Vorwort | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 10 |
Einführung | 20 |
A. Problemstellung | 20 |
I. Das Schuldverhältnis ohne Tatbestand: Der Anwendungsbereich des Instituts der culpa in contrahendo bis zur Kodifikation | 20 |
II. Das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB: Die Kodifikation ohne Tatbestand | 23 |
B. Gang der Darstellung | 24 |
1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation | 27 |
A. Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen | 27 |
I. Die Regelungen in den frühen Kodifikationen | 28 |
II. Die Diskussion um die culpa in contrahendo auf der Grundlage (gemeinen) römischen Rechts | 29 |
1. Jherings Theorie der culpa in contrahendo | 29 |
2. Die Rezeption der Schrift Jherings und ihre Bedeutung für die heutige Kodifikation | 30 |
III. Resümee: Die frühe Diskussion um die Schrift Jherings als Beginn einer Entwicklung | 32 |
B. Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung | 32 |
I. Das Rücksichtnahmeschuldverhältnis als vertragliches Schuldverhältnis in der Rechtsprechung | 33 |
1. Der Konsensgedanke in der Deutung als Haftungs- bzw. Erhaltungsvertrag zwischen den Beteiligten | 33 |
2. Der Konsensgedanke in der Deutung als Auskunftsvertrag zwischen den Beteiligten | 35 |
3. Der Konsensgedanke in der Rechtsprechung zu den Gefälligkeitsverhältnissen | 37 |
4. Resümee: Die Fehldeutung einer Übereinstimmung zwischen den Parteien als rechtsgeschäftliche Einigung | 40 |
a) Ungerechtfertigte Bewertung des Verhaltens der Beteiligten als Willenserklärung | 40 |
b) Keine rechtsgeschäftliche Einigung in den diskutierten Fallgruppen | 42 |
c) Dogmatische Erwägungen gegen die Deutung als Vertragsschluss | 44 |
d) Fehldeutung des Konsenses als rechtsgeschäftlicher Einigung | 44 |
e) Gründe für die Fehldeutung als rechtsgeschäftliche Einigung | 45 |
f) Konsens zwischen den Beteiligten als nicht-rechtsgeschäftlicher Konsens | 45 |
II. Mittelbare Anknüpfung an den Konsens der Parteien in der Zielvertragslehre Leonhards | 46 |
1. Leonhards Lehre des Verschuldens beim Vertragsschluss: Pflichten als Folge der Vorwirkung des späteren vertraglichen Konsenses | 46 |
2. Resümee: Vorwirkung des Vertrages kann Pflichten nicht begründen | 47 |
III. Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung als „faktisches Vertragsverhältnis“: Betonung eines Konsenses unterhalb der Ebene der Willenserklärungen | 49 |
1. Begründung von Vertragsverhältnissen ohne Vertragsschluss im Rechtssinn | 49 |
2. Resümee: Betonung der sozialen Beziehungen unterhalb des Vertrages | 50 |
IV. Konsensgedanke als eine Leitlinie in der Entwicklung der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 51 |
C. Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 51 |
I. Die Grundlegung der Vertrauenshaftungslehren in Heinrich Stolls Denkschrift für die Akademie für Deutsches Recht | 52 |
1. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nach Heinrich Stoll | 52 |
2. Die Begründung der Pflichten zur Rücksichtnahme durch die Eröffnung von Einwirkungsmöglichkeiten auf den fremden Rechtskreis nach Heinrich Stoll | 53 |
3. Zusammenfassung: Grundsteinlegung der modernen Vertrauenshaftungslehren durch die Verknüpfung von Vertrauen und culpa in contrahendo unter Betonung der Rechtskreisöffnung der Beteiligten | 54 |
II. Die Begründung der subjektiv orientierten Strömung der Vertrauenshaftung durch die Lehren von Dölle und Ballerstedt | 55 |
1. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre Dölles | 55 |
2. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre von Ballerstedt: Die Geburt der Formel von Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen | 56 |
3. Zusammenfassung: Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der subjektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren | 58 |
III. Die Begrenzung der Bedeutung von Vertrauen in der objektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren | 59 |
1. Loslösung des Tatbestands vom subjektiven Vertrauen der Beteiligten: Die allgemeine Redlichkeitserwartung im Tatbestand des Schuldverhältnisses | 59 |
2. Besonderes Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Fälle der Sachwalterhaftung | 60 |
3. Zusammenfassung: Vertrauen im Tatbestand des Schuldverhältnisses in den Grundfällen nicht erforderlich | 61 |
IV. Die Lehre vom geschäftlichen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren | 62 |
1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Beginn des geschäftlichen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses | 62 |
2. Zusammenfassung: Begrenzung der Pflichten zur Rücksichtnahme auf geschäftliche Kontakte | 63 |
V. Die Lehre vom sozialen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren | 65 |
1. Betonung des Anvertrauens von Rechtsgütern im Rahmen eines sozialen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses | 65 |
2. Zusammenfassung: Pflichten zur Rücksichtnahme auch bei nicht-geschäftlichen Kontakten | 66 |
VI. Weiterentwicklung und Ausweitung der Vertrauenshaftung durch die Lehre von Canaris | 67 |
1. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung | 68 |
2. Der Tatbestand des einheitlichen Schutzpflichtverhältnisses in der Lehre von Canaris | 69 |
a) Canaris’ Lehre vom einheitlichen Schutzpflichtverhältnis | 69 |
b) Entstehung und Anwendungsbereich des Schutzpflichtverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung | 70 |
aa) Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal? | 70 |
bb) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Tatbestandsmerkmal | 71 |
3. Die Legitimation des Schutzpflichtverhältnisses aus der Verknüpfung von Privatautonomie und Vertrauenshaftung in der Lehre von Canaris | 72 |
4. Der Tatbestand des Anspruchs in der Lehre von Canaris | 73 |
5. Zusammenfassung: Vertrauen als Legitimation des Schuldverhältnisses und Tatbestandsmerkmal des Anspruches im Rahmen einer Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr | 75 |
VII. Vertrauenshaftung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes | 76 |
1. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit Inkrafttreten des BGB | 77 |
2. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 79 |
3. Zusammenfassung: Multifunktionale, aber uneinheitliche Bedeutung von Vertrauen in der Rechtsprechung | 84 |
VIII. Resümee: Die Wirkungsmacht eines unscharfen Rechtsbegriffs oder die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsmoment des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 86 |
1. Vertrauen: Eine Begriffsbestimmung | 87 |
2. Die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Entstehung des Schuldverhältnisses | 89 |
a) Die Ungeeignetheit von Vertrauen als psychologischem Faktum | 90 |
aa) Die Allgegenwärtigkeit von Vertrauen in der Gesellschaft | 91 |
bb) Die mangelnde Abgrenzungsfähigkeit des Vertrauensbegriffs im bürgerlichen Recht | 93 |
cc) Die Diffusität des Vertrauensbegriffs | 95 |
b) Die Ungeeignetheit von normativen oder objektivierten Vertrauensbegriffen | 96 |
c) Der Ausweg der Verknüpfung mit objektiven Tatbestandselementen | 96 |
3. Die Ungeeignetheit von Vertrauen zur Legitimation des Schuldverhältnisses | 97 |
4. Zusammenfassung: Keine Bedeutung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsargument | 100 |
D. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 102 |
I. Haftung als notwendiges Korrelat des privatautonomen Rechts der Selbstgestaltung | 103 |
1. Anknüpfung an privatautonomes Handeln im Sinne von rechtsgeschäftlichem Handeln | 103 |
2. Resümee: Verkürzung der Bedeutung von Privatautonomie durch Reduktion des Selbstverantwortungsgedankens auf rechtsgeschäftliches Handeln | 104 |
II. Haftung in Anknüpfung an einseitig privatautonomes Handeln | 105 |
1. Anknüpfung an einseitige Leistungsversprechen | 106 |
2. Anknüpfung an ein einseitiges Rechtsgeschäft | 106 |
3. Resümee: Betonung der Verpflichtung der an andere Beteiligte herangetretenen Beteiligten aus privatautonomem Handeln | 107 |
III. Selbstbindung als privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt | 108 |
1. Selbstbindung als Kontinuum zwischen Vertrag und Delikt | 108 |
2. Resümee: Privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt einer Haftung | 110 |
IV. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie in der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 111 |
E. Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 112 |
I. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses als genuines Deliktsrecht | 112 |
1. Pflichten zur Rücksichtnahme als Verkehrspflichten | 113 |
2. Resümee: Überbewertung der Verkehrspflichten im Rahmen der verfolgten Neukonzeption | 115 |
a) Die verfolgte Neukonzeption des Deliktsrechts | 115 |
b) Gefahren einer Übertonung der Bedeutung der Verkehrspflichten | 116 |
c) Schutz von Integritätsinteressen auch im Rahmen des Schuldverhältnisses i.w.S. | 118 |
d) Die Anerkennung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses und der Pflichten (auch) zum Schutz der absoluten Rechtsgüter | 120 |
e) Zusammenfassung: Deliktische Ansätze im Widerspruch zur Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 121 |
II. Begründung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses durch die berufliche Stellung | 122 |
1. Ein einheitlicher Berufshaftungstatbestand? | 122 |
2. Berücksichtigung der beruflichen Stellung außerhalb eines einheitlichen Haftungstatbestandes | 124 |
3. Resümee: Ungeeignetheit der Berufshaftungsansätze zur Bestimmung von Entstehungstatbestand und Legitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 125 |
III. Berufshaftungsansätze und deliktische Qualifikation des Schuldverhältnisses als Nebenlinien der Entwicklung | 126 |
F. Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 126 |
I. Der Begriff des Rechtskreises | 127 |
II. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von der Rechtskreisöffnung | 129 |
1. Die Rechtskreisöffnung im Tatbestand der Sonderverbindung nach Frost | 129 |
a) Die willentliche Rechtskreisöffnung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung | 129 |
b) Die Zielsetzung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung | 132 |
c) Das Verhandlungsverhältnis als Sonderverbindung | 133 |
2. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von Krebs und Picker | 134 |
a) Der Tatbestand der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs | 134 |
b) Merkmale einer Sonderverbindung in der Lehre von Picker | 135 |
III. Die Rechtfertigung der Sonderverbindung in den Lehren der Rechtskreisöffnung | 136 |
1. Die Legitimation der Sonderverbindung nach dem funktionalen Legitimationsansatz in der Lehre von Krebs | 136 |
2. Vertrauen als Legitimationsmoment in der Lehre von Frost | 137 |
3. Umkehrung der Legitimationsfrage in der Lehre von Picker: Beschränkung der Haftung für die Verletzung des Gebotes des „neminem laedere“ | 138 |
IV. Die Rechtsfigur der Sonderverbindung | 139 |
1. Die Bedeutung der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs | 139 |
2. Das Verständnis von Sonderverbindung und Schuldverhältnis im weiteren Sinne bei Frost | 141 |
V. Resümee: Zurückführung der Diskussion auf die Rechtskreisöffnung der Beteiligten | 142 |
1. Die Tatbestandskonzeption der Rechtskreisöffnungslehren | 142 |
a) Betonung der erhöhten Einwirkungsmöglichkeiten durch die Rechtskreisöffnung der Beteiligten | 142 |
b) Der Abbau von Schutzbarrieren bei der Eingehung einer Sonderverbindung | 143 |
c) Die Zweck- oder Zielsetzung im Tatbestand der Sonderverbindung als notwendiges Merkmal | 143 |
2. Legitimation durch funktionale Gesichtspunkte, Vertrauen und Haftungsbeschränkungsgesichtspunkte | 143 |
3. Sonderverbindung und Schuldverhältnis i.w.S. in den Lehren von der Rechtskreisöffnung | 145 |
4. Zusammenfassung: Neue Richtung für die dogmatische Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 147 |
G. Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung | 148 |
2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts | 153 |
A. Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen | 153 |
I. Das System der Ansprüche des BGB | 154 |
1. Actio und res in den Institutionen des Gaius | 154 |
2. Schuldverhältnis und Eigentum als Quelle von Ansprüchen und Pflichten | 155 |
II. Das System des Schuldrechts | 156 |
1. Das System des Schuldrechts als System der Schuldverhältnisse | 156 |
2. Der Begriff des Schuldverhältnisses im BGB | 156 |
a) Die Unterscheidung von Schuldverhältnis i.w.S. und Schuldverhältnis i.e.S. innerhalb des BGB | 157 |
b) Die Fragwürdigkeit des Begriffs einer Sonderverbindung | 159 |
III. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB als entscheidende Frage | 161 |
1. Die Funktion des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für die Entstehung von Ansprüchen | 161 |
2. Der Ausgangspunkt der Frage nach der Haftung: Bestand ein Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten? | 162 |
B. Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation | 163 |
I. Ausgangspunkt: Die Fälle des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 164 |
II. Annäherung der Beteiligten: Aufgabe der deliktischen Isolation im Sinne eines Nebeneinanders | 167 |
III. Öffnung der Rechtskreise der Beteiligten | 170 |
1. Öffnung im Sinne eines Verzichts auf den bestehenden Schutz der Rechtsgüter, Rechte und Interessen | 170 |
a) Die Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen | 171 |
b) Die Qualität der Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen | 175 |
2. Anknüpfung an den Willen der Beteiligten | 178 |
3. Die Zweiseitigkeit der Öffnung oder das Einverständnis mit der Rechtskreisöffnung | 180 |
IV. Das besondere Risiko der Rechtskreisöffnung als nicht-geschäftliches Risiko | 182 |
V. Zusammenfassung: Der Tatbestand des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in den klassischen Fallgruppen als Ergebnis der Untersuchung | 184 |
1. Einwirkungsmöglichkeiten durch Rechtskreisöffnung | 185 |
2. Die Einverständlichkeit der Rechtskreisöffnung | 186 |
3. Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung | 186 |
4. Loslösung von Vertrag, Rechtsgeschäft und Geschäft | 187 |
5. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses i.w.S. | 187 |
C. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis desWortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 188 |
I. Der inhaltliche Ablauf des Kodifikationsverfahrens | 188 |
1. Der Kodifikationsvorschlag im Abschlussbericht der Kommission (1991) | 189 |
2. Der Kodifikationsvorschlag im Diskussionsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2000) | 190 |
3. Der Kodifikationsvorschlag in der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfes | 192 |
4. Die endgültige Fassung der Vorschriften in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und die Erläuterung der Entwürfe | 192 |
II. Der Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB | 194 |
1. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB | 194 |
a) Das Verhältnis der Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB: Diskussionsstand | 195 |
b) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 195 |
c) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 197 |
aa) Vertragsanbahnung | 197 |
bb) Gewähren oder Anvertrauen von Einwirkungsmöglichkeiten | 198 |
d) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 199 |
e) Die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB als generalklauselartige Beschreibung des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung | 201 |
aa) Die Rechtskreisöffnung in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB | 203 |
bb) Der geschäftliche Kontakt in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB | 204 |
2. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppe des § 311 Abs. 3 BGB | 209 |
a) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 209 |
b) Die klarstellende Funktion des § 311 Abs. 3 BGB | 212 |
3. Zusammenfassung: Die Widerspiegelung des Tatbestandes des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in der generalklauselartigen Umschreibung der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 214 |
III. Die Schutzgüter des Rechtskreises unter Berücksichtigung von § 241 Abs. 2 BGB | 218 |
IV. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung | 221 |
D. Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB | 222 |
I. Die Willentlichkeit der Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment | 223 |
II. Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment | 227 |
III. Die Interessenlage der Beteiligten | 229 |
IV. Die Vorgegebenheit der Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung | 231 |
E. Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 233 |
Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick | 236 |
A. Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse | 236 |
B. Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung | 237 |
C. Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung | 238 |
D. Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen | 239 |
Literaturverzeichnis | 240 |
Stichwortverzeichnis | 262 |