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Jugendschutz oder Geschmackszensur?

Die Indizierung von Medien nach dem Jugendschutzgesetz. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Bezüge.

AutorRoman Stumpf
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1133
Seitenanzahl478 Seiten
ISBN9783428530106
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Warum schießen Teenager auf ihre Mitschüler oder Lehrer und richten aus dem Nichts heraus ein Blutbad an? Niemand weiß es wirklich genau. Aber wer die öffentlichen Diskussionen nach schrecklichen Amoktaten von Jugendlichen verfolgt, erlebt emotionale Debatten, in denen die Gesprächspartner aus Gesellschaft und Politik bestimmten Medien eine Mitschuld einräumen und schneller als sonst nach Verboten dieser Medien rufen. Werden unsere Kinder wirklich zu Killern durch Spiele? Wie belastbar sind die Ergebnisse der Medienwirkungsforschung? Welche Kriterien gibt es, um Jugendgefährdung festzumachen und unter welchen Voraussetzungen ist die Indizierung als 'schärfstes Schwert' des Jugendmedienschutzes verfassungs- und europarechtlich haltbar? Dies sind die Kernfragen des Indizierungsrechts. Sie berühren das schwierige Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in einem komplexen technischen Umfeld. Roman Stumpf geht diesem Verhältnis in seiner Dissertation nach. Der Autor liefert eine umfassende Darstellung sowie eine verfassungs- und europarechtliche Analyse des geltenden Indizierungsrechts, das für jugendgefährdende Medien weit reichende Werbe- und Vertriebsverbote festlegt. Dabei weist er viele Unverhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten der Gesetzgebung nach und verdeutlicht die krasse Auswirkung einer Indizierung auf den Abverkauf von Medien. Roman Stumpf setzt sich darüber hinaus mit denkbaren Verschärfungen des Indizierungsrechts auseinander und liefert alternative Auslegungsvorschläge des geltenden Rechts. Als Jurist, Journalist und ehemaliger Mitarbeiter der Bundesprüfstelle verfügt der Autor über eine hervorragende Gesamtsicht des Jugendmedienschutzes. Das Buch kann von Praktikern als Handbuch genutzt werden, liefert aber auch für den Laien einen gut verständlichen Überblick über ein viel diskutiertes und spannendes Rechtsgebiet.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis23
Abkürzungsverzeichnis24
Teil 1: Einleitung30
Kapitel 1: Zu dieser Untersuchung30
Kapitel 2: Begriffliche Klärungen32
I. Indizierung im engeren Sinne32
II. Indizierung im weiteren Sinne32
Kapitel 3: Die Geschichte der Indizierung33
I. Jugendmedienschutz bis 191833
II. Weimarer Republik und NS-Zeit34
1. Das Lichtspielgesetz von 192034
2. Das „Schund- und Schmutzgesetz“ vom 18.12.192636
3. Nationalsozialismus und Jugendmedienschutz38
III. Nach dem 2. Weltkrieg38
1. Das Gesetz über die jugendgefährdenden Schriften (GjS)39
2. Die Entwicklung des GjS zum GjS(M)41
3. Die Verabschiedung des JuSchG42
Kapitel 4: Die Auswirkungen einer Indizierung auf den gewerblichen Vertrieb44
I. Wirkungsvorstellungen45
1. Indizierung aus Sicht der Rechtsprechung45
2. Einschätzungen in der Literatur46
II. Empirische Rückkopplung der Wirkungsvorstellungen47
III. Fazit52
Teil 2: Verfassungsrechtlicher Rahmen der Indizierung53
Kapitel 5: Der Schutz von Bürgern und Unternehmen durch Grundrechte53
I. Die Kommunikations-Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG53
1. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. GG)53
2. Der Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. GG)57
3. Der Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)58
4. Der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)60
5. Der Schutzbereich der Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)61
6. Die verfassungsmäßige Rechtfertigung von Eingriffen62
a) Allgemeine Gesetze63
b) Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend64
c) Einschränkungen durch das Recht der persönlichen Ehre65
d) Verfassungsimmanente Schranken65
e) Verhältnismäßigkeit und Zensurverbot66
II. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 3 GG68
1. Kunstfreiheit68
2. Wissenschaftsfreiheit70
3. Verfassungsmäßige Rechtfertigung72
III. Das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG73
1. Schutzbereich und Eingriffe74
2. Verfassungsmäßige Rechtfertigung74
IV. Die unternehmerischen Grundrechte des Art. 12 Abs. 1 GG75
1. Schutzbereich und Eingriffe75
2. Verfassungsmäßige Rechtfertigung77
V. Die Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 1 GG79
1. Schutzbereich und Eingriffe79
2. Verfassungsmäßige Rechtfertigung81
Kapitel 6: Jugendmedienschutz und Verfassung82
I. Jugendschutz, Jugendmedienschutz und Indizierung82
II. Die Verankerung des Jugend(medien)schutzes im Verfassungsgefüge83
III. Die Gesetzgebungskompetenzen für den Jugendmedienschutz85
1. Kompetenzstrukturen nach der Föderalismusreform85
2. Jugend(medien)schutz als Materie konkurrierender Gesetzgebung87
a) Jugendschutz und öffentliche Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG)87
b) Jugendschutz und Strafrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG)91
c) Jugendschutz und Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)92
d) Das Erfordernis einer Regelung durch den Bund (Art. 72 Abs. 2 GG)94
aa) Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse94
bb) Wahrung von Rechtseinheit95
cc) Wahrung von Wirtschaftseinheit98
dd) Zwischenergebnis99
3. Organisations- und Verfahrenskompetenzen99
4. Ergebnis99
Teil 3: Das geltende Indizierungsrecht100
Kapitel 7: Rechtsquellen100
I. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)100
II. Die zugehörigen Rechtsverordnungen100
1. DVO-JuSchG100
2. BPjMGebO101
III. Der Staatsvertrag der Länder (JMStV)101
IV. Strafrechtliche Normen102
V. Verwaltungsrechtliche Vorschriften102
Kapitel 8: Institutionen der Indizierung102
I. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)102
1. Stellung und Bedeutung103
2. Behördenstrukturen und Zuständigkeiten103
a) Hauptamtliche Mitarbeiter103
b) Behördenleitung104
c) Das 12er-Gremium105
d) Das 3er-Gremium107
e) Verfassungsrechtliche Strukturfragen108
II. Die Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM)116
1. Zusammensetzung117
2. Strukturen117
3. Stellungnahme zu Indizierungsanträgen118
4. Anträge auf Indizierung von Telemedien118
Kapitel 9: Überblick über die formellen Verfahrensgänge118
I. Das Regelverfahren der Indizierung119
1. Initiierungsimpuls119
2. Behördeninterne Vorbereitung der Entscheidung121
3. Stellungnahme der KJM121
4. Anhörung der Beteiligten121
5. Festlegung und Übermittlung des Verhandlungstermins122
6. Verhandlung vor dem 12er-Gremium123
7. Entscheidungsfindung123
8. Verkündung der Entscheidung und Zustellung124
II. Das vereinfachte Verfahren125
III. Das Verfahren bei Eilentscheidungen126
IV. Annex: Das gestörte Indizierungsverfahren127
V. Die Zulässigkeit verfahrensrechtlicher Bund-/Länder-Kooperation128
Kapitel 10: Indizierungsfähige Medien133
I. Überblick133
1. Neue Terminologie134
2. Weitere Veränderungen gegenüber dem GjS(M)134
II. Trägermedien135
1. Medienbegriff135
2. Texte, Bilder oder Töne auf gegenständlichen Trägern135
3. Eignung zur Weitergabe136
4. Alternativ: Bestimmung zur unmittelbaren Wahrnehmung137
5. Alternativ: Einbau in einem Vorführ- oder Spielgerät138
6. Elektronische Verbreitung139
III. Telemedien141
IV. Indizierungseinschränkungen bei Trägermedien142
1. Kennzeichnungspflichtige Trägermedien143
a) Filme (§ 11 Abs. 1 JuSchG)143
b) Bildträger mit Filmen oder Spielen (§ 12 Abs. 1 JuSchG)144
c) Elektronische Bildschirmspielgeräte (§ 13 Abs. 1 JuSchG)144
2. Sonderbestimmungen144
a) „Infoprogramm“ und „Lehrprogramm“145
b) Nichtgewerbliche Filme145
c) Periodische Druckschriften mit Auszügen visueller Medien145
3. Gesetzlich vorgesehene Freigabestufen146
a) Das Modell der Altersstufen146
b) Das Zertifikat: „Keine Jugendfreigabe“147
4. Umgang mit bisherigen Alterskennzeichnungen147
5. Rechtsfolgen einer fehlenden Zertifizierung148
6. Medienkontrolle durch Selbstkontrollen148
a) Praktischer Exkurs: Freigabeempfehlungen bei FSK und USK149
aa) FSK149
(1) Strukturen149
(2) Verfahrensüberblick150
bb) USK151
(1) Strukturen151
(2) Verfahrensüberblick152
b) Die Rechtstechnik des Kennzeichnungsvorganges152
aa) Vereinbarungen der Länder mit den Freiwilligen Selbstkontrollen153
bb) Delegation von Hoheitsmacht?153
V. Indizierungseinschränkungen bei Telemedien155
VI. Bewertung155
VII. Zusammenfassung157
Kapitel 11: Indizierungsgründe157
I. Überblick157
II. Die Indizierung auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 JuSchG158
1. Das „Subjekt“ der Gefährdung159
a) Kinder und Jugendliche159
b) Rudimentäre oder vollständige Repräsentanz?160
aa) Rechtsprechung160
bb) Literatur161
cc) Eigene Position162
2. Die Gefährdungsprognose165
a) Gefährdungseignung statt konkreter Gefahr165
aa) Rechtsprechung166
bb) Literatur166
cc) Eigene Position167
b) Prognoseabsicherung durch die Wirkungsforschung168
aa) Grenzen imperativer Eingriffe168
bb) Erkenntnisstand169
(1) Gewalthaltige Medien169
(a) Monokausale Wirkungsmodelle169
(b) Multikausale Wirkungsmodelle170
(c) Neuere Studien172
(d) Zusammenfassung173
(2) Erotone und pornographische Medien174
(a) Überblick174
(b) Zusammenfassung176
cc) Folgerungen für die normative Steuerung176
3. Die Jugendgefährdung177
a) Der Umgang mit unbestimmten Tatbeständen177
b) Ansätze der Inhaltsbestimmung179
c) Ausgangspunkte der Schutzzielbestimmung180
aa) Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit181
bb) Die Gewährleistung ungestörter Entwicklung182
d) Völkerrechtliche Einflüsse182
e) Die Regelbeispiele der Jugendgefährdung183
aa) Unsittliche Medien184
bb) Verrohend wirkende Medien185
cc) Zu Gewalttätigkeit anreizende Medien186
dd) Zu Verbrechen anreizende Medien188
ee) Zu Rassenhass anreizende Medien188
ff) Selbstzentrierte, realistische und selbstzweckhafte Gewalt189
f) Weitere Fallgruppen190
aa) Missachtung personaler Würde191
bb) Verherrlichung und Verharmlosung der NS-Ideologie192
cc) Verstöße gegen das Toleranzgebot194
dd) Kriegsverharmlosende und -relativierende Medien195
ee) Anleitungen zum Beischlaf mit Verwandten197
ff) Verherrlichung und Verharmlosung von Suchtmitteln197
gg) Medien mit selbstzerstörerischer Tendenz199
g) Indizierungsinhalte und Medientypus200
h) Gefährdungsabstufungen200
4. Der Tendenzschutz201
a) Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre201
aa) Der Ausgleich von Kunst und Jugendschutz in der Rechtsprechung202
(1) Kunstschutz geht vor Jugendschutz202
(2) Niveauvolle Kunst geht vor Jugendschutz203
(3) Schutzabstufungen nach dem Grad der Gefährdung203
(4) Kein Privilegierungs-Ausschluss204
(5) Generelles Abwägungsgebot205
(6) Würdigung205
(a) Interpretation des Kunstbegriffes205
(b) Beschränkung legislativer Entscheidungsmacht206
(c) Genereller Tendenzschutz?208
(d) Versäumnisse des Gesetzgebers209
(7) Ergebnis209
bb) Der Ausgleich von Wissenschaft und Jugendschutz210
(1) Die Auslegung der Leitbegriffe210
(2) Das Verhältnis der Freiheiten zum Jugendschutz212
b) Politischer, sozialer, religiöser und weltanschaulicher Tendenzschutz212
aa) Die Privilegierung und ihre tatbestandlichen Grenzen212
(1) Politische Inhalte212
(2) Soziale Inhalte213
(3) Religiöse und weltanschauliche Inhalte213
(4) Grenzen des Tatbestandes213
(a) Kein Schutz der Inhaltspräsentation214
(b) Ausschluss staatsfeindlicher Äußerungen?214
bb) Das Verhältnis von privilegierungsfähiger Äußerung und Jugendschutz216
c) Das „Öffentliche Interesse“216
d) Der Ausgleich der widerstreitenden Verfassungsgüter217
aa) Die Herstellung praktischer Konkordanz218
bb) Denkbare Gewichtungs-Kategorien218
(1) Der schädigende Einfluss des Mediums218
(a) Anzahl und Ausmaß der jugendgefährdenden Passagen219
(b) Qualität der betroffenen Werte219
(c) Kreis der betroffenen Kinder und Jugendlichen220
(d) Art und Weise der Darstellung221
(e) Künstlerische Qualität oder publizistisches Gewicht der Passagen224
(2) Die Einbettung der Schilderungen in ein künstlerisches Konzept225
(3) Das Ansehen des Werkes beim Publikum226
(4) Die Wertschätzung des Werkes in Kritik und Wissenschaft228
(5) Die Qualität und das Niveau des Werkes228
(6) Die Beschneidung der Grundrechte229
(7) Die präsumtive Auswirkung einer Indizierung230
(8) Die Bedeutung für die demokratische Willensbildung231
(9) Zwischenbefund232
cc) Der eigentliche Abwägungsvorgang232
5. Weitere Beschränkungen der Indizierung234
a) Ausschluss der Fälle von geringer Bedeutung234
aa) Rechtlich relevante Faktoren234
bb) Die Rechtsnatur der Entscheidung236
b) Das Verbot der Teilindizierung237
6. Die Verfassungsmäßigkeit der Indizierung gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG240
III. Die Voraus-Indizierung nach § 22 JuSchG240
1. Praktische Relevanz241
2. Voraussetzungen für Trägermedien241
a) Periodisches Erscheinen241
b) Anzahl der Vor-Indizierungen242
3. Voraussetzungen für Telemedien242
4. Ausnahmeregelungen242
a) Periodische Druckwerke243
b) Erweiterung der Privilegierung245
c) Der Schutz von Telemedien246
5. Rechtsfolgen246
6. Verfassungsrechtliche Überlegungen246
IV. Gesetzlich geregelte Fälle der Von-selbst-Indizierung247
1. Deklaratorische und konstitutive Indizierung247
2. Medien nach § 15 Abs. 2 JuSchG248
a) Trägermedien, die § 86 StGB verletzten248
aa) Propagandamittel248
(1) Trägermedien248
(2) Propagandistische Tendenz249
(3) Gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung249
(4) Oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung249
(5) Vorkonstitutionelle Schriften250
bb) Tatbestandsausschließende Sozialadäquanz250
(1) Dienen staatsbürgerlicher Aufklärung250
(2) Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen251
(3) Darstellung zu Zwecken der Kunst, Forschung, Wissenschaft und Lehre251
(4) Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte251
(5) Ähnliche Zwecke251
cc) Tathandlungen252
b) Trägermedien, die § 130 StGB verletzen252
aa) Angriffssubjekte des § 130 Abs. 1 und 2 StGB252
bb) Angriffsmittel des § 130 Abs. 1 und 2 StGB253
(1) Trägermedien253
(2) Aggressive Wirkrichtung253
(a) Aufstacheln zum Hass253
(b) Auffordern zu Gewalt254
(c) Spezifischer Angriff auf die Menschenwürde254
(3) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens255
cc) Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB255
(1) Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches256
(2) Begangen unter der Herrschaft des NS-Regimes256
(3) Negationsakt oder Relativierung256
(a) Billigung256
(b) Leugnung256
(c) Verharmlosung257
(4) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens258
dd) Tatbestand des § 130 Abs. 4 StGB258
(1) Neukonzeption258
(2) Störung des öffentlichen Friedens258
(3) Verletzung der Würde von NS-Opfern259
(4) Spezifische Meinungsäußerung259
ee) Tatbestandsausschlüsse infolge Sozialadäquanz259
c) Medien, die § 130 a StGB verletzen259
aa) Der Tatbestand des § 130 a Abs. 1 StGB260
(1) Rechtswidrige Tat260
(2) Tatenkatalog260
(3) Anleiten durch ein Medium260
(4) Förderung der Tatbereitschaft261
bb) Tatbestand des § 130 a Abs. 2 StGB262
cc) Tatbestandsausschluss durch Sozialadäquanz262
d) Trägermedien, die § 131 StGB verletzen262
aa) Schilderung von spezifischen Gewalttätigkeiten263
(1) Gewalt263
(2) Grausamkeit263
(3) Oder Unmenschlichkeit264
(4) Menschenähnliche Wesen als Akteure?264
bb) Gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen265
cc) Verherrlichung oder Verharmlosung266
dd) In einer die Menschenwürde verletzenden Darstellung267
ee) Tatbestandsausschließende Sozialadäquanz268
ff) Elternprivileg269
e) Trägermedien, die die §§ 184, 184 a, 184 b StGB verletzen269
aa) Schutzzwecke269
bb) Der Pornographiebegriff270
(1) Bisher diskutierte Definitionsvorschläge270
(2) Eigener Ansatz273
cc) Erscheinungsformen der Pornographie273
(1) Gewaltpornographie274
(2) Zoophilie274
(3) Kinderpornographie275
dd) Tatmodalitäten275
ee) Das Elternprivileg275
f) Trägermedien, die den Krieg verherrlichen276
g) Trägermedien, die die Würde misshandelter Personen verletzen278
aa) Verletzende Darstellung278
bb) Tatsächliches Geschehen279
cc) Kein überwiegendes berechtigtes Interesse279
dd) Ergebnis280
h) Trägermedien, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen280
aa) Kinder oder Jugendliche281
bb) Unnatürliche geschlechtsbetonte Körperhaltung283
cc) Ergebnis285
i) Trägermedien mit offensichtlicher Eignung zur schweren Jugendgefährdung285
aa) Die Eignung zur schweren Jugendgefährdung286
(1) Reichweite des Tatbestandes286
(2) Qualifizierte Intensität und Gefahr?287
bb) Offensichtlichkeit288
cc) Beispielfälle289
dd) Verfassungsrechtliche Überlegungen290
j) Gewaltzentrierte, realistische Darstellungen291
3. Inhaltsgleiche Medien293
V. Zusammenfassung294
Kapitel 12: Die Indizierung und ihre Folgen295
I. Überblick296
II. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften296
1. Der Folgendualismus bei Träger- und Telemedien296
2. JuSchG und Strafrecht297
III. Wie die Indizierungsfolgen bewirkt werden297
1. Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien297
a) Die Listenführung (Annex)298
b) Die Listenstruktur (Annex)301
aa) Nichtöffentliche Liste (Teil D)301
bb) Nichtöffentliche Liste (Teil C)301
cc) Öffentliche Liste (Teil B)301
dd) Öffentliche Liste (Teil A)302
2. Öffentliche Bekanntmachung der Listenaufnahme302
3. Ausnahmeregelungen302
4. Schlussfolgerungen304
IV. Allgemeine Verbreitungsbeschränkungen305
1. § 15 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG306
a) Kinder und jugendliche Personen306
b) Anbieten306
c) Überlassen307
d) Sonst zugänglich machen308
2. § 15 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG311
a) Zugänglicher oder einsehbarer Ort311
b) Ausstellen313
c) Anschlagen313
d) Vorführen313
e) Sonst zugänglich machen313
V. Gewerbliche Verbreitungsbeschränkungen314
1. § 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG314
a) Im Einzelhandel, außerhalb von Geschäftsräumen314
b) Verkaufsstelle, die Kunden nicht zu betreten pflegen314
c) Versandhandel315
aa) Entgeltliches Geschäft in Anonymität315
bb) Bestellung und Übersendung der Ware316
cc) Fehlende jugendschützende Sicherungsvorkehrungen316
(1) „Manueller“ Versand317
(2) Elektronische Übermittlung320
d) Gewerbliche Leihbüchereien oder Lesezirkel325
e) Andere Person325
f) Anbieten325
g) Überlassen325
2. § 15 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG326
a) Gewerbliche Vermietung327
b) Vergleichbare gewerbliche Gebrauchsgewährung327
c) Überlassung an andere Person327
d) Ausnahmen327
VI. Werbeverbote nach § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG331
1. Ort, der frei zugänglich oder einsehbar ist331
2. Öffentliches Anbieten331
3. Öffentliches Ankündigen336
4. Öffentliches Anpreisen336
5. Geschäftlicher Verkehr337
VII. Verbot von Vorbereitungshandlungen337
1. § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG337
2. § 15 Abs. 1 Nr. 7 JuSchG338
a) Herstellen338
b) Beziehen338
c) Liefern338
d) Vorrätig halten339
e) Einführen339
f) Verwendung zu sanktionierter Handlung339
VIII. Informationspflichten nach § 15 Abs. 6 JuSchG339
IX. Strafbewehrung340
1. Strafvorschriften341
a) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG341
b) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG342
c) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG342
d) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG342
e) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG342
aa) Sinn und Zweck342
bb) Vollziehbare Entscheidung343
cc) Sanktions-Adressaten343
f) Fahrlässige Tatbegehung nach § 27 Abs. 3 JuSchG343
g) Ausnahmen344
aa) Grund und Umfang der Privilegierung344
bb) Grenzen der Privilegierung345
cc) Übertragung der Privilegierung?346
2. Bußgeldtatbestände347
3. Minderjährige und Beteiligung347
X. Grundrechtliche Analyse348
1. Abgabe- und Bereitstellungsverbote gegenüber Minderjährigen348
a) Die Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG348
aa) Eingriff in den Schutzbereich349
bb) Verfassungsmäßige Rechtfertigung349
(1) Legitimer Zweck349
(2) Geeignetheit352
(3) Erforderlichkeit354
(4) Angemessenheit356
(5) Zwischenergebnis358
b) Vereinbarkeit mit dem Elternrecht358
c) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit359
d) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit361
e) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit362
f) Ergebnis363
2. Die Vertriebsverbote im Einzel- und Versandhandel363
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG363
aa) Eingriff in den Schutzbereich363
bb) Verfassungsmäßige Rechtfertigung364
(1) Geeignetheit364
(2) Erforderlichkeit364
(3) Angemessenheit366
(4) Zwischenergebnis370
b) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit370
c) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit370
d) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit371
e) Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgebot371
f) Ergebnis372
3. Das (eingeschränkte) Vermietverbot372
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG373
aa) Legitimer Zweck373
bb) Geeignetheit373
cc) Erforderlichkeit374
dd) Angemessenheit375
ee) Zwischenergebnis376
b) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit376
c) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit377
d) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit377
e) Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz377
f) Ergebnis378
4. Die Werbeverbote des Jugendschutzgesetzes378
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG378
aa) Eingriff in den Schutzbereich378
bb) Verfassungsmäßige Rechtfertigung379
(1) Geeignetheit380
(2) Erforderlichkeit380
(3) Angemessenheit380
(4) Zwischenergebnis382
b) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit382
c) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit383
aa) § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG383
bb) § 15 Abs. 4 JuSchG383
cc) § 15 Abs. 5 JuSchG383
d) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit384
e) Allgemeiner Gleichheitssatz384
f) Ergebnis385
5. Annex: Denkbare Regelungsverschärfungen385
a) Absolutes Vermietverbot386
aa) Legitimer Zweck387
bb) Geeignetheit387
cc) Erforderlichkeit389
dd) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne389
b) Eingeschränkte Verkaufsverbote390
c) Absolute Verkaufsverbote390
d) Verbot von Killerspielen390
XI. Nationale Restriktionen und das Europarecht392
1. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)392
a) Schutzbereich des Art. 10 EMRK393
aa) Meinungsfreiheit393
bb) Informationsfreiheit394
cc) Pressefreiheit394
dd) Kunst- und Wissenschaftsfreiheit394
b) Eingriffe395
c) Rechtfertigung der Eingriffe395
aa) Gesetzlicher Eingriff395
bb) Legitimer Zweck396
(1) Schutz der Moral396
(2) Schutz der Gesundheit397
(3) Schutz der Rechte anderer397
cc) Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Eingriffe397
d) Ergebnis399
2. Europäische Grundfreiheiten399
a) Die Warenverkehrsfreiheit399
aa) Schutzbereichseröffnung399
(1) Warenbegriff400
(2) Gemeinschaftsware400
(3) Grenzüberschreitender Sachverhalt401
bb) Beeinträchtigung des Schutzbereiches401
(1) Tarifäre Handelshemmnisse401
(2) Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen402
(3) Maßnahme gleicher Wirkung402
(4) Ergebnis404
b) Die Dienstleistungsfreiheit405
XII. Zusammenfassung405
Kapitel 13: Die Aufhebung der Indizierung407
I. Listenstreichung von Amts wegen408
1. Wegfall der materiellen Indizierungsvoraussetzungen408
2. Wegfall durch Zeitablauf409
3. Gerichtliche Aufhebung der Indizierungsentscheidung409
II. Insbesondere der Antrag auf Listenstreichung410
Kapitel 14: Rechtsschutz gegen Indizierungen412
I. Rechtsbehelfe und Rechtsweg412
1. Instanzenzug412
2. Allgemeine Klageprämissen412
3. Rechtsmittelwirkung und vorläufiger Rechtsschutz414
II. Das Ausmaß der richterlichen Kontrolle415
1. Methodische Vorüberlegungen415
a) Die Figur des „Beurteilungsspielraumes“416
b) Beurteilungsspielraum und effektiver Rechtsschutz417
c) Das „Aufspüren“ von Beurteilungsspielräumen418
2. Denkbare Wertungsspielräume bei der Medienindizierung418
a) Die Position der Rechtsprechung419
b) Literatur422
aa) Verfechter von Beurteilungsspielräumen422
bb) Anhänger gerichtlicher Vollkontrolle423
cc) Stellungnahme424
Teil 4: Ergebnisse der Untersuchung428
Literaturverzeichnis449
Sachwortverzeichnis471

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