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Die Auswirkungen der Geburt oder Adoption eines Kindes auf bereits errichtete Verfügungen von Todes wegen und Schenkungen

Rechtsgeschichte und geltendes Recht

AutorSophie von Mitschke-Collande
VerlagWolfgang Metzner Verlag
Erscheinungsjahr2016
ReiheSchriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht, Band 16 
Seitenanzahl342 Seiten
ISBN9783943951905
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,80 EUR
Gegenstand der Dissertation ist die rechtshistorische Aufarbeitung des Konflikts, der entsteht, wenn nach Errichtung eines Testaments, Abschluss eines Erbvertrages oder einer Schenkung dem Verfügenden ein Kind geboren wird. Beginnend mit dem römischen Recht wird das gemeine sowie das preußische Recht auf die genannte Fragestellung hin untersucht. Anschließend rückt die Gesetzgebungsgeschichte zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie deren Weiterentwicklung nach Inkrafttreten in den Fokus. Dabei wird stets über das Gebiet des Erbrechts hinaus auch das Schenkungsrecht in den Blick genommen. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Lösungsansätze des BGB ein einheitliches Konzept bilden, ob dies überhaupt wünschenswert ist und wie die einzelnen Regelungen des BGB vor dem Hintergrund europäischer Rechtsentwicklungen und veränderter gesellschaftlicher Strukturen ausgestaltet werden sollten.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Impressum5
Vorwort6
Inhalt8
Einleitung19
1. Kapitel: Nachgeborene und später adoptierte Kinder im römischen Recht25
A. Die Auswirkungen des späteren Hinzutretens eines Kindes auf ein Testament25
I. Postumi Adgnatione Testamentum Rumpitur26
1. Der Tatbestand (Geburt eines Kindes – postumi adgnatio)27
a) Postumus27
aa) Postumus – der Nachgeborene27
bb) Postumus – der nachgeborene Hauserbe29
b) Adgnatio31
c) Quasi-Adgnatio32
aa) Nachrücken32
bb) Rechtsgeschäft33
2. Adressat der Regel34
3. Die Rechtsfolge – Zerschlagung des Testaments (testamentum ruptum)35
a) Ungültigkeit ex nunc35
b) Gesamtungültigkeit35
c) Intestaterbfolge oder Neuerrichtung36
4. Zwischenfazit37
5. Entstehungs- und Geltungsgrund37
a) Das formelle Noterbenrecht37
aa) Ursprung und Zweck38
bb) Einzelheiten39
b) Zusammenhang zwischen formellem Noterbrecht und postumi adgnatione testamentum rumpitur40
6. Verhinderung der Rechtsfolge – Einsetzung und Enterbung43
a) Einsetzbare und enterbbare postumi44
aa) Der sogenannte postumus suus44
(1) Unstrittige Voraussetzungen46
(2) Zu welchem Zeitpunkt musste der postumus suus gezeugt sein?47
bb) Erweiterung der einsetzbaren bzw. enterbbaren postumi durch Aquilius Gallus – postumus Aquilianus49
cc) Erweiterung der einsetzbaren bzw. enterbbaren postumi durch die Lex Vellea50
(1) Postumi Velleani Primi51
(2) Postumi Velleani Secundi51
(3) Postumi Juliani52
dd) Quasi-postumi53
ee) Zwischenfazit54
ff) Prätorisches Recht55
gg) Justinian57
(1) C.6.48.1 (528 n. Chr.)57
(2) Novelle 115 (542 n. Chr.)57
b) Form der Einsetzung bzw. Enterbung58
7. Fazit60
II. Querela inofficiosi testamenti für den postumus61
1. Hintergründe61
2. Der postumus als Anfechtungsberechtigter63
a) Enterbung eines postumus des paterfamilias63
b) Übergehung eines postumus alienus / legitimus63
c) Übergehung eines postumus matris64
3. Fazit67
B. Die Auswirkungen des späteren Hinzutretens eines Kindes auf eine Schenkung67
I. Querela inofficiosae donationis für den postumus69
1. Klageberechtigung für postumus oder Sonderwiderrufsrecht für Eltern?70
2. Benachteiligungsabsicht71
3. Zwischenfazit72
4. Schenkung von Todes wegen73
II. Widerruf einer Schenkung bei späterer Geburt eines Kindes74
1. Tatbestand74
2. Rechtsfolge76
3. Verallgemeinerung77
C. Fazit77
2. Kapitel: Nachgeborene und später adoptierte Kinder im gemeinen Recht, insbesondere im 19. Jahrhundert80
A. Auswirkung der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Testamente81
I. Das Noterbrecht im 19. Jahrhundert82
1. Erbeinsetzungsanspruch83
2. Pflichtteil86
3. Fazit87
II. Was galt im Fall der späteren Geburt oder Adoption eines Kindes?87
1. Schwierigkeiten88
2. Lösungsansätze88
a) Beibehaltung des Grundsatzes postumi adgnatione testamentum rumpitur88
b) Anwendbarkeit der Novelle 115 auf postumi89
3. Zwischenfazit91
4. Möglicher Zweck92
5. Sonderfall: Der postumus verstarb vor dem Testator92
III. Fazit93
B. Auswirkung der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Erbverträge93
I. Übertragung des römischen Noterbrechts für Testamente auf Erbverträge96
1. Allgemein96
2. Einzelheiten bezüglich nachgeborener Kinder97
a) Einsetzbarkeit und Enterbung der nachgeborenen Kinder im Erbvertrag98
b) Rechtsfolge bei Übergehung der nachgeborenen Kinder98
3. Zwischenfazit99
4. Exkurs: Gemeinschaftliche Testamente100
II. „Kinderzeugen bricht Ehestiftung“100
1. Tatbestand und Rechtsfolge101
2. Dogmatische Konstruktion und Zweck101
3. Zusammenhang mit dem Noterbrecht102
III. Anwendung des Schenkungsrechts103
IV. Fazit104
C. Auswirkung der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Schenkungen105
I. Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen nachgeborener Kinder105
1. Die Weiterentwicklung von C.8.55.8106
a) Tatbestand108
b) Rechtsfolge109
c) Zweck des Widerrufsrechts110
2. Das 19. Jahrhundert111
3. Schenkungen von Todes wegen114
4. Fazit115
II. Pflichtteilsergänzungsanspruch für nachgeborene Kinder116
1. Die Konstitution Diocletians und Maximians von 286 n. Chr.: C.3.29.5116
a) Widerrufsrecht des Schenkers117
b) Widerrufsrecht des nachgeborenen Kindes118
aa) Benachteiligungsabsicht119
bb) Berechnungszeitpunkt120
c) Zwischenfazit120
2. Schenkungen von Todes wegen121
III. Verhältnis von C.8.55.8 und C.3.29.5121
D. Fazit123
3. Kapitel: Nachgeborene und später adoptierte Kinder im Allgemeinen Preußischen Landrecht125
A. Auswirkungen der Geburt oder Adoption eines Kindes auf letztwillige Verfügungen126
I. Auswirkung auf Testamente127
1. Preußisches Pflichtteilsrecht127
2. Die speziellen pflichtteilsrechtlichen Vorschriften bezüglich nachgeborener sowie später adoptierter Kinder129
a) Entstehungsgeschichte130
b) Tatbestand131
aa) Nach Testamentserrichtung, aber noch zu Lebzeiten des Testators geborene Kinder132
bb) Nach dem Tod des Testators geborene Kinder133
c) Rechtsfolge133
aa) Testamentsergänzung, § 455 II, 2133
bb) Testamentsaufhebung, § 454 II, 2134
d) Sonderfall: Nachträglich adoptierte Kinder135
e) Normzweck135
f) Kritik138
g) Revision139
II. Auswirkung auf Erbverträge141
1. Dazwischenkunft ehelicher Kinder142
a) Allgemein142
b) Erbverträge zwischen Eheleuten143
2. Nachträglich adoptierte Kinder144
3. Sonderfall: Nachgeborene Kinder aus zweiter Ehe des überlebenden Ehegatten145
III. Fazit147
B. Auswirkungen der Geburt oder Adoption eines Kindes auf Schenkungen149
I. Widerrufsrecht des Schenkers150
1. Das Widerrufsrecht wegen nachgeborener Kinder150
a) Widerrufsbefugnis151
b) Geltendmachung des Widerrufs152
c) Rechtsfolge153
d) Normzweck153
e) Vergleich zum Erbrecht154
2. Widerruf einer Schenkung von Todes wegen156
II. Widerrufsrecht des nachgeborenen Pflichtteilsberechtigten wegen Verkürzung seines Pflichtteils durch Schenkung157
1. Nachgeborene Kinder158
a) Tatbestand und Rechtsfolge158
b) Verhältnis zwischen §§ 1140 ff. I, 11 und §§ 1113 ff. I, 11159
2. Nachträglich adoptierte Kinder160
3. Widerruf einer Schenkung von Todes wegen aufgrund Pflichtteilsverkürzung160
III. Fazit160
C. Gesamtfazit zum ALR162
4. Kapitel: Die Auswirkung des späteren Hinzukommens eines Kindes im Rahmen der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs164
A. Das Anfechtungsrecht der später hinzukommenden Pflichtteilsberechtigten gem. § 2079 BGB165
I. Teilentwurf Schmitt165
1. Tatbestand168
a) Anfechtungsgrund168
b) Anfechtungsgegenstand168
aa) Testament168
bb) Erbvertrag169
(1) Exkurs: Der Erbvertrag im BGB169
(2) Der Erbvertrag als Anfechtungsgegenstand170
cc) Schenkungen von Todes wegen173
c) Weitere Voraussetzungen173
2. Rechtsfolgen174
3. Dogmatische Konstruktion176
4. Zweck177
5. Vergleich zum gemeinen und preußischen Recht178
a) Gemeines Recht178
b) Preußisches Recht180
6. Bewertung182
7. Zwischenfazit184
II. Beratungen der ersten Kommission184
1. Änderungen der ersten Kommission186
2. Bedeutung der Änderung für den Zweck von § 1782 E I187
III. Kritik am ersten Entwurf188
IV. Weitere Entwicklung189
B. Das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers gem. § 2281 BGB191
I. Teilentwurf Schmitt191
1. Teilentwurf 1879191
2. Teilentwurf 1886192
II. Beratungen der ersten Kommission194
1. Einzelheiten194
a) Modifikationen195
b) Schutzvorschriften zugunsten des Erbvertragspartners195
2. Zweck196
3. Vergleich zum gemeinen und preußischen Recht197
a) Gemeines Recht197
b) Preußisches Recht199
4. Exkurs: Auswirkung der Einführung des Selbstanfechtungsrechts des Vertragserblassers auf das Anfechtungsrecht der übergangenen Pflichtteilsberechtigten199
5. Zwischenfazit200
III. Kritik am ersten Entwurf201
IV. Weitere Entwicklung202
V. Exkurs: Gemeinschaftliches Ehegattentestament203
C. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch für nachgeborene Kinder gem. § 2325 BGB203
I. Teilentwurf Schmitt205
1. Kein außerordentlicher Pflichtteil für nachgeborene Kinder205
2. Bewertung206
II. Beratungen der ersten Kommission208
III. Kritik am ersten Entwurf209
IV. Beratungen der zweiten Kommission210
V. Vergleich211
1. Gemeines Recht211
2. Preußisches Recht211
D. Kein Widerrufsrecht des Schenkers bei späterer Geburt eines Kindes212
I. Teilentwurf zum Obligationenrecht212
1. Vorbereitender Ausschuss zum Dresdner Entwurf213
2. Dresdner Entwurf von 1866215
3. Teilentwürfe zum Obligationen- und Erbrecht215
II. Beratungen der ersten Kommission216
III. Kritik am ersten Entwurf217
IV. Weitere Entwicklung – Aufnahme des Widerrufsrechts bei Verarmung des Schenkers218
V. Fazit220
E. Gesamtfazit zur Entstehung des BGB221
F. Eigene Bewertung224
5. Kapitel: Die Auswirkungen des späteren Hinzukommens eines Kindes nach geltendem deutschen Recht226
A. Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB226
I. Tatbestand228
1. Unkenntnis von Pflichtteilsberechtigten228
2. Übergehen229
3. Anfechtungsgegenstand231
a) Letztwillige Verfügungen231
b) Bindende letztwillige Verfügungen231
II. Ausschluss des Anfechtungsrechts233
III. Rechtsfolge234
1. Streitstand234
2. Änderung der Beweislastverteilung235
3. Gesetzgebungsgeschichte237
4. Wortlaut und Systematik237
5. Teleologische Erwägungen238
IV. Vergleich mit den untersuchten historischen Vorbildern240
1. Römisches und gemeines Recht240
2. Preußisches Recht240
V. Zweck242
B. Das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers, § 2281 I BGB244
I. Anfechtungsvoraussetzungen245
1. Vorrang der Auslegung246
2. Anfechtungsgrund246
3. Ausschluss bei Missbrauch247
II. Rechtsfolge249
1. Gesamtnichtigkeit249
2. Rechtsfolgen für Vertragspartner249
III. Einschränkungsbemühungen251
1. Berücksichtigung des Willens des anderen Vertragsteils251
2. Einschränkungen für den sog. entgeltlichen Erbvertrag252
3. Verzicht auf das Anfechtungsrecht aus § 2079 BGB255
IV. Vergleich mit historischen Vorläufern256
1. Gemeines Recht256
2. Preußisches Recht257
V. Zweck258
C. Pflichtteilergänzung für nachgeborene oder später adoptierte Kinder, § 2325 BGB259
I. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch259
II. Ergänzungsberechtigte260
1. Die Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1972 und 1997261
2. Erste Anzeichen für eine Abkehr vom Bestandsschutzgedanken262
3. Die Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2012 und die herrschende Ansicht der Literatur263
a) Gleichberechtigte Mindestteilhabe264
b) Interessen des Beschenkten266
III. Vergleich mit historischen Vorbildern266
D. Schenkungsrecht267
I. Einführung267
1. Übergabeverträge im Rahmen vorweggenommener Erbfolge267
2. Schenkungen auf den Todesfall269
3. Funktionsäquivalenz zu Verfügungen von Todes wegen271
II. Bestandsaufnahme272
1. Widerruflichkeit des Schenkungsangebots272
2. Verarmung des Schenkers272
a) Rechtsmittel des Schenkers – Tatbestand und Rechtsfolge272
b) Zweck273
c) Vergleich zum Widerrufsrecht wegen nachgeborener Kinder275
aa) Überlegungen anderer Autoren275
bb) Stellungnahme276
3. Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB276
4. Individualvertragliche Vereinbarungen278
E. Fazit278
6. Kapitel: Gesamtkonzept für die Auswirkung der späteren Geburt oder Adoption eines Kindes auf letztwillige Verfügungen und Schenkungen im BGB281
A. Analyse der bestehenden Rechtslage281
I. I. Gesamtkonzept de lege lata281
1. Vergleich unter dem Gesichtspunkt „Rechtsgeschäft“: Schenkung und letztwillige Verfügung281
2. Vergleich unter dem Gesichtspunkt „Person“: Später geborenes bzw. adoptiertes Kind – Verfügender282
3. Vergleich unter dem Gesichtspunkt „Interessenlage“: Verfügungsfreiheit – Teilhabe – Bestandsschutz283
a) Interessen des Verfügenden284
b) Interessen des später geborenen bzw. adoptierten Kindes284
c) Interessen des Begünstigten286
II. Gesamtkonzept in der Rechtspraxis287
B. Gesamtkonzept de lege ferenda287
I. Erforderlichkeit eines Gesamtkonzepts287
1. Vergleich von Schenkungen und letztwilligen Verfügungen288
a) Unterschiede288
b) Gemeinsamkeiten289
aa) Schenkungen und letztwillige Verfügungen allgemein289
bb) Schenkungen auf den Todesfall bzw. im Rahmen vorweggenommener Erbfolge und letztwillige Verfügungen291
c) Stellungnahme292
2. Funktionsäquivalenz von Schenkungen auf den Todesfall bzw. im Rahmen vorweggenommener Erbfolge und letztwilligen Verfügungen292
a) Auf den Tod befristete Schenkung bzw. Schenkungen im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall – Vermächtnis293
b) Übergabevertrag im Rahmen vorweggenommener Erbfolge – Erbvertrag294
3. Vergleich mit historischen Vorläufern296
II. Varianten für ein Gesamtkonzept297
1. Motivirrtum im Schenkungsrecht – analoge Anwendung von §§ 2079, 2281 BGB297
a) Planwidrige Regelungslücke298
b) Vergleichbarkeit298
aa) Anwendbarkeit auf alle Schenkungen298
bb) Anwendbarkeit auf bestimmte Schenkungen299
c) Stellungnahme301
2. Einführung eines Widerrufsrechts wegen nachgeborener Kinder – Hinzufügung einer dem Gesamtkonzept fehlenden Norm302
a) Mögliche Ausgestaltung eines Widerrufsrechts wegen nachgeborener Kinder302
b) Stellungnahme303
3. Abschaffung von § 2079 BGB und § 2281 BGB – Abschaffung bestehender Normen305
a) Rechtfertigung der Abschaffung des Selbstanfechtungsrechts306
b) Rechtfertigung der Abschaffung des Anfechtungsrechts übergangener Pflichttteilsberechtigter307
Abkürzungsverzeichnis312
Literaturverzeichnis317
Quellenverzeichnis336
Verzeichnis römischer Rechtsquellen339

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