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Softwarekauf und -weiterverkauf.

Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software.

AutorInes Hantschel
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 415
Seitenanzahl374 Seiten
ISBN9783428536115
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Ines Hantschel untersucht die zunehmende Unabhängigkeit des Softwarehandels von Datenträgern. Sie stellt die Einordnung der endgültigen Softwareüberlassung als Sachkauf in Frage und zeigt, dass sie zwar dem Kaufrecht unterliegt, jedoch bis zu drei Kaufgegenstände zu unterscheiden sind: Software als sonstiger Gegenstand, ein Nutzungsrecht und - nur bei der körperlichen Übertragung der Datenträger - Software als Sache. Aus urheberrechtlicher Sicht wird untersucht, ob auch der Weiterverkauf von Software ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig ist, wenn der Erschöpfungstatbestand auf Online-Übertragungen nicht direkt anwendbar ist. Die damit einhergehenden Fragen liegen seit dem Vorlagebeschluss des BGH (Az: I ZR 129/08) dem EuGH vor. Für die Zulässigkeit der Online-Weiterübertragung ist eine Neuregelung erforderlich, die nach dem Vorschlag der Autorin u. a. ein Lizenzregister beinhalten könnte.

Ines Hantschel wurde am 27.09.1978 in Sangerhausen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am OLG Bamberg und ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Sie ist seit 2006 Rechtsanwältin und nach Tätigkeiten in internationalen Wirtschaftskanzleien seit 2011 als Syndikusanwältin tätig.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung22
A. Anlass und Ziel der Untersuchung22
B. Begriffsklärungen25
C. Vom datenträgergebundenen zum unkörperlichen Vertrieb von Software25
I. Unbundling25
II. Digitalisierung und Dematerialisierung26
III. Ausblick27
D. Einschränkung des Untersuchungsgegenstands28
E. Forschungsstand und Gang der Darstellung29
Teil 1:
34
Kapitel 1:
34
A. Das Urheberrecht als maßgebliches Sonderrecht34
B. Die Interessen der beteiligten Marktkreise35
C. Besonderheiten der Werkkategorie Computerprogramm37
I. Tatsächliche Besonderheiten37
II. Rechtliche Besonderheiten38
1. Das Vervielfältigungsrecht an Computerprogrammen38
2. Die Regelung des § 69d Abs. 1 UrhG39
a) Die Berechtigung im Sinn von § 69d Abs. 1 UrhG39
aa) Befürworter des Lizenzerfordernisses40
bb) Gegner des Lizenzerfordernisses40
cc) Gemeinsamkeiten41
dd) Stellungnahme42
b) Das Verhältnis von § 69d Abs. 1 UrhG zu § 44a UrhG46
Kapitel 2:
50
A. Das Begriffssystem des BGB und seine historischen Hintergründe50
I. Gaius’ Unterscheidung von res corporales und res incorporales51
II. Savignys Unterscheidung zwischen dem Sacheigentum und der Obligation54
III. Die Sonderstellung des Sacheigentums im BGB55
IV. Kritik am geschaffenen System57
1. Die strikte Unterscheidung zwischen Schuld- und Sachenrecht57
2. Die Grenzen des Sachbegriffs59
B. Die Subsumption von Software unter den Sachbegriff des BGB60
I. Die Manifestierung urheberrechtlicher Werke in körperlichen Gegenständen61
II. Zur Qualität des Datensatzes als wesentlicher Bestandteil des Datenträgers62
C. Der deliktische Schutz von Computerprogrammen und Daten65
I. Computerprogramme und Daten als von § 823 Abs. 1 BGB geschützte Güter66
1. Der Meinungsstand zur Einschlägigkeit von § 823 Abs. 1 BGB66
2. Stellungnahme67
a) Der Datenverlust als Eigentumsverletzung67
aa) Anwendung auf die Situation des ASP70
bb) Die fortschreitende technische Entwicklung72
b) Das Recht an der Information als "sonstiges Recht"72
aa) Information als zuordnungsfähiges Objekt72
bb) Der Schutz von Informationen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts75
c) Das Nutzungsrecht am Computerprogramm als "sonstiges Recht"?76
d) Der Datenverlust als Beeinträchtigung des Nutzungszwecks eines immateriellen Guts78
e) Ergebnis79
II. Produkthaftungsrecht79
1. Die Sachbeschädigung im Sinn von § 1 Abs. 1 ProdHG79
2. Software als Produkt im Sinn von § 2 ProdHG81
a) Befürworter einer Einordnung von Software als Produkt81
b) Gegner der Erfassung von Software als Produkt83
c) Stellungnahme83
aa) Auseinandersetzung mit dem Produktbegriff83
bb) Europarechtlicher Hintergrund84
III. Software und Produzentenhaftung88
D. Die Einordnung von Software in das System der Rechtsgegenstände89
I. Gegenstandsbegriffe89
1. Der Bezug der Gegenstände zum Vermögen89
a) Formale Begriffsbestimmungen90
b) Materielle Begriffsbestimmungen91
2. Die Gegenstandstheorie des Rudolph Sohm93
a) Die Beschränkung auf Verfügungsgegenstände93
b) Die Bewertung des Sohm’schen Gegenstandsbegriffs in der Literatur94
c) Eigene Bewertung vor dem Hintergrund der Schuldrechtsreform95
aa) Hinweise für eine Einordnung in der Gesetzesbegründung95
bb) Die Übertragung des sonstigen Gegenstands als Verfügung?97
cc) Die Einordnung des sonstigen Gegenstands im Sinn von § 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB in die Sohm’sche Gegenstandstheorie98
3. Die Abstrahierung unterschiedlicher Wertschichten durch Husserl99
4. Rechtsgegenstände verschiedener Ordnungen und Leistungsgegenstände99
5. Franz Wieackers Vorschlag zur Reform des Vermögensrechts101
6. Das Rechtsgut im Sinn der Ökonomischen Analyse des Rechts102
II. Anwendung der Gegenstandsbegriffe auf Computerprogramme und immaterielle Güter ohne Zuordnung zu einem subjektiven Recht102
Teil 2:
104
Kapitel 1:
104
A. Praktisches Bedürfnis nach einer Zuordnung104
B. Denkbare Vertragstypen105
C. Meinungsstand107
D. Fallunterscheidung und Gang der Untersuchung109
Kapitel 2:
109
A. Die Übertragungsgegenstände109
B. Die urhebervertragsrechtliche Unterscheidung zwischen sachenrechtlicher und nutzungsrechtlicher Ebene110
C. Der weite vertragsrechtliche Sachbegriff des BGH112
I. Änderungen des Urheberrechts113
II. Änderungen des Kaufvertragsrechts114
1. Die frühere Enge des gegenständlichen Anwendungsbereichs114
2. Die Gewährleistung für Qualitätsmängel immaterieller Güter116
a) Haftungssituation vor der Schuldrechtsreform117
b) Die Haftungssituation seit der Schuldrechtsreform118
D. Die schuldvertragliche Einordnung der Nutzungsrechtseinräumung121
I. Denkbare Vertragstypen und ihre Charakteristika122
II. Abgrenzung der Vertragstypen bei der Sachverwertung124
III. Die Unterscheidung zwischen ausschließlichen und einfachen Lizenzen zum Zweck der Zuordnung125
1. Lizenzarten und ihre Rechtsnatur125
2. Folgen für die schuldvertragliche Einordnung128
3. Gewährleistungsrechtliche Folgen131
E. Stellungnahme133
I. Die Inkongruenz der schuldvertraglichen Ebenen133
II. Zuweisung der sachenrechtlichen Ebene zu einem Vertragstyp136
III. Zuweisung der nutzungsrechtlichen Ebene zu einem Vertragstyp138
1. Abgeleiteter Erwerb138
2. Ersterwerb138
a) Der kaufrechtliche Charakter der konstitutiven Rechtseinräumung139
b) Der kaufvertragliche Charakter der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte140
c) Der kaufvertragliche Charakter der Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts141
aa) Der fehlende Zuständigkeitswechsel als Unterscheidungskriterium141
bb) Der Charakter der einfachen Lizenz als relatives Recht143
cc) Konsequenzen aus § 453 Abs. 1 BGB144
dd) Ergebnis145
ee) Gewährleistungsrechtliche Konsequenzen146
3. Die gesetzliche Lizenz des § 69d Abs. 1 UrhG148
Kapitel 3:
150
A. Die Einordnung als Sachkauf150
I. Die Reduzierung auf die körperliche Festlegung am Ende der Übertragung150
II. Die Online-Übertragung als Übereignung151
B. Die Online-Übertragung als Rechtskauf153
C. Die Online-Übertragung als Kauf eines sonstigen Gegenstandes154
D. Das Verhältnis der Kaufgegenstände zueinander156
I. Einfache und mehrfache Übertragungsebenen156
II. Der sonstige Gegenstand als Auffangtatbestand158
III. Einheitliche Zuweisung zu einer Kaufgegenstandskategorie158
IV. Die Anwendbarkeit der Verbrauchsgüterkaufvorschriften161
1. Meinungsstand161
2. Stellungnahme162
a) Erfassung der körperlichen Übertragung durch Auslegung162
b) Anwendbarkeit auf Online-Übertragungssachverhalte163
3. Ergebnis166
Kapitel 4:
166
A. Begriffsklärung166
B. Meinungsstand zur schuldvertraglichen Einordnung166
I. Die höchstrichterliche Rechtsprechung166
II. Die Ansicht der Literatur168
C. Stellungnahme170
I. Nutzungsrechtliche Ebene170
1. Nutzungsrechte im Verhältnis zwischen Hersteller und Provider170
a) Das Vervielfältigungsrecht170
b) Das Vermietrecht171
c) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung173
2. Nutzungsrechte im Verhältnis zwischen Provider und Endkunden175
3. Zwischenergebnis177
II. Schuldvertragliche Einordnung178
Kapitel 5:
180
A. Die unterschiedliche Behandlung körperlicher und unkörperlicher Arbeitserzeugnisse im Werkvertragsrecht180
B. Die Verweisungsnorm des § 651 BGB181
I. Meinungsstand181
II. Stellungnahme182
1. Auslegung nach dem Wortlaut182
2. Historische Auslegung183
3. Systematische und teleologische Auslegung im Lichte europäischer Vorgaben184
4. Europarechtliche Pflicht zur einheitlichen Auslegung?188
C. Verjährungsrechtliche Privilegierung über § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB189
D. Zusammenfassung191
Teil 3:
193
Kapitel 1:
193
A. Erscheinungsformen von Volumenlizenzen194
I. Die unterschiedlichen Übertragungstechniken194
II. Unternehmensbezogene Volumenlizenzen195
III. Die Ausgestaltung der Gegenleistung195
B. Das Geschäftsmodell des Handels mit "Gebraucht"-Software196
Kapitel 2: Meinungsstand
198
A. Die bisherige Rechtsprechung198
I. Die sog. Münchener Linie199
II. Die sog. Hamburger Linie200
III. Die Düsseldorfer Entscheidungen202
B. Bewertung der Entscheidungen durch die Praxis203
C. Das Meinungsbild in der Literatur204
Kapitel 3:
208
A. Die Wirkungsweise von §§ 63c Nr. 3 Satz 2, 69d UrhG allgemein208
B. Zusammenhänge zwischen Vertragsnatur und Erschöpfungsgrundsatz210
I. Auswirkungen urheberrechtlicher Regelungen auf das Vertragsrecht210
II. Auswirkungen bürgerlich-rechtlicher Wertungen auf die urheberrechtliche Beurteilung211
C. Die Einordnung des Online-Vertriebs in das heutige System der urheberrechtlichen Verwertungsrechte213
I. Subsumption des Online-Vertriebs unter das Verbreitungsrecht213
II. §§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG als zweiaktiges Recht217
III. Abschließende Einordnung als öffentliche Zugänglichmachung?220
IV. Die Behandlung der sog. Push-Dienste-Lücke, insbesondere die Übertragung als E-Mail-Anhang221
1. Keine Zuordnung zum Senderecht222
2. Rückgriff auf ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe223
3. Urheberrechtsfreiheit der Übertragung225
4. Schließung der Schutzlücke durch erweiternde Auslegung226
D. Die analoge Anwendbarkeit des Erschöpfungstatbestands auf den Online-Vertrieb von Software227
I. Analogiefähigkeit der Erschöpfungsregel227
1. Der Erschöpfungsgrundsatz als Ausnahmeregelung228
2. Die enge Auslegung von Schrankenbestimmungen230
II. Anwendbarkeit der Erschöpfungsregel auf Rechte der öffentlichen Wiedergabe231
III. Die Planwidrigkeit der Regelungslücke234
IV. Die Vereinbarkeit einer analogen Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes mit dem Begriffssystem des Europarechts236
1. Die Relevanz von Erwägungsgrund 29 InfoSoc-RL für die Auslegung236
2. Der Aussagegehalt von Erwägungsgrund 29237
a) Meinungsstand237
b) Stellungnahme239
V. Vergleichbarkeit der Interessenlage245
1. Historische Hintergründe des Erschöpfungstatbestands246
2. Sinn und Zweck des Erschöpfungsgrundsatzes248
a) Rechtfertigungstheorien248
aa) Eigentumstheorie248
bb) Belohnungstheorie252
cc) Verkehrssicherungstheorie256
b) Anwendung der Rechtfertigungstheorien auf den Online-Vertrieb259
aa) Die Weitergabe von Vervielfältigungsstücken, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt wurden261
(1) Die Teilhabe selbst hergestellter Vervielfältigungsstücke am Verkehrsschutz262
(2) Gläubigerschutzaspekte265
(3) Erhöhte Verletzungsgefahr und gesteigertes Schutzbedürfnis der Hersteller266
(4) Ergebnis269
bb) Die Erstreckung auf Vervielfältigungsstücke, die zum Zweck der Weitergabe hergestellt wurden269
(1) Die Aufhebung der Vervielfältigungswirkung durch nachträgliches Löschen der Erstkopie270
(2) Der Umfang der gesetzlichen Lizenz des § 69d Abs. 1 UrhG271
(3) Die Vervielfältigung zum Zweck der Weitergabe als Sicherungskopie273
(4) Der Umfang der Erschöpfungswirkung274
cc) Die unkörperliche Weiterübertragung279
(1) Die Übertragung eines konkreten Datensatzes als Anknüpfungspunkt einer Erschöpfungswirkung281
(2) Die Vervielfältigungswirkung der Online-Weiterübertragung285
(a) Die Geltung der Löschungsverpflichtung des Ersterwerbers auch für die Online-Weiterübertragung285
(b) Die praktische Durchsetzbarkeit der Löschungsverpflichtung287
(c) Herleitung der Berechtigung aus § 69d UrhG289
(d) Die Begründung mit einer Lizenzfiktion290
(3) Der Umfang der Erschöpfungswirkung291
(4) Die Anknüpfung an Nutzungsberechtigungen292
(5) Die Anknüpfung an die Übertragung von Nutzungsrechten293
dd) Die Weiterübertragung der Kombination aus Volumenlizenz und Masterdatenträger295
VI. Zusammenfassung und Ergebnisse297
Kapitel 4:
299
A. Der vertragliche Ausschluss der Übertragbarkeit299
I. Die dingliche Wirksamkeit der Vereinbarung unveräußerlicher Nutzungsrechte301
1. Die Anwendbarkeit von § 34 UrhG auf Computerprogramme301
a) Meinungsstand301
b) Stellungnahme303
aa) Zustimmungspflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG304
bb) Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Zustimmung zur Weiterübertragung305
cc) Von Vergütungsinteressen unabhängige Zustimmungsfreiheit?307
2. Nur schuldrechtliche Wirkung von Weiterübertragungsverboten aufgrund fehlender Regelungszuständigkeit der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte?
309
3. Die Verbindung zwischen der schuldrechtlichen und der dinglichen Ebene eines Urheberrechtsvertrages310
II. Die schuldrechtliche Unwirksamkeit von Veräußerungsverboten312
1. Meinungsstand312
2. Stellungnahme313
a) Die Vereinbarung nicht übertragbarer Nutzungsrechte als Abweichung vom Gesetzesrecht313
b) Das Veräußerungsverbot als unangemessene Benachteiligung im Sinn von § 307 Abs. 2 BGB314
aa) Veräußerungsverbote als Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des Kaufvertrags314
bb) Der Erschöpfungsgrundsatz und § 69d Abs. 1 UrhG als wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts315
cc) § 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG als wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts317
B. Die Vereinbarung von Abspaltungsverboten319
I. Die dingliche Wirkung von Übertragungsbeschränkungen319
1. Die Verbindung unternehmensbezogener Lizenzen mit einem Abtretungsverbot319
2. Die Einordnung von Volumenlizenzen als inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte320
a) Meinungsstand320
b) Stellungnahme321
aa) Die OEM-Entscheidung des BGH322
bb) Die Volumenlizenz als eigenständige Nutzungsart326
II. Die schuldrechtliche Wirksamkeit von Abspaltungsverboten327
1. Unvereinbarkeit mit §§ 69c Nr. 3 Satz 2, 69d Abs. 1 UrhG327
2. Unvereinbarkeit mit § 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG329
a) Die Unkalkulierbarkeit abgegoltener Nutzungen330
b) Der Schutz der Preispolitik der Softwarehersteller332
III. Zusammenfassung334
Kapitel 5:
335
A. Erstreckung der Erschöpfungswirkung auf den Online-Ersterwerb von Computerprogrammkopien335
B. Möglichkeiten zur Regelung einer zulässigen Weiterübertragung von Computerprogrammkopien in unkörperlicher Form336
C. Neuregelungen zu anderen Werkgattungen341
Zusammenfassung und abschließende Stellungnahme343
Literaturverzeichnis347
Sachwortverzeichnis373

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