder Unterdeckung an Emissionsrechten aus dem originären Produktionsprozess in Frage, sondern auch die Entwicklung eines neuen Geschäftsfeldes zur Generierung von Erträgen außerhalb des originären Produktionsprozesses, wie etwa der Handel mit Verschmutzungsrechten.

Zur Umsetzung der Unternehmensstrategie sind verschiedene Handlungsoptionen zu entwickeln und individuell zu beurteilen. Neben dem Management sind auch die Bilanzierung der Emissionsrechte und der aus den Strategien abgeleiteten Handlungsoptionen sowohl nach HGB als auch nach IFRS von zentraler Bedeutung, da der Einzelabschluss von deutschen Unternehmen nach HGB und der Konzernabschluss zumindest von kapitalmarktorientierten Unternehmen nach IFRS aufzustellen ist.

Über die Bilanzierung der Rechte selbst sowie der Abgabeverpflichtung bestehen in der Praxis erhebliche Unsicherheiten, da spezifische Regelungen nach IFRS fehlen und die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Bilanzierung von Emissionsberechtigungen nach HGB“ Fragen offen lässt. Bei der Abbildung nach IFRS und HGB lassen sich einige Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede erkennen. Emissionsberechtigungen sind nach IFRS und HGB als immaterielle Vermögensgegenstände wahlweise mit einem Merkposten oder dem beizulegenden Zeitwert im Zuteilungszeitpunkt anzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht5
Abbildungsverzeichnis9
Abkürzungsverzeichnis10
1 Problemstellung12
2 Hintergrund des Emissionsrechtehandels13
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen13
2.2 Cap-and-Trade-System14
2.3 Handelbare Emissionsrechte15
2.4 Preisbeeinflussende Faktoren17
3 Management von Emissionsrechten19
3.1 Einbindung in das interne Steuerungssystem19
3.2 Ableitung von Handlungsoptionen20
3.2.1 Minderung von Emissionen20
3.2.1.1 Eigene Anlagen20
3.2.1.2 JI-/CDM-Projekte21
3.2.2 Kauf und Verkauf von Emissionsrechten23
3.2.2.1 Über die Börse oder OTC23
3.2.2.2 Über Klimaschutzfonds24
3.2.3 Transfer von Emissionsrechten25
3.2.3.1 Intertemporal25
3.2.3.2 Zwischen Anlagen27
3.2.4 Weitere Transaktionen mit Intermediären28
3.2.4.1 EUA-CER-Swap28
3.2.4.2 Sale-and-buy-back-Geschäfte29
3.2.5 Zusammenfassende Darstellung von Strategien und Handlungsoptionen30
3.3 Einbindung von Risiken einzelner Handlungsoptionen in das interne Risikomanagementsystem32
3.3.1 Darstellung von Risikofaktoren bei Minderung von Emissionen über JI-/CDMProjekte32
3.3.2 Darstellung von Risikofaktoren bei Kauf und Verkauf von Emissionsrechten33
4 Bilanzierung nach IFRS34
4.1 Bilanzierung der kostenlosen Zuteilung und der Abgabeverpflichtung34
4.1.1 Hintergrund34
4.1.2 Zuwendung der öffentlichen Hand34
4.1.2.1 Ansatz34
4.1.2.2 Erstbewertung35
4.1.2.3 Folgebewertung35
4.1.3 Zuteilung von Emissionsrechten36
4.1.3.1 Ansatz36
4.1.3.2 Erstbewertung38
4.1.3.3 Folgebewertung39
4.1.4 Abgabeverpflichtung für verursachte Emissionen40
4.1.4.1 Ansatz40
4.1.4.2 Bewertung40
4.1.5 Zusammenfassendes Beispiel42
4.2 Kassageschäfte50
4.2.1 Eigener Bedarf50
4.2.1.1 Ansatz50
4.2.1.2 Erstbewertung50
4.2.1.3 Folgebewertung50
4.2.2 Kein eigener Bedarf51
4.2.2.1 Ansatz51
4.2.2.2 Bewertung51
4.2.3 Abgrenzung durch Einrichtung einer Buchstruktur52
4.2.4 Gewinnrealisierung52
4.3 Termingeschäfte54
4.3.1 Allgemeines54
4.3.2 Eigener Bedarf54
4.3.2.1 Ansatz54
4.3.2.2 Bewertung56
4.3.3 Kein eigener Bedarf56
4.3.3.1 Ansatz56
4.3.3.2 Bewertung57
4.3.4 Abgrenzung durch Einrichtung einer Buchstruktur?58
4.3.5 Einbeziehung in das Hedge Accounting58
4.3.5.1 Grundlagen58
4.3.5.2 Absicherung des beizulegenden Zeitwertes60
4.3.5.3 Absicherung einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Transaktion61
4.3.6 Zusammenfassendes Beispiel63
4.3.6.1 Eigener Bedarf (Szenario 1)63
4.3.6.2 Kein eigener Bedarf (Szenario 2)71
4.3.6.3 Einbeziehung in einen Hedge (Szenario 3)78
4.4 Ausgewählte Transaktionen mit Intermediären87
4.4.1 EUA-CER-Swap87
4.4.1.1 Ansatz87
4.4.1.2 Erstbewertung88
4.4.1.3 Folgebewertung88
4.4.1.4 Zusammenfassendes Beispiel88
4.4.1.5 Überlegungen zur Einbeziehung in einen Hedge93
4.4.2 Sale-and-buy-back-Geschäfte94
4.4.2.1 Bilaterale Verträge zwischen zwei Kontrahenten94
4.4.2.2 Verträge unter Einbeziehung der Börse96
4.4.2.3 Zusammenfassendes Beispiel97
5 Bilanzierung nach HGB102
5.1 Bilanzierung der kostenlosen Zuteilung und der Abgabeverpflichtung102
5.1.1 Zuteilung von Emissionsrechten102
5.1.1.1 Ansatz102
5.1.1.2 Erstbewertung104
5.1.1.3 Folgebewertung104
5.1.2 Zuwendung der öffentlichen Hand104
5.1.2.1 Ansatz104
5.1.2.2 Erstbewertung105
5.1.2.3 Folgebewertung105
5.1.3 Abgabeverpflichtung für verursachte Emissionen106
5.1.3.1 Ansatz106
5.1.3.2 Bewertung106
5.1.4 Zusammenfassendes Beispiel107
5.2 Kassageschäfte119
5.2.1 Eigener Bedarf119
5.2.1.1 Ansatz119
5.2.1.2 Erstbewertung119
5.2.1.3 Folgebewertung119
5.2.2 Kein eigener Bedarf120
5.2.2.1 Ansatz120
5.2.2.2 Erstbewertung120
5.2.2.3 Folgebewertung121
5.2.3 Gewinnrealisierung122
5.3 Termingeschäfte122
5.3.1 Eigener Bedarf122
5.3.1.1 Ansatz122
5.3.1.2 Erstbewertung123
5.3.1.3 Folgebewertung123
5.3.2 Kein eigener Bedarf125
5.3.2.1 Ansatz125
5.3.2.2 Erstbewertung126
5.3.2.3 Folgebewertung126
5.3.3 Einbeziehung in eine Sicherungsbeziehung127
5.3.3.1 Grundlagen127
5.3.3.2 Sicherung des Zeitwertes eines Vermögensgegenstandes129
5.3.3.3 Absicherung von erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Transaktionen130
5.3.4 Zusammenfassendes Beispiel131
5.3.4.1 Eigener Bedarf (Szenario 1)131
5.3.4.2 Kein eigener Bedarf (Szenario 2)139
5.3.4.3 Einbeziehung in eine Sicherungsbeziehung (Szenario 3)145
5.4 Ausgewählte Transaktionen mit Intermediären152
5.4.1 EUA-CER-Swap152
5.4.1.1 Eigener Bedarf152
5.4.1.2 Kein eigener Bedarf153
5.4.1.3 Zusammenfassendes Beispiel154
5.4.2 Sale-and-buy-back-Geschäfte163
5.4.2.1 Bilaterale Verträge zwischen zwei Kontrahenten163
5.4.2.2 Verträge unter Einbeziehung der Börse165
5.4.2.3 Zusammenfassendes Beispiel167
6 Zusammenfassung171
Minderung von Treibhausgasen172
Transfer von Rechten173
Erwerb oder Verkauf von Verschmutzungsrechten173
Abschluss ausgewählter Finanztransaktionen174
Literaturverzeichnis176
Gesetzesverzeichnis178
Internet Links179

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