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Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht.

AutorEva Kracht
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Umweltrecht 157
Seitenanzahl264 Seiten
ISBN9783428524532
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Umweltvölkerrechtliche Regime enthalten in zentralen allgemeinen Normen unbestimmte Rechtsbegriffe mit naturwissenschaftlichem Charakter. Zwischen diesen Vorschriften und den konkreten Handlungsverpflichtungen muss ein naturwissenschaftlich vernünftiger Zusammenhang bestehen. Eva Kracht untersucht exemplarisch anhand des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, des ECE-Luftverschmutzungs- und des Klimaregimes Elemente, die eine solche Verbindung gewährleisten können. Als zentrale Bindeglieder identifiziert sie 'Zwischenstufen der Konkretisierung', regelmäßig in Form von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen: im Luftverschmutzungsbereich das Critical Loads-Konzept und bei der Artenschutzkonvention Kriterienkataloge für die Ermittlung einer Ausrottungsbedrohung. Im Klimaregime stellt sie einen Mangel an solchen Zwischenstufen und insgesamt an einer hinreichenden Konkretisierung des Vertragsziels fest.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
A. Einleitung16
I. Wissenschaftliche Erkenntnis als Grundlage des internationalen Umweltrechts17
1. Keine allgemeine Rechtspflicht zur Gründung des Umweltvölkerrechts auf wissenschaftliche Erkenntnisse18
2. Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse als Voraussetzung für ein effektives Umweltvölkerrecht22
II. Wissenschaft und Politik: ein weites Problemfeld24
1. Überblick über Probleme der wissenschaftlichen Politikberatung24
2. Umweltschutzmaßnahmen bei wissenschaftlicher Unsicherheit: das Vorsorgeprinzip28
III. Fragestellungen und Untersuchungsgegenstände31
1. Fragestellungen31
a) Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale31
b) Zwischenstufen der Konkretisierung32
aa) Fragestellung32
bb) Rechtsnatur der Zwischenstufen der Konkretisierung32
c) Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen34
d) Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse34
e) Untersuchungsumfang34
2. Untersuchungsgegenstände35
a) Identifizierung wesentlicher Strukturelemente und Einordnung der zu untersuchenden Regime36
aa) Naturwissenschaftliche Tatbestandsmerkmale in grundlegenden Vertragsnormen36
(1) Beispiele aus umweltvölkerrechtlichen Verträgen36
(2) Entsprechende Elemente in den exemplarisch untersuchten Regimen38
bb) "Listungsmodell" und "Grenzwertmodell"38
(1) Beispiele für das "Listungsmodell"39
(a) Das Ozonregime39
(b) Das Übereinkommen über persistente organische Stoffe (POPs)39
(c) Das Übereinkommen über wandernde wildlebende Tierarten (CMS)41
(d) Basler Konvention, Rotterdamer Konvention und Cartagena-Protokoll41
(e) Exemplarischer Untersuchungsgegenstand: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen42
(2) Beispiele für das "Grenzwertmodell"42
(a) Das Ozonregime42
(b) Fischerei-Übereinkommen43
(c) Die Walkonvention45
(d) Exemplarische Untersuchungsgegenstände: Das Luftverschmutzungs- und das Klimaregime47
cc) Institutionen und Verfahren zur Einspeisung wissenschaftlicher Erkenntnisse47
(1) Beispiele aus umweltvölkerrechtlichen Regimen47
(2) Entsprechende Elemente in den exemplarisch untersuchten Regimen50
dd) Exemplarische Untersuchungsgegenstände als Grundlage für generelle Aussagen51
b) Abgrenzung von grundsätzlich anderen Regimestrukturen51
aa) Entscheidung über konkrete Maßnahmen durch die einzelnen Parteien52
(1) Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt52
(2) Ramsar-Konvention und Übereinkommen zum Schutz des Weltkulturerbes53
(3) Wüstenkonvention und UN-Übereinkommen über internationale Wasserläufe53
(4) PIC-Instrumente53
bb) Die Welthandelsorganisation: ein Handelsregime mit großer Umweltrelevanz54
IV. Gang der Untersuchung58
B. Das Luftverschmutzungsregime60
I. Einführung60
1. Wissenschaftliche Grundlagen60
2. Überblick über das Regime63
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren66
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen70
III. Zwischenstufen der Konkretisierung: das Critical Loads/Levels-Konzept74
1. Das Konzept74
2. Critical Loads/Levels im Luftverschmutzungsregime77
a) Critical Loads/Levels in den Vertragstexten77
aa) Frühe Entwicklungen78
bb) NOx- und VOCs-Protokolle: Bestimmung kritischer Werte als Ziel78
cc) Zweites Schwefelprotokoll: kritische Einträge im Anhang enthalten79
dd) Schwermetall- und POPs-Protokolle: wenig Bezug zu kritischen Werten80
ee) Das Multikomponenten-Protokoll: weiterentwickelter Critical Loads/Levels-Ansatz81
b) Bestimmung von Critical Loads/Levels und ihrer Überschreitung und methodische Vorgaben des Kartierungshandbuchs83
3. Analyse und Bewertung88
a) Quantifizierung der unbestimmten zentralen Vertragsnormen89
b) Critical Loads/Levels: "reine Wissenschaft"?90
c) Regelungstechniken zur Einbindung kritischer Werte in die Verträge94
IV. Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen95
1. Das RAINS-Modell95
2. Critical Loads/Levels als Grundlage vertraglicher Reduktionsverpflichtungen97
a) Das Erste Schwefelprotokoll: kein Bezug zu kritischen Werten97
b) NOx- und VOCs-Protokolle: kritische Werte als Verhandlungsgrundlage für die Zukunft98
c) Zweites Schwefel- und Multikomponenten-Protokoll: von kritischen Werten abgeleitete Reduktionsverpflichtungen100
aa) Das Zweite Schwefelprotokoll100
bb) Das Multikomponenten-Protokoll103
V. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse104
1. Anpassung der Critical Loads/Levels an neue Erkenntnisse105
2. Anpassung der Reduktionsverpflichtungen an geänderte Critical Loads/Levels106
VI. Zusammenfassende Bewertung des Luftverschmutzungsregimes107
1. Critical Loads/Levels-Konzept als wissenschaftliche Konkretisierung der unbestimmten Zentralnormen107
2. Wissenschaftlich fundierte Reduktionsverpflichtungen108
3. Flexible Strukturelemente110
C. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen111
I. Einführung111
1. Wissenschaftliche Grundlagen111
2. Überblick über das Regime112
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren116
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel II CITES118
III. Zwischenstufen der Konkretisierung: Kriterien für die Listung von Arten122
1. Die Berner Kriterien124
a) Inhaltliche Konkretisierung des Merkmals "von der Ausrottung bedroht"125
b) Regelung der Informationsquellen126
c) Ausformung des Vorsorgeprinzips127
d) Ergänzung der Berner Kriterien: Formatvorgaben für Änderungsanträge128
2. Die Kyoto-Kriterien – ein gescheiterter Revisionsvorschlag129
3. Die Fort Lauderdale-Kriterien131
a) Inhaltliche Konkretisierung des Merkmals "von der Ausrottung bedroht"131
aa) Regelungen in den Fort Lauderdale-Kriterien131
bb) Bewertung133
b) Formatvorgaben für Änderungsanträge136
c) Regelung der Informationsquellen137
d) Ausformung des Vorsorgeprinzips137
4. Die jüngste Reform: die Bangkok-Kriterien138
a) Inhaltliche Entwicklung139
b) Verfahrensmäßige Vorgehensweise142
5. Analyse und Bewertung143
a) Biologisch fundierte Kriterien für die Listungsentscheidungen143
b) Kein Verfahren zur Sicherstellung der Anwendung der Kriterien144
IV. Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen148
V. Beispiel: Der afrikanische Elefant150
VI. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse156
1. Anpassung der Kriterien an neue Erkenntnisse156
2. Anpassung der Anhänge157
VII. Zusammenfassende Bewertung des Artenschutzregimes158
1. Konkretisierung der zentralen Vertragsnorm durch Kriterien158
2. Schaffung konkreter Handlungsverpflichtungen per politischer Abstimmung160
3. Flexible Strukturelemente161
D. Das Klimaregime163
I. Einführung163
1. Wissenschaftliche Grundlagen163
2. Überblick über das Regime166
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren169
a) Der IPCC170
b) Der SBSTA174
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel 2 FCCC175
1. Satz 1 des Artikels 2176
2. Satz 2 des Artikels 2177
III. Zwischenstufen der Konkretisierung?180
1. Konkretisierung im Rahmen des IPCC182
a) Der Dritte Sachstandsbericht182
aa) Kapitel 19 des Working Group II-Berichts182
bb) Der Synthesebericht187
cc) Bewertung188
b) Vorschlag für ein Technical Paper189
c) Vorarbeiten für den Vierten Sachstandsbericht193
aa) Methodischer Ansatz des Konzeptpapiers der Moderatoren193
bb) Bewertung195
2. Keine Konkretisierung im Rahmen der FCCC196
a) Unzureichende Verwertung der IPCC-Erkenntnisse196
aa) Zur Umsetzung der IPCC-Erkenntnisse erforderliche Schritte196
bb) Konkretisierungsbemühungen vor der Veröffentlichung des TAR197
cc) Konkretisierungsbemühungen auf Grundlage des TAR199
b) Sonstige Konkretisierungsbemühungen204
3. Ansätze außerhalb des Regimes205
a) Das 2C-Ziel der EU205
b) Der WBGU: Leitplanken für den Klimaschutz206
c) CAN: Temperaturgrenzwerte auf Grundlage des TAR208
d) HOT: Weltweiter Dialog über Artikel 2209
4. Bewertung: Eckpunkte für eine Konkretisierung von Artikel 2 FCCC211
a) Ausreichende wissenschaftliche Basis: der TAR211
b) Ansätze für die inhaltliche Konkretisierung212
c) Institutioneller Rahmen und Entscheidungsform215
IV. Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen216
1. Reduktionsverpflichtungen in der Klimarahmenkonvention216
2. Reduktionsverpflichtungen im Kyoto-Protokoll217
3. Vertragsentwicklungsinstrumente218
a) Die Überprüfung der Angemessenheit218
b) Verpflichtungszeiträume220
V. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse221
1. Anpassung des Verständnisses von Artikel 2 FCCC221
2. Anpassung der Reduktionsverpflichtungen221
VI. Zusammenfassende Bewertung des Klimaregimes223
1. Keine hinreichende Konkretisierung der unbestimmten Zentralnorm223
a) Grenzwertmodell mit erschwerten Bedingungen223
b) Konkretisierungsbemühungen nur außerhalb der FCCC224
2. Keine wissenschaftlich fundierten Reduktionsverpflichtungen227
3. Flexible Strukturelemente und faktische Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Erkenntnisse228
E. Ergebnisse230
I. Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse230
II. Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale231
III. Fortlaufende Informationsbeschaffung und Konsensherstellung231
IV. Bedeutung und Ausgestaltung von Zwischenstufen der Konkretisierung234
V. Wissenschaftliche Evaluation durch Expertengremium236
VI. Kein Automatismus zwischen Wissenschaft und Recht237
VII. Transparente Trennung zwischen Wissenschaft und Politik238
VIII. Vertragsentwicklungsklauseln239
IX. Anpassung an neue Erkenntnisse durch flexible Strukturelemente240
X. Verschiedene Lösungen für unterschiedliche Probleme242
F. Ausblick244
Literaturverzeichnis246
Stichwortverzeichnis260

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