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25 Jahre danach: Untersuchung inhaltlicher Konvergenzvorgänge im deutschen und österreichischen Fernsehmarkt

AutorJosef Schöpf
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl56 Seiten
ISBN9783956846441
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Vor 25 Jahren, 1984 wurde das Privatfernsehen eingeführt. Damals konnte der durchschnittliche Haushalt drei Programme empfangen. Heute wählen fast 80 Prozent der Haushalte aus über 30 Programmen, mehrheitlich von privaten Anbietern, aus. Durch das Privatfernsehen hat sich der Markt verändert. Die Öffentlich-Rechtlichen mussten lernen, mit Konkurrenz umzugehen. Die Zahl der Medienorganisationen wurde höher und gerade in den letzten Jahren sind viele neue Anbieter dazu gekommen. Diese Vielzahl ist keine Garantie, aber eine Chance für inhaltliche Vielfalt. Seit Einführung des Privatfernsehens postulieren Wissenschaftler die Konvergenzhypothese die besagt, dass sich die Inhalte der öffentlich-rechtlichen und der privaten Anbieter angleichen und dies zu einer Nivellierung der medienpolitisch relevanten Unterschiede führt. Durch Vorgaben wie dem Rundfunkstaatsvertrag Deutschlands oder dem ORF-Gesetz in Österreich soll gewährleistet werden, dass die Qualität und die Vielfalt gerade im öffentlich-rechtlichen Bereich hoch gehalten wird. In dieser Studie wird geprüft, ob die vielen Medienorganisationen am deutschen und österreichischen Fernsehmarkt ihre Chance auf inhaltliche Vielfalt nutzen.

Josef Schopf, Bakk. Komm. BA, wurde 1986 in Steyr geboren. Seine Faszination für Medien, Sport, Geschichte und neue Technologien führte ihn 2007 nach Salzburg, wo er das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft begann. Sein Zweitstudium Geschichte schlo

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Leseprobe
Textprobe: 2.3, Konvergenzdebatte - Die Frage der Vielfalt: In der Kommunikationswissenschaft meint der Begriff Konvergenz den Versuch öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsender, erfolgreiche Programmschemata und -formate der konkurrierenden Veranstalter nachzuahmen. Im schlimmsten Fall führt dieser Prozess zur völligen Angleichung der Programmangebote und zu einer Nivellierung der medienpolitisch relevanten Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltertypen (vgl. Maier 2002: 47). Mit der Vielfalt ist eines der zentralen Kriterien für die Beurteilung eines Mediensystems gemeint. Jedoch geht es bei der hier in Betracht genommenen Vielfalt nicht um die Meinungs-vielfalt, sondern um die Verschiedenartigkeit der angebotenen Programminhalte (vgl. Fahr/Rossmann/Brosius 2005: 93). Die inhaltliche Vielfalt ist in empirischen Studien schwer zu messen. Fahr, Rossmann und Brosius (2005:93) nehmen an, dass die Vielfältigkeit der Programmstruktur sowie der angebotenen Genres allerdings auf die inhaltliche Vielfalt rückschließen lässt. Daher begreifen sie strukturelle Vielfalt als Voraussetzung für inhaltliche Vielfalt. Gerade mit der Einführung des privaten Fernsehens blühten die Diskussionen über die Vielfalt auf, denn einer der Hauptgründe für die Einführung des Privatfernsehens war die Argumentation, dass eben diese Einführung von kommerziellen Anbietern zu einer größeren inhaltlichen Vielfalt führen würde. 'In Zusammenhang mit der Vielfaltsdiskussion steht die Konvergenzhypothese, mit der öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern unterstellt wird [...] Programmverpflichtungen zu vernachlässigen, in dem sie massenattraktiven Programmen einen immer größeren Anteil am Programmangebot einräumen.' (Fahr/Rossmann/Brosius 2005: 93). Im Jahr 1989 - fünf Jahre nach der Dualisierung des deutschen Fernsehens - prägten Heribert Schatz, Nikolaus Immer und Frank Marcinkowski in ihrem Artikel: 'Der Vielfalt eine Chance?' erstmals die bis heute viel diskutierte Konvergenzthese (vgl. Maier 2002: 19). Schatz selbst definiert die Konvergenz wie folgt: 'Konvergenz ist demnach ein Prozeß der Programmangleichung zwischen zwei konkurrierenden Anbietern im dualen Rundfunk in Richtung auf ein optimal an den aktuellen Zuschauerpräferenzen ausgerichtetes Programmprofil, wobei der Konvergenzdruck auf einen Anbieter um so höher ist, je weiter sein Programmprofil vom Median der (Häufigkeitskurve der) Zuschauerpräferenz entfernt ist.' (Schatz 1994: 199). Schatz selbst erklärt mit Hilfe einer Grafik den Verlauf des Konvergenzprozesses. Der neue Anbieter beginnt zuallererst damit, die bisher vom Monopolanbieter nicht befriedigten Zuschauerwünsche zu bedienen. Im Fall der BRD deckten RTLPlus und Sat1 das Fehlen an unterhaltungsorientierten Angeboten mittels Horror-, Sex- und Gewaltprogrammen ab. Weiter behauptet Schatz (1994: 200), dass sich der neue Anbieter von 'rechts' immer näher zur Mitte orientieren wird, um höhere Einschaltquoten zu erzielen. Dies geschieht laut Schatz auch deswegen, weil der bisherige Monopolist sein Programmprofil nach 'rechts' ausweiten wird, um seine Gesamtreichweite zu verteidigen. 'So kommt man sich näher, bis durch volle Konvergenz der Programmprofile ein Gleichgewichts-zustand eintritt, bei dem sich die beiden Anbieter die Zuschauer hälftig teilen.' (Schatz 1994: 200). Dass diese von Schatz, Immer und Marcinkowski formulierte These von medienpolitischer Brisanz ist, liegt natürlich auf der Hand. So würde die Angleichung der Programmprofile von öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern durchaus Zweifel an der Erfüllung eines besonderen Programmauftrags durch die Öffentlich-Rechtlichen aufkommen lassen. Weiters könnte die Bestätigung dieser These auch die Frage aufwerfen, ob nicht 'Grundversorgung' auch von den privaten Sendern geboten wird (vgl. Kliment/Brunner 1998: 57). Was Maier (2002: 87-90) an der Konvergenzthese von Schatz kritisiert, ist die Tatsache, dass es generell drei Arten der Anpassung gibt, Schatz in seiner These allerdings nur eine der drei Möglichkeiten in Betracht zieht. So ist laut Krüger (1991: 90f.) unter Konvergenz der Prozess der Distanzverringerung und unter Divergenz der Prozess der Distanzvergrößerung zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Anbietern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu verstehen. Hierbei sind drei Arten der Anpassung denkbar: - 'Eine einseitige Anpassung der öffentlich-rechtlichen Programme an die Privaten. - Eine einseitige Anpassung der privaten Programme an die Öffentlich-Rechtlichen. - Sowie eine beiderseitige Annäherung' (Maier 2002: 87). Maier kritisiert hier, wie bereits erwähnt, dass für Schatz nur die dritte Art der Anpassung in Frage kommt. Weiters kann man feststellen, dass der Konvergenzbegriff bei den Autoren der zum Thema vorliegenden Studien je nach Auftraggeber anders gewählt wurde. So wählen manche eine weite Definition des Konvergenzbegriffes (mit allen drei Anpassungsmöglichkeiten) und andere wiederum eine 'engere' Definition (vgl. Maier 2002: 88). Ein weiterer Kritikpunkt an der Konvergenzthese von Schatz ist der, dass sie für die empirische Überprüfung viel zu allgemein formuliert ist (vgl. Kliment/ Brunner 1998: 57). Für den Versuch, der Konvergenzthese empirisch auf den Grund zu gehen, landen wir wieder beim Begriff der Vielfalt. Da inhaltliche Vielfalt schwer empirisch zu messen ist, schlagen Fahr, Rossmann und Brosius (2005: 93ff.) vor, die Programmstruktur der einzelnen Sender zu analysieren. Dabei ist es vor allem wichtig, zwischen interner und externer Vielfalt zu unter-scheiden. 'Die interne Vielfalt bezeichnet dabei die Programmstruktur eines einzelnen Fernsehsenders. Je breiter das Spektrum an verschiedenen Programmangeboten dieses Senders ist, desto größer ist seine interne Vielfalt und desto eher entspricht dieser Sender der Definition eines Vollprogramms.' (Fahr/Rossmann/Brosius 2005: 94) Dabei reicht die Erfassung der internen Vielfalt allerdings noch nicht aus. Auch die externe Vielfalt muss betrachtet werden. Darunter versteht man die Programmvielfalt aller für die Rezipienten empfangbaren Sender. Es ist also wichtig, nicht nur auf die Vielfalt innerhalb eines Senders zu achten, sondern auch darauf, ob die einzelnen Sender - auch wenn sie generell vielfältig ausstrahlen - zum gleichen Zeitpunkt die gleichen Genres senden (vgl. ebenda). Puppis (2007: 30) sieht durch eine Viel-zahl an Medienorganisationen zwar noch keine Garantie, aber zumindest eine Chance für inhaltliche Vielfalt. Skeptisch zur Konvergenzthese äußerten sich im Jahr 1996 die Kommunikationswissenschaftler Ulrich Saxer und Marie-Luise Kiefer. Saxer (1996: 28f.) betont, dass er dem Argument, die Zulassung privater Anbieter führe lediglich zu 'more of the same', nichts abgewinnt und dass dieses Argument seiner Meinung nach auch durch die Programmanalyse von Krüger widerlegt wurde. Kiefer (1996: 95) stellt sich die Frage, ob der durch das duale Rundfunksystem bewirkte Wettbewerb zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten laut dieser These praktisch als Verhinderer publizistischer Vielfalt auftritt. Kiefer war damals der Meinung, dass sich die Kommunikationswissenschaft nur mit dem ökonomischen Wettbewerb der Medien auseinandersetzen und dabei die publizistische Vielfalt außen vor lassen sollte (vgl. ebenda). Kommen wir nun zur 'medienpolitischen Karriere' der Konvergenzthese. 'Schatz/Immer/Marcinskowski formulierten die Konvergenz-These bezogen auf die Entwicklung des dualen Fernsehsystems in Deutschland erstmals im Zusammenhang mit ihrer Begleitforschung zum Kabelpilotprojekt Dortmund [im Jahr 1989].' (Maier 2002: 74) Schatz selbst war es, der seine These als wissenschaftliche Frühgeburt bezeichnete. Nichts desto trotz griff der damalige Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement, die These im Juni 1989 auf und prognostizierte für die 1990er Jahre eine konvergierende Entwicklung der Fernsehsender (vgl. Maier 2002: 75f.). Die Konvergenzdiskussion erreichte rasch von Nordrhein-Westfalen aus ganz Deutschland und so war es Anfang der 1990er der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble, der die öffentlich-rechtlichen Veranstalter dazu aufforderte, eine Anpassung an die privaten Veranstalter nicht länger voranzutreiben. Schäuble forderte sogar die Einführung eines Trennungs-modells nach britischem Vorbild (vgl. ebenda). Laut Bruns und Marcinkowski (1996: 462) war die Konvergenzthese vielseitig verwendbar und das machte ihren unerwarteten Erfolg aus. Im Endeffekt stellte die Konvergenzthese eine Bedrohung für die Öffentlich-Rechtlichen dar und war ein Segen für die Privaten. So konnten die Privaten in Anbetracht der Konvergenz-these all ihre Kritiker auf bessere Zeiten und bessere Qualität vertrösten und die Öffentlich-Rechtlichen mussten sich der Frage aussetzen, ob die Grundversorgung nicht ebenso von privaten Sendern ohne Gebührenprivileg gesichert werden könne (vgl. Maier 2002: 76-81).
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