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Die internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS als europäisches Recht.

AutorKarl-Philipp Wojcik
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheBeiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht 49
Seitenanzahl404 Seiten
ISBN9783428527182
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa müssen ihre Konzernbilanzen seit 2005 nach den internationalen Rechnungslegungsregeln IAS/IFRS aufstellen. Diese werden von dem privaten Fachgremium IASB in London erarbeitet und von der EU durch ein besonderes Verfahren ('Endorsement') bindend übernommen. Karl-Philipp Wojcik untersucht umfassend die Europarechtskonformität des Endorsement. Detailliert zeigt er rechtliche Schwachstellen dieses Legislativverfahrens auf und macht Verbesserungsvorschläge. Darüber hinaus stellt er ein System konkreter rechtlicher Vorgaben für die Anwendung und die Auslegung der übernommenen IAS/IFRS auf, das künftig für die Wissenschaft und Praxis grundlegend ist. Wojcik weist auf das bestehende faktische Rechtsschutzdefizit für IAS/IFRS-bilanzierungspflichtige Unternehmen gegen fehlerhaft übernommene Standards hin und schlägt konkrete Abhilfe vor. Die Disseration, anregend, außerordentlich fundiert recherchiert und sorgfältig verfasst, ist eine Grundlagenarbeit.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis26
Einleitung sowie Ziel und Gang der Untersuchung34
A. Die IAS/IFRS-Verordnung: Internationalisierung der (Konzern-)Rechnungslegung34
B. Ziele der Untersuchung36
C. Gang der Untersuchung37
Kapitel 1: Die normativen Grundlagen der Rechnungslegung nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS in der EU39
A. Die IAS/IFRS-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19. 07. 200239
I. Inhaltliche Grundlagen40
II. Anwendungsbereich der Rechnungslegung nach übernommenen IAS/IFRS41
1. Obligatorischer Anwendungsbereich für konsolidierte Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen41
2. Fakultative Ausdehnung des Anwendungsbereichs durch die Mitgliedstaaten43
a) Erweiterung gem. § 315a Abs. 2 HGB auf Konzernabschlüsse noch nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen43
b) Erweiterung gem. § 315a Abs. 3 HGB auf Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen44
c) Erweiterung gem. § 325 Abs. 2a HGB auf Einzelabschlüsse zum Zwecke der Bundesanzeigerpublizität44
III. Funktionsweise der Übernahme der privaten IAS/IFRS45
1. Der Prozess des Endorsement – Endorsement durch die Kommission im Komitologieverfahren47
2. Materielle Voraussetzungen für die Übernahme von IAS/IFRS52
a) Die besonderen materiellen Übernahmekriterien des Art. 3 Abs. 2 IAS/IFRS-Basisverordnung im Überblick52
b) Die allgemeinen materiellen Übernahmeanforderungen des höherrangigen europäischen Gemeinschaftsrechts53
B. Entstehung und Ziele der europäischen IAS/IFRS-Gesetzgebung54
I. Entstehungsgeschichte der IAS/IFRS-Basisverordnung54
1. Hintergrund: Harmonisierung des Bilanzrechts mittels europäischer Richtlinien und die Schwächen dieser Konzeption54
2. Etappe 1: 1990 bis 1998 – Die neue Rechnungslegungsstrategie59
3. Etappe 2: 1999 bis 2002 – Die gesetzgeberische Realisation der IAS/IFRS-Basisverordnung61
II. Ziele der IAS/IFRS-Gesetzgebung64
C. Die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsregeln IAS/IFRS unter dem Dach der IASC Foundation durch das Gremium IASB – Aufgaben, Organisation und Entwicklung im Überblick65
I. Entstehung und Aufgaben der IASC Foundation65
II. Organisation und Aufbau66
III. Die Erstellung der internationalen Rechnungslegungsregeln68
1. Ausarbeitung der IFRS69
2. Ausarbeitung der IFRIC-Interpretationen70
Kapitel 2: Die Übernahme der internationalen Rechnungslegungsregeln IAS/IFRS in das europäische Gemeinschaftsrecht71
A. Die Kompetenzgrundlagen für den Erlass der IAS/IFRS-Basisverordnung: Wahl des Rechtsaktes „Verordnung“ als zulässiges Rechtsinstrument?72
I. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der IAS/IFRS-Basisverordnung73
1. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 95 Abs. 1 EGV73
a) Die IAS/IFRS-Basisverordnung als erforderliche Maßnahme zur Errichtung und zum Funktionieren des Binnenmarktes74
b) Die IAS/IFRS-Basisverordnung als Maßnahme zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten76
2. Anwendbarkeit des Art. 95 Abs. 1 EGV oder Vorrang anderer Ermächtigungsgrundlagen?77
a) Zielsetzung des Art. 44 Abs. 2 lit. g EGV77
b) Art. 44 Abs. 2 lit. g EGV abschließend gegenüber Art. 95 Abs. 1 EGV?79
3. Die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips81
a) Justiziabilität des Subsidiaritätsprinzips82
b) Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips auf Maßnahmen nach Art. 95 Abs. 1 EGV?83
c) Einhaltung der Voraussetzungen des Subsidiaritätsprinzips85
aa) Unsicherheiten in Praxis und Literatur im Umgang mit den Voraussetzungen des Subsidiaritätsprinzips85
bb) Entbehrlichkeit einer eingehenden Prüfung der materiellen Voraussetzungen des Subsidiaritätsprinzips88
d) Einhaltung der Begründungspflicht zum Subsidiaritätsprinzip89
II. Pflicht zur Wahl einer Richtlinie wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips aus Art. 5 Abs. 3 EGV90
1. Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die Wahl des Angleichungsrechtsaktes90
2. Einhaltung der materiellen Voraussetzungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes92
III. Pflicht zur Wahl einer Richtlinie wegen der gemeinsamen Erklärung der Mitgliedstaaten zu Art. 100a EGV in der EEA?95
IV. Ergebnis und eigene Beurteilung des gesamten Komplexes96
B. Die Europarechtskonformität des Endorsement der privaten IAS/IFRS in das europäische Gemeinschaftsrecht97
I. Die Übernahme der privaten IAS/IFRS in das Gemeinschaftsrecht als Beispiel und Problem der staatlichen Kooperation mit Privaten98
1. Das Phänomen der Zusammenarbeit Privater mit dem Staat, insbesondere bei der Schaffung verbindlicher Rechtsnormen98
2. Das Interesse an der Kooperation mit Privaten im Bereich der Rechtsetzung100
3. Vermittlung rechtlicher Verbindlichkeit auf rechtssatzähnliche Kooperationsbeiträge privater Personen103
II. Formen der hoheitlichen Rezeption privater Regelwerke sowie die Zuordnung des Endorsement der IAS/IFRS zu einem Rezeptionstypus105
1. Typologische und terminologische Klassifizierung der unterschiedlichen Rezeptionsformen privater Regelsätze in das Gemeinschaftsrecht105
a) Verweisung105
aa) Unterscheidung nach der Art der zeitlichen Inbezugnahme der Regeln, auf die verwiesen wird106
(1) Statische Verweisung106
(2) Dynamische Verweisung107
bb) Unterscheidung nach der Art der Vollständigkeit der verweisenden Norm108
(1) Normergänzende Verweisung108
(2) Normkonkretisierende Verweisung108
b) Inkorporation110
2. Die Zuordnung des Endorsement der IAS/IFRS zu einem Rezeptionsmodell110
III. Die prinzipielle Vereinbarkeit des Endorsement als Inkorporation privater IAS/IFRS mit dem Europarecht112
1. Europarechtliches Demokratieprinzip112
2. Europarechtliches Rechtsstaatsprinzip118
3. Bislang einhellige Auffassung im Schrifttum: Das Rezeptionsmodell der Inkorporation ist mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar121
IV. Spezifische Aspekte des Endorsement, die seiner prinzipiellen rechtlichen Unbedenklichkeit entgegenstehen können122
1.Wertungsmäßige Einordnung des Endorsement als faktische dynamische Verweisung?123
a) Dynamisierung des Endorsement und faktischer Zwang zur Übernahme jeglicher IAS/IFRS123
b) Kein Automatismus in der Übernahme der IAS/IFRS durch die Kommission126
c) Fazit128
2. Europarechtswidrigkeit des Endorsement aufgrund unzulässiger Übertragung der Befugnis zur Inkorporation der privaten IAS/IFRS auf die Kommission?129
a) Allgemeines zu Art. 202, 3. Sp. EGV130
b) Beachtung der aktiven und passiven Übertragungsfähigkeit aus Art. 202, 3. Sp. EGV131
c) Einräumung der Befugnis zum Endorsement als Durchführungsbefugnis im Sinne des Art. 202, 3. Sp. EGV?134
aa) Reichweite der Durchführungsbefugnisse gem. Art. 202, 3. Sp. EGV134
bb) Übertragung der Erkenntnisse auf die IAS/IFRS-Basisverordnung137
d) Hinreichende Bestimmtheit der Übertragung der Endorsementbefugnis auf die Kommission?138
aa) Die Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit der übertragenen Rechtsetzungsbefugnisse139
bb) Die hinreichende Bestimmtheit der Übernahmekriterien des Art. 3 Abs. 2 der IAS/IFRS-Basisverordnung139
(1) Das Prinzip des true and fair view140
(2) Europäisches öffentliches Interesse144
(3) Verständlichkeit, Erheblichkeit, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit145
e) Fazit146
3. Legitimität des Komitologieverfahrens beim Endorsement internationaler Rechnungslegungsstandards?146
a) Das Komitologiewesen – Begriff, Rechtsgrundlage, Ausgestaltung148
aa) Historischer Kurzüberblick148
bb) Inhaltliche Grundzüge des Zweiten Komitologiebeschlusses, wie er zur Zeit des Erlasses der IAS/IFRS-Basisverordnung galt150
(1) Befugnisse der Kommission bei einer ablehnenden Stellungnahme des Ausschusses151
(2) Beteiligungsrechte des Europäischen Parlamentes im Komitologieverfahren153
cc) Inhaltliche Gründzüge der im Jahr 2006 vorgenommenen Änderungen des Zweiten Komitologiebeschlusses154
b) Rechtliche Kritikpunkte am Komitologieverfahren in Gestalt des „Regelungsverfahrens“, wie es die IAS/IFRS-Basisverordnung de lege lata bei der Übernahme der IAS/IFRS anordnet157
aa) Verstoß des Regelungsverfahrens zur Übernahme der IAS/IFRS gegen das europarechtliche Rechtsstaatsgebot?158
(1) Erste Ansicht: Verstoß gegen das europarechtliche Rechtsstaatsprinzip158
(2) Gegenansicht: Kein Verstoß gegen das europarechtliche Rechtsstaatsprinzip159
(3) Stellungnahme160
bb) Verstoß des Regelungsverfahrens zur Übernahme der IAS/IFRS gegen das europarechtliche Demokratieprinzip wegen der beschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes?161
(1) Erste Ansicht: Keine ausreichende Beteiligung des Europäischen Parlamentes161
(2) Gegenansicht: Keine europarechtliche Verpflichtung zur Ausweitung der Rechtsstellung des Europäischen Parlamentes162
(3) Stellungnahme162
cc) Fazit164
c) Vermittelt das Regelungsverfahren gerade dem Endorsement der privaten internationalen Rechnungslegungsstandards ein europarechtlich ausreichendes demokratisches Legitimationsniveau?164
d) Zwischenergebnis und Fortgang der Untersuchung167
e) Die Ersetzung des „Regelungsverfahrens“ durch das „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ als das bei der Übernahme von IAS/IFRS zu befolgende Komitologieverfahren168
f) Schlussfolgerungen für das Endorsement von IAS/IFRS aus der Rechtsetzungsentwicklung im Bereich der Finanzdienstleistungen (Lamfalussy-Prozess) sowie der Übernahme der privaten Basel II-Rahmenvereinbarung169
aa) Hintergrund und Entstehung des Lamfalussy-Verfahrens170
bb) Ablauf des Lamfalussy-Verfahrens171
cc) Die Modifizierung des Komitologieverfahrens im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens zugunsten des Europäischen Parlamentes173
dd) Wachsende Bedeutung des Lamfalussy-Verfahrens: Insbesondere die Implementierung der „Basel II“-Vereinbarung177
ee) Folgerungen für das bisherige Endorsement der IAS / IFRS179
g) Fazit182
4. Einhaltung ausreichender kompensatorischer Steuerungs- und Sicherungsmechanismen beim Endorsement der IAS/IFRS?182
a) Die Verpflichtung des Gesetzgebers zur ausreichenden Steuerung und Sicherung als Folge staatlicher Kooperation mit Privaten183
aa) Rechtliche Herleitung183
bb) Konkrete Anforderungen an den Staat bei der Kooperation mit Privaten im Rahmen privater Normgebung184
(1) Prozedurale Steuerung185
(2) Materielle Steuerung186
cc) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung, ausreichende Steuerungs- und Sicherungsmechanismen zu installieren186
b) Notwendigkeit zusätzlicher Steuerungs- und Sicherungsmechanismen beim Endorsement der IAS/IFRS mittels Inkorporation?187
aa) Die schwache Ausprägung der die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Inkorporation tragenden Gründe im konkreten Falle der Inkorporation der IAS/IFRS188
(1) Die Aufnahme der IAS/IFRS „in den Willen“ des Gesetzgebers – strukturelle Sachverstandsasymmetrie188
(2) Die Beschränkung der Rolle der Kommission auf die Ratifikation der IAS/IFRS189
(3) Die dominante Rolle des Exekutivorgans Kommission beim Endorsement190
bb) Schlussfolgerungen190
c) Prozedurale Steuerung191
aa) Personelle Besetzung der privaten Gremien192
(1) Allgemeine Leitlinien192
(2) Die IASC Foundation193
(a) Der IASB193
(b) Das IFRIC197
(c) Das Standards Advisory Council199
(d) Die Trustees200
(3) Die EFRAG201
(4) Die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen202
bb) Finanzierung203
(1) Die IASC Foundation204
(2) Die EFRAG206
(3) Die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen207
cc) Verfahren207
(1) Verfahren zur Erstellung von IFRS im IASB208
(2) Verfahren zur Erstellung von IFRIC-Interpretationen210
(3) Verfahren in der EFRAG-TEG213
(4) Verfahren in der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen215
dd) Schlussfolgerungen215
d) Materielle Steuerung216
aa) Allgemeines216
bb) Der IASB217
(1) Materielle Steuerung über die Übernahmekriterien aus Art. 3 Abs. 2 der IAS/IFRS-Basisverordnung?218
(2) Unausgesprochene Anerkennung der im IAS/IFRS-Regelwerk bereits angelegten Interessengewichtung219
cc) Die EFRAG-TEG220
dd) Die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen220
ee) Schlussfolgerungen220
Kapitel 3: Die Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS und deutsches Verfassungsrecht – Geltung der IAS/IFRS über die IAS/IFRS-Rechtsakte in Deutschland?222
A. Ausgangspunkt: Zweifel, ob die IAS/IFRS-Rechtsakte in Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen anwendbar sind222
B. Kann gemeinschaftsrechtliches Sekundärrecht in Deutschland überhaupt unangewendet bleiben?224
I. Geltungsgrund des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht224
1. Geltungsgrund des europäischen Gemeinschaftsrechts224
a) Europäisches Gemeinschaftsrecht in „traditioneller“ Sichtweise224
b) Europäisches Gemeinschaftsrecht in „autonomer“ Sichtweise226
2. Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht: (Anwendungs-)Vorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts227
II. Grenzen der innerstaatlichen Anwendbarkeit des europäischen Gemeinschaftsrechts229
1. Innerstaatliche Geltung sowie Vorrang des Gemeinschaftsrechts ohne Begrenzung230
2. Beschränkung der innerstaatlichen Geltung sowie des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts231
a) Existenz von Grenzen231
b) Ausgestaltung der Grenzen232
III. Zwischenergebnis und Fortgang der Untersuchung236
C. Einhaltung der Grenzen der innerstaatlichen Verbindlichkeit sekundären Gemeinschaftsrechts durch die IAS/IFRS-Rechtsakte?237
I. Grenzen der übertragbaren Hoheitsrechte237
1. Die Grenze des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG237
2. Die Grenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG239
a) Die Anforderungen des Art. 79 Abs. 3 GG240
b) Grundgesetzliche Grundrechte242
c) Grundgesetzliches Demokratieprinzip246
aa) Verstoß der IAS/IFRS-Basisverordnung gegen die grundgesetzliche Wesentlichkeitstheorie?247
bb) Keine ausreichende demokratische Legitimation wegen Verwendung des Komitologieverfahrens?248
cc) Defizite bei der Einhaltung ausreichender kompensatorischer Steuerungs- und Sicherungsmechanismen?249
II. Grenze der übertragenen Hoheitsrechte250
III. Fazit251
D. Ergebnis251
Kapitel 4: Anwendung und Auslegung der in das Gemeinschaftsrecht übernommenen IAS/IFRS252
A. Methodische Einordnung der Anwendung und Auslegung von Rechtsnormen253
B. Grundriss des Normsystems und der Anwendungs- und Auslegungskonzeption der IAS/IFRS als private Verlautbarungen des IASB254
I. Die Elemente des Rechnungslegungsnormsystems des IASB254
1. Preface255
2. Framework255
3. Standards255
4. Interpretationen257
5. Anwendungsleitlinien257
II. Ansätze eigener Anwendungs- und Auslegungsgrundsätze im Normsystem der IAS/IFRS258
1. Prinzipienorientierung als Charakteristikum der IAS/IFRS258
2. Grundlinien eigener Anwendungs- und Auslegungsregeln innerhalb des IAS/IFRS-Normsystems260
III. Fazit263
C. Die Leitlinien der Anwendung und Auslegung der in sekundäres Gemeinschaftsrecht überführten IAS/IFRS264
I. Anwendung nicht übernommener Elemente des IAS/IFRS-Normsystems264
1. Rechtlicher Status des Framework265
2. Umgang mit Verweisen der endorsed IAS/IFRS auf nicht übernommene IAS/IFRS-Normelemente267
3. Übernahme bislang nicht übernommener Normelemente de lege ferenda268
II. Auslegung der endorsed IAS/IFRS nach den Methoden des Gemeinschaftsrechts269
1. Die grammatikalische Auslegung269
2. Die historische Auslegung272
3. Die rechtsvergleichende Auslegung274
4. Die systematisch-teleologische Auslegung als wichtigste Methode der Auslegung der endorsed IAS/IFRS274
a) Die systematische Auslegung275
b) Die teleologische Auslegung276
c) Übertragung auf die endorsed IAS/IFRS277
aa) Die „horizontalen“ Gesetzeszwecke277
bb) Die „vertikalen“ Gesetzeszwecke277
cc) Berücksichtigung von nicht „endorsed“ IAS/IFRS-Normelementen279
d) Zwischenfazit279
5. Die Relativierung der Bedeutung des IFRIC und seiner Interpretationen für die Auslegung von endorsed IAS/IFRS280
III. Methoden der Lückenfüllung von endorsed IAS/IFRS281
1. Die Lückenfüllung in der juristischen Methodenlehre281
a) Terminologie und Arten von Lücken281
b) Methoden zur Schließung von Lücken283
aa) Analogie283
bb) Das „argumentum a fortiori“: Die Schlüsse „a maiore ad minus“ und „a minore ad maius“284
cc) Der Umkehrschluss285
dd) Die teleologische Reduktion285
c) Übertragbarkeit auf das Gemeinschaftsrecht286
2. Lückenfüllung im System der endorsed IAS/IFRS286
a) Lückenschließung gem. IAS 8.10 ff. als explizit geregelte Vorschriften über die Analogie287
aa) Planwidrige Lücke als Anwendungsvoraussetzung288
bb) Die Zielvorgaben der Lückenfüllung288
cc) Der normative Bezugsrahmen der IAS 8.11, .12289
dd) Berücksichtigung abgelehnter oder noch nicht übernommener IAS/IFRS im Rahmen der IAS 8.11, .12?291
ee) Fazit293
b) Lückenschließung gem. IAS 1.17 ff. als explizit geregelte teleologische Reduktion293
aa) Konflikt mit den Zielen finanzieller Abschlüsse294
bb) Äußerst seltene Umstände295
cc) Lückenschließung nach IAS 1.17 ff. als beschränkte teleologische Reduktion295
D. Ergebnis296
Kapitel 5: Die fehlerhafte Übernahme von IAS/IFRS in das Gemeinschaftsrecht – Rechtsfolgen und Rechtsschutz betroffener Unternehmen297
A. Fehlerhaft übernommene IAS/IFRS297
I. Fehlerhaftigkeit von endorsed IAS/IFRS als Folge eines Verstoßes der IAS/IFRS-Übernahmeverordnung gegen höherrangiges Recht297
II. Rechtsfolgen der fehlerhaften Übernahme von IAS/IFRS in das Gemeinschaftsrecht298
B. Rechtsschutz betroffener Unternehmen gegen fehlerhaft übernommene IAS/IFRS301
I. Direkter Zugang zum Gerichtshof: Die Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 EGV gegen fehlerhaft übernommene IAS/IFRS303
1. Hindernis der Verfristung304
2. Problem der direkten Angreifbarkeit von (IAS/IFRS-Übernahme-)Verordnungen durch natürliche oder juristische Personen305
a) Unmittelbare Betroffenheit306
b) Individuelle Betroffenheit307
3. Fazit309
II. Indirekter Zugang zum Gerichtshof: Inzidentrüge, Vorabentscheidungsverfahren und nationaler Rechtsschutz gegen fehlerhaft übernommene IAS/IFRS310
1. Inzidentrüge gem. Art. 241 EGV310
2. Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 234 EGV311
a) Zulässigkeitsvoraussetzungen und Urteilswirkungen312
b) Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für den Rechtsschutz gegen fehlerhaft übernommene IAS/IFRS sowie Konsequenzen für den Fortgang der Untersuchung314
III. Gerichtliche Streitverfahren über die Erstellung eines IAS/IFRS-Abschlusses als Ausgangspunkte für das Vorabentscheidungsverfahren315
1. Anknüpfungspunkte gerichtlicher Auseinandersetzungen im Zuge der Konzernbilanzierung für ein bestimmtes Geschäftsjahr315
a) Aufstellung315
b) Prüfung durch den Abschlussprüfer315
c) Billigung nach Prüfung durch den Aufsichtsrat316
d) Offenlegung317
e) Bilanzkontrolle im Enforcement-Verfahren317
aa) Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)318
bb) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)319
2. Gerichtliche Streitigkeiten mit dem Abschlussprüfer320
a) Meinungsverschiedenheiten zwischen der kapitalmarktorientierten (Kapital-)Gesellschaft und ihrem Abschlussprüfer, § 324 HGB320
aa) Das gerichtliche Verfahren nach § 324 HGB320
bb) Schwächen des Verfahrens nach § 324 HGB322
b) Leistungsklage auf Erteilung eines Bestätigungsvermerks323
3. Gerichtliche Streitigkeiten im Hinblick auf die Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat324
a) Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat als Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung?325
b) Schwächen der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Billigungsbeschlusses326
4. Gerichtliche Streitigkeiten um Maßnahmen der DPR im Enforcement-Verfahren327
5. Gerichtliche Streitigkeiten um Maßnahmen der BaFin im Enforcement-Verfahren329
IV. Unbefriedigende Rechtsschutzsituation und Überlegungen zur Verbesserung330
1. Bewertung der Rechtsschutzsituation auf Grundlage der bisher erzielten Ergebnisse330
2. Ermöglichung der Nichtigkeitsklage gegen fehlerhaft übernommene IAS/IFRS als „self executing“ Legislativakte?331
3. Beschleunigung des Vorabentscheidungsverfahrens334
4. Abhilfe durch souveräne Prüfung und Testierung seitens des Abschlussprüfers335
5. Nutzung einstweiligen Rechtsschutzes337
a) Einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren nach § 324 HGB338
b) Einstweiliger Rechtsschutz bei der Leistungsklage auf Erteilung eines Bestätigungsvermerks341
c) Einstweiliger Rechtsschutz im Enforcement-Verfahren341
6. Erhebung einer allgemeinen Feststellungsbeschwerde343
a) Vorteile für den effektiven Rechtsschutz343
b) Konkrete prozessuale Ausgestaltung344
Thesenförmige Zusammenfassung der Ergebnisse348
Literaturverzeichnis368
Sachverzeichnis401

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