Die Aktionäre in ihrer Stellung als Anteilseigner einer Aktiengesellschaft erwarten, dass ihre Gesellschaft Gewinne erwirtschaftet und ihnen diese gut gebracht werden. War die Gesellschaft erfolgreich, entspricht sie dieser Erwartung und schüttet die Gewinne ganz oder teilweise an ihre Aktionäre aus. Dies erfolgt in Form einer Dividendenzahlung.[13]
Aus Sicht der Aktionäre handelt es sich bei einer Dividendenzahlung somit um ein Entgelt für das der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Kapital einschließlich eines Ausgleichs für das eingegangene Risiko.[14]
Als Grundlagen über Dividenden werden in diesem Kapitel die Dividendenpolitik von Unternehmen, die Besonderheiten bei verschiedenen Aktienarten sowie die Besteuerung der Dividendenerträge erläutert.
In der modernen Aktiengesellschaft ist die Festlegung der Dividende, welche an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, zu einer bewussten Maßnahme der Unternehmenspolitik geworden.
Die grundsätzliche Entscheidung, die dabei getroffen werden muss, ist die Frage, ob eine möglichst kontinuierlich gleichbleibende oder ob eine variable, vom Gewinn abhängige Dividende gezahlt werden soll.[15] Dies wird sowohl von unternehmensinternen als auch -externen Faktoren beeinflusst.
Innerhalb des Unternehmens können gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen von großer Bedeutung sein. Auch der künftige Kapitalbedarf, die gegenwärtige Liquidität oder die bisherige Dividendenpolitik können die Entscheidung beeinflussen.[16]
Auf unternehmensexterner Seite stehen insbesondere die Wünsche der Aktionäre und dabei insbesondere der Großaktionäre als Einflussfaktoren. Da die Dividende erst von den Aktionären auf der Hauptversammlung beschlossen wird, können sie einen immensen Einfluss bezüglich dieser Frage ausüben.
Andere externe Bestimmungsparameter bilden die Dividendenpolitik der Konkurrenten sowie Erträge aus Anlagealternativen. So ist es in Zeiten sehr niedriger Zinsen sicherlich kaum sinnvoll, Schulden zu tilgen. Die erwirtschafteten Gewinne können somit verstärkt an die Aktionäre ausgeschüttet werden, wodurch die Aktie attraktiver wird und sich eine Steigerung des Unternehmenswertes erreichen lässt. [17]
Die Maßnahmen der Dividendenpolitik setzen einerseits bereits im Vorfeld bei der Beeinflussung des Gewinnausweises ein (vgl. auch Kapitel 5.5.3). Je höher der Gewinn ausgewiesen wird, desto mehr Ausschüttungspotenzial besitzt das Unternehmen und desto höher werden damit ebenfalls die Forderungen der Aktionäre. Andererseits greift die Dividendenpolitik bei der Bestimmung der Form, der Höhe sowie dem Zeitpunkt der Dividendenzahlung.
In der Praxis verfolgen die meisten Unternehmen heutzutage eine Politik der Dividendenkontinuität, um insbesondere in schwachen Börsenphasen die Anteilseigner mit einer attraktiven Ausschüttung zufriedenzustellen. Außerdem legen sie oftmals eine Zielausschüttungsquote des Jahresgewinns fest.[18]
Als weitere Grundlage wird nun auf Besonderheiten bei verschiedenen Aktienarten eingegangen.
In Deutschland können Aktiengesellschaften zwei unterschiedliche Aktienarten ausgeben, um ihre Ausstattung mit Eigenkapital zu verbessern: Stammaktien und Vorzugsaktien. Diese unterscheiden sich grundsätzlich anhand des Umstandes, ob dem Aktionär ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung erteilt wird oder nicht.
Die jeweilig emittierte Aktiengattung der Unternehmen, die der empirischen Analyse dieser Arbeit zugrunde liegt, ist diejenige, die zum 01. Dezember 2006 in DAX, MDAX oder TecDAX gelistet ist. Dabei handelt es sich in der Regel um Stammaktien.
„Die in Deutschland übliche und häufigste Aktienart ist die Stammaktie. Sie ist weder mit Vorzugs- noch mit Minderrechten ausgestattet.“[19]
Stammaktionäre sind demnach mit allen gewöhnlichen Rechten und Pflichten eines Aktionärs ausgestattet, die laut Aktiengesetz mit einer Aktie verbunden sind. Darunter befindet sich auch der Anspruch auf Beteiligung am Jahresgewinn, soweit er nicht durch Gesetz, Satzung oder Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen ist.[20]
In einigen Fällen sind die Vorzugsaktien einer Gesellschaft im jeweiligen Index gelistet. Im DAX ist dies bei der Henkel KGaA der Fall. Die Vorzugsaktien der Hugo Boss AG, der Fresenius AG sowie der ProSiebenSAT.1 Media AG sind im MDAX notiert. Im TecDAX ist lediglich die Drägerwerk AG mit ihren Vorzugsaktien gelistet.[21]
Vorzugsaktien verfügen über die Besonderheit, dass sie mit einem Vorzug bei der Gewinnverteilung ausgestattet sind. Dieser Vorteil kann in zwei Varianten ausgestaltet sein.
Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die Vorzugsaktien vor den Stammaktien mit einer garantierten Dividende bedient werden. Die Vorzugsaktionäre erhalten demnach vorab ihre Dividende. Vom restlichen Ausschüttungsbetrag werden die Stammaktionäre in gleicher Höhe bedient. Der Restgewinn wird zu gleichen Teilen auf beide Aktiengattungen verteilt.
Die andere Möglichkeit besteht darin, dass die Vorzugsaktionäre bei der Gewinnverteilung immer um einen bestimmten Prozentsatz besser gestellt sind als die Stammaktionäre.[22]
Darüber hinaus existiert in der Regel ein Nachzahlungsanspruch, sofern die Vorzugsaktionäre in einem Jahr keine Dividende erhalten haben.
Für den Vorteil bei der Gewinnausschüttung müssen die Vorzugsaktionäre jedoch in der Regel auf ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung des Unternehmens verzichten.[23]
Bei jungen Aktien handelt es sich um Anteilsscheine, die im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung[24] ausgegeben werden.[25]
Sie können theoretisch während des gesamten Jahres ausgegeben werden. Aus diesem Grund sind sie häufig nicht voll dividendenberechtigt, sondern lediglich für den Zeitraum der Emission bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Sie werden so lange gesondert an der Börse gehandelt, bis sie den alten Aktien in allen Rechten gleichstehen.
In der Untersuchung dieser Arbeit finden junge Aktien indes keine Berücksichtigung, da sie in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.
Das nun folgende Unterkapitel befasst sich mit einer weiteren sehr bedeutenden Grundlage in Bezug auf Dividenden: der Besteuerung.
Bei Dividenden handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der persönlichen Einkommensteuer jedes Aktionärs unterliegen.[26] Zunächst wird direkt bei der Ausschüttung die Kapitalertragssteuer einbehalten.[27] Diese gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angerechnet. Alle natürlichen Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.[28]
Bei der empirischen Untersuchung sind alle angegebenen Dividendenrenditen vor dem Steuerabzug aus der Einkommensteuer angegeben. Schließlich ergibt sich für jeden Anteilseigner ein individueller Steuersatz, sofern er überhaupt etwas versteuern muss. Einen willkürlichen Steuersatz zu unterstellen und damit die Renditen nach Steuern zu berechnen, wäre somit nicht sinnvoll. Lediglich die Dividendenrenditen in der Phase des Anrechnungsverfahrens sind auf den Seiten 100 ff. mit und ohne Berücksichtigung der Körperschaftssteuergutschrift angegeben. Diese erhielt jeder Aktionär unabhängig von seinen persönlichen Verhältnissen.
Gleichwohl kann der individuelle Steuersatz für die Anlageentscheidung eines Aktionärs durchaus eine große Bedeutung besitzen. Unterliegt er einem hohen Steuersatz[29], ist es für ihn sicherlich interessanter, steuerfreie Dividenden zu erhalten bzw. Spekulationsgewinne zu erzielen, die nach einjähriger Haltefrist des jeweiligen Wertpapiers steuerfrei vereinnahmt werden können. Fällt er hingegen unter einen niedrigen Steuersatz oder hat gar keine Einkommensteuer zu entrichten, ist es für ihn...