14 Frühe Kindheit und Vorschulalter ( S. 220)
Gerhard Klein
14.1 Das System Frühförderung
Frühförderung als sonderpädagogische Maßnahme für Kinder mit Behinderungen hat sich in Deutschland in den vergangenen 35 Jahren entwickelt. Die Praxis der Frühförderung in der Bundesrepublik wird bestimmt durch ein Netz von Frühförderstellen, das in den einzelnen Bundesländern von sehr unterschiedlicher Dichte ist, und durch die Mitarbeit sehr unterschiedlicher Fachkräfte.
Neben den Ärzten sind es Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Diplompädagogen, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen und Psychologen, die im Feld der Frühförderung kooperieren. Da in der Frühförderung mehrheitlich Frauen arbeiten, wird im folgenden Text nur die weibliche Form gewählt. Es waren hauptsächlich zwei Gründe, die es in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts als notwendig und sinnvoll erscheinen ließen, spezielle Förderangebote in den frühen Lebensjahren für behinderte Kinder zu schaffen.
Zum einen waren viele Eltern nicht nur tief getroffen von der Tatsache, dass ihr Kind behindert ist, sondern auch verunsichert und oft hilflos im Umgang mit dem Kind. Diese Eltern suchten fachlichen Rat und Hilfe und verbanden damit die Hoffnung, etwas für eine positive Entwicklung ihres Kindes tun zu können.
Den zweiten Grund lieferten die damals aktuellen Erkenntnisse entwicklungspsychologischer Forschung, wonach die ersten Lebensjahre maßgebend für die weitere Entwicklung eines Kindes sind. Vor allem für Kinder mit Sinnesschädigungen wurde erkannt, wie durch frühzeitige Hilfen noch vorhandene Restfähigkeiten des Sehens und Hörens erhalten und entwickelt werden können.
Mit den Gutachten des Deutschen Bildungsrates zur Früherkennung und Frühförderung (Klein, 1973, Speck, 1973) und den Empfehlungen der Bildungskommission „Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" (Deutscher Bildungsrat, 1973) erfuhr die Frühförderung in der Bundesrepublik einen wesentlichen Impuls zu einem flächendeckenden Auf- und Ausbau.
Frühförderung erfahren Kinder im Alter von 0–6 Jahren. Mit der Frühförderung ist die Beratung der Eltern verbunden. Voraussetzung für die Gewährung und Finanzierung von Frühförderung ist jedoch, dass bei dem Kinde, das gefördert werden soll, eine Behinderung oder eine drohende Behinderung festgestellt wurde.
Frühfördermaßnahmen umfassen eine breite Palette von Hilfeangeboten: Beratung der Eltern, medizinische und psychologische Diagnose, Krankengymnastik, Ergotherapie, Sprachtherapie, Spielförderung, pädagogische Förderung. Der zeitliche Umfang der Fördermaßnahmen beträgt etwa eine Stunde pro Woche. In der Praxis haben sich zwei Organisationsformen herausgebildet, nämlich die ambulante Frühförderung in den Beratungsstellen oder therapeutischen Praxen, in welche die Kinder zur Behandlung gebracht werden, und die mobile Frühförderung oder Hausfrüherziehung, bei der die Förderung der Kinder in ihren Familien erfolgt.
Die Rahmenbedingungen und Organisationsformen der Frühförderung sind bis heute von einer behinderungsspezifischen Ausrichtung geprägt, wie sie in den Anfangsjah- ren der Frühförderung gefordert und praktiziert wurde (vgl. Deutscher Bildungsrat, 1973). Demnach wird Frühförderung zuerst und hauptsächlich als spezielle Hilfe für Kinder mit spezifischen Behinderungen wie z. B. Sehschädigung, spastische Lähmung, Down-Syndrom usw. verstanden.
Bei diesem Verständnis von Frühförderung wird davon ausgegangen, dass die reguläre Pflege und Erziehung eines Kindes von den Eltern wahrgenommen wird, wie es das Grundgesetz vorsieht: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" (Grundgesetz, Art. 6, Abs. 2).
Aufgabe der Frühförderung dagegen ist es, die Eltern in der erschwerten Pflege und Erziehung eines behinderten Kindes zu unterstützen und durch spezielle Fördermaßnahmen die Entwicklung der Fähigkeiten des Kindes trotz seiner Behinderung zu ermöglichen.