58Michael Bratman
Absichten und Zweck-Mittel-Überlegungen*
Häufig bildet man die Absicht, etwas zu tun, und überlegt dann, wie man sie verwirklichen kann. Zum Beispiel bilde ich morgens um 10 Uhr im Osten Manhattans die Absicht, Susan mittags am Times Square zu treffen. Daraufhin stelle ich Zweck-Mittel-Überlegungen darüber an, wie mir das gelingen kann, und komme zu dem Entschluss, den Bus zum Times Square zu nehmen. Auch wenn eine solche Überlegung unproblematisch zu sein scheint, deutet eine nähere Betrachtung darauf hin, dass dem nicht so ist. Wenn ich die Absicht bilde, Susan zu treffen, dann scheint es, als hätte ich einen Grund, den Bus zum Times Square zu nehmen, den ich zuvor nicht hatte. Aber diese plausible Sichtweise scheint schnell zu unplausiblen Konsequenzen zu führen. Um diese Konsequenzen zu vermeiden, müssen wir die besondere Natur des gründegebenden Status meiner ursprünglichen Absicht berücksichtigen.
1. Absichten und Bootstrapping-Rationalität**
Nehmen wir einmal an, ich bilde die Absicht, Susan zu treffen, einfach deshalb, weil ich sie aufmuntern will und weil ich davon ausgehe, dass ein Treffen mit ihr das bewirken würde. Weil er direkt von meinen Wünschen abhängt, handelt es sich hier um einen desiderativen Grund dafür, Susan zu treffen, und somit auch dafür, ein 59Treffen mit ihr zu beabsichtigen.[1] Da ich außerdem weiß, dass die Fahrt mit dem Bus zum Times Square es mir ermöglicht, Susan zu treffen, habe ich auch einen desiderativen Grund dafür, diesen Bus zu nehmen. Ich habe diesen Grund, mit dem Bus zu fahren, sobald ich mir wünsche, Susan aufzumuntern, und ich erkenne, dass mit dem Bus zu fahren ein Mittel zu diesem Zweck ist; ich habe ihn sogar schon, bevor ich tatsächlich die Absicht bilde, Susan zu treffen.
Angenommen, mein desiderativer Grund, Susan zu treffen, wiegt schwerer als alle mit ihm konfligierenden Gründe und ich entscheide mich daher, Susan zu treffen: Ich bilde also die Absicht, sie zu treffen. Bekomme ich, wenn ich diese Absicht bilde, noch einen weiteren praktischen Grund, den Bus zum Times Square zu nehmen? Habe ich jetzt mehr oder gewichtigere praktische Gründe, den Bus zu nehmen, als ich zuvor hatte?
Es scheint so.[2] Um zu verstehen, warum, betrachten wir zunächst einen Fall, in dem meine Absicht zusätzlich zu meinen ursprünglichen, desiderativen Gründen offenkundig einen praktischen Grund liefert. Angenommen, ich müsste mich zwischen einem Jurastudium und einem Philosophiestudium entscheiden. Für mich wiegen die desiderativen Gründe für beide Optionen in etwa gleich, oder – was häufiger der Fall ist – ich bin außerstande, eine sinnvolle Einschätzung der Gewichtung meiner desiderativen Gründe vorzunehmen. Da ich eine Entscheidung treffen muss, bilde ich die Absicht, ein Jurastudium aufzunehmen. Durch die Bildung dieser Absicht habe ich jetzt einen Grund, mich für bestimmte Mittel zu entscheiden, um ein Jurastudium aufzunehmen; einen Grund, den ich zuvor nicht hatte. Ich habe jetzt einen hinreichenden Grund, mich eher für bestimmte Mittel zu entscheiden, um ein Jurastudium aufzunehmen, als für bestimmte Mittel, um ein Philosophiestudium aufzunehmen. Dies war vorher nicht der Fall.
Wie ist die gründegebende Kraft meiner Absicht in diesem Fall zu erklären? Der Anfang (aber wie wir sehen werden, nur der An60fang) einer Antwort ist, dass, wenn ich an dieser Absicht festhalte, gleichzeitig aber keine Mittel zu ihrer Verwirklichung ergreife, meine Pläne eine unerwünschte Inkohärenz annehmen: Ich hätte dann die Absicht, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, würde wissen, dass ich mich für bestimmte Mittel entscheiden müsste, um es zu erreichen, und ich hätte solch eine Entscheidung dennoch nicht getroffen. Da ich eine solche Inkohärenz durch die Wahl bestimmter Mittel vermeide, gibt mir meine Entscheidung für ein Jurastudium einen Grund für die Wahl dieser Mittel.
Vielleicht würde man antworten, dass ich nur dann einen weiteren Grund für die Wahl bestimmter Mittel habe, wenn ich tatsächlich den Wunsch habe, eine solche Inkohärenz zu vermeiden. Nun, viele mögen vielleicht diesen übergeordneten Wunsch haben, aber ich sehe nicht, wieso er eine Voraussetzung dafür ist, dass meine Absicht gründegebende Kraft hat. Wenn ich überhaupt planen möchte, sollte ich kohärente Pläne haben, so wie ich auch kohärente Überzeugungen haben sollte, wenn ich überhaupt Überzeugungen haben will. Eine Person mit inkohärenten Plänen entgeht dem Vorwurf der Irrationalität nicht schon deshalb, weil sie keinen Wunsch nach Kohärenz verspürt.
Angesichts meiner Absicht, ein Jurastudium aufzunehmen, habe ich Grund dazu, mich für bestimmte Mittel zu entscheiden, denn dann wird mein Plan kohärent sein. Es gilt aber zu beachten, dass diese Quelle der gründegebenden Kraft meiner ursprünglichen Absicht immer präsent ist, sobald ich beabsichtige, etwas zu tun, von dem ich glaube, dass es vorbereitende Schritte meinerseits verlangt. Betrachten wir unseren ursprünglichen Fall. Wenn ich mich für kein Mittel entscheide, um Susan zu treffen, während ich meine Absicht, sie zu treffen, beibehalte, sind meine Pläne signifikant inkohärent. Hätte ich hingegen nicht die Absicht gebildet, Susan zu treffen, könnte ich davon absehen, mich für bestimmte Mittel zu entscheiden, ohne mich einer solchen Inkohärenz schuldig zu machen: Es muss keine Inkohärenz sein, wenn man sich nicht für ein Mittel zum Verfolgen eines Zwecks entscheidet, den man noch nicht beabsichtigt, sondern für dessen Verfolgung man lediglich desiderative Gründe hat. Dieser Zusammenhang legt die Annahme nahe, dass meine ursprüngliche Absicht einen weiteren Grund für die Entscheidung, mit dem Bus zu fahren, liefert, und zwar zusätzlich zu den Gründen, die vor dem Bilden der Absicht bereits 61bestehen. Unabhängig davon, was noch für den Entschluss, mit dem Bus zu fahren, sprechen mag, gibt es den zusätzlichen Gesichtspunkt, dass ich durch diesen Entschluss eine unerwünschte Inkohärenz vermeide.
Absichten haben demnach gründegebende Kraft. Dies sollte uns bestimmte gängige, reduktive Konzeptionen von Absichten mit Skepsis betrachten lassen. Diesen Konzeptionen zufolge besteht meine Absicht grob gesagt aus der Tatsache, dass mein desiderativer Grund, Susan zu treffen, stärker ist als damit konfligierende desiderative Gründe; und – einigen Ansätzen zufolge – aus der Tatsache, dass ich überzeugt bin, dass ich sie (wahrscheinlich) treffen werde.[3] Würde nun meine Absicht, Susan zu treffen, lediglich aus der erstgenannten Tatsache über meine desiderativen Gründe bestehen, könnte die Absicht keinen weiteren Grund dafür liefern, den Bus zu nehmen. Sie so aufzufassen, als würde sie solch einen weiteren Grund liefern, würde eine Art von Doppelzählung darstellen. Wir würden meinen Wunsch, Susan aufzumuntern, doppelt zählen: einmal als Teil des desiderativen Grundes, den Bus zu nehmen (ein Status, den er unabhängig von meiner Absicht genießt, Susan zu treffen), und dann erneut, wenn er siegreich aus der »Abwägung« hervorgeht und konfligierende desiderative Gründe überwiegt.
Wenn wir zu den Bestandteilen meiner Absicht die Überzeugung hinzunehmen, dass ich Susan wahrscheinlich treffen werde, generieren wir einen weiteren Grund. Wir generieren einen theoretischen Grund für die Überzeugung, dass ich den Bus nehmen werde, denn die Annahme, dass ich ihn nehme, liefert eine Erklärung dafür, wie ich Susan treffen werde. Allerdings muss ein theoretischer Grund für die Überzeugung, dass ich den Bus nehmen werde, noch kein praktischer Grund für die Absicht sein, ihn zu nehmen. Das soll an folgendem Beispiel deutlich werden: Ich bin ein ausländischer Agent, der zu den USA übergelaufen ist, und Ivar wurde ausgesandt, um mich zu ›überzeugen‹, meine Entscheidung zu ändern. Aus vertrauenswürdigen Quellen erfahre ich, dass ich wohl oder übel davon ausgehen kann, Ivar am Times Square zu treffen. Das wird voraussichtlich nur dann passieren, wenn ich entführt 62werde und eine posthypnotische Suggestion erhalte, den Bus zum Times Square zu nehmen. Meine Überzeugung, dass ich Ivar am Times Square treffen werde, gibt mir einen theoretischen Grund für meine Überzeugung, dass ich den Bus dorthin nehmen werde. Sie gibt mir aber keinen Grund, auch zu beabsichtigen, den Bus zu nehmen. Im Gegensatz dazu gab mir in unserem ursprünglichen Beispiel meine Absicht, Susan zu treffen, einen zusätzlichen Grund, nicht (oder nicht nur) der Überzeugung zu sein, dass ich den Bus zum Times Square nehmen werde, sondern auch einen Grund zu beabsichtigen, ihn zu nehmen. Bei meiner Absicht, Susan zu treffen, ist also die gründegebende Kraft nicht einfach durch eine entsprechende Überzeugung, dass ich sie treffen werde, zu erklären.[4]
63Diese reduktiven Konzeptionen von Absichten scheinen also deren gründegebender Kraft nicht gerecht zu werden. Das beweist keineswegs endgültig, dass keine reduktive Konzeption von Absichten erfolgreich sein kann. Es spricht aber in hohem Maße dafür, dass reduktive Ansätze, die Absichten als Verbindungen aus Wünschen und Überzeugungen verstehen, fundamental verfehlt sein könnten. In Kombination mit anderen, ergänzenden Erwägungen[5] liegt es nahe, die Idee ernst zu nehmen, dass es sich bei Absichten um mentale Zustände handelt, die von Wünschen und Überzeugungen verschieden sind und die wiederum selbst Gründe für und gegen weitere Absichten erzeugen können.
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