2 Ausstattung und Räume
H. Trentzsch, C. Arnscheidt, M. Euler
Der Schockraum ist nicht nur der Ort der Übergabe eines schwerverletzten/polytraumatisierten Patienten vom Rettungsdienst/Notarzt an das weiterbehandelnde Klinikteam. Es handelt sich vielmehr um einen hochtechnisierten Bereich, in dem neben der Akutversorgung von Schwerverletzten auch reanimationspflichtige oder kritisch kranke Patienten versorgt werden. Er muss nicht nur alle Möglichkeiten bieten, die klinische Ersteinschätzung des schwerverletzten Patienten inklusive der geeigneten diagnostischen Hilfsmittel und einem angemessenen Monitoring der Vitalfunktionen zu erlauben, sondern es muss auch die Möglichkeit bestehen, die Stabilisierung des Patienten (Resuscitation) bis hin zum lebensrettenden Notfalleingriff vornehmen zu können.
Daraus ergeben sich die Anforderungen an Struktur und Organisation eines Schockraums:
optimale Informationsweitergabe und -verarbeitung zwischen prähospitalen und innerklinischen Behandlungsteams
Zusammenarbeit von interdisziplinären und interprofessionellen Teams am Patienten
Möglichkeit, alle sofort nötigen diagnostischen und therapeutischen Interventionen vornehmen zu können
Dieses Kapitel beschränkt sich ausschließlich auf die räumlichen und strukturellen Anforderungen an den Schockraum sowie die medizinische bzw. medizintechnische Ausstattung. Für einen optimalen Ablauf spielen auch arbeitsplatzergonomische Überlegungen und Faktoren eine Rolle, die Kooperation und Kommunikation des Schockraumteams unterstützen. Diese Aspekte sind den sog. Human Factors zugeordnet ▶ [12]. Die Grundprinzipien der Arbeitsprozesse im Schockraum werden in den folgenden Kapiteln, insbesondere in Kap. ▶ 7 und Kap. ▶ 13 abgehandelt. Anforderungen an Zusammensetzung und Qualifikation des Schockraumteams und Aspekte der Teamarbeit werden in Kap. ▶ 3 beschrieben.
Es ist davon auszugehen, dass das Behandlungsergebnis von Schwerverletzten u.a. maßgeblich und nachhaltig beeinflusst wird von einer umfassenden, rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Akutdiagnostik und -therapie, die ein interdisziplinäres Schockraum- und Operationsmanagement beinhalten ▶ [8].
2.1 Strukturanforderung
Unabhängig von Versorgungsstufe und durchschnittlicher Fallzahl einer Klinik sind die Anforderungen an Dimensionierung und Ausstattung des Schockraums prinzipiell gleich ( ▶ Abb. 2.1, ▶ Abb. 2.2).
Schockraum eines überregionalen Traumazentrums.
Abb. 2.1
Schockraum eines lokalen Traumazentrums.
Abb. 2.2
Diese Kriterien sind im Weißbuch zur Schwerverletztenversorgung der DGU niedergelegt und wesentliche Grundvoraussetzung für die Zertifizierung eines Traumazentrums im TraumaNetzwerk DGU ▶ [8]. ▶ Tab. 2.1 fasst die Anforderungen zusammen. Vergleichbare Kriterien finden sich in der S 3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung ▶ [7] oder werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern nach § 34 SGB VII von Krankenhäusern für die Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) gefordert.
Tab. 2.1 Anforderungen an den Schockraum gemäß Versorgungsstufe
▶ [8].
Anforderung | Lokales Traumazentrum | Regionales Traumazentrum | Überregionales Traumazentrum |
Größe | k.A. | 1 Behandlungsplatz, mindestens 25 m2 (besser: 40 m2) | mindestens 2 Behandlungsplätze, mindestens 50 m2 oder 2 einzeln nutzbare Schockräume |
Lokalisation | k.A. | in räumlicher Nähe zu: Krankenanfahrt Hubschrauberlandeplatz radiologische Abteilung Operationsabteilung
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Geeignete bildgebende Methoden zur zeitnahen Erkennung und Behandlung von Verletzungen einschließlich lebensbedrohlicher Körperhöhlenverletzungen | | |
Besonderheiten | k.A. | In unmittelbarer Nachbarschaft soll sich ein Raum mit der Möglichkeit zur Durchführung von Notfalleingriffen befinden (separates Narkosegerät, OP-Siebe für unfall-, allgemein-, neuro- und thoraxchirurgische Noteingriffe). Im Schockraum ist die Vorhaltung aller für die Notfallversorgung erforderlichen Materialien/Instrumente in allen kinderspezifischen Größen notwendig. |
k.A. | k.A. | interventionelle Angiografie-Einheit |
Temperaturmanagement | Möglichkeit zur getrennten Beheizung des Schockraums soll gegeben sein. |
2.1.1 Dimensionierung
Für einen Schockraum mit einem Behandlungsplatz wird eine Mindestgröße von 25 m2 empfohlen. Diese Angabe entspricht
den Anforderungen aus der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR),
der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Zweiter Abschnitt; Raumabmessungen, Luftraum),
der Röntgenverordnung (RöV),
den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS).
Hier gilt, dass Räume mit natürlicher Belüftung oder Klimatisierung mit 18 m3 Atemluft pro Person bei schwerer bzw. 15 m3 bei mittelschwerer körperlicher Tätigkeit vorhanden sein müssen; für jede Person, die sich zusätzlich dort aufhält, werden 10 m3 veranschlagt. Unter der Annahme, dass im Schockraum 5–9 Personen anwesend sind und die dort verrichtete Arbeit als mittelschwer eingestuft wird (Tragen von Bleischürzen während der Versorgung), läge das Mindestraumvolumen zwischen 75 und 135 m3. Bei einer Deckenhöhe von 3,2 m würde die Fläche des Schockraums ohne Innenausbau und medizintechnische Geräte oder die Patientenliege im Grundriss ca. 23–42 m2 betragen. Bei Schockräumen mit mehr als einem Behandlungsplatz vergrößert sich diese Fläche entsprechend. Ferner schreibt die Arbeitsstätten-Richtlinie eine lichte Türbreite von mindestens 1,2 m bei einer Türhöhe von 2 m vor ▶ [7].
2.1.2 Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung
Schutzkleidung ist dazu bestimmt, Beschäftigte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit zu schützen oder die Kontamination der Arbeitskleidung...