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Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts.

AutorMalte Iversen
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 384
Seitenanzahl163 Seiten
ISBN9783428528790
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Die Bürgschaft ist seit jeher eines der bevorzugten Kreditsicherungsmittel. Allerdings erweist sich der Anspruch gegen den Bürgen vor den Gerichten als immer schwerer durchsetzbar. In erster Linie liegt dies an einer sehr engen Auslegung des Akzessorietätsgrundsatzes durch die herrschende Meinung, der zufolge die Bürgschaft abhängig von der einzelnen Anspruchsgrundlage des Gläubigers ist. Dies hat dazu geführt, dass die Akzessorietät heute vor allem als Mittel des Schuldnerschutzes und als Gegensatz zu dem Sicherungsinteresse des Gläubigers verstanden wird. Malte Iversen untersucht Zweck und Gegenstand des Akzessorietätsprinzips kritisch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gemäß § 765 Abs. 1 BGB gesicherte 'Verbindlichkeit' keineswegs mit der einzelnen Anspruchsgrundlage gleichzusetzen, sondern eigenständig zu definieren ist. Erst durch eine weitergefasste Abhängigkeit der Bürgschaft von dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers werden u. a. die Fälle nichtiger Darlehen und konkurrierender Ansprüche im Hauptschuldverhältnis richtig erfasst. Der Autor untersucht zudem die akzessorische Ausrichtung der Bürgschaft an Einreden des Hauptschuldners sowie die Frage der Rechtskrafterstreckung. Die Akzessorietät gebietet auch insoweit grundsätzlich einen Gleichlauf von Hauptschuld und Bürgschaft, führt also u. a. zu einer Rechtskrafterstreckung sowohl zugunsten als auch zulasten des Bürgen. Die so verstandene Akzessorietät dient entgegen der herrschenden Ansicht dem Sicherungszweck der Bürgschaft und ist nach Auffassung des Autors nur so in der Lage, ihrer Prinzipienfunktion gerecht zu werden.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
§ 1 Einleitung18
§ 2 Die Akzessorietät bei der Begründung der Bürgschaft20
A. Die Verbindlichkeit als Bezugspunkt der Akzessorietät20
B. Die „Verbindlichkeit“ i. S. d. § 765 Abs. 1 BGB als Befriedigungsinteresse21
I. Die Haftung des Bürgen für Bereicherungsansprüche21
1. Die Ansicht der Rechtsprechung22
2. Die Ansichten der Literatur24
3. Die Begründung der eigenen These27
a) Die Bestimmung der „Verbindlichkeit“ durch den Anspruchn als Auslöser des Meinungsstreits27
b) Der Verbindlichkeitsbegriff in § 765 BGB29
aa) Die Bedeutung der „Verbindlichkeit“ im Sinne des § 767 Abs. 1 BGB29
bb) Die Verwandtschaft des Begriffs der „Verbindlichkeit“ in § 765 BGB zu dem Begriff des „Streitgegenstands“30
c) Die sachliche Berechtigung der eigenen These31
d) Zu den historischen Grundlagen des Begriffs der „Verbindlichkeit“ im Sinne der § 765 ff. BGB7132
aa) Rechtsprechung und Literatur zum Preußischen Privatrecht33
bb) Rechtsprechung und Literatur zum gemeinen Recht34
cc) Rückschlüsse aus dem Vergleich mit Garantie und Interzession36
dd) Die Notwendigkeit einer Verpflichtung des Hauptschuldners36
ee) Zusammenfassung37
e) Die Grundlagen der heutigen Bestimmung der „Verbindlichkeit“ im Sinne der §§ 765 ff. BGB durch den „Anspruch“ im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB37
f) Erfüllung der „Verbindlichkeit“ im Sinne der §§ 765 ff. BGB und Befriedigung des Gläubigers in §§ 766 S. 3, 774 Abs. 1 S. 1 BGB40
g) Abweichende Verjährungsfristen verschiedener Anspruchsgrundlagen41
h) Der in § 767 Abs. 1 S. 2 BGB enthaltene Rechtsgedanke42
i) Die „Lösung“ der Kautelarjurisprudenz43
j) Anmerkungen zum Bürgenschutz44
k) Ergebnis45
4. Die Haftung des Bürgen für Bereicherungsansprüche – Lösungen45
a) Die Haftung des Bürgen im Falle sittenwidriger „Darlehen“45
aa) Das Befriedigungsinteresse im Falle sittenwidriger „Darlehen“45
bb) Mögliche Gegenrechte des Bürgen46
b) Die Haftung des Bürgen im Falle anderer Unwirksamkeitsgründe49
aa) Das Befriedigungsinteresse im Falle anfänglicher Nichtigkeit49
bb) Die nachträgliche Anfechtung im Hauptschuldverhältnis50
cc) Der Sonderfall des Irrtums über den Hauptschuldner51
5. Zusammenfassung52
II. Die Haftung des Bürgen im Falle der Anspruchskonkurrenz52
C. Zusammenfassung54
§ 3 Die Akzessorietät beim Fortbestand der Bürgschaft55
A. Die Problemdarstellung55
B. Die eigene These55
I. § 768 Abs. 1 S. 2 BGB56
1. Einführung56
2. Die Begründung der eigenen These56
a) Die historischen Grundlagen der Norm56
b) Die sachliche Berechtigung des § 768 Abs. 1 S. 2 BGB57
II. § 254 Abs. 2 S. 1 InsO58
1. Einführung58
2. Die eigene Ansicht59
3. Die Bürgschaft für Naturalobligationen aus historischer Sicht60
4. Zusammenfassung61
III. Der sukzessionslose Fortfall des Hauptschuldners61
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung61
2. Die Entwicklung der Literatur63
3. Die eigene Ansicht65
a) Die „Vermengung“ von Hauptschuld und Bürgschaft66
b) Erfüllungsäquivalente Veränderungen der Verbindlichkeit67
c) Erfüllungsäquivalenz und Untergang des Hauptschuldn68
4. Zusammenfassung69
§ 4 Die Akzessorietät in der Durchsetzung70
A. Die Zurechnung von Einreden70
I. Die Einrede der Verjährung70
1. Die eigene These: Akzessorietät als tatbestandsbezogene Zurechnung70
2. Die Einrede der Vorausklage und die Verjährungseinrede71
a) Rechtsprechung und herrschende Lehre72
b) Die Begründung der eigenen These74
c) Der Ausschluss der Einrede gemäß § 771 BGB74
d) § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB (selbstschuldnerische Bürgschaft)74
e) Die Nebenpflicht des Gläubigers zur Einräumung der Prozessstandschaft77
f) § 773 Abs. 1 Nr. 4 BGB78
g) § 773 Abs. 1 Nr. 3 BGB79
h) § 773 Abs. 1 Nr. 2 BGB80
i) § 349 HGB81
j) Die historischen Grundlagen des § 768 BGB82
k) Verjährungshemmung gegenüber dem Hauptschuldner nicht ausreichend für Verjährungshemmung gegenüber dem Bürgen83
l) Vergleich mit der Rechtslage bei der oHG84
m) Argumente aus dem Verjährungsrecht86
n) Rechtsgeschäftliche und gerichtliche Verjährung88
o) Die „Verdrängung“ der „originären“ Verjährungsfrist des Bürgschaftsanspruchs90
p) Akzessorietät als Schutzinstrument – doch wer wird geschützt?91
q) Zusammenfassung92
3. Der sukzessionslose Untergang des Hauptschuldners und die Einrede der Verjährung92
a) Eigene These92
b) Rechtsprechung und Literatur93
c) Die Begründung der eigenen These94
II. Andere Einreden95
1. Die eigene These95
2. Ermittlung der Rechtsfolge einer akzessorischen Einrede96
III. Abschließende Bemerkung zur Zurechnung von Einreden96
B. Die Zurechnung von Gestaltungsgründen97
I. Die eigene These97
II. Rechtsprechung und Literatur98
III. Die Begründung der eigenen These99
1. Die praktische Bedeutung von § 770 Abs. 1 BGB99
a) Die direkte Anwendung der Norm99
b) Die analoge Anwendung der Norm100
2. Stellungnahme101
3. Die historischen Grundlagen des § 770 BGB102
4. Die Unterscheidung zwischen Einreden und Gestaltungsrechten103
5. Die Berechtigung des Unterschieds zwischen § 768 und § 770 BGB104
6. Die sachliche Berechtigung einer Analogie zu § 768 Abs. 1 BGB105
7. Die Anwendbarkeit von § 767 Abs. 1 S. 3 BGB106
8. Das Bedürfnis für eine Analogie zu § 768 Abs. 1 BGB107
a) Die Analogie zu § 768 Abs. 1 S. 1 BGB bei Verbraucherwiderrufsrechten108
b) Die Analogie zu § 768 Abs. 1 S. 1 BGB beim vertraglichen Rücktrittsrecht108
c) Die Analogie zu § 768 Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Aufrechnungsrecht nur des Hauptschuldners109
9. Zusammenfassung111
§ 5 Akzessorietät als Rechtskrafterstreckung113
A. Einführung113
B. Eigene These113
C. Vorbemerkung: Prozessuale und materiellrechtliche Theorie114
D. Rechtsprechung116
E. Literatur117
I. Herrschende Lehre117
1. Die Verbürgung vor dem rechtskräftigen Urteil118
2. Die Verbürgung nach dem rechtskräftigen Urteil119
II. Gegenansichten120
F. Begründung der eigenen These122
I. Akzessorietät als Rechtskrafterstreckung122
1. Rechtskräftige Entscheidungen als Veränderung der Verbindlichkeit122
a) Klageabweisende Urteile122
b) Stattgebende Urteile124
aa) Das „Verbot der Fremddisposition“124
bb) Rückschlüsse aus dem Institut der Prozessbürgschaft127
cc) Zwischenergebnis127
II. Prozessuale Einwände128
1. Argumentum e contrario aus § 325 ZPO?128
2. Der Anspruch des Bürgen auf rechtliches Gehör128
a) § 74 Abs. 3 ZPO131
b) § 856 Abs. 5 ZPO131
III. Die sachliche Grundlage einer Gesetzesänderung133
G. Zusammenfassung135
§ 6 Die Identität in der Gläubigerstellung als Folge der Akzessorietät136
A. Problemdarstellung136
B. Eigene These137
I. „Ausschlussvereinbarung“ zwischen Zedent und Zessionar137
1. Rechtsprechung und Literatur137
2. Begründung der eigenen These139
3. Historische Grundlagen140
a) Gläubigeridentität und Akzessorietät bei § 765 BGB140
b) Gläubigeridentität bei § 401 BGB141
4. Systematische Untersuchung142
II. Vereinbarung zwischen Bürge und Gläubiger142
1. Rechtsprechung und Literatur143
2. Begründung der eigenen These143
III. Zusammenfassung145
IV. Isolierte Abtretung der Bürgschaftsforderung145
1. Rechtsprechung und Literatur145
2. Begründung der eigenen These145
3. Zusammenfassung148
V. Die Gläubigeridentität bei der Entstehung der Bürgschaftsforderung148
1. Die Bürgenverpflichtung gegenüber dem Zedenten bei bereits abgeschlossener Vorauszession (BGH NJW 2002, 3461)149
C. Zusammenfassung151
§ 7 Zusammenfassung151
Schrifttum153
Sachwortverzeichnis164

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