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Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB.

Gesamtberechnung oder pro rata temporis?

AutorPeter Kühn
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 370
Seitenanzahl337 Seiten
ISBN9783428526642
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, etwa infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§§ 615 Satz 1, 611 Abs. 1 BGB). Von besonderer rechtsdogmatischer wie wirtschaftlicher Bedeutung ist insoweit die in § 615 Satz 2 BGB vorgesehene Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers. Insbesondere bei längerer Dauer des Annahmeverzugs über mehrere Lohnzahlungsperioden, in welchen der Arbeitnehmer unterschiedlich hohen Zwischenverdienst erzielt, stellt sich die Frage nach dem zeitlichen Umfang der Anrechnung. Unter Anwendung der Methoden der Gesetzesauslegung zeigt Peter Kühn im Einzelnen auf, dass die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene 'Gesamtberechnung' abzulehnen ist. Die Anrechnung hat nach Ansicht des Autors vielmehr im Sinne einer Einzelbetrachtung der jeweiligen Zeitabschnitte zu erfolgen, für welche Annahmeverzugslohn zu zahlen ist (pro rata temporis). Dieser Befund wird gestützt durch eine Untersuchung der Auswirkungen der Anrechnungsmethoden auf andere Rechtsbereiche.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis26
Einleitung34
A. Einführung in die Thematik34
B. Ziel der Untersuchung37
C. Grenzen des Themas38
D. Überblick über den Gang der Untersuchung40
1. Teil: Grundlegung42
A. Die Rechtsfigur des Annahmeverzugs bzw. Gläubigerverzugs im Allgemeinen42
I. Dem Annahmeverzug zu Grunde liegende Rechtsgedanken42
II. Zur Konzeption der Leistungsstörung „Annahmeverzug“ als Obliegenheitsverletzung43
III. Den Annahmeverzug betreffende Rechtsnormen44
B. Der Annahmeverzug des Arbeitgebers gemäß § 615 BGB im Besonderen45
I. Überblick zu den Normzwecken von § 615 S. 1 – 3 BGB45
1. § 615 S. 1 BGB: Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs im Fall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers45
2. § 615 S. 2 BGB: Anrechnung von Ersparnissen, anderweitig erzieltem Erwerb sowie böswillig unterlassenem Erwerb auf den Annahmeverzugslohnanspruch46
3. § 615 S. 3 BGB: Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs in Fällen des vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisikos47
II. Zum Anwendungsbereich des § 615 BGB50
1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich50
2. Abdingbarkeit51
3. Verzicht auf den Annahmeverzugslohnanspruch gemäß § 397 BGB54
4. Verhältnis von § 615 BGB zu § 11 KSchG54
5. Abgrenzung von Annahmeverzug nach § 615 BGB und Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB56
III. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers für die Arbeitsvertragsparteien58
1. Statistische Angaben58
2. Das „Annahmeverzugslohnrisiko“ des Arbeitgebers59
3. Die Situation des Annahmeverzugs des Arbeitgebers aus der Sicht des Arbeitnehmers62
4. Zusammenfassung62
C. Überblick über die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers gemäß §§ 293 ff. BGB63
I. Erfüllbarkeit des Arbeitsverhältnisses63
II. Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers gemäß § 297 BGB65
1. Objektive Leistungshindernisse66
2. Subjektive Leistungshindernisse66
a) Fehlender Leistungswille des Arbeitnehmers66
b) Fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers67
c) Subjektives Leistungshindernis aus rechtlichen Gründen69
III. Ordnungsgemäßes Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nach Maßgabe der §§ 293 – 296 BGB70
1. Tatsächliches Angebot gemäß § 294 BGB70
2. Wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB72
3. Entbehrlichkeit des Angebots nach § 296 S. 1 BGB74
IV. Nichtannahme der angebotenen Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber gemäß § 293 BGB76
1. (Nicht-)Annahme der Arbeitsleistung nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung77
2. Teilweise Nichtannahme der Dienste78
3. Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung nach § 242 BGB79
4. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers nach § 298 BGB79
V. Beendigung des Annahmeverzugs80
1. Arg. e § 293 BGB: Annahme der angebotenen Arbeitsleistung81
2. Nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB oder Unvermögen gemäß § 297 BGB82
3. Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers82
4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses82
D. Die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers83
I. Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs ohne Verpflichtung zur Nachleistung der ausgefallenen Arbeit gemäß §§ 611 Abs. 1, 615 S. 1 BGB84
1. Rechtsnatur des „Annahmeverzugslohnanspruchs“ aus § 615 S. 1 i. V. m. § 611 Abs. 1 BGB84
2. Lohnausfallprinzip86
3. Ausschluss der Verpflichtung zur Nachleistung gemäß § 615 S. 1 BGB88
II. Zur Anrechnung gemäß § 615 S. 2 BGB89
1. Allgemeiner Rechtsgedanke der Anrechnung, vor allem im Zivilrecht bzw. Schuldrecht89
2. Zur Wirkung der Anrechnung „ipso iure“90
3. Zur Rechtsnatur der Anrechnung90
a) Verschiedenheit von Anrechnung und Aufrechnung90
b) Übereinstimmung des Grundgedankens der Anrechnung mit der Rechtsfigur der Vorteilsausgleichung bzw. Vorteilsanrechnung91
4. Gegenständlicher Umfang der Anrechnung95
a) Ersparnisse96
b) Anderweitiger Erwerb bzw. Zwischenverdienst, Zwischenerwerb96
aa) Erwerbseinkommen96
bb) Kausalitätserfordernis97
c) Böswillig unterlassener Erwerb98
aa) „Zumutbarkeit“ einer anderweitigen Tätigkeit99
bb) Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung beim Vertragsarbeitgeber101
cc) Aufnahme einer neuen Tätigkeit102
dd) Obliegenheit des Arbeitnehmers zur Meldung bei der Agentur für Arbeit103
ee) Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB104
d) Anrechnung öffentlich-rechtlicher Entgeltersatzleistungen104
5. Überblick zu den beiden Methoden des zeitlichen Umfangs der Anrechnung106
a) Gesamtberechnung bzw. Gesamtanrechnung106
b) Zeitabschnittsbezogene, ratierliche Anrechnungsmethode pro rata temporis bzw. Einzelbetrachtungslehre107
6. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers bzw. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers analog § 74c Abs. 2 HGB108
7. Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers infolge Überzahlung aus § 812 Abs. 1 BGB110
III. Sonstige Ansprüche des Arbeitnehmers110
1. Allgemeine Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs gemäß §§ 300 ff. BGB110
2. Schadensersatzansprüche wegen Schuldnerverzugs nach §§ 280, 286 ff. BGB111
2. Teil: Die beiden Methoden zum zeitlichen Umfang der Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach § 615 S. 2 Alt. 2 BGB113
A. Die rechtliche und wirtschaftliche Tragweite der unterschiedlichen Ansichten113
I. Statistische Angaben zur Bedeutung der Anrechnung von Zwischenerwerb113
II. Beispielsfälle zur Verdeutlichung der Problemkreise114
1. Der Ausgangsfall des RG114
2. Weitere relevante Sachverhaltskonstellationen115
a) Der „Pilot-Fall“ des LAG Düsseldorf115
b) Erweiterter Beispielsfall in Anlehnung an Peter Nübold116
c) Sonstige Problemkreise117
III. Zusammenfassung118
B. Die Argumente der Methode der Gesamtberechnung bzw. Gesamtanrechnung119
I. Wortlaut-Argumente119
II. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang120
III. Historische Argumente aus der Entstehungsgeschichte des § 615 BGB120
IV. Sinn und Zweck der Anrechnungsvorschrift121
V. Einschränkung der Gesamtberechnungsmethode durch den 9. Senat des BAG: Die „vorläufige Gesamtberechnung“122
C. Die zugunsten der zeitabschnittsbezogenen Anrechnungsmethode pro rata temporis bzw. Einzelbetrachtungslehre bislang vorgebrachten Argumente123
I. Wortlaut des § 615 BGB123
II. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang124
1. Systematischer Zusammenhang zwischen § 615 S. 1 und S. 2 BGB vor dem Hintergrund der rechtlichen Selbständigkeit der periodischen Vergütungsansprüche124
2. Zeitabschnittsbezogene Anrechnung bei Parallelvorschriften und öffentlich-rechtlichen Engeltersatzleistungen125
3. Parallelwertung zum Bereicherungsrecht anhand des Rechtsgedankens des § 818 Abs. 3 BGB125
4. Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG zu § 8 BUrlG126
5. Ungelöste Fragestellungen und Folgeprobleme der Gesamtberechnungsmethode126
a) Der angeblich „einheitliche Gesamtberechnungszeitraum“126
b) Teilweiser Verfall und Verjährung von Annahmeverzugslohnansprüchen127
c) Probleme mit der Hilfskonstruktion der „vorläufigen Gesamtberechnung“127
d) Rechtskraftfragen128
e) Unvereinbarkeit mit dem Zweck der Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO128
f) Friktionen im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht129
aa) Sozialversicherungsrechtliche Folgeprobleme129
bb) Steuerrechtliche Auswirkungen der Gesamtberechnungsmethode zu Lasten des Arbeitnehmers130
III. Entstehungsgeschichte des § 615 BGB131
IV. Sinn und Zweck der Anrechnungsregelung131
1. Der angebliche Sinn der Vermeidung eines „Gewinns auf Kosten des Arbeitgebers“131
2. Richtig verstandener Sinn und Zweck des § 615 S. 2 BGB132
3. Das angestrebte Ziel der „Billigkeit“133
4. Keine Vermeidbarkeit von Manipulationsmöglichkeiten durch die Gesamtberechnung134
3. Teil: Eigene Stellungnahme135
A. Der indifferente Wortlaut des § 615 BGB135
B. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang137
I. Verhältnis des § 615 S. 2 Alt. 2 zu S. 1 BGB137
1. Synallagmatisches Verhältnis der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten „Arbeitsleistung“ und „Arbeitsentgelt“138
a) Begriff und Lehre vom „Synallagma“138
b) Einordnung des Arbeitsvertrages als gegenseitiger schuldrechtlicher Austauschvertrag142
c) Das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis143
d) Das arbeitsvertragliche „Gesamtsynallagma“144
2. Die Periodizität des arbeitsvertraglichen Leistungsaustausches146
a) Zeitabschnittsbezogenheit der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten146
b) Fälligkeit des periodischen Vergütungsanspruchs gemäß § 614 BGB147
c) Zeitlicher Anknüpfungspunkt bei § 615 BGB im Hinblick auf die Fälligkeitsregelung § 614 S. 2 BGB148
3. Die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen, periodisch fälligen Vergütungsansprüche149
4. Strukturelle dogmatische Besonderheiten im Annahmeverzug des Arbeitgebers?150
5. Ergebnis152
II. Die Methode der Anrechnung in zeitlicher Hinsicht bei anderen Anrechnungsvorschriften152
1. § 11 KSchG: Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst152
a) Normzweck153
b) Anwendungsbereich154
c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis154
d) Ergebnis155
2. Anrechnung auf die fällige Karenzentschädigung gemäß § 74c Abs. 1 S. 1 HGB155
a) Normzweck156
b) Anwendungsbereich157
c) Anrechnung pro rata temporis157
d) Ergebnis159
3. § 326 Abs. 2 S. 2 BGB: Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht159
a) Gesetzlicher Hintergrund159
b) Normzweck161
c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis161
aa) Relevanz nur bei Dauerschuldverhältnissen161
bb) Rechtliche Selbständigkeit der Einzelleistungen162
cc) Wortlautargumente und Kausalitätserfordernis163
dd) Richtig verstandener Sinn und Zweck der Norm163
d) Ergebnis166
4. § 537 Abs. 1 S. 2 BGB: Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters166
a) Regelungszusammenhang166
b) Normzweck167
c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis168
aa) Systematisches Verhältnis von § 537 Abs. 1 S. 2 zu S. 1 BGB168
bb) Teleologische Argumente – Zur Erforderlichkeit einer teilweisen Korrektur des Normzwecks169
cc) Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung171
d) Ergebnis171
5. § 649 S. 2 BGB: Kündigungsrecht des Bestellers172
a) Irrelevanz des Streits beim reinen Werkvertrag172
b) Anrechnung anderweitigen Erwerbs auf rechtlich selbständige Abschlagszahlungen?173
c) Exkurs zum Normzweck der Anrechnungsvorschrift174
6. § 616 S. 2 BGB: Vorübergehende Verhinderung175
a) Normzweck175
b) Praktische Irrelevanz des Streits zwischen den Anrechnungsmethoden176
c) Ergebnis178
7. § 617 Abs. 1 S. 3 BGB: Pflicht zur Krankenfürsorge178
a) Normzweck178
b) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis179
c) Maßgebliche Divergenz des Inhalts der Anrechnungsvorschriften des § 617 Abs. 1 S. 3 BGB und des § 615 S. 2 BGB als Grund für die Unvergleichbarkeit der Anrechnungslagen180
d) „Überdies“ -Argumente für eine Gesamtberechnung aus dem Wortlaut sowie telos der Norm181
e) Ergebnis182
8. § 1577 Abs. 2 S. 1 BGB: Bedürftigkeit182
a) Anwendungsbereich und Normzweck182
b) Strukturelle Vergleichbarkeit der Anrechnungssituationen183
c) Keine „Gesamtberechnung“ im Unterhaltsrecht183
9. § 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BBiG: Fortzahlung der Vergütung184
10. Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers aus einer während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aufgenommenen Zweitbeschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gemäß § 242 BGB auf den Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3 f. EFZG184
11. Zusammenfassung und Zwischenergebnis185
III. Anrechnungsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts186
1. Anrechnung im Beamtenbesoldungsrecht186
a) Anrechnung des während einer unwirksamen Entziehung der Beamtenrechte erzielten anderen Arbeitseinkommens auf die Dienstbezüge gemäß § 51 Abs. 4 Hs. 1 BBG188
aa) Zeitabschnittsbezogene Anrechnung bereits vor Inkrafttreten des BBG189
bb) Anrechnung pro rata temporis gemäß § 51 Abs. 4 Hs. 1 BBG190
b) § 9a BBesG: Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung191
aa) Anrechnung gemäß § 9a Abs. 1 S. 1 BBesG in Übereinstimmung mit dem Rechtsgedanken des Vorteilsausgleichs ausschließlich nach Zeitabschnitten, grds. Monaten192
bb) „Zeitkongruenz“ auch bei der Anrechnung nach § 9a Abs. 2 S. 1 BBesG194
c) Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf den Unterhaltsbeitrag gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 BeamtVG194
aa) Der „angemessene“ Umfang der Anrechnung als unbestimmter Rechtsbegriff195
bb) Zur Angemessenheit ausschließlich einer zeitperiodenkongruenten Anrechnung195
d) Zusammenfassung und Ergebnis196
2. Anrechnung von Erwerbseinkommen auf öffentlich-rechtliche (Entgeltersatz-)Leistungen197
a) Arbeitslosengeld gemäß §§ 117 ff. SGB III198
b) Kurzarbeitergeld gemäß §§ 169 ff. SGB III, Winterausfallgeld gemäß §§ 214 ff. SGB III a. F. bzw. Saison-Kurzarbeitergeld gemäß §§ 175 ff. SGB III199
c) Insolvenzgeld gemäß §§ 183 ff. SGB III200
aa) Zur Notwendigkeit der Vornahme einer „Anrechnung“ als solcher201
bb) Zur Vorzugswürdigkeit der Anrechnungsmethode pro rata temporis201
cc) Größtmöglicher Einklang der zeitabschnittsbezogenen Anrechnungsmethode mit den europarechtlichen Vorgaben der RL 80/987/EWG204
d) Arbeitslosengeld II gemäß §§ 19 ff. SGB II205
aa) Zu berücksichtigendes Einkommen nach §§ 11, 13 SGB II i. V. m. Alg II-V205
bb) Zeitlicher Gleichlauf von Regelleistung und laufendem Einkommen bei der Anrechnung206
cc) Anrechnung einmaliger Einnahmen als Einkommen oder Vermögen auch auf künftige Bedarfszeiträume207
e) „Ruhen“ des Anspruchs auf Krankengeld nach §§ 44 ff., 49 SGB V208
f) Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Alters gemäß § 34 Abs. 2, Abs. 3 SGB VI208
g) Renten wegen Erwerbsminderung nach §§ 43, 45 SGB VI210
h) Zur Anrechnung von Einkommen auf sonstige Entgeltersatz- und Sozialleistungen211
aa) Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß §§ 45 ff. SGB VII211
bb) Übergangsgeld gemäß §§ 160 ff. SGB III, §§ 20 f. SGB VI, §§ 49 ff. SGB VII oder §§ 44 ff. SGB IX212
cc) Berufsausbildungsbeihilfe gemäß §§ 59 ff. SGB III212
dd) Ausbildungsgeld gemäß §§ 104 ff. SGB III213
i) Zusammenfassung und Ergebnis214
3. Anrechnungsfragen im Zusammenhang mit dem Zusammentreffen von Sozialleistungen215
a) Zusammentreffen von Renten nach §§ 33 ff. SGB VI mit „Einkommen“ i. S. v. §§ 89 ff. SGB VI216
b) Zusammentreffen von Verletztengeld mit Leistungen der Arbeitsförderung216
c) Anrechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II auf Insolvenzgeld217
d) Zusammenfassung und Ergebnis217
IV. Jobst Gumperts Parallelwertung zum Rechtsgedanken des § 818 Abs. 3 BGB als Ausgangspunkt für den Vorwurf einer „Überdehnung des Bereicherungsverbots“217
1. Zutreffender Hinweis auf das „Bereicherungsverbot“218
2. Bereicherungsrechtliches Behaltendürfen eines bei der Veräußerung der herauszugebenden Sache erzielten sachwertübersteigenden Gewinns nach §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB219
3. Weitere bereicherungsrechtliche Überlegungen im Hinblick auf § 816 Abs. 1 S. 1 BGB220
V. Zwischenergebnis zur systematischen Auslegung des § 615 S. 2 BGB221
C. Entstehungsgeschichte des § 615 S. 2 BGB222
I. Überblick über die Entstehungsgeschichte des § 615 BGB222
II. Zu den Vorgängerregelungen des § 615 BGB im Allgemeinen223
III. Vorläuferregelungen der Anrechnungsvorschrift des § 615 S. 2 BGB im Besonderen225
1. § 561 S. 2 Entwurf I225
2. Teilweise Ähnlichkeit des § 518 S. 2, S. 3 Entwurf I mit § 561 S. 2 Entwurf I225
a) Art. 561 des Dresdner Entwurfs als Grundlage für § 518 Entwurf I225
b) Folgerungen aus der Bezugnahme des historischen BGB-Gesetzgebers auf die römisch-rechtliche „locatio conductio operarum“ sowie die Bestimmungen über die „Sach-Miethe“226
c) Übereinstimmung des § 518 S. 2 Entwurf I mit dem Regelungsgehalt des § 368 Abs. 2 S. 2 Entwurf I227
3. Übereinstimmung der Anrechnung bei § 561 S. 2 Entwurf I mit Art. 625 S. 2 des Dresdner Entwurfs228
a) Ausdrückliche Statuierung eines zeitlichen Elements im Rahmen der Anrechnung229
b) Abzug von dem „vertragsgemäßen Lohn“229
c) Zeitlicher und/oder sachlicher Bezugspunkt des „entsprechenden Abzugs“230
d) Ergebnis233
IV. Hinweise des RG auf ältere Rechtsprechung233
V. Sonstige Gerichtsentscheidungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BGB236
VI. Ergebnis zur historischen Auslegung des § 615 S. 2 BGB237
D. Ratio legis des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB238
I. Der angebliche Normzweck der „Vermeidung eines Gewinns auf Kosten des Arbeitgebers“238
1. Zum Nachweis der Unvermeidbarkeit eines „Gewinns“ des Arbeitnehmers238
a) Zum Fehlen eines Herausgabeanspruchs bezüglich der Differenz zwischen Annahmeverzugslohnforderungen und gesamtem Zwischenerwerb239
b) Unanwendbarkeit des „Surrogationsgedankens“ nach § 285 Abs. 1 BGB240
c) Keine sonstigen Anspruchsgrundlagen240
aa) Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot analog § 61 Abs. 1 HGB240
bb) Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Nebentätigkeitsverbot241
2. Kein Gewinn „auf Kosten“ des Arbeitgebers242
3. Zutreffende Betonung nunmehr auch der „Nachteilsausgleichsfunktion“ im Sinne eines „Benachteiligungsverbots“ durch das BAG245
II. Das angestrebte Ziel der „Billigkeit“245
1. „Gesetzgeberische Biligkeit“245
2. Umschreibung des sachlichen Gehalts der „Billigkeit“247
a) Erscheinungsformen der „Billigkeit“ im Recht247
b) Abgrenzung der „gesetzgeberischen Billigkeit“ zur „konkreten Billigkeit“ als Einzelfallgerechtigkeit249
c) „Billigkeit“ und der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB250
3. Grundsätze zur Anwendung und Verwirklichung der „Billigkeit“251
a) In Betracht kommende Billigkeitskriterien251
b) Bewertung und Abwägung der Billigkeitskriterien zur Verwirklichung des Postulats der „gesetzgeberischen Billigkeit“ im Rahmen der unterschiedlichen Anrechnungsmethoden252
aa) Geschäftszweck des Arbeitsvertrages253
bb) Vertragliche und gesetzliche Risikoverteilung253
cc) Aufgewendete Zeit und Mühe für die vertraglichen Verpflichtungen254
dd) Wirtschaftliche Interessen oder Belastungen der Parteien sowie Art und Ausmaß der Nachteile bzw. des Schadens254
ee) „Verschulden“255
ff) Belange des Betriebs255
gg) Sonstige Billigkeitskriterien256
4. Zusammenfassung und Ergebnis zur angestrebten „Billigkeit“256
III. Nachteilsausgleichsfunktion257
IV. Ausschluss von Doppelleistungen im Sinne eines „Doppelverwertungsverbots“257
V. Zur Frage der Vermeidbarkeit von Manipulationsmöglichkeiten258
VI. Zu der Möglichkeit des Arbeitnehmers, durch Ausschluss seiner Leistungsbereitschaft nach § 297 BGB den Annahmeverzugs- und damit den Anrechnungszeitraum zu beschränken259
VII. Zu dem Folgen-Argument, der Arbeitnehmer würde bei periodischer Anrechnungsweise keinen Anreiz mehr haben, eine gut vergütete anderweitige Arbeit aufzunehmen263
VIII. Ergebnis zum Normzweck des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB264
E. Sonstige Auslegungskriterien265
I. Verfassungskonforme Auslegung des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB265
1. Keine unmittelbare oder „mittelbare Drittwirkung“ der Grundrechte bei § 615 S. 2 Alt. 2 BGB266
2. Berücksichtigungsfähige grundgesetzliche Wertungen aus Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG267
3. Ergebnis zur verfassungskonformen Auslegung des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB267
II. Völker- und europarechtskonforme Auslegung des § 615 BGB268
1. Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung268
2. Richtlinienkonforme Auslegung269
3. Völkerrechtskonforme Auslegung270
a) „Gerechtes“ Entgelt i. S. v. Nr. 5 S. 1 Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer270
b) Das „Recht“ auf ein „gerechtes“ Arbeitsentgelt gemäß Art. 4 S. 1 Nr. 1 ESC271
4. Ergebnis zur völker- und europarechtskonformen Auslegung des § 615 BGB272
F. Zusammenfassung und Ergebnisse der Gesetzesauslegung des § 615 BGB272
4. Teil: Auswirkungen der pro rata temporis-Anrechnungsmethode auf andere Rechtsbereiche274
A. Dogmatische Grundlage: Systematische Gesetzesauslegung vor dem Hintergrund der Zielvorstellung einer „Einheit der Rechtsordnung“274
B. Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht275
I. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Annahmeverzugslohnansprüche275
II. Probleme infolge der Anwendung der Gesamtberechnungsmethode276
1. Unklarheiten bei der Bemessung der Höhe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge276
2. Ausschluss des gesetzlichen Forderungsübergangs von Arbeitslosengeld gemäß § 115 Abs. 1 SGB X und „Gewinn“ des Arbeitnehmers zu Lasten der Allgemeinheit277
3. Verlust des Sozialversicherungsschutzes des Arbeitnehmers278
4. Wertungswiderspruch der Gesamtberechnungsmethode zu dem in § 22 Abs. 2 S. 1 SGB IV enthaltenen allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Rechtsgedanken279
C. Auswirkungen auf das Einkommensteuerrecht280
I. Lohnsteuerrechtliche Behandlung der Annahmeverzugslohnansprüche280
II. „Steuerschaden“ des Arbeitnehmers aufgrund der Gesamtberechnungsmethode282
D. Auswirkungen auf das Zwangsvollstreckungsrecht283
I. Pfändungsrechtlicher Schutz der Annahmeverzugslohnansprüche gemäß §§ 850 ff. ZPO284
II. Missachtung des Normzwecks der Pfändungsschutzvorschriften durch die Gesamtberechnungsmethode284
E. Auswirkungen auf das Insolvenzrecht286
I. Insolvenzrechtlicher Schutz der Annahmeverzugslohnansprüche286
II. Risiken des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Gesamtberechnungsmethode286
III. Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. InsO, vor allem im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach §§ 304 ff. InsO288
F. Widersprüchlichkeiten der Gesamtberechnung im Hinblick auf das Befristungsrecht288
G. Wertungswiderspruch der Gesamtberechnungsmethode im Hinblick auf § 8 BUrlG290
H. Auswirkungen auf prozessrechtliche Fragen292
I. Unklarheiten bei der Ermittlung und Darlegung des gesamten, „einheitlichen Gesamtberechnungszeitraums“292
II. Abmilderung der Probleme durch die Konstruktion der „vorläufigen Gesamtberechnung“?293
III. Missachtung der Reichweite der Rechtskraft eines Annahmeverzugslohn-Zahlungsurteils294
IV. Zur fragwürdigen Anrechenbarkeit von Zwischenerwerb auf verfallene oder verjährte Annahmeverzugslohnansprüche296
I. Ergebnisse zu den Auswirkungen der pro rata temporis-Anrechnungsmethode auf andere Rechtsbereiche297
5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit300
Literaturverzeichnis303
Sachwortverzeichnis334

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