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E-Book

IFRS

AutorJörg Wöltje
VerlagHaufe Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl128 Seiten
ISBN9783648096253
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis7,49 EUR
Mit den internationalen Rechnungslegungsregeln werden Jahresabschlüsse weltweit vergleichbar. In diesem TaschenGuide lernen Sie die Grundprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten der IFRS kennen. Mit vielen Beispielen und Übersichten.   Inhalte: - Nach IFRS korrekt bilanzieren und bewerten - Unterschiede und Vorteile gegenüber der Bilanz nach HGB - Grundprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten der IFRS - Die Vorteile der Umstellung für Unternehmen  

Jörg Wöltje Jörg Wöltje ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und war mehrjährig im Finanz- und Rechnungswesen, Controlling sowie als kaufmännischer Leiter tätig. Seit 1998 ist er Professor für BWL, Finanz- und Rechnungswesen, internationale Rechnungslegung sowie Unternehmensführung an der Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft. Daneben führt er Veranstaltungen bei privaten Bildungsträgern, der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie sowie dem BankCOLLEG durch.

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Leseprobe

Die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen


In diesem Kapitel erfahren Sie, wie die allgemeinen Bewertungsvorschriften sowie die Bewertungsregeln lauten für

  • immaterielle Vermögenswerte (IAS 38),

  • Sachanlagen (IAS 16),

  • Vorräte (IAS 2),

  • Finanzinstrumente (IAS 32/39 und IFRS 9),

  • Forderungen (IAS 39),

  • Rückstellungen und Pensionsrückstellungen (IAS 37 und IAS 19)

  • Verbindlichkeiten (IAS 39),

  • Leasing (IAS 17 und IFRS 16) und

  • latente Steuern (IAS 12).

Die Antworten auf diese Fragen werden veranschaulicht durch zahlreiche Beispiele und Übersichten.

Allgemeine Ansatz- und Bewertungsvorschriften


Vermögenswerte und Schulden müssen in der Bilanz mit Geldwerten beziffert werden. Die entsprechenden Bewertungsvorschriften nach IFRS weichen zum Teil erheblich von den Vorschriften des HGB ab. Unterschiede zwischen HGB und IFRS bestehen auch hinsichtlich der Posten, die in der Bilanz erfasst werden müssen.

Generelle Ansatzvorschriften


In der IFRS-Bilanz sind Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital zu erfassen.

Wichtig

Genauso wie im neuen HGB gibt es auch in IFRS keine Bilanzierungshilfen und auch keinen Sonderposten mit Rücklageanteil.

Die Gesamtergebnisrechnung gemäß IFRS, setzt sich zusammen aus den GuV-wirksamen Aufwendungen und Erträgen sowie dem sonstigen Ergebnis, das die nicht in der GuV berücksichtigten Einkommensbestandteile enthält. Im HGB gibt es nur eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Ein Vermögenswert (asset) muss nach IFRS drei Bedingungen erfüllen:

  1. Er muss eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource sein,

  2. die ein Resultat vergangener Ereignisse ist und

  3. von der ein Zufluss zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens erwartet wird.

Eine Schuld (liability) muss ebenfalls drei Eigenschaften haben. Bei ihr muss

  1. eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten vorliegen,

  2. die ein Ergebnis vergangener Ereignisse ist und

  3. von deren Erfüllung erwartet wird, dass Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen abfließen.

Nach IFRS sind im Vergleich zum HGB nur Verbindlichkeitsrückstellungen, aber keine Aufwandsrückstellungen erlaubt.

Generelle Bewertungsmaßstäbe


Als Bewertungsmaßstäbe kommen die historischen und fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK), der Tageswert, der Veräußerungswert (bei der Aktiva), der Erfüllungsbetrag (bei den Schulden), der Barwert, der beizulegende Zeitwert (fair value), der Marktwert, der Nettoveräußerungswert und der erzielbare Betrag (recoverable amount) in Betracht. Zudem unterscheiden die IFRS zwischen Erst- und Folgebewertung.

Beizulegender Zeitwert (fair value) (IFRS 13)

Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Preis, der zum Bewertungszeitpunkt im Rahmen einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erzielt werden würde bzw. für die Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist die folgende Bewertungshierarchie zu beachten.

Abb.: Einteilung innerhalb der Fair-Value Hierarchie (IFRS 13. 72)

Erstbewertung

Hier werden die Vermögenswerte mit den AK/HK angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl. Anschaffungspreisminderungen.

Die folgende Tabelle stellt die Ermittlung der Anschaffungskosten nach IFRS dar.

Anschaffungspreis (inkl. Zölle und nicht erstattungsfähiger USt.)
-Anschaffungspreisminderungen (z. B. Skonti, Rabatte etc.)
+Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transport, Montage, Testläufe etc.) (IAS 2.16)
+Ausgaben für zukünftige Entsorgungs-, Rekultivierungs-, oder ähnliche Verpflichtungen (nur bei Anschaffung von Sachanlagen) (IAS 16.16 (c))
+Fremdkapitalzinsen nur wenn es sich um einen „qualifizierten Vermögenswert“ handelt (IAS 23)
=Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten nach Handelsrecht (HGB) und IFRS unterscheiden sich wie folgt:

Unterschiede bei den Anschaffungskosten (AK) nach HGB und IFRS
HGBIFRS
Abriss-, Entsorgungs- und WiederherstellungskostenEinbeziehungsverbot in die AK, aber Pflicht zur Bildung einer RückstellungEinbeziehungspflicht in die AK bei Sachanlagen mit gleichzeitiger Rückstellungsbildung
FremdkapitalkostenEinbeziehungsverbot in die AKEinbeziehungspflicht bei qualifiziertem Vermögenswert; ansonsten Verbot

Worin sich HGB und IFRS in der Ermittlung der Herstellungskosten unterscheiden, sehen Sie in folgender Tabelle:

HerstellungskostenbestandteileHGBIFRS
Materialeinzelkosten
Fertigungseinzelkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung
P
P
P
P
P
P
Materialgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten
Werteverzehr des Anlagevermögens
P
P
P
P
P
P
produktionsbezogene VerwaltungskostenPP
Verwaltungskosten (allgemein)WV
Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen, betriebliche AltersversorgungWP*
Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögenswerts, die auf die Dauer der Herstellung entfallenWP**
Steuern des Fertigungsbereichs (GrSt., KfzSt.)PP
EntwicklungskostenWP***
ForschungskostenVV
VertriebskostenVV
* = produktionsbezogen;
** = qualifizierter Vermögenswert, d. h. für Vermögenswerte, deren Herstellung oder Anschaffung einen beträchtlichen Zeitraum in Anspruch nimmt;
*** = Pflicht, falls IAS 38. 57 anwendbar, ansonsten Verbot;
P = Pflicht, W = Wahlrecht, V = Verbot
Wichtig

Die IFRS verlangen grundsätzlich, dass die Herstellungskosten zu produktionsbezogenen Vollkosten bewertet werden. Es gibt keine Wahlrechte.

Beispiel: Herstellungskosten bei einem Automobilzulieferer

Ein Automobilzulieferer bilanziert nach IFRS. Es wurden im Geschäftsjahr 400.000 Spurstangen in Serienfertigung produziert und davon 390.000 Stück verkauft.

Die Materialeinzelkosten betragen 4,00 EUR/St. Zusätzlich sind 15 % Materialgemeinkosten zu verrechnen. Die Fertigungseinzelkosten betragen 3,50 EUR/St., zusätzlich sind 150 % Fertigungsgemeinkosten und 1,00 EUR/St. Abschreibungen zu verrechnen. Für Sondereinzelkosten der Fertigung sind 0,50 EUR/St. angefallen. Die produktionsbezogenen Verwaltungskosten betragen 0,70 EUR/St. und die allgemeinen Verwaltungskosten 1,20 EUR/St. Es entstehen Vertriebskosten = 1,00 EUR/St., Fremdkapitalzinsen = 0,40 EUR/St. und Forschungskosten = 1,20 EUR/St. Mit welchem Wert sind die 10.000 Spurstangen nach IFRS als Fertigerzeugnisse in der IFRS-Bilanz zu aktivieren?

Ermittlung der Herstellungskosten nach IFRS
Materialeinzelkosten4,00 EUR/St.
Materialgemeinkosten+ 0,60 EUR/St.
Fertigungseinzelkosten+ 3,50 EUR/St.
Fertigungsgemeinkosten+ 5,25 EUR/St.
Abschreibungen+...
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