2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum |
1 |
Vorwort | 6 |
Inhaltsverzeichnis | 8 |
Die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens | 10 |
Überblick | 10 |
I. Ausgangsfall | 11 |
1. Welche Verrichtungen fallen unter den Haushaltsführungsbegriff? | 12 |
2. Was ist die Rechtsgrundlage für den Ausgleich des Haushaltsführungsschadens? | 13 |
3. Wirkt es sich auf die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens aus, dass nach dem Ausfall der mit der Haushaltsführung befassten Person der Rückstand durch überobligationsmäßigen Einsatz anderer Personen aufgefangen wird und deshalb die Inanspruchnahme einer fremden Hilfskraft entbehrlich wird? | 14 |
4. Was ist zur schlüssigen Darlegung des Haushaltsführungsschadens eines Unfallgeschädigten nach § 843 Abs. 1 Satz 1 BGB – sei es als Erwerbsschaden, sei es unter dem Gesichtspunkt der Vermehrung eigener Bedürfnisse – konkret vorzutragen? | 15 |
5. Unterliegt die auf Ersatz des Haushaltsführungsschadensgerichtete Klage im Falle nicht hinreichend substantiierter Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen, wie im |
17 |
6. Bleibt es dann bei der erstinstanzlichen klageabweisenden Entscheidung? | 18 |
7. Wie ermittelt das Gericht einen nur unzulänglich dargelegten Haushaltsführungsschaden nach freier Überzeugung unter Würdigung aller Umständeim Sinne des § 287 Abs. 1 ZPO? | 18 |
8. Gibt es eine Unerheblichkeitsgrenze für den Ersatzanspruch bei Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung? | 21 |
9. Welcher Stundensatz ist für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens zu berücksichtigen? | 23 |
10. Was bedeuten die dargelegten Berechnungsgrundsätze für den Ausgangsfall? | 24 |
11. Tabelle 1 oder 8 nach Schulz-Borck/Pardey? | 25 |
12. Gibt es eine Altersgrenze für die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens? | 26 |
II. Erste Abwandlung des Ausgangsfalls | 27 |
Kann das vorprozessuale Regulierungsverhalten einer Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen für diematerielle Rechtslage haben? | 28 |
III. Zweite Abwandlung des Ausgangsfalls | 29 |
Ist die Klägerin wegen des Erwerbsunfähigkeitsrentenbezuges überhaupt noch zur Geltendmachung des Haushaltsführungsschadensaktiv legitimiert und ggf. in welchem Umfang? | 29 |
IV. Dritte Abwandlung des Ausgangsfalls | 31 |
Personenschaden und Wohnen | 34 |
Überblick | 34 |
I. Bedeutung des Wohnens für den Menschen | 34 |
II. Auswirkungen auf das Wohnen bei Verletzung oder Tötung eines Menschen durch einen Verkehrsunfall | 35 |
III. Verletzung | 36 |
1. Verletzungsbedingte Inanspruchnahme von besonderem Wohnraum | 36 |
2. Beeinträchtigung der Fähigkeit, ein Einfamilienhaus zu errichten | 39 |
3. Die richtungweisende Leitentscheidung des BGH vom 6. 6. 1989, NZV 1989, 387 | 40 |
4. Die höchstrichterliche Judikatur in Österreich | 41 |
IV. Tötung | 44 |
1. Art der Deckung des Wohnbedarfs, Eigentum oder Miete, Haus oder Wohnung | 44 |
2. Eigenleistungen zur Errichtung eines Eigenheims | 48 |
3. Ersatzfähigkeit von Wohnkosten in Patchworkfamilien | 50 |
4. Zusammenfassung | 51 |
Gesetzliche Forderungsübergänge und ihre Folgen | 54 |
Überblick | 54 |
I. Einführung | 54 |
II. Gemeinsamkeiten und Unterschiede gesetzlicher Forderungsübergänge im Hinblick auf Zeitpunkt des Anspruchsübergangs und bei Mithaftungsfragen | 56 |
1. Zeitpunkt des Forderungsübergangs | 56 |
2. „Quotenvorrecht“ oder „relative Theorie“ | 61 |
III. Ausgewählte Kongruenzfragen | 64 |
IV. Familienprivileg | 65 |
V. Aus der Praxis der Formulierung von Abfindungsvergleichen | 66 |
VI. Fazit | 67 |