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E-Book

Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen

AutorUrsula Augsten
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl221 Seiten
ISBN9783834995698
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Für Non-Profit-Organisationen stellt sich vermehrt die Frage, wie ihr Unternehmen steuerlich optimiert gestaltet werden kann. Das Werk ist ein Leitfaden mit vielen Mustern, Checklisten und Beispielen für die Beraterpraxis.

Steuerberaterin Ursula Augsten ist Partnerin bei RP Richter & Partner in Stuttgart.

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Leseprobe
§ 1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen (S. 21)

Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung (AO) als Steuerrahmengesetz geregelt. Die §§ 51 – 68 AO stellen hierin den Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke dar. Aufgrund der Besonderheiten eines steuerlichen Rahmengesetzes hat der Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke Auswirkungen für zahlreiche Steuerarten. Anwendbar so z.B. auf die Körperschaftsteuerbefreiung, auf die Gewerbesteuerbefreiung oder auch auf die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf bestimmte Leistungen der gemeinnützigen Organisationen. Weitere Anwendungsfragen sind im sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geregelt.

Eine Besonderheit besteht darin, dass das Gemeinnützigkeitsrecht nur von Körperschaften in Anspruch genommen werden kann. Unter Körperschaften sind hierbei Körperschaften i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen. Also all die Gebilde, die nach § 1 Abs. 1 KStG der Körperschaftsteuer unterliegen. Dies sind in erster Linie:

die GmbH

die Stiftung

der Verein

Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts

die Genossenschaft

Zum Vorliegen der Gemeinnützigkeit bestimmt § 52 Abs. 1 Satz 1 AO, dass eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Hierbei ist es ausreichend, wenn sich die Förderung auf eines der dort genannten grundsätzlich gleichrangigen Gebiete beschränkt.

A. Wesensmerkmale

Wesentliche Elemente der Gemeinnützigkeit sind:

die Förderung der Allgemeinheit

die Unmittelbarkeit

die Selbstlosigkeit

die Ausschließlichkeit

I. Ausschließlichkeit

Der Grundsatz der Ausschließlichkeit ist eine der Grundvoraussetzungen der Gemeinnützigkeit. Ausschließlichkeit ist nach der gesetzlichen Bestimmung des § 56 AO dann gegeben, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Dies bewirkt, dass das Streben und Wirken einer steuerbegünstigten Körperschaft darauf ausgerichtet sein muss, ihre steuerbegünstigten Zwecke zu erreichen.

Eine Mitverfolgung nicht steuerbegünstigter Zwecke (z.B. der Geselligkeit) wäre für die Gemeinnützigkeit der Körperschaft schädlich. So dürfen neben den steuerbegünstigten Zwecken nicht auch nicht steuerbegünstigte Tätigkeiten verfolgt werden oder in der Satzung festgelegt werden (BFH v. 20.12.1978, BStBl 1979 II S. 496). So darf bspw. die Pflege der Geselligkeit nur ein dem begünstigten Hauptzweck (z.B. Förderung der Wohlfahrtspflege) untergeordneter Nebenzweck sein. Nehmen die Geselligkeitsveranstaltungen einen Umfang ein, der nicht mehr nur als von untergeordneter Bedeutung gewertet werden kann, so wäre der Grundsatz der Ausschließlichkeit verletzt (AEAO Nr. 12 zu § 52 AO).

So hat der BFH im Urteil vom 11.03.1999 (BStBl 1999 II S. 331) entschieden, dass Hinweise in der Satzung auf die Pflege vereinsinterner Geselligkeit nur dann unbedenklich sind, wenn es sich um einen satzungsmäßigen Nebenzweck handelt, dem auch nur tatsächlich untergeordnete Bedeutung zukommt.

In dem Zusammenhang ist auch das Urteil des BFH vom 18.12.2002 (BStBl 2003 II S. 384) zu würdigen. Die Steuervergünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Satzung der Körperschaft das Unterhalten eines Nichtzweckbetriebs zulässt. Allerdings ist es nicht dahingehend zu verstehen, dass nicht steuerbegünstigte Zwecke als Satzungszweck verankert werden dürfen. Das Unterhalten solcher Tätigkeiten kann deshalb nur gemeinnützigkeitsunschädlich im Rahmen der Konkretisierung der Verwirklichung der Satzungszwecke in die Satzung aufgenommen werden (s.a. Märkle/Alber, „Der Verein im Zivil- und Steuerrecht" 11. Auflage S. 178).
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht7
Abkürzungsverzeichnis15
Literaturverzeichnis18
§ 1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen21
A. Wesensmerkmale21
I. Ausschließlichkeit21
II. Unmittelbarkeit22
1. Abgrenzungen23
2. Zulässige Tätigkeiten24
Preisverleihungen24
Stipendienvergabe24
3. Ausnahmen von der Unmittelbarkeit25
Dachverbände25
Hilfspersonen26
Spendensammelvereine28
III. Selbstlosigkeit28
1. Selbstlosigkeit und Annehmlichkeiten29
2. Angemessenheit von Aufwendungen für die Verwaltung und Spendenwerbung30
3. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Selbstlosigkeit31
4. Keine eigene Vermögensmehrung32
IV. Förderung der Allgemeinheit32
V. Verbot der Förderung politischer Parteien35
B. Mittelverwendung35
I. Verlustausgleich36
II. Wandel von Zweckbetrieben39
III. Zeitnahe Verwendung39
IV. Rücklagenbildung40
1. Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO40
2. Rücklage zur Erhaltung der Beteiligungsquote42
Grundsätze42
Korrespondenzwirkung der Rücklagen nach § 58 Nr. 7a und 7b AO43
3. Projekt- oder Zweckerfüllungsrücklage44
4. Rücklage nach § 58 Nr. 12 AO45
5. Betriebsmittelrücklage46
6. Rücklage im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb46
7. Rücklage für die Vermögensverwaltung46
8. Rückstellungen im weiteren Sinne47
9. Form der Rücklagen47
V. Mittelverwendungsrechnung47
C. Formvorschriften für die Gemeinnützigkeit48
I. Formelle Satzungsmäßigkeit49
II. Tatsächliche Geschäftsführung50
D. Für die Gemeinnützigkeit unschädliche Tätigkeiten51
I. Förderung anderer Körperschaften51
1. Förderkörperschaft51
2. Teilweise Mittelweitergabe52
II. Überlassung von Arbeitskräften53
III. Überlassung von Räumen54
IV. Ausnahmevorschrift § 58 Nr. 5 AO55
1. Grundsätze55
2. Weitere Rahmenbedingungen55
Einkommen55
Angehörige56
Angemessenheit56
3. Sonstiges56
V. Rücklagenbildung (vgl. Kapitel § 1 B. IV.)56
VI. Gesellige Zusammenkünfte56
VII. Förderung des bezahlten Sports57
VIII. Besondere Ausnahmeregelung für Stiftungen58
IX. Darlehensvergabe58
1. Darlehen aus zeitnah zu verwendenden Mitteln58
2. Darlehen aus nicht zeitnah zu verwendenden Mitteln58
X. Sonderfälle59
§ 2 Steuerbegünstigte Zwecke60
A. Gemeinnützige Zwecke61
I. Wissenschaft und Forschung61
II. Die Förderung der Religion61
III. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege61
IV. Jugend- und Altenhilfe62
V. Förderung von Kunst und Kultur62
VI. Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege63
VII. Förderung der Erziehung, Volksberufsbildung einschließlich der Studentenhilfe63
VIII. Naturschutz etc.63
IX. Wohlfahrtswesens64
X. Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten64
XI. Internationale Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens64
XII. Förderung des Tierschutzes64
XIII. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit65
XIV. Verbraucherberatung und Verbraucherschutz65
XV. Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene65
XVI. Gleichberechtigung von Frau und Mann66
XVII. Schutz von Ehe und Familie66
XVIII. Kriminalprävention66
XIX. Sport66
XX. Heimatpflege und Heimatkunde66
XXI. Freizeitzwecke ( Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei)67
XXII. Demokratisches Staatswesens und bürgerschaftliches Engagement68
XXIII. Bürgerschaftliches Engagement68
B. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)68
I. Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit68
II. Persönliche Hilfsbedürftigkeit70
C. Kirchliche Zwecke70
§ 3 Spendenabzug71
A. Definition des Spendenbegriffs71
I. Ausgaben/Zuwendungen71
II. Unentgeltlichkeit72
III. Freiwilligkeit der Leistung72
IV. Begünstigter Spendenempfänger74
B. Förderungswürdige Zwecke74
C. Spendenverwendung75
D. Abgrenzungen75
I. Mitgliedsbeiträge75
II. Betriebsausgaben76
III. Verdeckte Gewinnausschüttung77
E. Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)78
I. Generelles zur Spendenbescheinigung78
1. Mitgliedsbeiträge79
2. Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen79
3. Sachspende79
4. Haftungshinweis79
II. Sammelbestätigungen.79
III. Besondere Zuwendungsbestätigungen bei Stiftungen80
IV. Vereinfachter Zuwendungsnachweis81
1. Linderung der Not in Katastrophenfällen81
2. Sogenannte 100 EUR Regelung81
V. Besondere Aufzeichnungspflichten82
F. Spendenarten82
I. Geldspende82
II. Sachspende83
1. Spende aus dem Privatvermögen des Spenders83
2. Spenden aus dem Betriebsvermögen84
III. Nutzungen und Leistungen86
IV. Auslagenersatz bzw. Aufwandsersatz86
V. Arbeitslohnspenden89
G. Spendenabzug90
I. Normaler Spendenabzug90
1. Spendenhöchstbetrag bei Zuwendungen zur Förderung kirchlicher, religiöser oder als besonders förderungswürdig gemeinnützig anerkannter Zwecke (Rechtslage bis 2006)90
2. Besonderer Spendenabzug91
3. Gesetzliche Neuregelung (ab 1.1.2007)92
II. Großspendenregelung92
1. Regelung bis 31.12.200692
2. Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.200793
III. Sonderausgabenabzug für Stiftungen94
1. Rechtslage bis 200694
2. Rechtslage 200795
IV. Erhöhte Spendenabzugsmöglichkeit bei Stiftungen95
1. Rechtslage bis 31.12.200695
2. Änderungen in der Rechtslage ab 1.1.200797
H. Spendenverwendung im Ausland99
I. Verwendung von Spenden nach derzeitiger Rechtslage99
1. Mittelweitergabe ins Ausland99
2. Unmittelbare Verwirklichung im Ausland100
3. Einschaltung einer Hilfsperson zur Umsetzung steuerbegünstigter Projekte im Ausland101
II. Neuere Rechtsprechung101
I. Haftung102
I. Vertrauensschutz102
II. Haftungstatbestand102
1. Ausstellerhaftung102
2. Haftung des Veranlassers103
3. Gesetzliche Neuregelung103
§ 4 Sphärentheorie104
A. Ideeller Bereich104
I. Spenden105
II. Mitgliedsbeiträge105
III. Zuschüsse106
IV. Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse106
B. Vermögensverwaltung106
I. Kapitalvermögen107
II. Vermietung und Verpachtung108
III. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften108
IV. Verpachtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs109
V. Verpachtung von Werberechten109
C. Zweckbetrieb110
I. Zweckbetriebskatalog111
1. Einrichtungen der Wohlfahrtspflege111
2. Krankenhäuser (§ 67 AO)114
3. Sportliche Veranstaltungen (§ 67a AO)116
Erteilung von Wettkampfgenehmigungen oder Sportlerausweisen118
Sportreisen118
Ablösezahlungen118
Besonderheit Spielgemeinschaften119
II. Einzelne Zweckbetriebe i.S.d. § 68 AO119
1. Altenheime119
2. Kindergärten § 68 Nr. 1b AO119
3. Selbstversorgungseinrichtungen § 68 Nr. 2 AO120
4. Werkstätten für Behinderte (§ 68 Nr. 3 AO)121
5. Einrichtungen der Fürsorge für Blinde und Körperbehinderte ( § 68 Nr. 4 AO)122
6. Integrationsunternehmen122
7. Lotterien und Ausspielungen123
8. Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen ( § 68 Nr. 7 AO)123
9. Volkshochschule (§ 68 Nr. 8 AO)124
Eigene Veranstaltungen und Lehrgänge124
Veranstaltungen und Lehrgänge anderer Veranstalter124
Gemeinsame Veranstaltungen124
10. Forschungstätigkeiten (§ 68 Nr. 9 AO)125
Finanzierungsvoraussetzungen126
Ausschluß von Zweckbetrieben126
Forschungseinrichtung i.S.d. Gesetzes127
Öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtung d)128
III. Generalnorm Zweckbetriebe (Zweckbetriebe nach § 65 AO)130
1. Der Zweckbetrieb muss steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecken dienen130
2. Zweckbetriebsnotwendigkeit131
3. Wettbewerbsklausel132
IV. Einzelne Zweckbetriebe133
1. Altkleidersammlung133
2. Automatenverkauf133
3. Angelkartenverkauf133
4. Bäder133
5. Beschäftigungsgesellschaften134
6. Betreuungsvereine134
7. Betreuungszüge134
8. Behindertenfahrdienste135
9. Dialysevereine135
10. Flugrettungsdienste135
11. Fachkongresse135
12. Freiwilligenagenturen135
13. Jugendreisen136
14. Karnevalssitzungen136
15. Mensa und Cafeteriabetriebe136
16. Musikschulen136
17. Urheberrechtsverwertung136
18. Wettkampfgenehmigungen136
19. Wohlfahrtsbriefmarken137
20. Zeitschriften137
D. Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb137
I. Grundsätze137
II. Einzelne steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe138
1. Altkleider-Containersammlung138
2. Altkleidersammlungen139
3. Altmaterialverwertung139
4. Bewirtung139
5. Drittewelt-Laden139
6. Gesellige Veranstaltungen139
7. Kantinen und Kasinos139
8. Krankenhausapotheken und Wäschereien139
9. Pferdepension140
10. Sponsoring140
Tätigkeiten außerhalb des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs140
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb140
11. Standmieten141
12. Totalisationsbetriebe von Pferdesportvereinen141
13. Überlassung von Sportanlagen141
14. Verwaltungsdienstleistungen für andere Organisationen141
15. Zentrale Gehaltsabrechnungs- und Beschaffungsstellen141
§ 5 Besteuerungsverfahren142
A. Körperschaftsteuer142
I. Unbeschränkte Steuerpflicht142
II. Steuerbefreiungen142
1. Verfahren142
2. Verwaltungsakte143
Vorläufige Gemeinnützigkeitsbescheinigung143
Freistellungsbescheid143
Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid144
3. Besteuerungsfreigrenze144
4. Zusammenfassen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe145
5. Gewinnermittlung145
6. Sonderregelungen147
Sammlung von Altmaterial147
Pauschalbesteuerung für bestimmte Bereiche147
7. Steuerfestsetzung148
B. Gewerbesteuer148
C. Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer148
D. Umsatzsteuer149
I. Kleinunternehmerregelung149
II. Einzelne Steuerbefreiungsvorschriften150
1. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 UStG150
2. Umsatzsteuerbefreiung für Vermietung und Verpachtung150
3. Krankenhausumsätze151
4. Wohlfahrtseinrichtungen151
5. Umsatzsteuerbefreiung für Theater, Orchester, Museen etc.152
6. Schul-und Bildungszweck dienende Leistungen154
7. Kursgebühren und andere Teilnehmergebühren154
8. Befreiungen im Jugendbereich155
III. Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz155
1. Grundanwendungsbereich156
2. Zweckbetriebe, die nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen156
3. Zweckbetriebe, mit denen nicht selbst steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden158
4. Einzelfälle158
IV. Leistungen bei Zusammenschlüssen160
V. Vorsteuerabzug161
1. Grundsätze161
2. Anwendung Seeling-Urteil161
E. Vorsteuerpauschalierung162
F. Lohnsteuer163
I. Arbeitnehmer des Vereins163
1. Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft163
2. Ehrenamtliche Tätigkeit163
II. Steuerbefreiungen164
1. Besonderheit des § 3 Nr. 26 EStG164
2. Neue Regelung des § 3 Nr. 26a EStG166
3. Sonstiges166
G. Sonstige Steuern166
H. Zusammenfassendes Fallbeispiel Vereine167
§ 6 Rechtsformvergleich170
A. Grundzüge170
I. Stiftung170
II. Gemeinnützige GmbH170
III. Verein171
B. Gründung171
I. Stiftung171
II. Gemeinnützige GmbH171
III. Verein171
C. Organe171
I. Stiftung171
II. Gemeinnützige GmbH172
III. Verein172
D. Kapitalmäßige Voraussetzungen172
I. Stiftung172
II. Gemeinnützige GmbH172
III. Verein173
E. Laufende Besteuerung173
F. Schematischer Vergleich173
§ 7 Ausgliederung177
A. Rechtliche Rahmenbedingungen177
B. Steuerliche Rahmenbedingungen177
I. Ausgliederungsvorgang aus steuerlicher Sicht177
1. Möglichkeit des Buchwertansatzes177
2. Teilbetriebsvoraussetzung179
3. Entstehung einbringungsgeborener Anteile179
C. Qualifikation der Beteiligung bei der gemeinnützigen Mutter180
I. Beteiligung an einer gemeinnützigen Körperschaft180
1. Grundsätzliche Regelung180
2. Sonderfall: gemeinnützige Betriebsaufspaltung180
II. Beteiligung an steuerpflichtigen Tochterkapitalgesellschaften181
1. Einfluss des Gesellschafter auf die laufende Geschäftstätigkeit der GmbH182
2. Einflussnahme über einen Aufsichtsrat/Beirat182
3. Betriebsaufspaltung182
4. Vorliegen von Organschaftsverhältnissen183
D. Finanzierung der Beteiligung184
E. Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft184
I. Organträger und Organgesellschaft185
1. Organträger185
2. Organgesellschaft185
II. Eingliederungsvoraussetzungen185
1. Finanzielle Eingliederung185
2. Organisatorische Eingliederung185
3. Wirtschaftliche Eingliederung186
F. Verlagerung von Zweckbetrieben auf steuerpflichtige Kapitalgesellschaften186
Anhang188
Stichwortverzeichnis231

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