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Zukunftsgestaltende Elemente im deutschen und europäischen Staats- und Verfassungsrecht.

Eine rechtsverbindende Untersuchung zu den deutschen Staatszwecken, Staatszielen und Staatsaufgaben sowie den europäischen Unionszielen, Querschnittsaufgaben, Bereichszielen und Unionsaufgaben.

AutorJoachim Schwind
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1090
Seitenanzahl684 Seiten
ISBN9783428525096
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Verfassungsrecht hat stets Zukunftsbezug, insbesondere dann, wenn die Verfassung Ziele wie Umwelt- und Tierschutz, Frieden, Förderung der Kultur oder Gleichberechtigung formuliert. Entscheidend für diese Zielvorgaben ist nicht mehr nur das deutsche, sondern auch das europäische Recht. Joachim Schwind unternimmt es daher, die deutsche und die europäische Verfassungsordnung im Bereich der zukunftsgestaltenden Elemente, also der Herrschaftszwecke, Verfassungsziele und Verfassungsaufgaben näher zu untersuchen. Zunächst legt er die Rahmenbedingungen einer solchen Untersuchung im europäischen Mehrebenensystem dar, entwickelt die Analysemethode der Rechtsverbindung und kennzeichnet den Vergleichsbegriff der Zukunftsgestaltung durch eine Reihe interdisziplinärer Vorbemerkungen näher. Sodann analysiert er ausführlich die zukunftsgestaltenden Elemente der deutschen und der europäischen Rechtsordnung und entwickelt zentrale Elemente einer einheitlichen Theorie eines Zukunftsgestaltungsrechts im europäischen Verfassungsverbund. Abschließend stellt der Autor eine bereits erhebliche gegenseitige Annäherung des deutschen sowie des europäischen Rechts im Bereich der Verfassungsziele fest. Um das Grundgesetz an die Verfassungswirklichkeit anzupassen, schlägt er vor, Art. 20a GG zu einer kompakten Verfassungszielklausel umzugestalten. Ausgezeichnet mit dem Preis für hervorragende Dissertationen des Vereins Kieler Doctores e. V. 2007.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis32
Kapitel 1: Einführung und Gegenstand der Untersuchung36
§ 1 Einführende Übersicht36
A. Hintergrund36
B. Fragestellung40
C. Vorgehen42
D. Gang der Untersuchung45
§ 2 Zur Gestalt der gegenwärtigen Rechts- und Verfassungsordnung46
A. Der aktuelle Stand der europäischen Verfassungsdiskussion46
I. Keine Erledigung der Verfassungsdiskussion durch den Verfassungsvertrag47
II. Keine Möglichkeit der Einordnung der Union in die klassischen Organisationsstrukturen des Staats- und Völkerrechts50
III. Überwindung der etatistischen Positionen in der deutschen Staatsrechtslehre: Lösung des Verfassungsbegriffs vom Staat52
IV. Kriterien für die Anwendung des Verfassungsbegriffs56
1. Kein formales Verfassungsverständnis56
2. Kriterien, die für ein Verständnis als Verfassung sprechen58
a) Vorliegen einer einheitlichen Verfassungsurkunde58
b) Suprematie der Verfassung59
c) Erschwerte Abänderbarkeit61
d) Erfüllung der wesentlichen Verfassungsfunktionen62
3. Mögliche Einwände62
a) Die Vertragsform des primären Unionsrechts63
b) Keine Festlegung subjektiver Rechte zwischen Bürger und Herrschaftsorganisation65
c) Ergebnis: Konstitutionalisierung als mit der Verbindlichwerdung der Grundrechtecharta verbundener Prozess67
B. Beschreibungsmodelle für die Organisation der gegenwärtigen Ausübung von Herrschaft68
I. Die Union als zielgebundenes transnationales Gemeinwesen eigener Art69
II. Die Union als Staatenverbund70
III. Das Konzept des Verfassungsverbundes71
IV. Die Europäische Union als föderale polity72
V. Die Union und die Mitgliedstaaten in einer polyzentrischen Netzwerkstruktur74
VI. Das Mehrebenenmodell75
VII. Begrenztes Ergebnis: Möglichkeiten der Verschränkung der Modelle von Herrschaftsausübung77
C. Herausforderungen an die Rechtswissenschaft im Mehrebenensystem des europäischen Verfassungsverbundes78
I. Ausgangspunkt: Geltung von zwei Verfassungsordnungen79
1. Verlust der Einzigartigkeit der Verfassung79
2. Keine marginalisierende Supraverfassung auf Unionsebene81
3. Geltung von „Zweierlei Verfassungsrecht“82
II. Herausforderung: Dialog der beiden Verfassungsordnungen84
1. Bewältigung der Herausforderung durch die Rechtsvergleichung85
a) Allgemeines zur Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht86
b) Verfassungsvergleichung87
c) Rechtsvergleichung in der Europäischen Union88
aa) Rechtsvergleichung in der Rechtsprechung des EuGH89
bb) Rechtsvergleichung im Bereich der Rechtsetzung90
d) Insuffizienz der Rechtsvergleichung für den hier gewählten Ansatz91
2. Bewältigung der Herausforderung durch das Konzept des gemeineuropäischen Verfassungsrechts92
a) Darstellung92
b) Insuffizienz der These vom gemeineuropäischen Verfassungsrecht für den hier gewählten Ansatz93
3. Eigener Ansatz: Die rechtsverbindende Methode94
a) Allgemeines94
b) Methodische Grundüberlegungen der Verfassungsrechtsverbindung95
aa) Zweck der Rechtsverbindung95
(1) Klassische Zwecke der Rechtsvergleichung95
(2) Zweck der Rechtsverbindung97
bb) Beschränkung auf das Recht eines Mitgliedstaates97
cc) Notwendigkeit eines funktionalen Ansatzes98
(1) Systemunabhängigkeit der Methodik und der Begrifflichkeiten98
(2) Insbesondere: Bildung eines systemunabhängigen Oberbegriffs als tertium connexionis99
(3) Insbesondere: Keine Beschränkung auf das positive Verfassungsrecht100
dd) Sprache100
D. Ergebnis101
§ 3 Begründung einer Rechts- und Verfassungsfunktion Zukunftsgestaltung als tertium connexionis dieser Untersuchung101
A. Ausgangspunkt: Verschiedene Funktionen der Verfassung102
I. Allgemeines zur Verfassungsfunktion102
II. Einzelne Zusammenstellungen von Verfassungsfunktionen104
III. Übereinstimmendes Element: eine Zukunfts-Verfassungsfunktion106
B. Zukunftsgestaltung als adäquater Oberbegriff109
I. Das Element der Zukunft109
1. Der Begriff des Ziels109
2. Der Begriff des Zwecks110
3. Der Begriff der Aufgabe111
4. Umfassung des Ziel-, Zweck- und Aufgabenbegriffs durch den Begriff Zukunft111
II. Das Element der Gestaltung112
1. Gestaltung als Normativität112
2. Gestaltung als Entfaltung zentraler und breiter Zukunftswirkung113
3. Gestaltung bedeutet nicht Perfektibilität114
III. Ergebnis: Erfüllung der methodischen Anforderungen der Rechtsverbindung115
C. Abgrenzung zu verwandten Sichtweisen und Fragestellungen116
I. Zukunftsgestaltung ist keine Gesamtdeutung der Verfassung als Plan, Programm oder Entwurf116
1. Gesamtdeutung der Verfassung als Plan116
a) Plan und Planung117
b) Insbesondere: Zur Struktur von Planungsnormen119
c) Entsprechende Gesamtdeutung der Verfassung120
2. Gesamtdeutung der Verfassung als Programm121
a) Allgemeines121
b) Insbesondere: Die Verfassung als Programm121
3. Gesamtdeutung der Verfassung als Entwurf122
4. Ergebnis123
II. Zukunftsgestaltung ist kein Verfassungsprinzip124
III. Zukunftsgestaltung untersucht nicht den Verfassungswandel125
IV. Zukunftsgestaltung ist unabhängig von der Finalität des Integrationsprozesses126
D. Ergebnis126
§ 4 Prolegomena zur Zukunftsgestaltung127
A. Recht, Zukunft und Utopie129
I. Allgemeines zu Recht und Zukunft129
II. Zukunft und Verfassungsrecht133
III. Utopien als zukunftsgestaltende Gesamtentwürfe137
1. Allgemeines137
2. Funktion von Utopien140
3. Europa und Utopia142
4. Ergebnis143
B. Rechtshistorische Miniatur: Zweck im Recht und Zukunft bei Rudolf von Jhering144
I. Jherings Grundannahme: Das Zweckgesetz145
II. Die Zukunftsbezogenheit des Zweckgesetzes147
III. Exemplarisch: Recht, Staat und Zweckgesetz149
IV. Übertragung auf zukunftsgestaltende Elemente im Staats- und Verfassungsrecht151
C. Ein betriebswirtschaftlicher Seitenblick: Ziele, Zwecke und Zukunft in der Organisationstheorie152
I. Der Organisationsbegriff der Organisationstheorie154
II. Organisationsziele155
1. Unterscheidung von Organisationszielen und Organisationszwecken156
2. Der Zukunftsbezug des Organisationsziels – Zur Definition157
3. Ermittlung von Organisationszielen – Von Zielen für die Organisation zu Zielen der Organisation158
III. Zielkonflikte und Zielhierarchien160
1. Polytelie160
2. Sektoral- oder Bereichsziele161
IV. Dynamik von Zielsystemen163
D. Zukunftsgestaltende Elemente im Völkerrecht164
I. Ziele und Zwecke im Völkervertragsrecht165
1. Entstehung und unterschiedliches Verständnis der object-and-purpose-Formel166
2. Bedeutung von object und purpose nach der WVK, insbesondere zur Vertragsauslegung168
II. Zukunftsgestaltende Elemente in den Gründungsstatuten internationaler Organisationen172
1. Gründungsvertrag und Zweck der internationalen Organisationen173
2. Zur implied-powers-Lehre bei völkerrechtlichen Organisationen177
a) Urteil des StIGH zur Europäischen Donau-Kommission178
b) Reparation-for-Injuries-Case180
c) Weitere Entwicklung181
E. Fazit182
Kapitel 2: Zukunftsgestaltende Elemente im deutschen Staats- und Verfassungsrecht: Die zukunftsgestaltende Trias der Staatszwecke, Staatsziele und Staatsaufgaben183
§ 5 Staatszwecke184
A. Einführung185
I. Definition185
II. Systematische Verortung186
III. Aktualität eines Staatszweckdiskurses187
B. Geschichtlicher Überblick – Die Entstehung einer modernen Lehre vom Zweck des Staates189
I. Anfänge einer Staatszwecklehre189
II. Vernunftrechtliche Staatstheorie190
1. Ausgangspunkt190
2. Zunahme der Staatstätigkeit192
3. Weitere Entwicklung – Das Zurücktreten der Lehre vom Zweck des Staates193
III. Zusammenfassung195
C. Kategorisierungen von Staatszwecken196
D. Einzelne Staatszwecke199
I. Friedens- und Sicherheitszweck199
II. Freiheit als Staatszweck200
III. Wohlfahrt als Staatszweck201
IV. Weitere Staatszwecke203
1. Ablehnung eines Selbstzwecks des Staates203
2. Mögliche Ergänzungen des Staatszweckkatalogs205
E. Staatszwecke und Staatszwecklehren trotz Verfassung – Zur Zukunftsgestaltung durch Staatszwecke207
§ 6 Staatsziele212
A. Einführung212
B. Annäherung von der Rechtssatzseite her: Zum Begriff der Staatszielbestimmung215
I. Ausgangspunkt: Die Kategorisierung von Verfassungsrechtssätzen216
II. Entstehung des Begriffs und der Kategorie Staatszielbestimmung219
III. Verschiedene Definitionen einer Staatszielbestimmung221
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts222
2. Schrifttum224
a) Entwicklung bis zur Definition der SVK 1983224
b) Definition der Sachverständigenkommission von 1983226
c) Neuere Tendenzen, insbesondere die Nichtgewähr subjektiver Rechte228
aa) Der Begriff des subjektiven Rechts230
bb) Möglichkeit der Gewinnung subjektiver Rechte aus Staatszielbestimmungen231
IV. Eigene Definition einer Staatszielbestimmung234
1. Formale Kriterien234
a) Verfassungsrechtssatz234
aa) Verfassungssatz234
bb) Verbindlichkeit235
(1) Unverbindliche Verfassungssätze235
(2) Verbindlichkeit der Staatszielbestimmung237
b) Verpflichtung aller Staatsgewalten239
2. Materielle Kriterien240
a) Inhaltliches Element I: Zukünftiger final definierter Zustand241
b) Inhaltliches Element II: Hinreichendes Abstraktionsniveau242
aa) Problemaufriss242
bb) Lösung243
cc) Bestimmung des Abstraktionsniveaus244
3. Ergebnis zur Definition von Staatszielbestimmungen245
V. Weitere Unterteilung der Normkategorie245
C. Staatsziele246
I. Von der Staatszielbestimmung zum Staatsziel247
II. Die Staatszieldefinition247
1. Eigene Definition247
2. Der Ansatz Sommermanns248
a) Darstellung248
b) Kritik250
III. Zusammenhang zwischen Staatszwecken und Staatszielen252
IV. Staatszielmethodik – Zur Ermittlung von Staatszielen253
1. Staatsziele aus einer Staatszielbestimmung254
2. Staatsziele gewonnen durch die Zusammenschau mehrerer Verfassungsnormen255
3. Zum Verfassungszielgehalt anderer Normkategorien, insbesondere der Kompetenznormen oder Grundrechte257
a) Kompetenzvorschriften258
b) Grundrechte259
4. Ungeschriebene Staatsziele?261
D. Zusammenfassung262
§ 7 Staatsaufgaben263
A. Terminologische und inhaltliche Annäherung263
I. Verwendung des Begriffs der „staatlichen Aufgabe“ im Grundgesetz265
II. Inhaltliche Annäherung I: Staatsaufgaben und öffentliche Aufgaben268
III. Inhaltliche Annäherung II: Zur zumindest potentiellen Allzuständigkeit des modernen Staates272
IV. Abgrenzung von Staatsaufgaben und Kompetenzen274
V. Keine Gesamtdeutung des Staates vom Aufgabenbegriff her – Zum Verhältnis von Staatsaufgaben und Grundrechten276
1. Grundrechte als Staatsaufgaben277
2. Die so genannten sozialen Grundrechte als Staatsaufgaben279
B. Historische Entwicklung und gegenwärtige Herausforderung einer Staatsaufgabenlehre282
C. Charakteristika von Staatsaufgaben287
I. Sachgebietsbezogenheit287
II. Verpflichtungselement289
1. Bestehen eines normativen Gehalts – Abgrenzung zur Staatstätigkeit289
2. Abgeschwächte finale Programmierung290
III. Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung292
IV. Prägung durch das Gesetzesrecht – Staatsaufgaben sind nicht zwingend Verfassungsaufgaben293
V. Ergebnis295
D. Arten der Systematisierung staatlicher Aufgaben295
E. Schlussbetrachtung: Zukunftsgestaltung durch Staatszwecke, Staatsziele und Staatsaufgaben297
I. Abkehr von der vorzugsweisen Untersuchung der Aufgabenseite des Staates anstatt seiner Ziele und Zwecke298
II. Das Verhältnis von Staatszwecken, Staatszielen und Staatsaufgaben300
Kapitel 3: Zukunftsgestaltende Elemente im europäischen Recht: Die zukunftsgestaltende Quadriga der Unionsziele, Querschnittsaufgaben, Bereichsziele und Unionsaufgaben306
§ 8 Unionsziele308
A. Inkurs: Entstehungsgeschichte der grundlegenden Zielbestimmungen im Vertrag über eine Verfassung für Europa308
I. Entwicklung der Unionsziele bis zum Vorabend des Verfassungsvertrages309
II. Der Weg zum Verfassungskonvent310
III. Der Vorentwurf vom 28. Oktober 2002313
IV. Der erste Textvorschlag des Präsidiums vom 6. Februar 2003 und seine Diskussion315
1. Textvorschlag des Präsidiums316
2. Änderungsvorschläge zu Art. 2 KE317
3. Änderungsvorschläge zu Art. 3 KE319
a) Änderungsvorschläge zu Art. 3 Abs. 1 KE320
b) Änderungsvorschläge zu Art. 3 Abs. 2 KE320
c) Änderungsvorschläge zu Art. 3 Abs. 3 bis Abs. 5 KE322
d) Änderungsvorschläge mit einer anderen Konzeption322
4. Diskussion des Entwurfs im Plenum324
V. Der Präsidiumsentwurf vom 24. Mai 2003326
VI. Abschließende Plenumsberatungen328
VII. Änderungen in der Regierungskonferenz331
VIII. Zusammenfassende Bewertung der Arbeit des Verfassungskonvents im Bereich der Ziel- und Zweckbestimmungen332
B. Verwendung des Zielbegriffs im Verfassungstext334
I. Abstrakte Aussagen über die Kategorie der Unionsziele334
1. Kategoriale Aussagen in Art. I-3 Abs. 5, Art. I-11 Abs. 2 und Art. I-54 Abs. 1 VV334
2. Verknüpfung zwischen Unionszielen und Organen (Art. I-19 Abs. 1 VV) sowie Unionszielen und Politikbereichen (Art. III-115 VV)335
II. Bezugnahme auf Ziele zur Konstitution von Rechten und Pflichten336
1. Kennzeichnung des Verhältnisses zwischen Union und Mitgliedstaaten336
2. Verpflichtung der Organe337
3. Ziele als Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen338
III. Kein Bezug auf Unionsziele339
1. Die Motive der Mitgliedstaaten in Art. I-1 Abs. 1 VV339
2. Bereichsziele für einzelne Politiken340
3. Weitere Verwendung des Zielbegriffs im Überblick341
C. Definition des Unionsziels342
I. Zukünftiger Zustand auf hinreichendem Abstraktionsniveau342
1. Zustand343
a) Festlegung eines absoluten Zustandes343
b) Festlegung eines zu fördernden Zustandes343
2. Zukünftig344
3. Hinreichendes Abstraktionsniveau345
II. Geltung für die gesamte Union346
1. Richtungsvorgabe für alle Politikbereiche346
2. Geltung für alle Handlungen der Union347
3. Geltung für alle Organe347
III. Rechtliche Verwirklichungsverbindlichkeit durch das Primärrecht348
1. Rechtliche Verbindlichkeit348
2. Erfüllungsverpflichtung352
3. Primärrechtliche Festlegung352
IV. Nichtgewähr subjektiver Rechte?353
D. Dogmatik der Unionsziele354
I. Ermittlung von Unionszielen354
1. Keine ausdrückliche Bezeichnung als Ziel notwendig355
2. Möglicher numerus clausus der Unionsziele in Art. I-3 VV355
a) Abschließender Charakter der grundlegenden Zielbestimmungen356
b) Kein numerus clausus der Unionsziele357
c) Entscheidung für Art. I-3 VV358
II. Wirkungsweise und Justiziabilität der Ziele359
1. Pflichtenaktivierend für die Unionsorgane359
2. Bindung auch der Mitgliedstaaten an die Unionsziele?361
a) Unterlassungspflichten der Mitgliedstaaten362
b) Handlungspflicht aus Unionszielen?362
3. Die Begrenzungswirkung der Unionsziele – Zur ultra-vires-Lehre364
4. Anspruchsresistenz der Unionsziele für die Unionsbürger?367
5. Ziele als Auslegungsinstrumente369
III. Rangverhältnis zwischen den Zielen373
IV. Abgrenzung zu anderen Kategorien des Verfassungsrechts376
1. Abgrenzung von Unionszielen und Kompetenzen377
a) Das neue System der Kompetenzen377
b) Trennung von Kompetenz und Ziel380
2. Unionsziele und die Werte des Art. I-2 VV382
a) Bedeutung der Werte im Verfassungsvertrag383
aa) Bezugnahme auf Werte im Verfassungsvertrag383
bb) Zur Unterscheidung von Werten und Wertindikatoren384
cc) Homogenitätsgebot385
b) Unterscheidung zwischen Werten und Zielen386
3. Unionsziele und Unionsgrundrechte387
a) Grundsätzliche Abgrenzung388
b) Sonderfall: Zielgehalte in der Grundrechtecharta388
4. Unionsziele und Grundfreiheiten390
E. Schlussbetrachtung: Unionsziele als Zentralnormen des gesamten Integrationsprogrammes392
§ 9 Querschnittsaufgaben394
A. Begriff, Entstehung und gegenwärtige Regelung der Querschnittsaufgabe395
I. Zum Begriff der Querschnittsaufgabe395
1. Von der Querschnittsklausel zur Querschnittsaufgabe395
2. Englischer und französischer Sprachraum: integration397
II. Entstehung der Kategorie der Querschnittsaufgabe398
III. Befund im Verfassungsvertrag401
B. Definition und Wirkungsweise403
I. Dogmatischer Ausgangspunkt: Berücksichtigungspflicht403
II. Reichweite der Berücksichtigungspflichten405
1. Breite der Berücksichtigungspflicht405
2. Tiefe der Bindungswirkung406
III. Rechtliche Verbindlichkeit408
IV. Bindungsadressaten410
C. Querschnittsklausel und begrenzte Einzelermächtigung – Systematische Inkompatibilität?411
I. Die unionsrechtliche Trennung von Aufgabe und Befugnis und das Urteil „Titandioxid“411
II. Verfassungsrechtliche Anforderungen des Maastricht-Urteils413
D. Abgrenzung zwischen Querschnittsaufgaben und Unionszielen416
I. Querschnittsaufgaben enthalten keine eigenständige Zielverpflichtung417
II. Keine vollständige Zurückdrängung des Berücksichtigungsgebotes419
E. Ergebnis420
§ 10 Bereichsziele420
A. Bereichsziele im Verfassungsvertrag421
B. Definition von Bereichszielen422
I. Zukünftige erwünschte Zustände422
II. Sektorspezifische Steuerung423
III. Abstraktionsniveau425
IV. Rechtliche Verbindlichkeit426
C. Dogmatik und Abgrenzungen427
I. Verstoß gegen Bereichsziele427
II. Verhältnis zwischen Bereichszielen und Unionszielen428
III. Verhältnis zwischen Bereichszielen und Querschnittsaufgaben431
D. Zusammenfassung432
§ 11 Unionsaufgaben432
A. Befund im Verfassungsvertrag433
B. Zum Begriff der Unionsaufgabe435
C. Definition436
I. Gegenständliche Festlegung konkreter Handlungsfelder437
II. Rechtliche Erfüllungsverpflichtung438
III. Verpflichtung der Union als Ganzes439
D. Dogmatik der Unionsaufgaben440
I. Unionsaufgaben und Einzelermächtigungen440
II. Verfassungsvorbehalt für Unionsaufgaben?440
III. Justiziabilität der Unionsaufgaben442
E. Abgrenzungen und Schlussbetrachtung443
I. Unionsaufgaben und Unionsziele443
II. Unionsaufgaben und Querschnittsaufgaben444
III. Unionsaufgaben und Bereichsziele444
Kapitel 4: Elemente einer einheitlichen Theorie eines Zukunftsgestaltungsrechts im Verfassungsverbund des europäischen Mehrebenensystems445
§ 12 Herrschaftszwecke als Ausprägungen des Gemeinwohls und Fundament eines einheitlichen Zukunftsgestaltungsrechts446
A. Lösung der Staatszwecke vom Staat447
B. Die Bindung an das Gemeinwohl in Deutschland und Europa als allgemeinste aller Ziel- und Zweckkonzeptionen449
I. Die Idee des Gemeinwohls449
II. Vereinigung aller Herrschaftszwecke im Gemeinwohl: Das Gemeinwohl als die umfassendste Ziel- und Zweckkonzeption des öffentlichen Rechts456
C. Die Menschenwürde als absolute und unbedingte Gemeinwohlkonkretisierung457
I. Menschenwürde und Gründungsverständnis des jeweiligen Gemeinwesens458
II. Menschenwürde als absolute und unbedingte Gemeinwohlkonkretisierung461
D. Ergebnis462
§ 13 Verfassungsziele als zentrales Element von Zukunftsgestaltung durch Verfassung463
A. Definition und Begriff des Verfassungsziels464
I. Definition des Verfassungsziels464
1. Einzelmerkmale der Definition465
a) Formulierung eines zukünftigen Zustands auf hinreichendem Abstraktionsniveau465
b) Adressierung an die gesamte Herrschaftsgewalt der jeweiligen Verfassungsebene466
c) Aufgegeben zur verbindlichen Verwirklichung durch die Verfassung467
2. Abgrenzung zu Staatsaufgaben, Bereichszielen und Querschnittsaufgaben467
II. Vorzugswürdigkeit des Begriffs „Verfassungsziel“469
1. Europäisches Verfassungsrecht469
2. Deutsches Staats- und Verfassungsrecht470
a) Sichtbarer Verzicht auf das Zielmonopol des Nationalstaates – Öffnung der Begrifflichkeit für das Mehrebenensystem470
b) Lösung von überpositiven Anklängen – Entscheidung im Dualismus von Staat und Verfassung471
c) Zusammenfassung und Prognose473
B. Elemente einer einheitlichen Dogmatik der Verfassungsziele473
I. Verankerung von Verfassungszielen in Verfassungen474
1. Verfassungszielbestimmungen als Verfassungszielnormen474
2. Präambeln und Verfassungsziele475
a) Bedeutung von Präambeln476
b) Rechtliche Verbindlichkeit des Präambeltextes477
c) Präambeln als Orte der Hervorhebung von Verfassungszielen479
3. Einleitende Grundlagenartikel und Verfassungsziele482
II. Verfassungsziele als Optimierungsgebote484
1. Die Unterscheidung von Regeln und Prinzipien484
2. Verfassungsziele als Optimierungsgebote486
3. Gegenläufigkeit der Verfassungsziele als Konstruktionsprinzip488
4. Rechtliche Offenheit der politischen Prioritätensetzung – zur mangelnden Justiziabilität der Verfassungsziele490
III. Funktion der Verfassungsziele im Mehrebenensystem492
1. Orientierungs- und Programmfunktion492
2. Legitimitäts- und Integrationsfunktion von Zielen494
3. Reduktionsfunktion495
4. Appellfunktion496
5. Ziele als Ersatz für eschatologische Heilserwartungen?496
IV. Inkongruenz von Zieldefinition und Mittelallokation als Charakteristikum von Verfassungszielen im Mehrebenensystem499
1. Ebenenspezifische Ziel-Mittel-Inkongruenz: Kein Schluss vom Ziel auf die Befugnis499
2. Ebenenübergreifende Ziel-Mittel-Inkongruenz: Die Ebenenblindheit der Verfassungszielfixierungen501
3. Ursachen und Perspektiven der Inkongruenzen502
V. Verfassungszielkonflikte im Mehrebenensystem504
1. Vorbemerkung: Weitgehende inhaltliche Übereinstimmung zwischen den Zielfixierungen der verschiedenen Ebenen505
2. Ausgangspunkt: Grundsatz der ebenenspezifischen Bindung der jeweiligen Verfassungsziele507
3. Ebenenübergreifende Wirkung der Verfassungsziele508
a) Mitwirkung an der Rechtsetzung auf höherer Verfassungsebene508
b) Vorrang der Verfassungsziele der Union510
C. Differenz: Notwendigkeit von Verfassungszielen im Mehrebenensystem? – Zur Zielbedürftigkeit der Europäischen Union und der nationalen Verfassungsordnung511
I. Empirischer Befund: Unterschiedlicher Umgang mit Verfassungszielfixierungen511
1. Grundgesetz511
2. Unionsrecht513
II. Zur Verfassungszielbedürftigkeit im Mehrebenensystem514
1. Verfassungszielbedürftigkeit der Europäischen Union514
2. Verfassungszielbedürftigkeit des Staates?516
III. Begründung und Ergebnis: Verfassungszielautonomie allein der Mitgliedstaaten517
§ 14 Weitere Elemente von Zukunftsgestaltung durch Verfassung, insbesondere die Verfassungsaufgaben519
A. Verfassungsaufgaben als zweites Element von Zukunftsgestaltung durch Verfassung519
I. Definition und Begriff der Verfassungsaufgaben520
1. Aufnahme der bisherigen Ergebnisse520
2. Zum Begriff der Verfassungsaufgabe521
3. Definition von Verfassungsaufgaben523
4. Abgrenzung zu den übrigen zukunftsgestaltenden Elementen523
II. Elemente einer einheitlichen Dogmatik der Verfassungsaufgaben524
1. Verfassungsaufgaben und Verfassung525
a) Bedeutung der Verfassung hinsichtlich der Kreation von Verfassungsaufgaben525
b) Bedeutung der Verfassung hinsichtlich der Erfüllung von Verfassungsaufgaben526
2. Verfassungsaufgaben und Kompetenzen527
3. Soziale Grundrechte als Verfassungsaufgaben528
4. Bedeutung einer Verfassungsaufgabenlehre im deutschen und europäischen Staats- und Verfassungsrecht529
B. Gemeinsamkeiten im Bereich der Querschnittsaufgaben und der Bereichsziele531
I. Rechtsverbindende Ansätze im Bereich der Querschnittsaufgaben531
II. Rechtsverbindende Ansätze im Bereich der Bereichsziele536
C. Zusammenfassung540
§ 15 Konvergenz der beiden Verfassungsordnungen im Bereich der Zukunftsgestaltung: Bereits festzustellende Ansätze und zukünftige Perspektiven bei den Verfassungszielen541
A. Konvergenztendenzen im Bereich der Verfassungsziele542
I. Verfassungsempirischer Befund I: Stetige Zunahme von Verfassungszielen im deutschen Verfassungsrecht von Bund und Ländern543
1. Verfassungsziele bis zur Wiedervereinigung544
2. Veränderungen im Bereich der grundgesetzlichen Verfassungsziele im Zuge der Wiedervereinigung545
a) Einfügung des Art. 23 GG548
b) Weitere Ergebnisse der GVK, insbesondere die Einfügung von Art. 20a GG550
3. Verfassungsziele in den Verfassungen der neuen Bundesländer551
a) Ausführliche Regelung von Verfassungszielen551
b) Ausdrückliche Regelungen zur Normkategorie552
c) Ergebnis553
4. Verankerung des Verfassungsziels Tierschutz in Art. 20a GG553
5. Aktuelle Überlegungen hinsichtlich einer Verankerung des Verfassungsziels Kultur im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“556
a) Ausgangspunkte der Diskussion um ein Verfassungsziel Kultur557
aa) Verfassungsrechtliche Stellung der Kultur558
bb) Faktische Anerkennung eines Verfassungsziels Kultur durch das Bundesverfassungsgericht559
cc) Rechtshistorische Belastung des Begriffs Kulturstaat560
b) Darlegung der Argumente in der Stellungnahme vor der Enquete-Kommission561
aa) Argumente für ein Verfassungsziel Kultur562
(1) Das programmatisch-appellative Argument563
(2) Das Abwägungsargument563
(3) Das Gleichwertigkeitsargument563
(4) Das verfassungsvergleichende Argument564
bb) Argumente gegen ein Verfassungsziel Kultur564
(1) Überflüssigkeitsargument564
(2) Schwächung der Normativkraft der Verfassung565
(3) Enttäuschungsargument565
(4) Kompetenzverlagerungsargument566
c) Bewertung der Diskussion in der Enquete-Kommission566
6. Ergebnis567
II. Verfassungsempirischer Befund II: Beschränkung auf zentrale Verfassungsziele im Europäischen Verfassungsrecht569
III. Konvergenztendenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen570
B. Notwendiger Veränderungsbedarf im deutschen Verfassungsrecht: Die Einführung einer kompakten Verfassungszielklausel in das Grundgesetz572
I. Mögliche Gestalt einer Verfassungszielklausel573
1. Zusammenfassung aller Verfassungszielaussagen573
2. Inhaltlich umfassende Zielvorgabe für das moderne Gemeinwesen573
3. Zentrale Stellung der Verfassungszielklausel als Art. 20a GG n.F.576
4. Ebenenbezug576
II. Vorzüge einer kompakten Verfassungszielnorm577
1. Stärkung der Integrationskraft der Verfassung578
2. Offenlegung der dauerhaft konsentierten Zielvorstellungen der Organisation579
3. Nutzung der Impulsfunktion der Verfassungsziele579
4. Entlastung der verfassungspolitischen Diskussion hinsichtlich der zentralen Zielausrichtung und hinsichtlich einzelner Verfassungsziele579
5. Positionierung der Verfassungsziele des Grundgesetzes im Mehrebenensystem581
III. Mögliche Einwände gegen eine Verfassungszielklausel582
1. Das Kompetenzverlagerungsargument583
2. Schwächung der Normativkraft der Verfassung583
3. Enttäuschung der Normadressaten585
4. Zunahme von Grundrechtsbeschränkungen586
IV. Ergebnis587
Zusammenfassung in Thesen589
1. Kapitel589
2. Kapitel592
3. Kapitel596
4. Kapitel602
Literaturverzeichnis609
Personenverzeichnis674
Sachverzeichnis677

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