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Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers.

AutorThomas Storz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 392
Seitenanzahl268 Seiten
ISBN9783428528363
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die zu vererbende Vermögensmasse in Deutschland steigt und wird heute auf über eine Billion Euro geschätzt. Angesichts dieses Sachverhalts kommt der Position des Testamentsvollstreckers, dessen starker Stellung quasi als 'Herr des Nachlasses' sowie der damit einhergehenden nahezu vollständigen Entrechtung der Erben eine weit reichende Bedeutung zu. Nicht selten motivieren Herrschsucht über den Tod hinaus sowie hämische Gesinnung den Erblasser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Thomas Storz zeigt die vielfach verankerte rechtliche Heteronomie des Testamentsvollstreckers auf. Im Sinne der Vertragsfreiheit fragt er, ob die unbeschränkte Autonomie des Testamentsvollstreckers nicht durch Absprache mit den Erben befriedet werden könnte. Er unternimmt den Versuch, den Erben in die Nachlassverwaltung einzubinden, wobei er auch die Haftbarkeit des Testamentsvollstreckers dem Erben gegenüber vor Augen hat, in die er trotz seiner Machtfülle ohne Not geraten kann. Ob und inwieweit kann der Testamentsvollstrecker mit dem Erben zusammenarbeiten? Ob und in welchem Umfang kann er sich gegenüber den Erben vertraglich binden? Was könnte in einem solchen Vertrag geregelt werden? Wie könnte dies umgesetzt werden? Geht es allein oder wer wären die Beteiligten? Eine wissenschaftliche Publikation zu dem gleichwohl traditionsreichen wie aktuellen Problem der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben. Das Buch ist auch von praktischer Relevanz für Notare und andere Testamentsvollstrecker. Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen 2009.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
§ 1 Einleitung14
§ 2 Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers20
A. Die Vertretertheorien21
I. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erblassers22
II. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter oder Organ des Nachlasses26
1. Gestaltet sich der vom Testamentsvollstrecker zu verwaltende Nachlass als juristische Person?29
a) Die Lehre Kohlers von den stillschweigenden (konstruktiven) juristischen Personen29
b) Kritische Würdigung der Auffassung Kohlers30
2. Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es34
a) „Teilrechtsfähigkeit“ des Sondervermögens34
b) Exkurs: Die Auffassung Hellwigs39
c) Ablehnung der Auffassung Hellwigs41
d) Zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es im Wege der Rechtsfortbildung48
aa) Bedürfnis48
(1) Allgemeine Rechtsstellung des Erben während der Testamentsvollstreckung48
(2) Notwendigkeit aus dem Sondervermögen einen eigenen Rechtsträger zu machen55
(3) Fazit66
bb) Steht die Anerkennung der Rechtsfähigkeit des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlass(-teil)es im Widerspruch zu den Bestimmungen und Grundprinzipien des Erbrechts?67
III. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erben71
B. Die Amtstheorie75
C. Die Theorie vom neutralen Handeln78
D. Die Theorie von der Treuhänderstellung des Testamentsvollstreckers79
§ 3 Das Pflichtverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben85
A. Allgemeine Grundlagen85
B. Gesetzliches Schuldverhältnis87
C. Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben90
I. Die persönliche Verrichtung (§§ 2218 Abs. 1, 664 Abs. 1 BGB)90
II. Unterrichtungspflichten des Testamentsvollstreckers94
1. Die Benachrichtigungspflicht94
2. Besteht eine generelle Anhörungspflicht?97
3. Auskunftspflicht98
§ 4 Überwachung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht?100
§ 5 Zulässigkeit und Grenzen einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben104
A. Die Ansichten der Rechtsprechung104
I. Das Urteil des Reichsgerichts vom 28.10.1937 (IV 127/37)104
II. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.10.1957 (IV ZR 217/57)105
III. Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.2.1999 (1Z BR 116/98)109
IV. Der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.5.1999 (9 V 49/97)110
B. Die Ansichten in der Literatur111
C. Kritische Würdigung der im Schrifttum für die Grenzen der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben vorgebrachten Argumente119
I. Der Einwand Damraus, das Institut der Testamentsvollstreckung diene auch den Interessen der Nachlassgläubiger119
II. Der Einwand Coings, die Testamentsvollstreckung unterliege einem Typenzwang131
1. Begriff und Funktion des Typenzwangs132
a) Zum Begriff des Typenzwangs132
b) Erscheinungsformen des Typenzwangs134
aa) Typenzwang im Sachenrecht135
bb) Typenzwang im Gesellschaftsrecht138
cc) Typenzwang im Erbrecht141
(1) Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Testierfreiheit141
(2) Der Grundsatz der Testierfreiheit143
(3) Die gesetzliche Ausgangslage145
(4) Darstellung und Analyse der Literatur148
2. Widerlegung der These Coings, dass das Institut der Testamentsvollstreckung einem erbrechtlichen Typenzwang unterliegt160
3. Fazit165
D. Ist die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben begriffsnotwendig für das Institut der Testamentsvollstreckung?166
§ 6 (Heute anerkannte) Fallgruppen des Zusammenwirkens von Testamentsvollstrecker und Erben170
A. Kann sich der Testamentsvollstrecker im Einvernehmen mit den Erben über ein letztwillig verfügtes Auseinandersetzungsverbot hinwegsetzen und so im Wege der Nachlassteilung über Nachlassgegenstände wirksam verfügen?176
I. Die Erbauseinandersetzung als Aufgabe des Testamentsvollstreckers176
II. Ausschluss der Auseinandersetzung aufgrund Anordnung des Erblassers182
B. Kann der Testamentsvollstrecker die gesetzliche Verfügungsschranke des Schenkungsverbots (§ 2205 Satz 3 BGB) im Zusammenwirken mit den Erben überschreiten?200
I. Die Ansichten der Rechtsprechung201
1. Die Rechtsauffassung des Reichsgerichts201
2. Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs203
II. Die Ansichten der Literatur205
III. Stellungnahme207
C. Wirksamkeit einer dem Erblasserwillen zuwiderlaufenden Freigabe von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker210
I. Die Freigabepflicht des Testamentsvollstreckers210
II. Freiwillige Überlassung von Nachlassgegenständen213
D. Prozessuales Zusammenwirken durch Herstellung einer gewillkürten Prozessstandschaft217
E. Fazit218
§ 7 Genehmigungserfordernisse220
A. Genehmigung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts220
B. Genehmigung des Ehegatten des Erben224
§ 8 Anforderungen an die Form einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben226
§ 9 Möglichkeiten des Erblassers, ein unerwünschtes Zusammenwirken von Testamentsvollstrecker und Erben zu vereiteln230
A. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber den Erben230
I. Bedingte Erbeinsetzung230
II. Bedingte Vermächtnisse232
B. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber dem Testamentsvollstrecker233
I. Bedingte Testamentsvollstreckerernennung233
II. Auflösend bedingtes Vermächtnis234
C. Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker235
§ 10 Schlussbetrachtung237
Literaturverzeichnis240
Sachverzeichnis265

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