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Vater, Vater, Mutter, Kind - Ein Plädoyer für die rechtliche Mehrvaterschaft

AutorIna Plettenberg
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2016
ReiheStudien zum Privatrecht 57
Seitenanzahl164 Seiten
ISBN9783161548406
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,00 EUR
Kinder haben nicht selten zwei Vaterfiguren: Einen rechtlichen und sozialen Vater einerseits und einen leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater andererseits. Der Gesetzgeber hat im Anschluss an zwei Entscheidungen des EGMR dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht eingeräumt (§ 1686a BGB). Diese Regelung ist jedoch inhaltlich unausgewogen und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich, denn sie macht den leiblichen Vater gleichsam zu einem halben rechtlichen Vater, der nur Rechte, aber keine Pflichten hat. Ina Plettenberg plädiert deshalb für die Etablierung einer zweiten rechtlich vollwertigen Vaterschaft des leiblichen Vaters neben dem rechtlichen und sozialen Vater des Kindes. Erforderlich ist dabei stets, dass dies im Einzelfall mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Eine solche doppelte rechtliche Vaterschaft ist von den verfassungsrechtlichen Vorgaben gedeckt und fügt sich einfachrechtlich komplikationslos in das geltende Familien- und Erbrecht ein, wie ein detaillierter Gesetzgebungsvorschlag der Verfasserin zeigt.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; 2013 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht der Universität Regensburg; seit 2015 Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
1. Kapitel: Einführung14
A. Problemaufriss – Forschungsfrage14
B. These15
C. Forschungsstand16
D. Methode – Gang der Untersuchung17
E. Das Kindeswohl – Zentraler Begriff des Kindschaftsrechts18
I. Kurzer Überblick über die Entwicklung des Kindeswohlbegriffs im BGB nach Inkrafttreten des Grundgesetzes18
II. Funktionen des Kindeswohls20
III. Inhalt des Kindeswohlprinzips20
1. Vorrang der Kindesinteressen vor Elterninteressen – Elternautonomie21
2. Berücksichtigung subjektiver Kindesinteressen – Einzelfallorientierte Gerechtigkeit22
3. Der Wille des Kindes23
IV. Das Kindeswohl als Zugangsvoraussetzung oder Schranke24
1. Positive Kindeswohlprüfung25
2. Negative Kindeswohlprüfung25
V. Zusammenfassung26
2. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Dimension der rechtlichen Stellung des leiblichen Vaters27
A. Das Grundgesetz27
I. Der Schutz der Familie, Art. 6 Abs. 1 GG27
1. Enger Familienbegriff28
2. Neuer weiter Familienbegriff29
3. Der „Familienfriede“ als verfassungsrechtliche Kategorie30
II. Das Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 GG33
1. Biologischer Ansatz – Das Elternrecht als „natürliches“ und damit genetisch determiniertes Recht?33
a. Auslegungsansätze zur „Natürlichkeit“ des Elternrechtes33
b. Auslegung der „Natürlichkeit“ durch das Bundesverfassungsgericht33
2. Insbesondere: Der leibliche (nicht rechtliche) Vater als Träger des Elternrechtes34
a. Entwicklungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts35
b. Die Einführung des § 1686a BGB als gesetzgeberische Wertentscheidung mit Einfluss auf das Verfassungsrecht38
3. Gemischt sozial-biologischer Ansatz40
4. Die sozial-familiäre Beziehung41
5. Gemeinsame Elternschaft eines Mannes und einer Frau als zwingende Voraussetzung für den grundrechtlichen Schutz?43
6. Die objektive Dimension des Elternrechts44
7. Rechtliche Absicherung des Kindes durch Abbildung der sozial gelebten familiären Situation45
8. Eventuelle Beschneidung des Elternrechtes durch weitere Person im Schutzbereich45
9. Ausgestaltung des Zugangs zum Elternrecht durch den Gesetzgeber46
III. Das Recht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung, Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG46
1. Dogmatische Herleitung47
2. Unmittelbare Grundrechtsbindung der Eltern durch das Recht des Kindes auf elterliche Pflege und Erziehung?48
3. Folgerungen aus dem Grundrecht für den Staat48
a. Abwehrfunktion49
b. Schutzfunktion49
B. Verfassungsmäßigkeit des § 1686a BGB51
I. Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG – Recht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung52
II. Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG52
III. Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG – Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung53
1. Schutzbereich des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung54
2. Eingriff und mögliche Rechtfertigung55
3. Zwischenergebnis55
C. Der Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber56
I. Grundgesetzlicher Gestaltungsspielraum56
II. Menschenrechtliche Aspekte58
3. Kapitel: Einfachrechtliche Positionen de lege lata60
A. Begriffsbestimmung der verschiedenen beteiligten Personen60
B. Abstammung61
I. Bestandsaufnahme61
1. Verwandtschaft im Sinne des § 1589 BGB61
2. Zuordnungskriterien der Mutterschaft62
3. Zuordnungskriterien der Vaterschaft62
a. § 1592 Nr. 1 BGB63
b. § 1592 Nr. 2 BGB63
c. § 1592 Nr. 3 BGB65
4. Zwischenergebnis: Vaterschaftszuordnungen und Kindeswohl66
II. Prinzipien des Abstammungsrechtes66
1. Genetische Abstammungskriterien67
2. Soziale Abstammungskriterien68
3. Statusprinzip69
4. Ein-Vater-Prinzip69
a. Hintergründe der existierenden Sperrwirkung70
b. Imitationsbedürfnis des „natürlich“ Möglichen71
c. Gesetzliches Novum durch § 1686a BGB: Bestehen zweier gerichtlich festgestellter Vaterschaften73
d. Vergleich mit § 1598a BGB74
5. Bindungskraft der Abstammungsprinzipien75
C. Auseinanderfallen von leiblicher und rechtlicher Vaterschaft/ Rangverhältnis de lege lata und de lege ferenda/Möglichkeit zur Anfechtung der Vaterschaft75
I. Das Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB76
1. Versicherung der Beiwohnung der Mutter während der Empfängniszeit76
2. Sozial-familiäre Beziehung, § 1600 Abs. 2, 4 BGB77
a. Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben77
aa. Ehe des rechtlichen Vaters mit der Mutter78
bb. Häusliche Gemeinschaft78
cc. Widerlegbarkeit der Regelbeispiele79
dd. Sozial-familiäre Beziehung jenseits der gesetzlichen Regelvermutungen79
b. Kritik an der Auswahl der Regelbeispiele79
c. Kritik an der mangelnden Gleichwertigkeit sozial-familiärer Beziehungen82
d. Kindeswohlerwägungen im Rahmen der sozial-familiären Beziehung83
e. Vorteile einer konkreten Kindeswohlbestimmung83
3. Fristbestimmungen, § 1600b BGB84
4. Anfechtungsobliegenheit für den leiblichen Vater bei Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen?85
II. Bisherige Lösungsansätze für das Auseinanderfallen von rechtlicher und leiblicher Elternschaft87
1. Einführung eines obligatorischen Vaterschaftstests87
a. Erläuterungen87
b. Stellungnahme gegen die Einführung eines obligatorischen Vaterschaftstests88
2. Anfechtungsrecht des biologischen Vaters89
3. Abschaffung der pater-est-Regel90
4. Evidente Schwäche der Lösungsansätze91
5. Einführung einer sekundären Vaterschaft91
III. Die deutsche Regelung zur Vaterschaftsanfechtung im Spiegel der Rechtsprechung des EGMR94
D. Zwischenergebnis: Widersprechen die Grundprinzipien des Abstammungsrechts einer Zuordnung des Kindes zu zwei Vätern?94
E. Einfluss des § 1686a BGB auf das Abstammungsrecht95
4. Kapitel: Regelungsvorschlag97
A. Grundsätzliche Möglichkeit eines kindeswohlabhängigen Abstammungsrechtselementes97
I. Generelles Kindeswohlprinzip des Kindschaftsrechts99
II. Statusbegründende Kindeswohlerwägungen in der Rechtsprechung: insbesondere Anerkennung ausländischer Entscheidungen99
III. Kindeswohlerwägungen im Vaterschaftsanfechtungsrecht, § 1600a IV BGB102
IV. Statusbegründung nach Kindeswohlprüfung im Adoptionsrecht102
V. Bereits gesetzlich verankerte plurale Elternform: die Volljährigenadoption, §§ 1767 ff. BGB102
VI. Wirkungen der schwachen Adoption auch bei der Minderjährigenadoption in Stiefkindfällen103
VII. Zusammenfassung104
B. Abstammungsrecht de lege ferenda105
I. Die Neuregelungen im Einzelnen105
1. Terminologie105
2. Notwendige Neuerungen im Abstammungsrecht106
a. Materiell-rechtliche Erläuterungen107
aa. Leibliche Vaterschaft als Voraussetzung107
bb. Kindeswohldienlichkeit – Bedeutung für das Erfordernis der Minderjährigkeit bei Feststellung108
cc. Das Widerspruchsrecht des Kindes, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist109
dd. Anfechtungsobliegenheit des leiblichen Vaters?110
ee. Wahrung der Interessen des bisherigen rechtlichen Vaters111
b. Das Erfordernis einer Probezeit112
aa. Parallele zu § 1744 BGB112
bb. Erfordernis aus Kindeswohlgesichtspunkten – Ausfluss aus § 1686a BGB und damit auch der Rechtsprechung des EGMR113
c. Zuordnung des leiblichen Vaters an volljährige Kinder114
aa. § 1600d Abs. 1 S. 6 BGB [E]114
bb. Alternative: Verweis auf die Volljährigenadoption114
d. Exkurs: Notwendigkeit eines Widerspruchsrechts des über 14 Jahre alten, nicht geschäftsunfähigen Kindes auch im Rahmen der Zwei-Eltern-Konstellation115
e. Konsequenzen für die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes117
f. Verfahrensrechtliche Erläuterungen118
aa. Antragsberechtigung des Kindes, des potentiellen leiblichen Vaters und der Mutter118
bb. Antragsberechtigung des rechtlichen Vaters119
cc. Abänderung des Feststellungsbeschlusses oder Wiederaufnahme des Verfahrens?120
II. Fazit zum Abstammungsrecht de lege ferenda121
C. Konsequenzen der doppelten Vaterschaft de lege ferenda122
I. Notwendige Neuerungen im Sorgerecht122
1. Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge, § 1626a BGB124
a. Abgabe gemeinschaftlicher Sorgeerklärungen, § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB124
b. Heirat der Mutter, § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB125
c. Familiengerichtliche Übertragung, § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB126
2. Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge127
a. Gemeinschaftliches Vertretungsrecht, § 1629 BGB127
b. Anwendung von § 1628 BGB auch in Drei-Eltern-Konstellationen128
c. Anwendung von § 1687 BGB129
3. Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern, § 1671 BGB130
a. Grundsätzliches130
b. Anwendung von § 1671 BGB auch auf Drei-Eltern-Konstellationen132
aa. Konstellation des § 1671 Abs. 1 BGB132
bb. Konstellation des § 1671 Abs. 2 BGB133
cc. § 1671 Abs. 5 BGB [E]133
4. Kein Sorgerecht des leiblichen, auch rechtlichen Vaters, § 1687a BGB134
5. Fazit zu sorgerechtlichen Fragestellungen de lege ferenda135
II. Notwendige Neuerungen im Recht auf Umgang und Auskunft136
1. Allgemeines zum Umgangsrecht eines Elternteiles136
2. Geltung von § 1626 Abs. 3 BGB auch in Drei-Eltern-Konstellationen137
3. Möglichkeit des Ausschlusses des Umgangsrechts138
4. Streichung des § 1686a BGB138
5. Auskunftsrecht, § 1686 BGB138
6. Fazit zu umgangsrechtlichen Fragestellungen139
III. Unterhaltsrechtliche Fragestellungen139
1. Allgemeines139
2. Haftung der Eltern für den Unterhalt des Kindes140
a. Minderjährige Kinder140
b. Volljährige Kinder140
c. Ausfallhaftung eines Elternteiles141
3. Maß des Kindesunterhalts141
4. Anwendung des geltenden Rechts auf Drei-Eltern-Konstellationen141
5. Fazit zu unterhaltsrechtlichen Fragestellungen144
IV. Erbrechtliche Fragestellungen145
1. Das Kind dreier Eltern als Erblasser145
2. Die jeweiligen Elternteile als Erblasser146
3. Fazit zu erbrechtlichen Fragestellungen147
V. Verfahrensrechtliche Neuerungen147
D. Zusammenfassung der Ergebnisse148
E. Positive Folgen – insbesondere mit Blick auf die Rechtslage nach der Einführung von § 1686a BGB148
I. Keine „Vaterschaft light“148
II. Mehr Einzelfallgerechtigkeit149
III. Keine Auslegung des „ernsthaften Interesses“ nötig149
IV. Nützlichkeit der statusrechtlichen Zuordnung des leiblichen Vaters150
V. Stringentes Konzept151
5. Kapitel: Schlussbetrachtungen und Ausblick153
A. Schlussbetrachtungen153
I. Verfassungsrechtliche Dimension der Stellung des leiblichen Vaters153
II. Einfachrechtliche Positionen154
III. Regelungsvorschlag de lege ferenda154
B. Ausblick156
Literaturverzeichnis158
Sachregister164

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