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Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP): Auswirkungen auf die globale Handelsordnung

AutorPhilipp Stiens
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl45 Seiten
ISBN9783958207462
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Das transatlantische Freihandelsabkommen, kurz TTIP, zwischen den USA und der EU, welches seit Mitte 2013 von Vertretern der beiden Wirtschaftsschwergewichte verhandelt wird, löste in der amerikanischen und europäischen Öffentlichkeit eine heftige Debatte aus. Doch soll sich diese Arbeit nicht um die teils sehr umstrittenen Vertragsinhalte drehen, die derzeit von vielen Kritikern prophezeit werden, sondern sich vielmehr der Frage widmen: Welche Wirkung hat ein Abkommen wie das TTIP auf die stagnierende Welthandelsordnung bzw. auf die Welthandelsorganisation, als ihr institutioneller Vertreter? Die Welthandelsorganisation steht nach jahrelangem Stillstand am Scheideweg. Denn zwischenstaatliche Freihandelsabkommen haben sich längst als ein sehr erfolgreiches Modell zur Förderung der Außenwirtschaft erwiesen und sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Außenhandelspolitik vieler Nationen. Folglich wird schon länger über die möglichen Wechselwirkungen zwischen der regionalen und der globalen Liberalisierung von Märkten debattiert. Jedoch gehen die Meinungen der Experten, ob die regionale Liberalisierung einen Baustein oder eher einen Stolperstein für eine globale Handelsordnung darstellt, weit auseinander. Die transatlantischen Integrationsbemühungen zwischen den USA und der EU heizen diese Diskussion aufgrund der nie da gewesenen Größenordnung zusätzlich an.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 6.2, World Trade Organization: So nahm die World Trade Organization (WTO), die heute bereits 159 Mitglieder umfasst (Stand: 15.06.2014), am 1. Januar 1995 in Genf, Schweiz, ihre Arbeit auf. Die Institutionalisierung des GATT-Sekretariats sollte dem globalen Regelwerk mehr Nachdruck verleihen. Die WTO überwacht vor allem die Einhaltung und die Umsetzung der beschlossenen Vertragsinhalte durch die Mitgliedsstaaten. Des Weiteren nimmt sie die Rolle des Streitschlichters in handelspolitischen Streitigkeiten zwischen Ländern ein und erlaubt den Mitgliedsstaaten ihre Handelspartner bei Regelverstößen anzuklagen. Die WTO nimmt sich mittels eines Expertengremiums der Anklage an und fällt binnen maximal 15 Monaten ein Urteil. Die Welthandelsorganisation hat zwar nicht die nötige Durchsetzungskraft, um ihren Urteilen direkt Geltung zu verschaffen. Weigert sich jedoch ein für schuldig befundenes Land gemäß des Urteils seine Handelspolitik zu ändern, kann die WTO dem Klägerstaat die Befugnis erteilen, Vergeltungsmaßnahmen, wie z.B. Importbeschränkungen für Güter aus dem beschuldigten Staat, einzuleiten. Das primäre Ziel ist nach wie vor die Liberalisierung des Weltmarktes durch den Abbau von Zollschranken und anderen Handelshemmnissen. So wurden die Richtlinien des abgelösten GATT-Abkommens in nahezu unveränderter, jedoch aktualisierter Form ins Programm der neuen WTO übernommen. Zusätzlich wurden zwei weitere Abkommen beschlossen, um auf die in den Industrienationen fortschreitende Verlagerung der Güter- zu einer Dienstleistungsproduktion zu reagieren: Während das General Agreement on Trade in Services, kurz GATS, den Welthandel mit Dienstleistungen vereinheitlichen soll, konzentriert sich das Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, kurz TRIPS, auf die internationale Anwendung geistigem Eigentums. Diese Abkommen bilden die drei Säulen der WTO und sind bindend für alle Mitglieder. Wie schon während der Zeit des GATT-Abkommens sind die Ministerkonferenzen, auch Verhandlungsrunden genannt, noch immer das oberste Entscheidungsorgan. Seit der Gründung der WTO wurden neun weitere solcher Runden abgehalten, deren Fokus sich mehr und mehr auf die Integration der Entwicklungsländer in den Weltmarkt richtet. Jedoch ist es oft schwierig eine Einigung zu erzielen. Häufig scheitern bindende Vereinbarungen am Abstimmungsprinzip 'one country - one vote', das jedem Mitglied eine gleichgewichtete Stimme und ein Vetorecht verleiht. Demzufolge verfügt eine Nation wie Malta die gleiche Stimmkraft wie die gesamte Europäische Union und eine Entscheidung kann am Veto eines einzigen Mitglieds scheitern. Zusätzlich unterwerfen sich die WTO-Verhandlungen dem Grundsatz des 'single undertaking', welcher Beschlüsse zu einzelnen Verhandlungsgegenständen erst mit erfolgreicher Verhandlung der gesamten Agenda in Kraft treten lässt. Charakterisierend und beispielhaft für die Problematik der Entscheidungsfindung ist die im Jahre 2001 einberufene Doha-Runde, die das folgende Unterkapitel näher erläutert. 6.3, Doha-Runde: Im November 2001 wurde in Doha, Katar, die sogenannte Doha-Entwicklungsrunde eröffnet. Sie ist die vierte von der WTO einberufene Ministerkonferenz und wurde bis heute, trotz einem bis 2005 geplanten Verhandlungsende, noch immer nicht für abgeschlossen erklärt. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen ist neben den üblichen Bemühungen um freiere Märkte, wie der Name schon andeutet, die stärkere Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel. Doch bereits bei der Erstellung der Verhandlungsagenda kam es zu ersten Meinungsverschiedenheiten. Die bevorzugten Verhandlungsinhalte der Industrienationen bezogen sich größtenteils auf die sogenannten WTOPlus-Themen, welche z.B. den verbesserten Schutz von Direktinvestitionen und die weitere Öffnung der Märkte für wissens- sowie kapitalintensive Güter und Dienstleistungen beinhalten. Außerdem setzten sie sich für einen stärkeren Schutz geistiger Eigentumsrechte ein. Die Vertreter der Entwicklungs- bzw. Schwellenländer, welche etwa zwei Drittel der gesamten WTO-Mitgliedstaaten ausmachen, bestanden jedoch, angeführt von Indien, Brasilien und China, auf erhebliche Zugeständnisse der Industrienationen im Bereich der arbeitsintensiven Güter. Gemeint sind hiermit im Allgemeinen die Eliminierung der Importzölle bzw. -quoten im Textilbereich und vor allem der stark wettbewerbsverzerrenden Exportsubventionen der Vereinigten Staaten und der EU im Agrarsektor. Erstmals gelingt es den Entwicklungs- bzw. Schwellenländern ihren Interessen Nachdruck zu verleihen und ihr wachsendes ökonomisches Gewicht zu demonstrieren. Einen Teilerfolg konnte die WTO im Dezember 2013 mit dem Abschluss des sogenannten Bali-Pakets verzeichnen, dem ersten Abschluss seit der Gründung der Organisation überhaupt. Durch die Außerkraftsetzung des 'single undertaking'-Grundsatzes gelang es den Mitgliedsstaaten im Bereich der Vereinfachung der bürokratischen Handelsabwicklung einen kleinen, aber realen Erfolg zu verbuchen. Da immer noch kein Konsens in den primären Verhandlungsthemen der Doha-Runde gefunden wurde, ist der Abschluss des Bali-Pakets kein Meilenstein, jedoch ein Lebenszeichen der WTO. Der zeitnahe und vor allem für alle Seiten zufriedenstellende Abschluss der multilateralen Verhandlungen wird hingegen als immer unwahrscheinlicher angesehen, weshalb sich die politischen Entscheidungsträger verstärkt auf die regionale Handelsliberalisierung konzentrieren.
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