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Soziales Mietrecht in der Bundesrepublik Deutschland und im US-Bundesstaat Kalifornien: Rechtsvergleichende Analyse im Bereich des transatlantischen Mietrechts

AutorMartin Möller
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl72 Seiten
ISBN9783842819436
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Das vorliegende Werk soll sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zwischen dem Mieterschutz in der Bundesrepublik Deutschland und dem US-Bundesstaat Kalifornien beleuchten. Das dies in der Vergangenheit in der deutschen oder kalifornischen Rechtsliteratur und -praxis noch nicht geschehen ist, erscheint unter mehreren Aspekten schwer nachvollziehbar. Denn das aktuelle Zeitalter ist außerordentlich geprägt durch die Globalisierung, also gerade durch die Vernetzung verschiedener Bereiche verschiedener Nationen. Indes war zu prüfen, ob diese Vernetzung vor der Rechtsmaterie des Mieterschutzes Halt gemacht hat oder ob doch weitere Parallelen festzustellen sind, die inhaltlich über den Fakt der teilweise gemeinsamen Geschichtsereignisse in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hinausgehen. Ein solcher Wissensaustausch kann ferner in einer Besserstellung im internationalen Wettbewerb zwischen Kanzleien resultieren. Zudem sind aufgrund der globalen Finanzkrise 2008, die sich besonders auf den US-amerikanischen Immobilienmarkt ausgewirkt hat, bis heute vielerlei Immobilieninvestitionen in einer der für sich betrachtet größten Wirtschaftsregion möglich geworden. Diese neuen Investoren und Eigentümer müssen und wollen vertreten werden. Rationalitätsgewinne und Kostensenkungen im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den USA (Kaliforniern) können nur durch vergleichende Einsichten in die jeweiligen Rechtssysteme gewonnen werden.

Martin Möller, LL.M., wurde 1976 in Salzgitter geboren. Er lebt seit seinem Studium der Rechtswissenschaften in Hannover, ist verheiratet und hat zwei Kinder. In der Anwaltsgemeinschaft Müller & Möller spezialisiert er sich als Senior Partner und Fachanwalt auf den Gebieten des Strafrechts und des Wohnungseigentums- und Mietrechts. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende theoretische und praktische Erfahrungen im amerikanischen Recht, sodass er für die Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Hannover auch als beeidigter Dolmetscher/ Übersetzer der englischen Sprache arbeitet. Fasziniert von der amerikanischen Kultur und Sprache verbrachte der Autor mehrere Jahre in den USA, zuletzt im Rahmen eines postgradualen Studiums an der California University of Berkeley, School of Law, wo er seinen Master mit Auszeichnung abschloss.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel D, Schutzmechanismen: I, Rechtsbeistand des Wohnraummieters: 1, Kosten: a, Allgemein: Wenngleich ein Mieter nicht verpflichtet ist, sich in Mietsachen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten zu lassen, so hat er aber die Möglichkeit dazu. Die Kosten, die dabei entstehen, richten sich sowohl nach der Tätigkeit als auch der Art des Bevollmächtigten. Sofern anwaltliche Hilfe benötigt wird, entstehen Gebühren auf der Rechtsgrundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes/ RVG in seiner aktuellen Fassung auf der Kalkulationsbasis eines Streitwerts. Wie hoch dieser anzusetzen ist, ist je nach Einzelfall zu entscheiden. B, Beratungshilfe: Sollte der Mieter aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage sein, sich eine anwaltliche Vertretung leisten zu können, greift das Sozialprinzip des deutschen Staates: Er kann dann beim örtlich für ihn zuständigen Amtsgericht in der Beratungshilfeabteilung Beratungshilfe beantragen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Beratungshilfegesetz/ BerHG. Die Beratungshilfe wird gem. § 3 durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt, auch in Beratungsstellen, die auf Grund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind. Nach Abs. II kann sie auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann. Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung (§ 2 Abs. 1 BerHG). Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird gewährt in Angelegenheiten des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind, des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und des Sozialrechts. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts wird nur die Beratung gewährt. Ist es im Gesamtzusammenhang notwendig, auf andere Rechtsgebiete einzugehen, wird auch insoweit Beratungshilfe gewährt (§ 2 Abs. II BerHG). Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sind, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG), keine anderweitigen Möglichkeiten zur Lösung, ggf. durch eigenes Handeln, hat (Nr. 2) und die Wahrnehmung seiner Rechte nicht mutwillig ist (Nr. 3). C, Prozesskostenhilfe: Sofern der Mieter gerichtlich vorgehen muss, steht ihm das Institut der Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO zur Verfügung, welche er erhält, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das Verfahren ergibt sich aus §§ 117 ff. ZPO. Sie dient der Rechtschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. I und Art. 20 Abs. III GG. Gem. § 16 Abs. I Bundesrechtsanwaltsordnung/ BORA ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen. D, Mitgliedsbeitrag: Als Mieter kann man sich auch rechtsfallunabhängig einer Mieterinteressenvereinigung, ggf. auch mit Rechtsschutzversicherung, anschließen und zahlt dann den entsprechenden Mitgliedsbeitrag.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Gliederung5
Literaturverzeichnis9
Abkürzungsverzeichnis13
Einleitung16
Erster Teil - Der soziale Schutz des Wohnraummieters in Deutschland18
A. Historie und sozialer Kontext18
B. Aktuelle Situation am deutschen Wohnungsmarkt20
C. Rechtsquellen20
I. Allgemeine Gesetze20
II. Spezialgesetze21
III. Übergeordnetes Grundgesetz/ Rechtsprechung22
D. Schutzmechanismen22
I. Rechtsbeistand des Wohnraummieters22
1. Kosten22
2. Anwaltliche Vertretung24
II. Anbahnung des Mietverhältnisses25
1. Vertragsautonomie25
2. Einschränkung der Vertragsautonomie25
3. Öffentlich geförderter Wohnraum27
4. Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung28
5. Diskriminierungsverbot28
III. Eintritt in das Mietverhältnis29
1. Erhaltungspflicht der Mietsache29
2. Ansprüche des Mieters im Mangelfall29
3. Transparenz im Ankündigungsschreiben bei Modernisierung30
4. Mieterhöhung30
5. Betriebskosten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit31
6. Überlassung an Dritte32
IV. Bei Beendigung des Mietverhältnisses32
1. Ordentliche Kündigung des Mieters/ Vermieters32
2. Fristlose Kündigung des Mieters im Mangelfall33
3. Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung33
4. Abwehrklausel des Mieters bei Kündigung wegen Zahlungsverzug33
5. Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung34
6. Umwandlung der Mietsache in Wohnungseigentum/ Verkauf der Mietsache34
7. Tod des Mieters35
V. Nach Beendigung des Mietverhältnisses35
1. Verbotene Eigenmacht35
2. Räumung36
3. Schutzmaßnahmen gegen Räumung/ Zwangsvollstreckung36
VI. Prozessuale Besonderheiten38
1. Örtliche und sachliche Zuständigkeit38
2. Gebührenstreitwert38
Zweiter Teil - Der soziale Schutz des Wohnraummieters im US-Bundesstaat Kalifornien39
A. Historie und sozialer Kontext39
B. Aktuelle Situation am kalifornischen Wohnungsmarkt40
C. Rechtssystem und Rechtsquellen40
I. System40
1. Common law41
2. Case law/ precedent41
3. Equity41
4. Statutory law41
II. Rechtsquellen42
1. Federal Law/ US-Bundesrecht42
2. California State Law/ Landesrecht42
D. Schutzmechanismen43
I. Rechtsbeistand des Wohnraummieters43
1. Kosten43
2. Anwaltliche Vertretung43
3. Alternativen44
II. Anbahnung des Mietverhältnisses47
1. Auswahl des Mieters durch den Vermieter47
2. Wohnraumgröße und -ausstattung50
III. Begründung und Durchführung des Mietverhältnisses51
1. Mietvertragsarten51
2. Übersetzungserfordernis51
3. Kontaktdaten des Vermieters52
4. Ausfertigung52
5. Aufklärungs- und Hinweispflichten des Vermieters52
6. Allgemeiner Treu und Glauben-Grundsatz des Vermieters53
7. Freie Art der Mietzinsentrichtung53
8. Zahlungsnachweis54
9. Verzugsgebühr54
10. Zutritt des Vermieters in die Mieträume54
11. Zustand des Mietobjekts54
12. Mietkaution56
13. Mieterhöhung56
14. Eigentumsübertragung des Mietobjekts57
IV. Bei Beendigung des Mietverhältnisses58
1. Kündigung des Mietverhältnisses58
2. Tod einer Vertragspartei60
3. Mieter im Militär60
4. Public housing61
5. Opfer häuslicher Gewalt61
6. Umwandlung des Mietobjekts in Wohneigentum/ Verkauf der Mietsache61
7. Abriss des Mietobjekts62
V. Nach Beendigung des Mietverhältnisses62
1. Herausgabe der Mietsicherheit62
2. Vorabnahme63
3. Verbotene Selbsthilfe des Vermieters63
4. Räumung63
VI. Prozessuale Besonderheiten66
1. Zuständigkeit der Gerichte66
2. In propia persona67
Dritter Teil - Schlussbetrachtung und Ausblick68
I. Ergebnis68
II. Zukünftige Situation70

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