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Spezifische Probleme bei der Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode

Autorgeb. Weerts, Marion Wilken
Verlagdiplom.de
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl62 Seiten
ISBN9783836615310
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis38,00 EUR
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Internationalisierung der Unternehmensaktivitäten und Märkte erfordert heute wie nie zuvor die internationale Harmonisierung der Konzernrechnungslegung. Die Adressaten eines Konzernabschlusses sind auf Grund globaler Märkte und Konzernstrukturen je nach Nationalität und nationalem Rechnungslegungssystem mit entsprechenden Bedürfnissen unterschiedlicher denn je. Vor diesem Hintergrund muss es gelingen, geforderte Informationen einheitlich zu bieten und eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Das Rechnungslegungssystem der International Financial Reporting Standards (IFRS) erfüllt diese Notwendigkeit insbesondere für die Konzernrechnungslegung in der Europäischen Union (EU). Eine EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 festigt diese Harmonisierung. Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2005 beginnen, sind börsennotierte Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den durch die EU-Kommission anerkannten International Accounting Standards (IAS) und IFRS aufzustellen. Für andere Rechtsformen und Aktiengesellschaften, die nicht kapitalmarkt-orientiert sind, besteht nach § 315a Abs.3 HGB ein Wahlrecht. Diese Unternehmen können den Konzernabschluss und -lagebericht entweder nach nationalen Standards oder nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufstellen. Für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind im Wesentlichen IFRS 3 Business Combinations und IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements zu befolgen. IAS 27 regelt die Aufstellungspflicht und den Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses, während IFRS 3 die Vorschriften der Erwerbsmethode und die Behandlung des Goodwills zu entnehmen sind. Diese beiden Standards haben seit Juni 2001 zwei Phasen der Überarbeitung durchlaufen. Die finalen Versionen sind am 10. Januar 2008 durch das International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet worden. Diese endgültigen Standards gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Zur Überarbeitung dieser Standards wurde erstmals gemeinschaftlich vom IASB und dem amerikanischen Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) ein Business Combinations Projekt durchgeführt. Als Hauptzweck des Reformprojekts definiert das IASB: ‚to develop a single high quality accounting standard that would ensure that the accounting [...]

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