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E-Book

Parallelimporte von Arzneimitteln

Erfahrungen aus Skandinavien und Lehren für die Schweiz

AutorCédric Julien Poget
VerlagBirkhäuser Basel
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl58 Seiten
ISBN9783764385873
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis22,99 EUR

Seit Jahren wird in der Schweiz über eine Zulassung von Parallelimporten von Arzneimitteln diskutiert. Während sich Befürworter von Parallelimporten hohe Einsparungen für das Gesundheitswesen versprechen, befürchten die Gegner, dass die Einsparungen für den Patienten gering, die Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz aber gravierend wären.  C. Poget untersucht, wie sich Parallelimporte von Arzneimitteln in Skandinavien auf Arzneimittelpreise und -ausgaben auswirken, und ob die Rahmenbedingungen in der Schweiz einem wirksamen Wettbewerb unter Parallelimporteuren zuträglich sind.

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Leseprobe
4 Parallelimporte von Arzneimitteln nach Schweden (S. 21-22)

4.1 Das schwedische Gesundheitssystem
4.1.1 Rückerstattung von Arzneimitteln


Der schwedische Arzneimittelmarkt lässt sich in zwei Kategorien aufteilen: verschreibungspflichtige sowie verschreibungsfreie Arzneimittel. Verschreibungspflichtige Arzneimittel können von der staatlichen Krankenversicherung erstattet werden, verschreibungsfreie nicht. Der Selbstbehalt für ein erstattungsfähiges Arzneimittel richtet sich nach den über die vergangenen zwölfMonate aufgelaufenen Arzneimittelkosten. Liegen die Gesamtkosten der vom Patienten verbrauchten Arzneimittel unter SEK 900, so muss er für die vollen Kosten aufkommen. An Beträge zwischen SEK 901 und SEK 1’700 bezahlt die staatliche Krankenversicherung die Hälfte. An Beträge zwischen SEK 1’701 und SEK 3’300 bezahlt die Kasse 75%, an Beträge zwischen SEK 3’301 und SEK 4’300 90% und an Beträge über SEK 4’300 übernimmt die Kasse die vollen Kosten. Im Jahre 2004 bezahlten die Schweden 26.0% der Kosten für erstattungsfähige Arzneimittel direkt aus der eigenen Tasche12, ein im europäischen Vergleich hoherWert. Aufgrund des hohen Selbstbehaltes für erstattungsfähige Arzneimittel haben schwedische Patienten klare Anreize zum kostenbewussten Handeln.

4.1.2 Staatliche Preiskontrollen von Arzneimitteln

In Schweden ist die Arzneimittelbehörde (Läkemedelsverket) für die Regulierung und Überwachung von Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Arzneimitteln zuständig. Über die Aufnahme eines Arzneimittels in die Vergütungsliste wacht die Arzneimittelerstattungsbehörde (Läkemedelsförmånsnämnden, LFN). Diese verhandelt mit den Arzneimittelherstellern über die Apothekenabgabe- und -einkaufspreise von erstattungspflichtigen Arzneimitteln. Ähnlich wie in anderen skandinavischen Ländern gibt der Gesetzgeber lediglich den Apothekeneinkaufs- und -verkaufspreis vor, währenddem der Grosshändler direkt mit den Arzneimittelherstellern und Parallelhändlern über entsprechende Einstandspreise verhandelt. Die über das LFN kommunizierten Apothekeneinkaufs- und -verkaufspreise sind für alle Grosshändler und Apotheken verbindlich. In Schweden bezahlt der Patient demnach für ein bestimmtes Arzneimittel in jeder Apotheke des Landes gleich viel. Gleichzeitig sind Grosshändler dazu verpflichtet, gegenüber jeder Apotheke denselben Preis zu setzen.

4.1.3 Die Struktur des Vertriebsnetzes

a) Apotheken

In Schweden werden alle Apotheken von der staatlichen Apoteket AB betrieben, welche dem Gesundheitsministerium unterstellt ist. Apoteket AB hat den Auftrag, die kostenef- fiziente Versorgung der schwedischen Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medizinalprodukten zu gewährleisten. Die Gewinne der Apoteket AB werden an ihren einzigen Aktionär, den schwedischen Staat, ausgeschüttet, der gleichzeitig für die Finanzierung von Arzneimitteln verantwortlich ist.

Die Angestellten der Apoteket AB beziehen für ihre Tätigkeit Fixlöhne und werden danach beurteilt, wie gut sie dieWeisung des Gesetzgebers, die kosteneffiziente Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, befolgen. Ein Angestellter der Apoteket AB untersteht folglich anderen Anreizen als ein Angestellter einer privaten, profitorientierten Apotheke.Während Ersterer Anreize hat, dem Patienten dasjenige Medikament abzugeben, welches die Kosten minimiert, gibt Letzterer das Medikament ab, welches die Apothekermarge maximiert. Es ist davon auszugehen, dass in Schweden die Weisung, das jeweils günstigste Arzneimittel abzugeben, strenger befolgt wird als in Ländern, in welchen Apotheken in privater Hand sind.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt5
Tabellenverzeichnis8
Abbildungsverzeichnis9
Zusammenfassung10
Einsparungen für die Patienten in Norwegen10
Einsparungen für die Patienten in Dänemark10
Einsparungen für die Patienten in Schweden11
Wohlfahrtseffekte des Parallelhandels11
Lehren für die Schweiz12
Parallelimporte von Arzneimitteln nach Norwegen13
2.1 Rahmenbedingungen im norwegischen Arzneimittelmarkt13
2.1.1 Rückerstattung von Arzneimitteln13
2.1.2 Das Preisfestsetzungsverfahren für Arzneimittel14
2.1.3 Der Vertrieb von Arzneimitteln15
2.2 Parallelhandel von Arzneimitteln in Norwegen: Eine empirische Analyse17
2.2.1 Handelsvolumina17
2.2.2 Preisvorteile parallelimportierter Arzneimittel18
Parallelimporte von Arzneimitteln nach Dänemark21
3.1 Das dänische Gesundheitssystem21
3.1.1 Rückerstattung von Arzneimitteln21
3.1.2 Staatliche Preiskontrollen von Arzneimitteln21
3.1.3 Die Struktur des Vertriebsnetzes22
3.2 Massnahmen zur Förderung des Verkaufs parallelimportierter Produkte und zur Stärkung des Preiswettbewerbs unter den Importeuren23
3.2.1 Beschränkung des Vergütungsbetrags auf den Preis des günstigsten aller wirkstoffgleichen Arzneimittel23
3.2.2 Anweisung an Apotheker, das günstigste aller wirkstoffgleichen Arzneimittel zu verkaufen24
3.3 Parallelimporte nach Dänemark: Eine empirische Betrachtung24
3.3.1 Handelsvolumina24
3.3.2 Berücksichtigte Arzneimittel25
3.3.3 Preisvorteile parallelimportierter Arzneimittel und Einsparungen für die staatliche Krankenversicherung und die Patienten25
3.3.4 Führt der Markteintritt zusätzlicher Konkurrenten zu tieferen Preisen für parallelimportierte Arzneimittel?27
3.3.5 Wie stark unterscheiden sich die Preise von zwei im direktenWettbewerb stehenden Parallelimporteuren?29
Parallelimporte von Arzneimitteln nach Schweden30
4.1 Das schwedische Gesundheitssystem30
4.1.1 Rückerstattung von Arzneimitteln30
4.1.2 Staatliche Preiskontrollen von Arzneimitteln30
4.1.3 Die Struktur des Vertriebsnetzes31
4.2 Massnahmen zur Förderung des Verkaufs parallelimportierter Produkte und zur Stärkung des Preiswettbewerbs unter den Importeuren32
4.2.1 Beschränkung des Vergütungsbetrags auf den Preis des günstigsten aller wirkstoffgleichen Arzneimittel32
4.2.2 Beschränkung des Vergütungsbetrags auf den Preis des günstigsten aller wirkstoffgleichen Arzneimittel32
4.3 Parallelimporte nach Schweden: Eine empirische Betrachtung33
4.3.1 Handelsvolumina33
4.3.2 Berücksichtigte Arzneimittel33
4.3.3 Preisvorteile parallelimportierter Arzneimittel und Einsparungen für die staatliche Krankenversicherung und die Patienten34
4.3.4 Führt der Marketeintritt zusätzlicher Konkurrenten zu tieferen Preisen parallelimportierter Arzneimittel?35
Wohlfahrtseffekte des Parallelhandels37
5.1 Zusammenfassung37
5.2 Berechnung desWohlfahrtseffektes des Parallelhandels in Dänemark38
5.3 Berechnung desWohlfahrtseffektes des Parallelhandels in Schweden40
5.4 Internationale Preisdiskriminierung durch Parallelimporteure41
Soll die Schweiz Parallelimporte von patentgeschützten Produkten zulassen?43
6.1 Das schweizerische Gesundheitssystem43
6.1.1 Rückerstattung von Arzneimitteln43
6.1.2 Regulierung von Arzneimittelpreisen44
6.1.3 Der Vertriebskanal für Arzneimittel in der Schweiz45
6.2 Beurteilung der Rahmenbedingungen für denWettbewerb unter Parallelimporteuren in der Schweiz47
6.2.1 Vereinfachte Zulassung47
6.2.2 Ungenügende Anreize für Zwischenhändler und Patienten48
6.2.3 UngenügenderWettbewerb unter Anbietern wirkstoffgleicher Medikamente: Das Beispiel des schweizerischen Generikamarktes48
6.3 Reformvorschläge für die Abgeltung der Zwischenhändler und die Vergütung von Arzneimitteln49
6.3.1 Entkopplung des Vertriebsaufschlages vom Fabrikabgabepreis49
6.3.2 Beschränkung des Rückerstattungsbetrages auf den Preis des günstigsten aller wirkstoffgleichen Arzneimittel50
6.3.3 Anweisungen an Apotheker, das günstigste aller wirkstoffgleichen Produkte abzugeben50
6.4 Alternativen zur derzeitigen Erschöpfungsregelung bei Immaterialgüterrechten51
6.4.1 Die gegenwärtige Erschöpfungsregelung in der Schweiz und anderen Industrienationen51
6.4.2 Das TRIPS Abkommen und die Erschöpfung von Eigentumsrechten52
6.4.3 Auswirkungen einer Angleichung der Erschöpfungsregelung an europäisches Recht: Die Erfahrungen von Schweden53
6.5 Auswirkungen eines Systemwechsels im Patentrecht auf die Arzneimittelausgaben in der Schweiz54
6.5.1 Durchschnittlicher Preisabstand zwischen der Schweiz und den Ländern, aus welchen Arzneimittel parallel importiert werden55
6.5.2 Spareffekte durch den Parallelhandel in der EU56
6.5.3 Modellierung des Spareffektes für die Schweiz56
6.6 Schlussfolgerungen für die Schweiz59
Quellenverzeichnis61
7.1 Bibliographien61
7.2 Interviews64
7.3 Datenbanken64

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