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Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, Ergänzungspflegschaft und gerichtliche Genehmigung: rechtsgeschäftlicher Minderjährigenschutz bei Eltern-Kind-Schenkungen.

AutorJörg Allmendinger
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 396
Seitenanzahl237 Seiten
ISBN9783428530717
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Die Regelungen des rechtsgeschäftlichen Minderjährigenschutzes erweisen sich bei Eltern-Kind-Schenkungen als erhebliches Verkehrserschwernis und werden oftmals weder den Interessen des Kindes noch denen der Eltern gerecht. Als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes unterliegen die Eltern zwangsläufig dem Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, sofern die Schenkung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Die Verfahren der Ergänzungspflegschaft sowie der häufig kumulativ einzuholenden gerichtlichen Genehmigung sind oft langwierig und mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Eine Untersuchung der bestehenden Beschränkungen der elterlichen Vertretungsmacht zeigt, dass diese jedenfalls bei Schenkungen weder im Interesse eines ausreichenden Minderjährigenschutzes erforderlich noch vor dem Hintergrund der elterlichen Sorge angemessen sind.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung18
I. Thema18
II. Gang der Untersuchung21
A. Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, § 181 BGB22
I. Eltern-Kind-Schenkungen als Rechtsgeschäfte mit potentiellem Interessenkonflikt22
1. Rechtsnatur der Schenkung22
2. Tatbestand der Schenkung23
a) Zuwendung23
b) Bereicherung26
aa) Bereicherung trotz Widerrufsvorbehalt?26
bb) Der freie Widerrufsvorbehalt bei der Schenkung von Gesellschaftsanteilen29
(1) Zulässigkeit freier Hinauskündigungsklauseln im Gesellschaftsrecht29
(2) Auswirkungen auf das Schenkungsrecht?30
(3) Inhaltskontrolle des Widerrufsvorbehalts33
(a) Schenkung34
(b) Treuhand34
(c) Kapitalistische Gesellschaftsbeteiligungen35
(d) „Gesellschafter auf Probe“35
(e) Widerrufsvorbehalt gegen Abfindungsklausel36
(f) Eltern-Kind-Schenkungen37
(4) Ausübungskontrolle des Widerrufs37
cc) Forderungsschenkung39
c) Unentgeltlichkeit40
aa) Subjektive Einigung über objektive Unentgeltlichkeit40
bb) Wesen der Unentgeltlichkeit41
cc) Unentgeltlichkeit bei Grundstücksübertragungen42
dd) Unentgeltlichkeit bei Schenkungenauf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts44
3. Das Konfliktpotential der verschiedenen Schenkungsarten45
a) Reine (altruistische) Schenkungen45
b) Schenkung unter Auflage46
c) Zweck- bzw. Wunschschenkung47
d) Gemischte Schenkungen47
e) Zusammenfassung48
4. Verwandte rechtsgeschäftliche Erscheinungsformen48
a) Vorweggenommene Erbfolge49
b) Unbenannte Zuwendungen51
c) Ausstattung54
aa) Begriff der Ausstattung54
bb) Die Ausstattung als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge55
cc) Eltern- und Kindesinteressen58
5. Ergebnis58
II. Das Vertretungsverbot des § 181 BGB für Eltern bei Schenkungen an ihre Kinder59
1. Der Schutz vor Interessenkonflikten und das Verbot von Insichgeschäften60
a) Der Begriff des Insichgeschäfts60
aa) Formelle Bestimmung60
bb) Die Unterfälle des Selbstkontrahierens und der Mehrvertretung61
cc) Die Untervertretung63
dd) Versuche einer materiellen Deutung des Insichgeschäfts63
b) Der Interessenkonflikt65
aa) Arten von Interessenkonflikten65
bb) Intensität von Interessenkonflikten65
cc) Interessenkonflikte bei Eltern-Kind-Schenkungen65
c) Die Handhabung des § 181 BGBdurch die Rechtsprechung66
d) Die Haltung der Literatur69
aa) Betonung der Rechtssicherheit69
bb) Abstellen auf einen konkreten Interessenkonflikt70
cc) Vermittelnde Ansicht72
2. Die Auslegung des Tatbestands des § 181 BGB73
a) Wortsinn73
aa) Rechtsgeschäfte „mit sich“74
bb) Stellvertretung75
cc) „mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten“75
b) Gesetzessystematik75
c) Entstehungsgeschichte76
d) Normzweck79
aa) Schutz des Vertretenen79
bb) Schutz der Rechtssicherheit81
cc) Verhältnis der beiden Normziele82
e) Ergebnis zur Auslegung des § 181 BGB82
3. Die gesetzlichen Ausnahmetatbestände und ihre Relevanz für Eltern-Kind-Schenkungen83
a) Gestattung83
aa) Gesetzliche Gestattung84
bb) Rechtsgeschäftliche Gestattung85
cc) Gestattung aufgrund Verkehrssitte85
dd) Möglichkeit einer gerichtlichen Gestattung85
(1) Ablehnende Haltung von Rspr. und Teilen der Literatur86
(2) Die Befürworter einer gerichtlichen Gestattung87
(3) Eigene Stellungnahme89
b) Die ausschließliche Erfüllung einer Verbindlichkeit89
aa) Elterliche Unterhaltspflicht als Verbindlichkeit90
bb) Eltern-Kind-Schenkung als wirksames Kausalgeschäft91
(1) Separate Betrachtung von § 107 BGB und § 181 BGB letzt. Hs.91
(2) Gesamtbetrachtung und teleologische Reduktion des § 181 BGB letzt. Hs.92
4. Die teleologische Reduktion des § 181 BGB95
a) Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion95
aa) Die Rechtssicherheit als Hürde95
bb) Konkrete Anforderungen an die Rechtssicherheit bei Eltern-Kind-Geschäften97
(1) Die am Rechtsgeschäft unmittelbar Beteiligten97
(2) Mittelbar betroffene Dritte98
(3) Allgemeinheit99
b) Die Ausnahme lediglich rechtlich vorteilhafter Geschäfte i. S.v. § 107 BGB100
aa) Schenkungen und rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte101
bb) Vergleich der Schutzzwecke von § 181 BGB und § 107 BGB102
cc) Die Bestimmbarkeit des lediglich rechtlichen Vorteils104
(1) Die Bedeutung des § 107 BGB105
(2) Der Begriff des lediglich rechtlichen Vorteils105
(a) Formale Bestimmung des lediglich rechtlichen Vorteils106
(b) Wertende Betrachtungsweise zum lediglich rechtlichen Vorteil108
(aa) Typisierend wirtschaftliche Betrachtungsweise108
(bb) Sorgerechtliche Betrachtungsweise111
(3) Die BGH-Rechtsprechung zum Vorliegen eines lediglich rechtlichen Nachteils113
(a) Die Entscheidung des BGH vom 25. 11. 2004114
(aa) Einzelne Rechtsfragen114
(bb) Allgemeine Aussagen zum lediglich rechtlichen Vorteil116
(b) Ergänzungen durch die Entscheidung des BGH vom 3. 2. 2005119
(c) Anwendung der allgemeinen Grundsätze auf andere Streitfragen121
(aa) Schenkungssteuer121
(bb) Anlieger- und Erschließungsbeiträge122
(cc) Öffentlich-rechtliche Polizeipflichten123
(dd) Privatrechtliche Pflichten124
(4) Stellungnahme: Die Bestimmung des lediglich rechtlichen Nachteils bei Eltern-Kind-Geschäften125
dd) Die Ausnahme relativ rechtlich nachteiliger Geschäfte128
c) Die Ausnahme liberaler Schenkungen129
aa) Die überschießende Tendenz des Verbots von Insichgeschäften bei Schenkungen129
bb) Vereinbarkeit mit dem Telos des § 181 BGB130
(1) Schutz des Vertretenen130
(2) Schutz der Rechtssicherheit132
cc) Die Anforderungen des Minderjährigenschutzes132
(1) Der Schutz vor rechtlichen Nachteileni. S.v. § 107 BGB132
(2) Der Schutz vor Überschuldung nach § 1629a BGB133
(a) Verfassungsrechtlicher Hintergrund des MHbeG134
(b) Allgemeine Haftungsbeschränkung für Minderjährige135
(c) Umfang und Ausgestaltung des Schutzes136
(d) Haftungsbeschränkung bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten?137
(3) Der Schutz vor Verarmungwegen elterlicher Misswirtschaft140
dd) Grundprinzipien des Eltern-Kind-Verhältnisses142
(1) Grundzüge der elterlichen Sorge142
(a) Die geschichtliche Entwicklung der elterlichen Sorge142
(b) Die Rechtsnatur der elterlichen Sorge146
(c) Der Einfluss des Kindeswohls147
(d) Pflichtbindung und Handlungsmacht150
(2) Verfassungsrechtliche Vorgabenzur elterlichen Sorge151
(a) Elternrecht151
(b) Staatliches Wächteramt153
B. Die Ergänzungspflegschaft155
I. Die Rolle des Ergänzungspflegers bei Eltern-Kind-Geschäften155
1. Die Funktion des Ergänzungspflegers im Rahmen des Sorgerechts156
2. Die Voraussetzungen der Pflegerbestellung bei Eltern-Kind-Geschäften156
a) Rechtliche Verhinderung des Sorgerechtsinhabers157
b) Verhinderung eines oder beider Elternteile?157
c) Besonderes Bedürfnis159
3. Die rechtliche Stellung des Ergänzungspflegers161
a) Handlungsmacht161
aa) Wirkungskreis162
bb) Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte162
b) Verhältnis zur elterlichen Sorge164
aa) Partielle Verdrängung der elterlichen Sorge164
bb) Die Behandlung von Meinungsverschiedenheiten165
c) Pflichten des Ergänzungspflegers165
II. Verfahren der Pflegerbestellung168
1. Anzeigepflicht, § 1909 Abs. 2 BGB169
2. Zuständiges Gericht170
a) Anordnung der Pflegschaft170
aa) § 1693 BGB170
bb) § 1697 BGB172
b) Auswahl des Pflegers174
c) Bestellung des Pflegers174
3. Personalentscheidung174
4. Rechtsschutz im Rahmen der Ergänzungspflegschaft177
a) Rechtsbehelf gegen die Auswahl des Ergänzungspflegers178
b) Reaktionsmöglichkeit gegen die Entscheidung des Ergänzungspflegers178
III. Erfordernis mehrerer Ergänzungspfleger?180
1. Schenkung von Gesellschaftsanteilen an mehrere minderjährige Kinder180
a) Kapitalgesellschaften180
aa) Aktiengesellschaft180
bb) GmbH181
b) Personengesellschaften181
aa) KG182
bb) GbR183
cc) Stille Gesellschaft184
2. Stellungnahme184
C. Die gerichtliche Genehmigung186
I. Die Bedeutung der gerichtlichen Genehmigungbei Eltern-Kind-Geschäften186
1. Funktion der gerichtlichen Genehmigung bei Eltern-Kind-Geschäften187
2. Wesen der gerichtlichen Genehmigung187
3. Die Genehmigungspflichtigkeit bei Eltern-Kind-Geschäften188
a) Rechtsnatur der Katalogtatbestände der §§ 1821 f. BGB188
b) Die Privilegierung der Eltern gem. § 1643 Abs. 1 BGB189
c) Genehmigungspflichtige Grundstücksgeschäfte zwischen Eltern und Kindern190
aa) Normzweck190
bb) Maßstab der Genehmigungspflicht bei Grundstücksgeschäften191
(1) Schenkung eines unbelasteten Grundstücks192
(2) Schenkung eines mit Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, einem Vorkaufsrecht oder einer Vormerkung belasteten Grundstücks193
(3) Schenkung eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks193
(4) Schenkung unter Belastungsvorbehalt194
(5) Schenkung eines vermieteten Grundstücks195
(6) Schenkung unter Rückforderungsvorbehalt196
cc) Ergebnis196
d) Genehmigungsvorbehalte bei der Übertragung von Erwerbsgeschäften und im Gesellschaftsrecht197
aa) Normzweck197
(1) § 1822 Nr. 3 BGB197
(2) § 1822 Nr. 10 BGB199
bb) Maßstab der Genehmigungspflicht im Gesellschaftsrecht200
(1) § 1822 Nr. 3 BGB200
(a) § 1822 Nr. 3 Var. 1 BGB200
(aa) Die Beschränkung auf eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit200
(bb) Das Merkmal der Entgeltlichkeit204
(b) § 1822 Nr. 3 Var. 2 BGB204
(aa) Werbende Gesellschaften204
(bb) Das Merkmal des Abschlusses eines Gesellschaftsvertrags205
(2) § 1822 Nr. 10 BGB207
(a) Beschränkung auf die akzessorische Haftung207
(b) Akzessorische Haftung im Gesellschaftsrecht208
cc) Ergebnis209
4. Die Genehmigungsfähigkeit von Eltern-Kind-Geschäften209
a) Der Maßstab im Recht der elterlichen Sorge210
aa) Die Regelung des § 1697a BGB211
bb) Inhalt des Kindeswohls212
cc) Kindeswohl als gerichtlicher Entscheidungsmaßstab213
dd) Das Vorgehen nach Standards214
ee) Interpretationsprärogative der Eltern bei der Bestimmung des Kindeswohls215
b) Der Maßstab im Vormundschaftsrecht216
c) Der Maßstab bei Eltern-Kind-Geschäften218
II. Rechtsschutz im Verfahrender gerichtlichen Genehmigung219
III. Die kumulative Beteiligungvon Ergänzungspfleger und Gericht221
Zusammenfassung223
Literaturverzeichnis227
Sachwortverzeichnis236

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