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Miete, Kauf, Leasing - Eine Vorteilsanalyse

AutorHannes Kuhl
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl33 Seiten
ISBN9783958206496
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Steht ein Unternehmen vor einer Investition, ist eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten unabdingbar. Grundsätzlich kann man diese Möglichkeiten in Miete, Kauf und Leasing unterscheiden. Primärer Bestandteil eines Entscheidungsprozesses ist die Kenntnis der Unterschiede dieser drei Optionen. Darauf basierend analysiert das vorliegende Buch Vor- und Nachteile der drei Finanzierungswege. Dabei werden einerseits steuerrechtliche Unterschiede der Alternativen erörtert, auf der anderen Seite ökonomische Auswirkungen der Finanzierung, beispielsweise auf die Bilanzstruktur, untersucht. Die in diesem Buch gewonnenen Erkenntnisse dienen Unternehmen und Unternehmern als Unterstützung auf dem Weg zur Entscheidung für die richtige Investitionsmöglichkeit.

Hannes Kuhl kam als Kind einer Handwerkerfamilie initiativ durch sein Wirtschaftsabitur, das er während der weltweiten Finanzkrise abschloss, mit den theoretischen Wirtschaftswissenschaften in Kontakt. Der globale Fokus auf die Bankenwelt lenkte auch sein

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2., Formale Abgrenzung der Untersuchungsobjekte: Zu Beginn meiner Auseinandersetzung mit dem Thema werde ich die drei Finanzierungsalternativen - Miete, Kauf und Leasing - formal voneinander abgrenzen, um einen ersten Überblick zu ermöglichen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass eine vollkommen überschneidungsfreie Abgrenzung lediglich bei den Begriffen Miete und Kauf möglich ist. Das Leasing kann, je nach Ausgestaltung des Leasingvertrages, deutliche Schnittmengen mit einer der beiden anderen Alternativen aufweisen. 2.1., Miete: Der der Miete zugrunde liegende Sachverhalt wird rechtlich in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Im Rahmen eines Mietverhältnisses überträgt der Vermieter dem Mieter zeitlich befristet gegen Entgelt die Nutzungsrechte an einer Mietsache. Ein Hauptcharakteristikum der Miete ist, dass die Mietdauer regelmäßig unterhalb der von steuerlichen Abschreibungstabellen vorgeschriebenen, betriebsüblichen Nutzungsdauer liegt. Daraus resultiert in der Regel, dass es innerhalb eines Mietverhältnisses nicht zu einer vollständigen Amortisierung der Mietsache kommt, was bedeutet, dass das Investitionsrisiko im Falle der Miete beim Vermieter liegt. Folglich liegt es gleichzeitig im Interesse des Vermieters, die vollständige Amortisierung durch wiederholte Vermietung des Mietobjektes herbeizuführen. Konsequenterweise schränken die daraus folgenden Anforderungen an die Beschaffenheit der Mietsache den Bereich der als Mietobjekte infrage kommenden Investitionsgüter erheblich ein. 2.2., Kauf: Im Gegensatz zur Miete werden beim Kauf eines Investitionsobjektes die Nutzungsrechte und darüber hinaus das zivilrechtliche Eigentum dauerhaft auf die kaufende Vertragsseite übertragen. Hier trägt also, im Gegensatz zur Miete, der Käufer das Investitionsrisiko und muss für die vollständige Amortisation Sorge tragen. Dieser Sachverhalt ist in den §§ 433 ff. BGB geregelt. Demgemäß ist dem Käufer das Eigentum am Kaufgegenstand frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Für die weitere Betrachtung ist an dieser Stelle die Frage relevant, woher die Mittel zur Finanzierung des Objektes stammen. Denkbar sind der Kauf mit Eigenmitteln, der Kauf mit Fremdmitteln sowie eine Mischform aus beidem. 3., Die Finanzierungsalternativen auf dem vollkommenen Kapitalmarkt: Um eine quantitative Vergleichbarkeit der Finanzierungsalternativen zu ermöglichen, ist es hilfreich vorab zu zeigen, dass es auf einem vollkommenen Kapitalmarkt unerheblich ist, für welchen der drei Finanzierungswege sich ein Unternehmen entscheidet. Einem vollkommenen Kapitalmarkt liegen folgende Rahmenbedingungen zugrunde: Der Sollzinssatz entspricht dem Habenzinssatz. Alle Individuen können zum gleichen Zinssatz Geld aufnehmen oder anlegen. Der Markt ist kompetitiv. Kein Wirtschaftssubjekt kann Finanzmittel zu besseren Konditionen oder Zinssätzen anlegen oder aufnehmen als ein anderes Wirtschaftssubjekt. Es gibt keine Transaktionskosten oder Steuern. Die Marktteilnehmer sind Preisnehmer und können das Marktgeschehen nicht beeinflussen. Alle Marktteilnehmer haben homogene Erwartungen. Es gibt keine Informationskosten bzw. asymmetrische Informationen. Daher sind alle Marktteilnehmer immer vollständig informiert. Wenngleich ein solcher Kapitalmarkt in der Realität nicht existiert, ist dieses Modell dennoch geeignet, um zu zeigen, dass es keinen Unterschied macht, ob das Unternehmen einen Produktionsfaktor kauft oder least bzw. mietet. Dies kann anhand der Barwerte der Cashflows der Finanzierungsalternativen gezeigt werden. Die Cashflows von Miet- und Leasingverhältnissen verfügen dabei über eine identische Struktur, da in beiden Fällen nur die periodischen Entgelte für die Betrachtung relevant sind. Daher bietet die Differenzierung zwischen Miete und Leasing - solange es keine Kauf- oder Andienungsoptionen vorsieht - an dieser Stelle keinen informativen Mehrwert. Des Weiteren können die Einzahlungen durch die Umsatzerlöse des Investitionsgutes beim Vergleich ausgelassen werden. Diese sind, unabhängig vom Finanzierungsweg, identisch, da das Investitionsgut in den drei Fällen dasselbe ist. Es handelt sich um eine reine Finanzierungs- und nicht um eine Investitionsentscheidung. Fügt man diesem Modell ceteris paribus sequentiell Marktunvollkommenheiten hinzu, ergibt sich die Möglichkeit, die Auswirkungen jener Unvollkommenheiten unverfälscht zu analysieren. Anhand des folgenden Rechenweges kann man formal zeigen, dass Leasing oder Miete und Kauf auf vollkommenen Kapitalmärkten indifferent sind. Zur Veranschaulichung dient dabei das folgende Beispiel: Die von der NGZ AG für die Verkaufsplattform ausgewählte Serveranlage kostet 1.000.000,00 EUR. Denkbare Finanzierungswege wären ein Tilgungs- oder Annuitätendarlehen oder Leasing. Eine Eigenfinanzierung kann nicht in Betracht gezogen werden. Die betriebsübliche Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre. Am Ende dieser 4 Jahre könnte das Fahrzeug für 150.000,00 EUR verkauft werden. Der Kalkulationszinsfuß beträgt 10 %. 3.1., Kreditkauf: Der Barwert der Kreditfinanzierung (BWKK) setzt sich zusammen aus den Anschaffungskosten (AK), dem Eingang des Darlehensbetrages (F), den aufsummierten Zins- (Z) und Tilgungszahlungen (T) und dem Restveräußerungserlös (RVE). Alle Zahlungen werden auf den Anfangszeitpunkt diskontiert. Dabei entspricht n der Anzahl Jahre, die das Gut genutzt wird, t der Betrachtungsperiode und i dem Zinssatz. Darlehen können strukturell einem Tilgungsdarlehen oder einem Annuitätendarlehen gleichen. Bei Ersterem bleibt der jährliche Tilgungsanteil gleich. Bei Letzterem bleibt die jährliche Zahlung (Annuität) gleich, dabei steigt der Tilgungsanteil der Annuität, während der Zinsanteil sinkt. 3.2., Miete/Leasing: Die Bedingungen des vollkommenen Kapitalmarktes, insbesondere die Marktkompetitivität und die vollständige Information der Marktteilnehmer, lassen keine Arbitragemöglichkeiten zu. Das bedeutet, dass identische Waren auf dem Markt von keinem Anbieter günstiger oder teurer angeboten werden können. Wäre das Leasing beispielsweise teurer als andere Finanzierungsalternativen, würde die Nachfrage nach Leasing abnehmen und im Gegenzug die Nachfrage nach Alternativen steigen. Dies würde zu entgegengesetzten Preisentwicklungen führen, die sich solange fortsetzen, bis es wieder zu einem Preisgleichgewicht kommt. Wenn man also von einem Leasingverhältnis ausgeht, das die Rückgabe des Investitionsgutes am Ende der Vertragslaufzeit vorsieht, dann muss der Barwert der Leasingraten dem Barwert des Kaufpreises abzüglich des Restveräußerungserlöses entsprechen. Dieser läge im Beispiel der NGZ AG bei -897.547,98 EUR. Bei einem Leasingverhältnis sind die jährlichen Leasingraten gleichbleibend. Diesen Charakter weisen auch die Auszahlungen bei einem Annuitätendarlehen auf. Daher kann man bei der Bestimmung des Barwertes eines Leasingverhältnisses auf die Barwertformel eines Annuitätendarlehens zurückgreifen.
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