Das Finanztransfergeschäft des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG geht auf die europäische Zahlungsdiensterichtlinie zurück und fand 2009 Einzug in die deutsche Rechtsordnung. Der Tatbestand dient als Öffnungsnorm für die §§ 675c ff. BGB und ist außerordentlich weit angelegt. Er beschreibt die Übermittlung von Geldbeträgen in einem Dreipersonenverhältnis, ohne dass eine kontenmäßige Verbindung zwischen den Beteiligten besteht. Der Zahlungsdienst beruht typischerweise auf Bargeld, ist aber nicht darauf beschränkt, sodass das Finanztransfergeschäft unzählige moderne Online- und klassische Offline-Transaktionen erfasst. Christopher Danwerth untersucht den Anwendungsbereich der Norm, erläutert praktische Problemfelder und schafft ein Gerüst zum Umgang mit dem sperrigen Tatbestand in der Praxis. Der Autor schließt mit einem Formulierungsvorschlag, der die gewonnen rechtlichen Erkenntnisse in eine neue und verständlichere Form gießt.
Geboren 1986; Bankkaufmann; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Niigata (Japan); 2014 Erstes juristisches Staatsexamen, LL.M.-Studium im Real Estate Law; seit 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit 2016 Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Düsseldorf.
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