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Bewertung von öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Rahmen einer Privatisierungsentscheidung

AutorCirsten Witt
VerlagDUV Deutscher Universitäts-Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl256 Seiten
ISBN9783835092259
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis66,99 EUR
Cirsten Witt untersucht, inwiefern die Privatisierungsdiskussion politisch geprägt ist und inwieweit die Privatisierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie entwickelt ein Modell zur monetären Bewertung einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse aus der Sicht ihres kommunalen Trägers und zeigt, dass die Kenntnis des Wertes einer Sparkasse neben nicht finanziellen Aspekten eine wesentliche Grundlage der Entscheidung für oder gegen eine Privatisierung bildet.



Dr. Cirsten Witt promovierte bei Prof. Dr. Manfred Jürgen Matschke am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebliche Finanzwirtschaft, insbesondere Unternehmensbewertung der Universität Greifswald. Sie ist bei der Landesbank Hessen-Thüringen beschäftigt.

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Leseprobe
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen des deutschen Sparkassensystems (S.5-6)

2.1 Geschichte der deutschen Sparkassen

Allgemein gilt die als eine von zehn Klassen der Allgemeinen Versorgungsanstalt der Hamburgischen Gesellschaft zur Beforderung der Künste und nützlichen Gewerbe im Jahre 1778 gegründete „Ersparungsklasse als erste deutsche Sparkasse. Das Motiv zur Gründung der ersten Sparkassen in Deutschland war, der ärmeren Bevölkerungsschicht die Möglichkeit zur Ansammlung und Anlage von Ersparnissen zu geben sowie sie in Notfallen durch das Ausleihekommunale Sparkassen, die auch in der Folgezeit vorherrschten. Anfang des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Sparkassen schon auf über 2800 angestiegen.

Das „Preußische Sparkassenreglement von 1838 als erstes landesweites deutsches Sparkassengesetz enthielt vor allem Regelungen für die Verwaltung der Sparkasse und die Sicherheit der Spargelder. Ihm folgten später Sparkassengesetze in anderen deutschen Ländern. Zu dieser Zeit waren die geschäftlichen Aktivitäten einerseits auf die nicht wohlhabende Bevölkerung und anderseits durch die Einlagenhöhe beschrankt sowie durch das Regionalprinzip gekennzeichnet. Das Aktivgeschäft umfasste im wesentlichen Hypothekarkredite, die Anlage in öffentliche Titel, sonstige Wertpapiere und Pfandbriefe.

Ein wesentlicher Schritt für die Entwicklung der Sparkassen zu regulären Banken war das Reichsscheckgesetz vom 11. März 1908, welches den Sparkassen die passive Scheckfähigkeit verlieh und damit den bargeldlosen Zahlungsverkehr forderte. Im selben Jahr wurde auch der deutsche Giroverband in Sachsen gegründet. Mit dieser Gründung begann die wirtschaftlich wichtige Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Sparkassen, welche durch die regionalen Girozentralen miteinander verbunden wurden.

Die Deutsche Girozentrale als Spitzeninstitut wurde 1918 gegründet. Erst im Ersten Weltkrieg nahmen die Sparkassen mit der Zeichnung der Kriegsanleihen des Deutschen Reiches das Effektenkommissions- und das Depotgeschäft auf. Andere Einschränkungen der Geschäftstätigkeit der Sparkassen im Bereich des Depositen- und Kontokorrentverkehrs wurden bereits durch einen preußischen Erlaß vom 15. April 1921 aufgehoben, so daß den Sparkassen unter anderem auch die Beleihung von Wechseln sowie der Ankauf von Wertpapieren für Kunden erlaubt waren.“ n von Mitteln zu unterstutzen.

Dementsprechend ging die Initiative für die ersten Gründungen auch zumeist von gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen aus, welche die Not und Armut Ende des 18, und Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Hilfe zur Selbsthilfe bekämpfen wollten. Gleichzeitig wurde auch ein positiver Effekt auf den Staat erhofft. Der Gründung der ersten kommunalen Sparkasse in Göttingen im Jahre 1801 folgte die Errichtung zahlreicher weiterer kommunaler Sparkassen als Gemeinde- oder Stadtsparkassen. Ab dem Jahr 1830 entstanden dann zunehmend auch Kreissparkassen, um das Sparen und die finanzielle Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der Zentren zu fordern. Etwa 280 Sparkassen existierten in Deutschland bereits im Jahre 1836 darunter etwa zwei Drittel
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort6
Vorwort9
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis12
Symbolverzeichnis16
Abbildungsverzeichnis22
Tabellenverzeichnis23
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung25
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen des deutschen Sparkassensystems29
2.1 Geschichte der deutschen Sparkassen29
2.2 Begriff und Grundprinzipien der öffentlich-rechtlichen Sparkassen34
2.3 Zielsystem der öffentlich-rechtlichen Sparkassen38
2.4 Haftungssystem der öffentlich-rechtlichen Sparkassen42
2.5 Struktur des deutschen Bankenmarktes und Ertragslage der Sparkassen50
3 Privatisierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen59
3.1 Begriffsabgrenzungen und Definition verschiedener Privatisierungsformen59
3.2 Privatisierung von Sparkassen in ausgewählten europäischen Ländern62
3.3 Politische Aspekte der Privatisierung von Sparkassen65
3.4 Rechtliche Zulässigkeit oder Gebot der Privatisierung von Sparkassen71
3.5 Privatisierung von Sparkassen aus ökonomischer Sicht86
4 Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen im Rahmen einer Privatisierung139
4.1 Grundlagen der Unternehmensbewertung139
4.2 Charakterisierung der Bewertungssituation143
4.3 Entscheidungswert der Kommune für den Fall der Privatisierung174
5 Zusammenfassung233
Literaturverzeichnis237
Rechtsprechungsverzeichnis271
Rechtsquellenverzeichnis272

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