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Die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Eine Analyse seiner Existenzberechtigung im Spannungsfeld zwischen Bestandsgarantie und Verzichtbarkeit.

AutorJuliane Lindschau
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zu Kommunikationsfragen 43
Seitenanzahl480 Seiten
ISBN9783428524181
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerät immer wieder mit negativen Schlagzeilen in die Öffentlichkeit. Da dabei unausgesprochen auch eine Kritik an seinem Dasein mitzuschwingen scheint, wird im Rahmen dieser Untersuchung der Frage seiner Existenzberechtigung nachgegangen. Geprüft wird, ob eine mögliche Forderung nach seiner vollständigen Abschaffung überhaupt Erfolg haben könnte oder ob und welche Gründe es gibt, die dem entgegenstehen. Es zeigt sich, dass das gesetzgeberische Ermessen bei der Rundfunkorganisation im Wesentlichen durch die Gewährleistung der Grundversorgung beschränkt wird. Diese ist nicht zwingend dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugewiesen, sondern übertragbar. Daher können auch private Rundfunkveranstalter zu ihrer Erbringung verpflichtet werden. Insgesamt existiert mithin keine verfassungsrechtliche absolute Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so dass er prinzipiell abschaffbar ist. Eine Analyse der Leistungen des privaten Rundfunks zeigt jedoch, dass diese auch künftig dem Grundversorgungsauftrag nicht gerecht werden. Daher bedarf es weiter der Rundfunkanstalten, damit das Rundfunksystem insgesamt verfassungsgemäß ist. Durch den Reflex aus der Medienwirklichkeit existiert also ein relativer Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zwar genügen seine Programmleistungen den Anforderungen der Grundversorgung, aber aus Gründen ihrer verbesserten Gewährleistung bedarf es einer Konkretisierung seines Aufgabenbereichs. Vorzugswürdig ist ein Konzept der regulierten Selbstregulierung, bei dem der Gesetzgeber Rahmenregelungen zur Grundstruktur trifft und die Rundfunkanstalten verpflichtet, weitergehende Einzelheiten eigenständig durch Selbstverpflichtungserklärungen genauer zu regeln.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis24
Einleitung30
1. Teil: Die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks36
A. Rundfunk – eine Begriffsbetrachtung36
I. Entstehung des Begriffs36
II. Definition in der heutigen Zeit37
1. Allgemeinheit38
2. Darbietung39
3. Verbreitung39
B. Von den Anfängen des Rundfunks bis zur Entstehung erster Rundfunkstrukturen nach 194540
I. Der Beginn und die Weimarer Zeit (1919–1933)
40
1. Erste Gedanken und Bestrebungen41
2. Entstehung der ersten Rundfunkgesellschaften42
3. Teilweise Verstaatlichung des Rundfunks43
a) Gründung der Reichsrundfunkgesellschaft und weitere aufgezwungene Bedingungen43
b) Kompetenzstreitigkeiten zwischen Reich und Ländern44
c) Folge dieser Regelungen46
4. Vollständige Verstaatlichung des Rundfunks46
a) Inhaltliche Vorgaben46
b) Konsequenz dieser Aktivitäten47
II. Die NS-Zeit (1933–1945)
47
1. Indienstnahme des Rundfunks für die nationalsozialistische Sache47
a) Organisatorische Neugliederung47
b) Inhaltliche Ausrichtung49
2. Auswirkungen50
III. Die Zeit des Wiederaufbaus unter den Besatzungsmächten nach 194550
1. Neuorganisation des Rundfunks51
a) Rolle der Post51
b) Ziele der Neuorganisation51
2. Einzelne Entwicklungen in den Besatzungszonen53
a) Britische Besatzungszone53
b) Amerikanische Besatzungszone54
c) Französische Besatzungszone55
d) Geteiltes Berlin55
e) Sowjetische Besatzungszone56
3. Übergeordneter Gedanke57
C. Der erreichte Stand der Rundfunkstruktur59
I. Das Konzept der Rundfunkanstalt59
1. Generelle Charakteristika der öffentlich-rechtlichen Anstalt59
2. Besondere Merkmale der Rundfunkanstalt60
a) Sonderstellung von Rundfunkanstalt und -aufgaben unter dem Aspekt der Staatsfreiheit60
aa) In Ansehung der Organisationsform60
bb) In Ansehung der wahrzunehmenden (öffentlichen) Aufgabe62
cc) Die Rundfunkanstalt als Sondertyp zwischen Staat und Gesellschaft63
b) Rechtsaufsicht64
c) Selbstverwaltungsrecht als Ausprägung der Programmautonomie65
d) Gründung67
II. Allgemeine Programmgrundsätze67
III. Insbesondere: Die Gewährleistung der gleichgewichtigen Vielfalt – das Pluralismusgebot im Rundfunk68
1. Vielfalt68
2. Ausgewogenheit69
3. Das Gebot gleichgewichtiger Vielfalt70
a) Das Verhältnis von Vielfalt und Ausgewogenheit70
b) Der Pluralismusbegriff im Rundfunk und seine Bedeutung71
c) Fehlender Maßstab der Gebotserfüllung72
IV. Strukturmodelle73
1. Binnenpluralistisches Modell73
2. Außenpluralistisches Modell74
3. Entscheidung für den Binnenpluralismus74
V. Nähere Ausgestaltung des binnenpluralistischen Modells bei der Rundfunkanstalt75
1. Rundfunkrat75
2. Verwaltungsrat77
3. Intendant78
VI. Dezentrale Struktur und Gebührenfinanzierung79
VII. Betrachtung des Strukturstandes79
D. Die weitere Entwicklung vom Aufkommen des Fernsehens bis zur Digitaltechnik des 21. Jahrhunderts80
I. Veränderungen und das Aufkommen des Fernsehens in den fünfziger Jahren80
1. Entstehung der ARD80
2. Neues Medium Fernsehen82
II. Aufkommende Kompetenzkonflikte und Klärung grundlegender Rundfunkprinzipien83
1. Ausgangslage83
2. Erste Bestrebungen des Bundes84
3. Gründung der "Deutschland-Fernsehen-GmbH"85
4. Erste Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("Fernseh-Urteil")86
a) Klärung der Kompetenzen im Rundfunkbereich86
b) Grundlegende Aussagen zur Wirkungsweise und Organisation des Rundfunks87
5. Gründung des ZDF88
III. Weitere neue Rundfunkprogramme in den sechziger Jahren89
1. "Deutschlandfunk" und "Deutsche Welle"89
2. Entstehung Dritter Fernsehprogramme90
IV. Aufkommender Wandel in den siebziger Jahren90
1. Zweite Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("Mehrwertsteuer")90
2. Beginnende Auseinandersetzungen um die Einführung privaten Rundfunks91
a) Technische Entwicklungen beim Kabel- und Satellitenrundfunk und ihre Folgen91
b) Politische Auseinandersetzungen93
aa) Befürworter privaten Rundfunks93
bb) Gegner privaten Rundfunks95
c) Auswirkungen96
V. Einführung des privaten Rundfunks in den achtziger Jahren97
1. Dritte Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("FRAG")97
a) Grundsätzliche Entscheidung zugunsten privaten Rundfunks98
b) Erneute Absage an ein freies Spiel der Kräfte99
2. Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils100
a) Erlass von Mediengesetzen100
aa) Modelle des Binnen- und Außenpluralismus100
bb) Bayerisches Modell101
b) Start des ersten Privatrundfunks102
3. Die Vermehrung öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme: "3sat" und "Eins Plus"103
4. Fortbestehende Meinungsverschiedenheiten bezüglich privaten Rundfunks104
5. Vierte Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("Niedersachsen")104
a) Vielfaltsdefizite des privaten Rundfunks104
b) Das Konstrukt der Grundversorgung105
6. Fünfte Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("Baden-Württemberg-Beschluss")106
a) Nähere Ausführungen zur Grundversorgung106
b) Zusätzliche Andeutung einer Entwicklungsgarantie108
c) Befürchtungen eines Verdrängungswettbewerbes108
7. Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens109
VI. Ausbau und Veränderung des dualen Systems109
1. Veränderungen durch die Wiedervereinigung –
110
2. Sechste Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("WDR")112
a) Ausdrückliche Gewährung und Begrenzung der Bestands- und Entwicklungsgarantie112
b) Nordrhein-Westfälisches "Zwei-Säulen-Modell"113
3. Siebte Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("Hessen3")114
4. Achte Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("Gebührenurteil")115
a) Notwendigkeit eines Festsetzungsverfahrens115
b) Verfahren zur Gebührenfestsetzung116
5. Gründung weiterer öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme117
6. Anstieg der Kosten im Rundfunkbereich und Duopolbildung im privaten Rundfunk118
VII. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Bereich des Rundfunks119
1. Kontinuität und Flexibilität119
2. Stellungnahme120
VIII. Auswirkungen des technischen Fortschritts124
1. Momentaner Stand der technischen Verbreitung des Rundfunks in Deutschland125
2. Die Digitaltechnik und ihre Wirkungen126
a) Grundlage der Digitaltechnik126
b) Folgen127
c) Stand der Entwicklung der Digitaltechnik128
aa) Digitales Fernsehen128
bb) Digitaler Hörfunk130
cc) Digitale öffentlich-rechtliche Programmbouquets130
dd) Bewertung132
IX. Aktueller Stand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks133
1. Das Programmangebot insgesamt133
2. Publikumsakzeptanz und finanzielle Situation134
a) Verteilung der Marktanteile134
b) Zur Verfügung stehende Summe136
E. Zusammenfassende Würdigung der Entwicklung des Rundfunks bis zur Legitimitätskrise136
2. Teil: Der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks141
A. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine mögliche Abschaffbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks142
I. Aussagen des Grundgesetzes142
II. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts144
1. Die generelle (Aus-)Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers145
a) Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG146
aa) Primär objektiv-rechtliches Verständnis147
bb) Primär subjektiv-rechtliches Verständnis149
cc) Stellungnahme150
(1) Die Macht des Rundfunks150
(a) Die Medienwirkung im Allgemeinen150
(b) Die besondere Wirkung des Rundfunks151
(c) Wandel der Verhältnisse152
(d) Folgerung153
(2) Die Bedeutung des Rundfunks insgesamt154
(a) Im Hinblick auf die Demokratie154
(b) Im Hinblick auf die Integration unterschiedlicher Ansichten in der Gesellschaft156
(aa) Begriffsbestimmung157
(bb) Integrationsleistungsfähigkeit des Rundfunks158
(cc) Kein Bedeutungsverlust des Rundfunks als Integrationsinstanz159
(c) Im Hinblick auf die Kultur160
(d) Im Hinblick auf seine Wirtschaftskraft161
(e) Folgerung162
(3) Vergleich mit der Presse(freiheit)162
(a) Technisch-finanzielle Sondersituation162
(b) Veränderungen der Presselandschaft164
(4) Historischer Hintergrund166
(5) Grundrechtstheoretische Überlegungen in Verbindung mit der Bedeutung des Rundfunks166
dd) Folgerung167
ee) Die Rundfunkfreiheit im europäischen Kontext168
b) Differenzierung zwischen Ausgestaltung und Eingriff170
aa) Der Sicherung der Rundfunkfreiheit dienend und abgeschwächtes Übermaßverbot172
bb) Strengerer Prüfungsmaßstab der ablehnenden Ansicht174
c) Schlussfolgerung176
2. Konkrete Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums176
a) Staatsfreiheit, Vielfalt und Ausgewogenheit176
b) Berücksichtigung von technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen178
c) Adäquate Bedingungen im Fall der Zulassung privaten Rundfunks179
d) Die besondere Grenze der Grundversorgung179
aa) Entwicklung und Herleitung des Grundversorgungsbegriffs180
(1) Anfänge des Begriffs in der Literatur180
(2) Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts181
(3) Herleitung der Grundversorgung182
bb) Grundsätzliche Positionierung der Grundversorgung183
(1) Analyse der Begrifflichkeit183
(2) Ansiedlung zwischen den beiden Extremen einer Mindest- und Vollversorgung184
cc) Genauerer Inhalt der Grundversorgung186
(1) Erstes – technikbezogenes –
186
(2) Zweites – inhaltsbezogenes –
186
(3) Drittes – vielfaltsbezogenes –
188
(4) Mehrere Programme188
(5) Dynamik der Grundversorgung189
(6) Folgerung190
dd) Weiterentwicklung zum Funktionsauftrag191
(1) Auswertung der Rechtsprechung191
(2) Kritische Stellungnahme193
(3) Weitere problematische Begriffsabgrenzungen194
ee) Fortbestehen der gesetzgeberischen Pflicht zur Grundversorgungsgewährleistung195
(1) Ökonomischer und publizistischer Wettbewerb196
(2) Befürwortung eines freien Kräftespiels196
(3) Ablehnung eines freien Kräftespiels aufgrund Marktversagens bei meritorischen Gütern197
(4) Stellungnahme199
(a) Situative Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts199
(b) Besonderheiten des "Rundfunkmarktes"199
(c) Nachfrageabhängigkeit200
(d) Nachfragebesonderheiten des Gutes Rundfunk202
(e) Bereitstellung meritorischer Güter zum freiwilligen Gebrauch203
(f) Folgerung203
ff) Adressat der Gewährleistung der Grundversorgung204
(1) Ablehnung einer Übertragbarkeit der Grundversorgungsaufgabe204
(2) Stellungnahme205
(a) These der "neutralen" Grundversorgung205
(b) Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragbarkeit der Grundversorgung206
(aa) Schlussfolgerung aus den Ausführungen zur Grundversorgung im regionalen und lokalen Rundfunkbereich206
(bb) Schlussfolgerung aus dem Situativcharakter anderer Entscheidungspassagen208
(cc) Befund209
(c) Verhältnisbestimmung im Sinne funktionaler Akzessorietät211
(d) Zulässigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung privater Veranstalter zur Grundversorgung213
(aa) Unzulässiger Eingriff in die Programmautonomie und wirtschaftliche Freiheit214
(bb) Potentielle Sichtweise einer ausgestaltenden Regelung215
(cc) Bisherige Anforderungen an privaten Rundfunk216
(dd) Bis hin zur Grundversorgung steigerbare Anforderungen an privaten Rundfunk als Ausgestaltung218
(ee) Weitere Differenzierung zwischen erstmaliger Ausgestaltung und späterer Umgestaltung219
(ff) Anforderungsgrenze der Rentabilität223
(gg) Der Rundfunkfreiheit dienend226
(hh) Abgeschwächtes Übermaßverbot im Sinne einer Angemessenheit227
(ii) Zulässige Aus- bzw. Umgestaltung229
(3) Schlussfolgerung230
e) Begrenzung durch die Bestands- und Entwicklungsgarantie231
aa) Begriffsverständnis und Umfang231
bb) Keine Garantie der bestehenden Rundfunkanstalten im Einzelnen232
cc) Keine Einschränkung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums233
(1) Kritische Anmerkungen233
(2) Stellungnahme234
dd) Schlussfolgerung236
f) Abschließende Betrachtung der Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums237
3. Keine verfassungsrechtliche Garantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne einer absoluten Bestandsgarantie237
III. Aussagen der Länderverfassungen237
1. Die Verfassung des Freistaates Sachsen238
2. Die Verfassung des Freistaates Thüringen240
3. Die Verfassung des Landes Brandenburg241
4. Die Verfassung des Freistaates Bayern241
5. Befund243
IV. Zwischenergebnis244
B. Erfüllbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen unter Verzicht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk246
I. Praktische Durchführung der Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks246
1. Generelle Voraussetzungen der Auflösung von Rundfunkanstalten246
2. Voraussetzungen der Auflösung im Einzelnen248
a) Das gemeinsame Fernsehprogramm der ARD-Anstalten (Erstes Deutsches Fernsehen)248
b) Das ZDF249
c) DLR und DW, Arte, 3sat, Kinderkanal und Phoenix249
d) Dritte Programme und Hörfunkprogramme250
3. Zulässigkeit unterschiedlichen Vorgehens in den einzelnen Ländern250
a) Kooperativer Föderalismus251
b) Bundestreue252
c) Homogenitätsgebot253
d) Kooperativer Grundrechtsschutz254
aa) Aus Rezipientensicht254
bb) Aus Veranstaltersicht255
e) Folge256
II. Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ausgestaltung257
1. Veränderung des grundlegenden Ordnungsrahmens der Rundfunkfreiheit257
2. Zielausrichtung258
3. Abändernde Ausgestaltung im Sinne einer Umgestaltung259
4. Schlussfolgerung261
III. Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltungsentscheidung261
1. Der Rundfunkfreiheit dienend - die besondere Grenze der Grundversorgung262
a) Technikbezogenes Element der Grundversorgung262
b) Inhalts- und vielfaltsbezogenes Element der Grundversorgung263
aa) Die aktuelle Programmleistung264
(1) Programmentwicklung264
(2) Heutiger Stand265
(3) Befund267
bb) Ursachen der momentanen programmlichen Leistungen268
(1) Finanzielle Strukturen269
(2) Vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits besetzte Programmbereiche271
(3) Das Scheitern einer Verpflichtung an tatsächlichen Gegebenheiten272
cc) Auswirkungen künftiger Veränderungen273
(1) Die digitalisierungsbedingte Möglichkeit der Programmvervielfachung273
(2) Zunehmende Entgeltfinanzierung276
(a) Ablaufbeschreibung277
(b) Gleichwohl bestehende Vielfaltshemmnisse278
(c) Tendenz zur Ausbildung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft279
(d) Schwächung der integrativen Wirkung des Rundfunks279
(e) Zugangshürde infolge einer Verschlüsselung280
(f) Folgerung281
dd) Fehlende Leistbarkeit von Grundversorgung282
2. Schlussfolgerung282
3. Alternativmodelle284
a) Zusätzliche Zuerkennung von Rundfunkgebühren284
aa) Keine prinzipielle Unzulässigkeit285
bb) Bedenken286
b) Staatliche Subventionierung288
aa) Verstärkter staatlicher Einfluss288
bb) Gefährdung der Integrationsleistung290
c) Das Video-producer-/-publishing-Modell am Beispiel Neuseelands291
d) Gleichfalls zurückbleibende Lücke294
IV. Zwischenergebnis294
V. Die Haltung der Europäischen Union zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk295
1. Europarechtliche Kompetenzen im Bereich des Rundfunks296
2. Äußerungen der Europäischen Union zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk299
3. Abschließender Befund302
C. Ergebnis303
3. Teil: Der künftige rechtliche Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks306
A. Ausfüllung des von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gespannten Rahmens306
I. Im Hinblick auf die Erbringung der Grundversorgung307
1. Ansätze zur Begründung der Erforderlichkeit einer Legitimationsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks307
a) Grundsätzliche Rechtfertigungsüberlegungen308
b) Rechtfertigung aus Gründen der Grundrechtsbeeinträchtigung309
aa) Wirtschaftliche Konkurrenz309
bb) Freiheit der Gebührenzahler310
cc) Ungleiche Behandlung311
c) Folgerung311
2. Erstes Grundversorgungselement
312
3. Die weiteren Grundversorgungselemente –
313
a) Genauere Eingrenzung des anzulegenden Maßstabs313
b) Momentane Programmleistung315
aa) Das Erste der ARD und ZDF315
bb) Dritte Programme316
c) Bewertung317
d) Schlussfolgerung319
4. Zukünftig fortbestehende Grundversorgungserbringung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks –
320
a) Begrifflichkeit321
b) Daten zur Entwicklung grober Programmstrukturen322
c) Befund323
II. Im Hinblick auf die Staats- (und Partei-)Ferne324
1. Interesse des Staates und der Parteien am Rundfunk324
2. Präsenz der Politik in den Rundfunkgremien aufgrund der Mitgliederbesetzung325
a) Die heutige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates325
b) Anfänge der politischen Durchdringung unter den Alliierten326
c) Fortsetzung der Politisierung bei den später gegründeten Anstalten326
3. Zusätzliche mittelbare Politisierung327
a) Die "Freundeskreise"327
b) Parteipolitische Prägung der anderen Repräsentanten328
c) Weitere Politisierungstendenzen328
4. Betrachtung der Politisierungsebenen329
5. Rückblick und Ausblick der Einflussnahme330
6. Folgerung331
III. Zwischenergebnis332
B. Maßnahmen zur Optimierung der Sicherung der Rundfunkfreiheit durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk333
I. Ausschlaggebende Gründe zur Konkretisierung des Grundversorgungsauftrages333
1. Bessere Ermöglichung der Aufgabenerfüllung im Hinblick auf die Grundversorgung333
a) Überwiegend vage Aufgabenbestimmung in den Rundfunkgesetzen und -staatsverträgen334
b) Der neu eingefügte § 11 RStV335
c) Befund und Folgerung335
2. Größere Transparenz zur Beibehaltung der Akzeptanz337
3. Verhinderung einer Fachaufsicht338
4. Schutz der Gebührenzahler und privater Rundfunkveranstalter338
5. Europarechtliches Bedürfnis im Zusammenhang mit wettbewerbs- und beihilferechtlichen Konflikten340
a) Das Amsterdamer Protokoll340
b) Die Transparenzrichtlinie342
c) Zu begrüßende Konkretisierung im europäischen Kontext343
6. Schlussfolgerung344
II. In Betracht kommende Maßnahmen zur Konkretisierung345
1. Handhabung in zwei anderen westeuropäischen Staaten345
a) Rundfunkrechtliche Vorgaben in Frankreich346
b) Rundfunkrechtliche Vorgaben in Großbritannien348
c) Für das deutsche Rundfunksystem ableitbare Ansätze352
2. Zuständigkeit für eine Konkretisierung des Grundversorgungsauftrages353
a) Vom Gesetzgeber vorzunehmende Konkretisierung in den Rundfunkgesetzen353
aa) Befürwortende Position353
bb) Ablehnende Position355
b) Von den Rundfunkanstalten vorzunehmende Konkretisierung in Form von Selbstverpflichtungen355
aa) Befürwortende Position355
bb) Ablehnende Position356
c) Konkretisierung durch eine unabhängige Institution357
d) Diskussion358
aa) Spannungslage zwischen Ausgestaltungsaufgabe und Konkretisierungsbedürfnis
358
bb) Pro und Contra einer Konkretisierung durch die Rundfunkanstalten in Form von Selbstverpflichtungen359
(1) Programmautonomie359
(2) Ursprüngliches Konzept361
(a) Fehlende Effektivität der Arbeit der Rundfunkräte362
(b) Kompetenzverteilung innerhalb der Rundfunkanstalten363
(3) Eigene anstelle fremder Kontrolle364
cc) Pro und Contra einer Konkretisierung durch den Gesetzgeber in Form von gesetzlichen Regelungen366
(1) Weitreichende gesetzgeberische Ausgestaltungsaufgabe366
(a) Grundversorgungskonkretisierung als Ausgestaltung366
(b) Keine genauere Festlegung der Grundversorgung mit Hilfe des finanziellen Rahmens369
(c) Keine Reduzierung der Programmautonomie auf bloßen Vorgabenvollzug370
(d) Staatsfreiheit nicht im absoluten Sinne jeglichen Verbotes staatlichen Tätigwerdens371
(e) Folgerung372
(2) Anstaltsstatus als juristische Person des öffentlichen Rechts372
(3) Flexibilitätserwägungen373
e) Schlussfolgerung einer Kombinationslösung375
aa) Kombination beider Ansätze376
bb) Subsidiarität gesetzlicher Regelungen bei funktionierender Selbstregulierung377
cc) Die neue gesetzliche Regelung seit dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag378
(1) § 11 Abs. 4, 5 RStV379
(2) Tatsächliche Umsetzung380
(a) Verabschiedete Richtlinien380
(b) Veröffentlichte Selbstverpflichtungserklärungen381
dd) Ausblick384
3. Möglicher Inhalt eines konkretisierten Grundversorgungsauftrages384
a) Reduzierung der zu erbringenden Grundversorgung auf eine bloße Kompensationsfunktion385
aa) Forderung nach bloßem Defizitausgleich privater Rundfunkprogramme385
bb) Beibehaltung der bisherigen Grundversorgungskonzeption386
cc) Dilemma des öffentlich-rechtlichen Rundfunks388
dd) Folgerung389
b) Quantitative und qualitative Vorgaben innerhalb der Programme390
aa) Prozentuale programmliche Mindestanteilsfestlegung bei Vollprogrammen390
bb) Definition der Programmbereiche mittels Regelbeispielen392
cc) Sendezeitbezogene Vorgaben392
dd) Programmkoordination zur Vermeidung zeitgleicher ähnlicher Inhalte394
ee) Vorgaben hinsichtlich konkreter Sendungen395
ff) Zusätzliche Quote für Dritte Programme396
gg) Weitere Programmquoten397
hh) Qualitätsstandards397
ii) Experimentierfreudigkeit399
c) Konkretisierung im Hinblick auf die geforderte Meinungsvielfalt400
d) Programmanzahlfestlegungen400
aa) Programme jenseits der Grundversorgung401
bb) Sparten- und Zielgruppenprogramme403
(1) Begrifflichkeit403
(2) Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts404
(3) Entwicklungshemmung im Zuge sich wandelnder Interessen und Erwartungen405
(4) Kollision mit der Bedeutung des Rundfunks als Integrationsinstanz406
(5) Stellungnahme407
(6) Folgerung409
cc) Vorschläge zur künftigen Programmstruktur im öffentlich-rechtlichen Fernsehen411
(1) Zwei nationale Vollprogramme411
(2) Option eines auseinandergeschalteten Dritten Programms412
(3) Weitere Programme413
e) Schlussfolgerung414
4. Strukturreform im Hinblick auf eine Neugliederung der Rundfunklandschaft415
a) Konzept einer zentralen Gemeinschafts-Rundfunkanstalt416
b) Beibehaltung mehrerer Rundfunkanstalten417
III. Auswirkungen auf den privaten Rundfunk419
IV. Zwischenergebnis421
C. Zur Situation des Hörfunks422
I. Grundversorgungserbringung423
1. Ausdifferenziertes Programmangebot anstelle von Vollprogrammen423
2. Wandlung des Hörfunks zum Begleitmedium424
3. Mögliche Grundversorgungserbringung durch private Rundfunkveranstalter im Hörfunk426
4. Als Grundversorgung einzuordnende Programmleistung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk428
a) Summe aller öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme428
b) Summe aller Hörfunkprogramme einer Rundfunkanstalt430
5. Zulässigkeit der Grundversorgungserbringung durch ein Bouquet mehrerer Spartenprogramme im öffentlich-rechtlichen Hörfunk430
6. Schlussfolgerung432
a) Beibehaltung der Bedienung aller Programmsparten433
b) Programmzahlbegrenzungen und Quotenfestlegung im Hörfunk433
c) Stärkere Abgrenzung zum privaten Hörfunkangebot434
II. Zwischenergebnis434
D. Ergebnis434
Ausblick436
Zusammenfassung in Thesen438
Literaturverzeichnis440
Sachwortverzeichnis473

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UL-Technik, UL-Flugbetrieb, Luftrecht, Reiseberichte, Verbandsinte. Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. - oder kurz DULV - wurde 1982 von ein paar Enthusiasten gegründet. Wegen der hohen ...

EineWelt

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Lebendige Reportagen, spannende Interviews, interessante Meldungen, informative Hintergrundberichte. Lesen Sie in der Zeitschrift „EineWelt“, was Menschen in Mission und Kirche bewegt Man kann ...