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»Teilrechtsfähigkeit« von Personenvereinigungen.

Zur Notwendigkeit einer Balance zwischen richterlicher Rechtsfortbildung und geschriebenem Recht.

AutorMadeleine Tolani
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 397
Seitenanzahl302 Seiten
ISBN9783428531370
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. 'Teilrechtsfähigkeit' auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der 'Teilrechtsfähigkeit' löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie 'Teilrechtsfähigkeit' im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer 'teilrechtsfähigen' Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis19
Einleitung24
Teil 1: Grundlagen29
A. Rechtsfähigkeit, „Teilrechtsfähigkeit“ und Personenvereinigungen29
I. Rechtsfähigkeit und „Teilrechtsfähigkeit“29
1. Rechtsfähigkeit29
2. „Teilrechtsfähigkeit“30
a) Verständnis30
b) Termini und Inhalt32
c) Kritik am Terminus33
II. Natürliche Personen, juristische Personen, Gesamthandsgemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften34
1. Die juristische Person34
a) Wesen, Erscheinungsformen und Entstehung35
b) Körperschaft als Strukturtypus und Rechtsfortbildung bezüglich des nicht rechtsfähigen Vereins37
c) Haftung40
d) Rechtsnatur vor Eintragung bzw. Konzession und Rechtsfortbildung zu den „Vorgesellschaften“42
2. Die Gesamthandsgemeinschaft44
a) Wesen und Erscheinungsformen44
b) „Vielheitstheorie“ versus „Gruppenlehre“45
aa) „Vielheitstheorie“/„traditionelles Verständnis“45
bb) „Gruppenlehre“/„deutsch-rechtliche“ Gesamthandslehre47
cc) Rechtsfähigkeit der Gesamthand nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum und nach der Rechtsprechung49
dd) Anhaltspunkte im Gesetz51
(1) § 14 BGB, § 11 InsO, § 7 MarkenG51
(2) Identitätsumwandlung nach dem Umwandlungsgesetz52
(3) Partnerschaftsgesellschaft und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung53
3. Die Bruchteilsgemeinschaft53
4. „Teilrechtsfähige“ Gesamthandsgemeinschaften als juristische Personen54
B. Rechtsfähigkeit und richterliche Rechtsfortbildung56
I. Die Rechtsprechung zur GbR56
1. Einzelne Fähigkeiten der GbR56
2. Persönliche Haftung der Gesellschafter57
3. Das Grundsatzurteil zur „Teilrechtsfähigkeit“ der GbR58
4. Folgeentscheidungen60
II. Die Rechtsprechung zur WE-Gemeinschaft61
1. Der Meinungsstand vor dem Beschluss61
2. Der Beschluss zur „Teilrechtsfähigkeit“ der WE-Gemeinschaft63
a) Aussagen zur „Teilrechtsfähigkeit“ der WE-Gemeinschaft64
b) Einordnung der WE-Gemeinschaft65
c) Die Haftungsverfassung66
3. Folgeentscheidungen, insbesondere zur Insolvenzfähigkeit der WE-Gemeinschaft, und die Reform des WEG66
C. Abschlussbetrachtung68
Teil 2: Bewertung der Erweiterung der Rechtsfähigkeit im Wege richterlicher Rechtsfortbildung70
A. Richterliche Rechtsfortbildung im Allgemeinen70
I. Arten richterlicher Rechtsfortbildung als Fortsetzung der Auslegung70
II. Voraussetzungen einer „Lücke“ im Gesetz71
III. Voraussetzungen einer „gesetzesübersteigernden Rechtsfortbildung“ und Kennzeichen einer „geglückten“ Rechtsfortbildung73
B. Die konkrete Betrachtung der Entscheidungen zur „Teilrechtsfähigkeit“ der GbR und der WE-Gemeinschaft74
I. Die „Teilrechtsfähigkeit“ der GbR74
1. Einordnung der Rechtsfortbildung74
a) Der Wortlaut von §§ 705 ff. BGB und § 736 ZPO74
b) Die Systematik77
c) Bewertung unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien78
d) Die Bedeutung jüngerer Gesetzesänderungen80
aa) Die Bedeutung von § 14 II BGB81
(1) Die Bedeutung von § 14 II BGB für § 124 I HGB81
(2) Die Bedeutung von § 14 II BGB für die GbR84
bb) Umwandlungen und UmwG85
(1) „Identität“ i.S. d. UmwG85
(2) „Rechtsträger“ i. S. d. UmwG87
(3) Ziel des UmwG88
cc) § 11 InsO89
dd) § 7 MarkenG91
ee) Die Reform des Handelsrechts von 199891
ff) Die Anerkennung neuer Gesellschaftsformen – PartG und EWIV91
e) Abschließende Einordnung93
aa) „gesetzesübersteigernde Rechtsfortbildung“93
bb) „praeter legem“94
2. Das Bedürfnis des Rechtsverkehrs97
a) Probleme im Rahmen von Rechtsgeschäften98
aa) Die vertragliche Haftung der Gesellschafter und ihre Beschränkung99
bb) Der Gesellschafterwechsel und die Haftung des Beigetretenen101
b) Gesetzliche Schuldverhältnisse und die persönliche Haftung der Gesellschafter104
aa) Haftung bei Bereicherung104
bb) Haftung bei Delikt104
c) Beteiligungsmöglichkeiten an anderen Gesellschaften107
aa) Die Beteiligung an Personengesellschaften107
(1) Beteiligung an einer GbR107
(2) Beteiligung an einer oHG und KG107
bb) Die Beteiligung an Körperschaften110
d) Prozessuale Vorteile der Parteifähigkeit112
aa) Bezeichnung als Partei112
bb) „Gesamthandsschuldklage“ und „Gesamtschuldklage“114
cc) Divergenzen zum materiellen Recht und Hilfskonstruktionen der Streitgenossenschaftslösung115
e) Zwischenergebnis116
3. Rechtsdogmatische Bedenken119
a) Missachtung der Vielgestaltigkeit und Bedenken gegen die Abgrenzung119
b) Publizitätsdefizit121
c) Aufgabe des einheitlichen Gesamthandsbegriffes124
d) Nivellierung von Unterschieden zwischen GbR und oHG126
e) Zwischenergebnis129
4. Abschlussbetrachtung129
II. Die „Teilrechtsfähigkeit“ der WE-Gemeinschaft130
1. Das WEG von 1951 und das WEG von 2007131
a) Das WEG von 1951 und der Beschluss des BGH vom 2.6.2005131
b) Das WEG von 2007134
2. Die Vorteile der „Teilrechtsfähigkeit“ für den Rechtsverkehr gegenüber der bisherigen Rechtslage135
a) Die Unabhängigkeit des Verbandes von seinen Mitgliedern135
aa) Die Zuordnung des Verwaltungsvermögens135
bb) Die Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an bestehende Verträge137
cc) Gesetzliche Schuldverhältnisse139
b) Die Durchsetzung von Forderungen140
c) Die prozessualen Vorteile der Parteifähigkeit141
aa) Die Unabhängigkeit von dem aktuellen Mitgliederbestand141
bb) Die Bezeichnung der Partei143
cc) Die Notwendigkeit einer Klage gegen die Wohnungseigentümer144
d) Zwischenergebnis145
3. Die Bedenken gegen das neue Regelungskonzept146
a) Die Handlungsfähigkeit des Verbandes durch den Verwalter und durch die Wohnungseigentümer146
b) Das Haftungskonzept149
aa) Der Zusammenhang von persönlicher Haftung und „Teilrechtsfähigkeit“149
bb) Die anteilige Außenhaftung gemäß § 10 VIII WEG n. F.153
c) Die Rechtsfähigkeit für einen Teilbereich155
d) Die Insolvenzfähigkeit159
aa) Der Zusammenhang von Rechtsfähigkeit und Insolvenzfähigkeit159
bb) Der Sinn eines Insolvenzverfahrens über das Verwaltungsvermögen161
cc) Bedenken gegen ein Insolvenzverfahren164
dd) Zwischenergebnis165
e) Die Publizität166
aa) Die Publizität aufgrund des Grundbuches166
bb) Die Grundbuchfähigkeit169
cc) Das sog. Zentralgrundbuch170
4. Abschlussbetrachtung170
C. Stellungnahme zur „Teilrechtsfähigkeit“ der GbR und der WE-Gemeinschaft172
Teil 3: Die „Teilrechtsfähigkeit“ anderer Personenvereinigungen und der ungeborenen Leibesfrucht175
A. Die „Teilrechtsfähigkeit“ des nicht rechtsfähigen Vereins175
I. Einordnung der Rechtsfortbildung178
1. „Gesetzesübersteigernde Rechtsfortbildung“178
a) Der Wortlaut von §§ 54, 705 ff. BGB und § 735 ZPO178
b) Die Systematik180
c) Die Bewertung unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien181
d) Zwischenergebnis182
2. „Contra legem“184
a) § 50 II ZPO184
b) Die Systematik von §§ 21 ff. BGB und § 54 BGB187
c) Die Weitergeltung von § 54 S. 1 BGB, § 50 II ZPO und die Bewertung der gesetzgeberischen Motive189
aa) Wegfall der staatspolitischen Zielsetzung189
bb) Fortgeltung der rechtspolitischen Zielsetzung190
d) Zwischenergebnis194
II. Zwingende Gründe für eine Rechtsfortbildung „contra legem“195
III. Abschlussbetrachtung196
B. Die „Teilrechtsfähigkeit“ der Erbengemeinschaft197
I. Einordnung der Rechtsfortbildung197
1. Der Wortlaut von §§ 2032 I, 2033 I, 2039, 2058 BGB und § 747 ZPO198
2. Die Bewertung unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien198
3. Zwischenergebnis199
II. Das Bedürfnis des Rechtsverkehrs200
1. Probleme im Rahmen von Rechtsgeschäften, insbesondere Verpflichtung und Haftung201
a) Die Vertretung der Erbengemeinschaft201
b) Die Kontinuität von Dauerschuldverhältnissen202
c) Die Haftung203
2. Gesetzliche Schuldverhältnisse204
a) Haftung bei Bereicherung204
b) Haftung bei Delikt205
3. Beteiligungsmöglichkeiten206
a) Die Beteiligung an einer Personengesellschaft207
aa) Die Lösung nach der Sondererbfolge207
bb) Die Haftung gemäß § 130 HGB i. V. m. § 128 HGB208
cc) Das Wesen von Personengesellschaften und die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft209
dd) Mangelnde Publizität der Erbengemeinschaft211
ee) Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung213
ff) Die Wertung des § 139 I HGB214
b) Die Beteiligung an einer Körperschaft215
4. Parteifähigkeit217
5. Zwischenergebnis219
III. Rechtsdogmatische Bedenken220
1. Publizitätsdefizit220
2. Aufgabe des einheitlichen Gesamthandsbegriffes220
IV. Abschlussbetrachtung221
C. Die „Teilrechtsfähigkeit“ der ehelichen Gütergemeinschaft221
I. Einordnung der Rechtsfortbildung223
1. Der Wortlaut von §§ 1416 ff. BGB und § 740 II ZPO223
2. Die Bewertung unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien224
3. Zwischenergebnis224
II. Das Bedürfnis des Rechtsverkehrs225
1. Probleme im Rahmen von Rechtsgeschäften, insbesondere Verpflichtung und Haftung226
a) Die Vertretung der ehelichen Gütergemeinschaft227
b) Die Haftung227
c) Die Kontinuität228
2. Gesetzliche Schuldverhältnisse229
3. Beteiligungsmöglichkeiten und Unternehmensträgerschaft230
a) Die Beteiligung an einer Personengesellschaft230
aa) § 1417 BGB231
bb) Die Handlungsfähigkeit232
cc) Haftung und Publizität232
b) Die Beteiligung an einer Körperschaft234
4. Parteifähigkeit235
III. Abschlussbetrachtung236
D. Die „Teilrechtsfähigkeit“ der Vorgesellschaften237
I. Argumente für eine „Teilrechtsfähigkeit“238
1. Ausgangspunkt: Vorhandensein einer „Lücke“ im Gesetz238
a) § 54 S. 2 BGB, § 11 II GmbHG, §§ 41 I S. 2 AktG und § 21 BGB, § 11 I GmbHG, § 41 I S. 1 AktG, § 13 I GenG238
b) §§ 36 II, 36 a AktG, § 7 II S. 1 GmbHG und § 36 I AktG, § 59 I BGB, § 7 I GmbHG, § 11 I GenG239
c) Anerkennung der Rechtsträgerschaft als Rechtsergänzung240
2. Methodischer Ansatz: Vorgesellschaften als Vorstufe der juristischen Person242
3. Rechtsverkehrsbedürfnis – Eigenständige Teilnahme am Rechtsverkehr246
II. Nivellierung von Unterschieden zwischen Vorgesellschaft und juristischer Person – Grenze der richterlichen Rechtsfortbildung250
III. Rechtsdogmatische Bedenken: Publizität von Vorgesellschaften252
IV. Abschlussbetrachtung253
E. Die „Teilrechtsfähigkeit“ der ungeborenen Leibesfrucht256
I. Einordnung der Rechtsfortbildung257
1. Die einschlägigen Einzelvorschriften, insbesondere: §§ 1923 II, 2108 BGB i. V.m. §§ 1923 II, 2178, 2176, 1912 I S. 1, 1912 II, 1615 o I, 1774 S. 2, 844 II S. 2, 1594 IV, 331 II, 328 BGB, § 10 II StVG257
2. Die Bewertung unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien und anhand der wissenschaftlichen Entwicklung260
3. Zwischenergebnis261
II. Rechtfertigung der Rechtsfortbildung mit Rücksicht auf ein rechtsethisches Prinzip261
1. Das Bedürfnis nach „Teilrechtsfähigkeit“ im Hinblick auf den deliktsrechtlichen Schutz262
2. Besonderheit: Der Embryo „in vitro“267
3. Das Bedürfnis nach „Teilrechtsfähigkeit“ im Hinblick auf den vermögensmäßigen Schutz269
III. Abschlussbetrachtung270
Zusammenfassung und abschließende Stellungnahme272
Literaturverzeichnis283
Stichwortverzeichnis299

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