Cover | 1 |
Vorwort | 6 |
Inhaltsübersicht | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 10 |
Abkürzungsverzeichnis | 24 |
Einführung in die Untersuchung | 30 |
§ 1 Einleitung | 32 |
I. Der herrschende Methodendualismus | 33 |
II. Die hier vertretene Gegenthese der streng normativen Auslegungslehre | 35 |
III. Die rechtspraktische und theoretische Relevanz des Themas | 37 |
§ 2 Untersuchungsgegenstand, Abgrenzung und Gang der Darstellung | 41 |
I. Untersuchungsgegenstand | 41 |
II. Abgrenzung | 41 |
1. Keine Behandlung der „natürlichen“ Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen | 41 |
2. Beschränkung auf die erläuternde Auslegung – keine Behandlung der ergänzenden Auslegung | 43 |
3. Keine Behandlung spezifischer Probleme der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger Erklärungen an einen unbestimmten Personenkreis | 44 |
4. Keine Behandlung von Formproblemen – Zugrundelegung der Trennung von Form und Auslegung | 45 |
III. Gang der Darstellung | 47 |
Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen | 50 |
§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell | 52 |
I. Der gesetzliche Ausgangspunkt: Die §§ 133, 157 BGB | 52 |
1. Die Systematik der §§ 133, 157 BGB | 52 |
2. Die Kriterien der §§ 133, 157 BGB | 55 |
3. Der geringe Aussagegehalt der §§ 133, 157 BGB zur Methodik der Auslegung | 56 |
4. Zwischenergebnis | 58 |
II. Der Interessenkonflikt zwischen dem Empfänger und dem Erklärenden | 59 |
1. Die Doppelfunktion der empfangsbedürftigen Willenserklärung | 59 |
2. Die Auslegung allein nach dem wirklichen Willen des Erklärenden als interessenwidriger Lösungsansatz | 59 |
3. Die Auslegung nach dem Empfängerverständnis als interessenwidriger Lösungsansatz | 62 |
4. Ergebnis: Verteilung der Missverständnisrisiken als Kernproblem | 64 |
III. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont | 64 |
1. Der Grundgedanke: Verteilung des Missverständnisrisikos nach wertenden Gesichtspunkten | 64 |
2. Die Vorgehensweise bei der normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont | 66 |
a) Das Erkenntnisinteresse: Der wirkliche Wille des Erklärenden | 66 |
aa) Der wirkliche Wille als Idealziel der normativen Auslegung | 66 |
bb) Keine tatsächliche Willensfeststellung bei der normativen Auslegung | 67 |
cc) Idealziel, Privatautonomie und Heteronomie | 70 |
b) Das Auslegungsmaterial: Der objektive Empfängerhorizont | 72 |
aa) Die Verständnismöglichkeiten des Empfängers als Auswahlkriterium | 72 |
(1) Die herrschende Erkennbarkeitsformel des objektiven Empfängerhorizonts | 73 |
(2) Die Individualität des Empfängerhorizonts – Abgrenzung zu generalisierenden Auslegungslehren (insbesondere zur Wortlautauslegung) | 75 |
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt: Wirksamwerden der Erklärung mit Zugang | 78 |
c) Die Auslegungsarbeit: Deutungsdiligenz des Empfängers als Maßstab | 79 |
IV. Die natürliche Auslegung nach dem übereinstimmenden Verständnis | 81 |
1. Der Grundgedanke: Keine Normativierung bei gelungener Verständigung der Beteiligten | 81 |
2. Die Vorgehensweise bei der natürlichen Auslegung | 82 |
a) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Erklärenden: Der wirkliche Wille bei Abgabe der Erklärung | 82 |
b) Die geistige Bezugsgröße auf Seiten des Empfängers | 84 |
aa) Der wirkliche Wille des Empfängers zur Feststellung der „Willensübereinstimmung“ im Sinne eines „inneren Konsens“? | 85 |
(1) Die Ambivalenz der gebrauchten Begrifflichkeiten | 85 |
(2) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei einseitigen Rechtsgeschäften | 86 |
(3) Die Untauglichkeit des Willensabgleichs bei Verträgen | 86 |
(a) Unstimmigkeiten bei Auslegungserheblichkeit der inhaltsgleichen Willen | 87 |
(b) Vermeidung der Unstimmigkeiten: Vorrang der Auslegung der Einzelerklärung zur Sicherstellung beidseitigen „Konsensbewusstseins“ | 88 |
(c) Der zweifelhafte Wert der Unterscheidung zwischen natürlichem und normativem Konsens | 91 |
bb) Das Verständnis des Empfängers und der relevante Zeitpunkt | 92 |
V. Der Vorrang der natürlichen vor der normativen Auslegung | 95 |
1. Der grundsätzliche Vorrang der natürlichen Auslegung | 95 |
2. Das Rangverhältnis im Prozess: Keine Sperrwirkung der ersten Auslegungsstufe im Falle eines non liquet | 96 |
3. Ausnahme vom Vorrang der natürlichen Auslegung bei ausdrücklicher Verwahrung (protestatio facto contraria non valet)? | 98 |
VI. Scheitern der Auslegung: Unbestimmte Willenserklärungen | 102 |
1. Die unbestimmte Willenserklärung: Phänomenologie und Rechtsfolge | 102 |
2. Die schwankende dogmatisch-terminologische Einordnung des (Un-)Bestimmtheitsproblems | 103 |
3. Unbestimmtheit und natürliche Auslegung | 106 |
4. Zwischenergebnis | 107 |
§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung | 108 |
I. Die für das Thema uninteressanten methodenneutralen Fälle | 108 |
1. Der fehlende Erkenntniswert methodenneutraler Fallkonstellationen | 108 |
2. Ausgrenzung der methodenneutralen „unechten“ (Wortlaut-) Falschbezeichnung | 109 |
a) Die Parzellenverwechslung und weitere Beispiele unechter Falschbezeichnungen | 110 |
b) Die Ambivalenz des falsa-Satzes zwischen unechter und echter Falschbezeichnung | 114 |
c) Die Schwierigkeiten der Identifizierung unechter Falschbezeichnungen am Beispiel des Haakjöringsköd-Falls (RGZ 99, 147) | 116 |
II. Der kongruente Doppelirrtum | 118 |
1. Beispiele und praktische Relevanz | 118 |
2. Merkmale des kongruenten Doppelirrtums | 119 |
a) Beidseitige gleichsinnige Geschäftsirrtümer oder beidseitige Verkennung des Erklärungswerts | 119 |
b) Keine Beschränkung auf Irrtümer im Sinne der §§ 119 I, 120 BGB: Empfängerirrtum und Verkennung der objektiven Unbestimmtheit | 120 |
c) Keine beidseitigen kongruenten Motivirrtümer | 122 |
3. Abgrenzung und Einordnung: Der inkongruente Doppelirrtum und seine Rechtsfolgen | 123 |
III. Der (erkannte und) durchschaute Irrtum als methodenrelevanter Fall? | 126 |
1. Die methodenneutralen Normalfälle des aufgrund von Zusatzwissens des Empfängers durchschauten Irrtums | 126 |
2. Der bei verspäteter erstmaliger Kenntnisnahme aufgrund hinzugewonnener Kenntnisse durchschaute Irrtum | 130 |
3. Der aufgrund von Sonderfähigkeiten oder Sonderanstrengungen des Empfängers durchschaute Irrtum | 133 |
4. Zwischenergebnis | 135 |
IV. Der erratene Wille – Wielings Eier-Fall | 135 |
1. Der Eier-Fall als erkennbarer, aber nicht durchschaubarer Irrtum | 136 |
2. Die Abweichung von der normativen Methode im Eier-Fall | 138 |
V. Zusammenschau der methodenrelevanten Fälle: Der Zufall als das gemeinsame Moment | 139 |
Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung | 142 |
1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit dem Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte | 144 |
§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario | 144 |
I. Die Fixierung der dualistischen Lehre auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts | 144 |
II. Das Entdeckungsszenario | 145 |
III. Der Schutz nachträglichen Vertrauens als Kernpunkt der weiteren Kritik | 146 |
§ 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte | 147 |
I. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Eindeutigkeit | 147 |
1. Der Schutz anfänglichen Vertrauens durch die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten | 148 |
a) Die unzureichende Begründung der normativen Auslegung als Kompromiss zwischen den Verständnissen der Beteiligten | 148 |
b) Die spezifische Funktion des Vertrauensschutzes bei Bewältigung des Interessenkonflikts von Erklärendem und Empfänger: die normative Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten | 150 |
2. Die nachträgliche Preisgabe der rechtlich geschützten Orientierungsfunktion durch die Doppelirrtumsausnahmen | 153 |
3. Die schädlichen Effekte des Orientierungsverlusts | 154 |
a) Transaktionskosten und ihre Vermeidung durch risikobehafteten Verzicht auf die Nachfrage | 155 |
b) Opportunistisches Verhalten der Gegenseite | 156 |
c) Einseitige Risikobelastung des Entdeckers bei fruchtloser oder gestörter Nachfrage | 158 |
d) Störung des austarierten Gleichgewichts der abstrakten Beweismöglichkeiten | 159 |
4. Überprüfung denkbarer Sachgründe für die Preisgabe der Orientierungsfunktion des objektiv Erklärten | 160 |
a) Nachträgliches Vertrauen als lebensfremdes, rein akademisches Problem (Frotz)? | 160 |
b) Schutzlosstellung wegen selbstverschuldeter Orientierungs-losigkeit infolge der Aufdeckung des eigenen Irrtums? | 163 |
c) Verlust des faktischen Orientierungswerts bei Entdeckung des eigenen Irrtums – Verletzung einer Obliegenheit zum Selbstschutz durch Nachfrage? | 163 |
d) Verhinderung einer unbilligen Abwälzung von Folgen der anfänglichen Fehldeutung? | 165 |
e) Vermeidung der Frustration irrtumsbedingter Vertrauensinvestitionen durch die natürliche Methode? | 166 |
II. Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens bei objektiver Unbestimmtheit | 169 |
1. Die vertrauensschützende Funktion der Unwirksamkeit objektiv unbestimmter Willenserklärungen bei anfänglichem Empfängervertrauen | 169 |
2. Schutz anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit? | 171 |
a) Der Streit über den Schutz des anfänglichen Erklärendenvertrauens auf die Unwirksamkeit | 171 |
b) Die Irrelevanz des Streits für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit nachträglichen Erklärendenvertrauens | 174 |
3. Nachträgliches Vertrauen auf die Unwirksamkeit und Ansätze zur Einschränkung des Vertrauensschutzes | 174 |
a) Geltung des übereinstimmenden Verständnissen, weil und soweit es „miterklärt“ wurde? | 176 |
b) Geltung des wirklichen Willens des Offerenten bei Annahme eines mehrdeutigen Antrags (Henle) – Verzicht auf Orientierungssicherheit? | 177 |
III. Ergebnis: Gebotenheit des Schutzes nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte | 181 |
§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre? | 182 |
I. Anfechtungsrecht des nachträglich Vertrauenden? | 182 |
II. Schadensersatzanspruch des nachträglich Vertrauenden? | 184 |
1. Erster Haftungsgrund: Erweckung objektiv gerechtfertigten Vertrauens | 185 |
2. Zweiter Haftungsgrund: Ursprünglich normatives Fehlverständnis | 186 |
3. Dritter Haftungsgrund: Verletzung einer Aufklärungspflicht über das eigene Fehlverständnis | 187 |
III. Ausnahmsweiser Vorrang der normativen Methode bei Entstehung nachträglichen Vertrauens? | 190 |
IV. Ergebnis | 193 |
§ 8 Historische Einordnung | 194 |
I. Historische Vorläufer | 194 |
1. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den kongruenten Doppelirrtum | 194 |
2. Das nachträgliche Vertrauen in der Diskussion über den inkongruenten Doppelirrtum | 197 |
II. Reaktionen der heute herrschenden dualistische Lehre | 198 |
1. Reaktionen im Zusammenhang mit dem kongruenten Doppelirrtum | 198 |
a) Der Vorwurf der Begriffsjurisprudenz | 198 |
b) Keine Auseinandersetzung mit dem Entdeckungsszenario | 199 |
2. Reaktionen im Zusammenhang mit dem inkongruenten Doppelirrtum | 202 |
III. Gründe für das Versanden der Diskussion über die Bedeutung des nachträglichen Vertrauens | 202 |
2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre | 205 |
§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre | 206 |
I. Argumente für die Geltung des Ergebnisses der natürlichen Auslegung | 206 |
1. Die Befriedigung aller maßgeblichen (Beteiligten-)Interessen durch das Ergebnis der natürlichen Auslegung | 206 |
a) Das Argument und die zugrundeliegende herrschende Interessenanalyse | 206 |
b) Widerlegung | 208 |
aa) Die Notwendigkeit einer Ergänzung der Interessenanalyse um das „Orientierungsinteresse“ der Beteiligten | 208 |
bb) Das Orientierungsinteresse des Erklärenden | 209 |
cc) Die Anerkennung des Orientierungsinteresses durch die Regeln über das Wirksamwerden der Erklärung | 211 |
2. Die Erreichung des Zwecks der Willenserklärung | 213 |
a) Das Zweckerreichungsargument | 213 |
b) Widerlegung: Die Unvereinbarkeit des Zweckerreichungsarguments mit den Rechtsfolgen der Willenserklärung | 214 |
3. Der Vorrang des übereinstimmenden Parteiwillens als „oberste Norm des Vertrages“ | 216 |
a) Das Argument | 216 |
b) Widerlegung | 217 |
4. Die dogmatische Einordnung als privatautonome Sprachvereinbarung | 220 |
II. Argumente gegen die Geltung des Ergebnisses der normativen Auslegung | 221 |
1. Die Sinnlosigkeit eines Vertrauensschutzes ohne Empfängervertrauen | 222 |
a) Das Argument: Schutz konkreten Empfängervertrauens durch die normative Auslegung | 222 |
b) Widerlegung | 224 |
aa) Die Unergiebigkeit des Sinnlosigkeitsarguments im Hinblick auf den Umgang mit nachträglichem Vertrauen | 224 |
bb) Die Unvereinbarkeit des Vertrauenserfordernisses mit dem positiven Recht | 226 |
(1) Die Beseitigung des Wahlrechts des Erklärenden | 227 |
(2) Der Desorientierungseffekt zu Lasten des Erklärenden | 230 |
(3) Die problematische Weiterung des Vertrauenserfordernisses in Form eines Dispositionsrechts des Empfängers | 233 |
cc) Zwischenergebnis | 236 |
2. Die Unvereinbarkeit mit dem Prinzip der Privatautonomie | 237 |
a) Das Argument | 237 |
b) Widerlegung | 239 |
aa) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim einseitigen Rechtsgeschäft | 239 |
bb) Die Verfehltheit des Willenserfordernisses beim Vertrag | 240 |
(1) Kein Festhalten beider Vertragsparteien bei Verfehlung des Willenserfordernisses | 240 |
(2) Die Folgerichtigkeit des beschränkten „Festhaltens“ einer Vertragspartei im Rahmen der §§ 119 ff. BGB auch bei Verfehlung des Willenserfordernisses | 241 |
(a) Die unzulässige Einschränkung des § 121 BGB und des Wahlrechts der am objektiv Erklärten festhaltenden Vertragspartei | 243 |
(b) Die unzulässige Einschränkung des § 122 BGB durch das Willenserfordernis | 244 |
cc) Zwischenergebnis | 246 |
3. Die Zufälligkeit der Verteilung der Vertrauensschäden | 246 |
a) Das „Zufallsargument“ | 246 |
b) Widerlegung | 247 |
4. Die Entstehung eines unbilligen Reurechts | 251 |
a) Der Reurechtseinwand | 251 |
b) Die Relativierung des Reurechtseinwands durch den allgemeinen Reurechtsausschluss | 252 |
c) Die Verfehltheit eines automatischen Reurechtsausschlusses durch natürliche Auslegung aus Empfängersicht | 254 |
d) Zwischenergebnis | 256 |
5. Der Vorwurf des beidseitig unrichtigen Sprachgebrauchs (Bailas) | 256 |
III. Ergebnis | 258 |
§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre | 259 |
I. § 116 S. 2 BGB | 259 |
1. Reinickes Erst-recht-Schluss | 260 |
2. Widerlegung durch Auslegung von § 116 S. 2 BGB | 260 |
a) Wortlaut: Keine „Kenntnis“ im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs in den Zufallsfällen | 261 |
b) Telos: Schutzbedürftigkeit des Empfängers im Entdeckungsszenario | 262 |
II. § 117 BGB | 264 |
1. Die Regelung des § 117 I BGB über die Nichtigkeit des Scheingeschäfts bei „Einverständnis“ des Empfängers | 265 |
a) Die Dogmatik des Einverständnisses in der Diskussion der herrschenden Meinung | 265 |
aa) Einverständnis als „Bewusstsein des fehlenden Willens“ (RGZ 134, 33) | 266 |
bb) Einverständnis als „innere Willensübereinstimmung“ (BGHZ 144, 331) | 267 |
cc) Einverständnis als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“ | 270 |
b) Überprüfung des Bestätigungsgehalts von § 117 I BGB zugunsten der dualistischen Lehre | 272 |
aa) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „Bewusstsein des fehlenden Willens“ | 272 |
(1) Der Normalfall: Durch objektive Umstände hervorgerufenes Simulationsbewusstsein („Kenntnis“ des Simulationswillens) | 272 |
(2) Der pathologische Ausnahmefall: Zufällig zutreffendes Simulationsbewusstsein ohne objektive Grundlage | 275 |
bb) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „innere Willensübereinstimmung“ | 278 |
cc) Keine Bestätigung bei Interpretation des Einverständnisses als „rechtsgeschäftsähnliche Simulationsabrede“ | 279 |
2. Die Regelung des § 117 II BGB über die Geltung des verdeckten Geschäfts | 280 |
a) Die verfehlte rein subjektive Theorie des verdeckten Geschäfts | 281 |
b) Der fehlende Aussagegehalt des § 117 II BGB zum Methodenstreit | 285 |
c) Der unzutreffende klassische Erst-recht-Schluss aus § 117 II BGB vom absichtlichen auf das versehentliche Verdecken des Gewollten | 287 |
3. Zwischenergebnis | 290 |
III. § 122 II BGB | 291 |
IV. §§ 133, 157 BGB | 292 |
V. § 155 BGB | 293 |
VI. Ergebnis | 294 |
§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre | 296 |
Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre | 298 |
§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislage im Prozess | 300 |
I. Verständnisbeweis und Erklärungsbeweis | 300 |
II. Die Auswirkung des Methodenunterschieds auf die Beweisführungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen | 301 |
1. Erste Fallgruppe: Einseitiges anfängliches Abweichen eines Beteiligten vom objektiv Erklärten (einseitiger Irrtum) | 302 |
2. Zweite Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Übereinstimmung mit dem objektiv Erklärten | 302 |
a) Erster Unterfall: Beweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Nichtbeweisbarkeit des übereinstimmenden Verständnisses | 302 |
b) Zweiter Unterfall: Nichtbeweisbarkeit des normativen Auslegungsmaterials und Beweisbarkeit der übereinstimmenden Verständnisse | 303 |
aa) Gründe für Schwierigkeiten des Erklärungsbeweises | 304 |
bb) Die beweiserleichternde Wirkung der natürlichen Auslegung | 305 |
cc) Beweiserleichterung auf Basis der streng normativen Auslegungslehre: Anscheinsbeweis bei nachweisbar übereinstimmendem Verständnis | 307 |
3. Dritte Fallgruppe: Beidseitige anfängliche Abweichung vom objektiv Erklärten (kongruenter und inkongruenter Doppelirrtum, erratener Wille) | 310 |
III. Ergebnis | 311 |
§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario | 312 |
I. Das Durchführungsszenario | 312 |
II. Die Entdeckung des ursprünglich objektiv Erklärten nach der Durchführung | 313 |
III. Der Lösungsversuch mittels einer konkludenten Änderungsvereinbarung | 315 |
1. Die Änderungslösung | 315 |
2. Bewertung der Änderungslösung | 317 |
a) Der äußere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens | 317 |
aa) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv eindeutiger Ausgangserklärung | 318 |
bb) Objektive Deutung des Durchführungsverhaltens bei objektiv unbestimmter Ausgangserklärung | 320 |
b) Der innere Tatbestand des angeblich ändernden Durchführungsverhaltens | 322 |
c) Zwischenergebnis | 323 |
IV. Lösungsansätze auf Basis der Lehre von der Vertrauenshaftung | 324 |
1. Rechtsscheinhaftung? | 324 |
2. Ver- und Erwirkung? | 325 |
V. Eigener (Teil-)Lösungsvorschlag: Nachträgliche Veränderung des normativen Erklärungssinns aufgrund der Durchführung | 327 |
1. Das Dogma der Unveränderlichkeit des Erklärungssinns und seine Hintergründe | 327 |
a) Erster Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unergiebigkeit nachträglichen Auslegungsmaterials | 328 |
b) Zweiter Anwendungsfall: Unveränderlichkeit wegen Unverwertbarkeit nachträglich erkennbar gewordenen Auslegungsmaterials – Die zeitliche Zäsur des objektiven Empfängerhorizonts | 330 |
c) Zwischenergebnis | 332 |
2. Schlussfolgerungen für das Durchführungsszenario | 332 |
a) Die Ergiebigkeit des Durchführungsverhaltens | 332 |
b) Die (ausnahmsweise) Verwertbarkeit des Durchführungsverhaltens | 333 |
aa) Aufschub der Zäsurwirkung des Zugangs mangels schutzwürdigen Empfängervertrauens? | 333 |
bb) Durchbrechung der Zäsur bei wechselseitig erkennbar fehlendem Vertrauen | 335 |
c) Dogmatische Einordnung und Beweislastverteilung | 337 |
d) Die beschränkte Reichweite der vorgeschlagenen Lösung | 338 |
3. Abgrenzung zur dualistischen Lehre und deren Durchführungsszenario | 339 |
VI. Ergebnis | 341 |
§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens | 342 |
I. Die zwei Aussagen der herrschenden Erkennbarkeitsformel: Erkennbarkeit als notwendige und als hinreichende Bedingung | 342 |
II. Kritik an der Erkennbarkeit als hinreichende Verwertungsvoraussetzung | 344 |
1. Untaugliche Argumente in der historischen Diskussion | 345 |
a) Das Argument aus § 122 II BGB | 345 |
b) Das Argument aus § 123 I Alt. 1 BGB | 347 |
c) Der Anspruch des Empfängers auf einen verkehrsüblichen Sprachgebrauch (Titze) | 349 |
2. Das überzeugende Argument gegen die Erkennbarkeitsformel: Desorientierung des Erklärenden durch exorbitantes Sonderwissen im Entdeckungsszenario | 352 |
a) Die Lage des Erklärenden im Entdeckungsszenario bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens | 352 |
b) Folgen der Orientierungslosigkeit des Erklärenden bei Verwertung exorbitanten Sonderwissens | 354 |
c) Rechtfertigung der Desorientierung des Erklärenden durch vorrangige Wertungsgesichtspunkte? | 356 |
aa) Zumutbarkeit der Desorientierung aufgrund der „Erklärungsverantwortung“ bzw. des „Erklärungsrisikos“? | 356 |
bb) Die Chance auf Geltung des Gewollten: Selbstbestimmungsinteresse vor Orientierungsinteresse? | 357 |
d) Lösung des Exorbitanzproblems auf Basis der Erkennbarkeitsformel? | 359 |
aa) Lösung durch einen Schadensersatzanspruch? | 359 |
bb) Lösung durch die normative Komponente der „Erkennbarkeit“? | 360 |
cc) Lösung bei der Ausdeutung des Auslegungsmaterials? | 360 |
dd) Zwischenergebnis | 362 |
III. Die tatbestandliche Abgrenzung des exorbitanten Sonderwissens | 362 |
1. Das maßgebliche Exorbitanzkriterium: Umstände, mit deren Erkennbarkeit der Erklärende bei Zugang nicht „rechnen muss“ | 362 |
2. Die maßgebliche Beurteilungsperspektive – Entscheidung bei konfligierenden Orientierungsinteressen der Beteiligten | 364 |
3. Die theoretische Schlüssigkeit der hier vertretenen Abgrenzungsformel – Der „Schraubeneinwand“ | 367 |
4. Der pragmatische Einwand fehlender Praktikabilität | 370 |
IV. Die Rechtsfolgen des exorbitanten Sonderwissens | 371 |
1. Unerheblichkeit des exorbitanten Sonderwissens für die normative Auslegung der Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont | 371 |
2. Ausschluss des Anspruchs auf Vertrauensschadensersatz (§ 122 II BGB) | 371 |
3. Potentielle Schadensersatzhaftung des Empfängers wegen Aufklärungspflichtverletzung – zu F. Leonhards „Schadensersatzlösung“ | 372 |
V. Exorbitantes Sonderwissen und natürliche Auslegung | 376 |
1. Die Theorie der Geltung des wirklich Gewollten bei zufällig erkanntem Willen | 377 |
a) Die Unvereinbarkeit mit dem beiderseitigen Orientierungsinteresse | 378 |
b) Das systematische Argument aus § 116 S. 2 BGB | 379 |
2. Die Theorie der Nichtigkeit der Erklärung bei zufällig bekanntem Willen (Scherner) | 383 |
3. Zwischenergebnis | 385 |
VI. Ergebnis | 385 |
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 386 |
Teil I: Grundlagen und Vorüberlegungen | 386 |
§ 3 Das dualistische Auslegungsmodell | 386 |
§ 4 Die methodenrelevanten Fälle des Vorrangs der natürlichen Auslegung | 387 |
Teil II: Kritik der natürlichen Auslegung | 388 |
1. Abschnitt: Die Unvereinbarkeit der natürlichen Auslegung mit demSchutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte | 388 |
§ 5 Nachträgliches Vertrauen auf das objektiv Erklärte im Entdeckungsszenario | 388 |
§ 6 Der gebotene Schutz nachträglichen Vertrauens auf das objektiv Erklärte | 389 |
§ 7 Schutz des nachträglichen Vertrauens auf Basis der dualistischen Lehre? | 390 |
§ 8 Historische Einordnung | 390 |
2. Abschnitt: Die Argumente der dualistischen Lehre | 391 |
§ 9 Die teleologischen Argumente der dualistischen Lehre | 391 |
§ 10 Die systematischen Argumente der dualistischen Lehre | 393 |
§ 11 Die historischen Argumente der dualistischen Lehre | 395 |
Teil III: Drei Folgefragen für die streng normative Auslegungslehre | 395 |
§ 12 Die Auswirkungen der streng normativen Auslegungslehre auf die Beweislageim Prozess | 395 |
§ 13 Die streng normative Auslegung im Durchführungsszenario | 395 |
§ 14 Das Problem des exorbitanten Sonderwissens | 397 |
Ausblick: Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen in ausgewählten internationalen Regelwerken | 400 |
VII. Die Auslegungsregeln der internationalen Regelwerke | 401 |
1. Überblick | 401 |
a) UN-Kaufrecht | 401 |
b) PECL | 401 |
c) PICC | 402 |
d) DCFR | 403 |
e) GEKR | 404 |
2. Unterschiede und gemeinsame Strukturelemente | 406 |
a) Unterschiede beim Auslegungsgegenstand | 406 |
b) Übereinstimmung hinsichtlich des Auslegungsmaterials | 407 |
c) Übereinstimmung hinsichtlich der Auslegungsziele | 408 |
VIII. Kritische Bewertung der gewählten Auslegungsziele | 409 |
1. Der Vorrang der gemeinsamen Willens bei Vertragsschluss | 409 |
2. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner erkennbaren Willens | 412 |
3. Der Vorrang des dem Empfänger/Vertragspartner bekannten Willens | 414 |
4. Die normative Auslegung nach dem objektiven Empfänger-horizont | 416 |
IX. Fazit | 417 |
Literaturverzeichnis | 418 |
Sachregister | 436 |