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E-Book

Ich entschuldige mich

Das neue politische Bußritual

AutorHermann Lübbe
VerlagSiedler
Erscheinungsjahr2002
Seitenanzahl81 Seiten
ISBN9783894807023
FormatePUB/PDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis11,99 EUR
Willy Brandts Kniefall 1970 vor dem Mahnmal für die Opfer des Warschauer Ghettos ist unvergessen. Die symbolische Geste der Buße beeindruckte in ihrer Eindringlichkeit die ganze Welt. Sie bleibt ohne Vergleich, markiert aber den Beginn einer jungen Tradition öffentlicher Bitten um Entschuldigung: Bill Clinton gesteht vor der Community of Kisowera School ein, dass Amerika auf unrechtmäßige Weise vom Sklavenhandel früherer Tage profitiert habe. Johannes Rau leistet vor der Knesset in Jerusalem Abbitte für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Der Papst nimmt das Heilige Jahr zum Anlass, für die Sünden der Kirche während der Kreuzzüge und der Inquisition um Vergebung zu bitten. Hermann Lübbe beschreibt und deutet die Gepflogenheit führender Politiker, die Geschichte gewordenen Untaten der eigenen Nation vor den Nachkommen der Opfer öffentlich zu bekennen - eine Praxis, die sich weltweit zu etablieren beginnt. Der neue Ritus befördert eine neue 'Geschichtsmoral', zwingt zur allseitigen Anerkennung des tatsächlich Geschehenen, was noch zur Zeit des Kalten Krieges undenkbar gewesen wäre. Es zeigt sich, dass jedes Bekenntnis zur Täterschaft der Vorfahren für eine Gemeinschaft ebenso konstitutiv sein kann wie die Erinnerung an die Leiden der Opfer.
Unüberhörbar sind die Worte öffentlicher Bitten um Vergebung dem religiösen Bereich entnommen. Insofern muss die Analyse des neuen Rituals notwendigerweise auch eine Studie der Sprache sein. Wenn der Philosoph Lübbe das gesellschaftspolitische Phänomen öffentlicher Buße untersucht, erweist er sich einmal mehr als Grenzgänger zwischen den Disziplinen - mit scharfer Zunge und scharfem Verstand.

Hermann Lübbe, 1926 in Aurich/Ostfriesland geboren, ist Professor für Philosophie und Politische Theorie an der Universität Zürich. Von 1966 bis 1970 war er Staatssekretär, zunächst im Kultusministerium, dann beim Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen. Sein umfangreiches Werk ist u.a. ausgezeichnet mit dem Ernst-Robert-Curtius-Preis für Essayistik (1990) und dem Preis der Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung (1995). Zuletzt erschienen im Siedler Verlag 'Politischer Moralismus' (1987) und der vieldiskutierte 'Abschied vom Superstaat' (1994).

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Leseprobe
Vergebungsbitten und Entschuldigungen - ein neues Element internationaler Politik

Die Entschuldigung für vergangene Untaten ist zu einer neuen Üblichkeit in der Pflege internationaler Beziehungen geworden. Den Deutschen ist das seit langem vertraut. Unvergessen ist Willy Brandts Überbietung des verbalen Entschuldigungsritus durch seinen Kniefall 1970 in Warschau vor dem Mahnmal für die Ghetto-Opfer der »Endlösung« der nationalsozialistischen Rassenreinigungspolitik in Europa. Dieser symbolische Akt ist damals »in der ganzen Welt mit großer und positiver Bewegung zur Kenntnis genommen« worden. Die äußere Form, die Willy Brandt dem öffentlichen Einbekenntnis deutscher Schuld gab, ist freilich von anderen Staatsmännern nicht übernommen worden. Sie erwies sich als eine politisch nicht universalisierbare rituelle Bekundung, und es ist nicht schwer zu erkennen, was diesen Ritus politisch unverfügbar gemacht hat.
Der Grund ist nicht, dass die Bereitschaft anderer repräsentativer deutscher Politiker, sich auf die Massenverbrechen der nationalsozialistischen Diktatur mit Verantwortungseinbekenntnissen zu beziehen, gemeinhin schwächer ausgeprägt gewesen wäre. Vielmehr scheut man die Verwischung von Unterschieden zwischen politischen und religiösen Riten, welche Grenzverläufe zwischen Bürgerschaft und Religionsgemeinschaften markieren, die in Europa und auch in Deutschland strikter beachtet zu werden pflegen als in den USA. Die Demutsgeste des Niederkniens mutet heute kulturell wie ein kirchengebundener Frömmigkeitsritus an. Politische Anpassung an diesen Ritus könnte daher leicht wie ein Akt indiskreten symbolischen Handelns mit staatlich unverfügbaren Mitteln wirken. In Polen, das heißt in einem Land der historisch und näherhin im Kontrast zur Ideologie des machthabenden Kommunismus auffällig ausgeprägt gewesenen katholisch-christlichen nationalen Selbstidentifikation, mochte das angehen. Im laizistischen Frankreich hingegen wäre der fragliche Ritus bei analoger Gelegenheit in Oradour schwerlich verfügbar gewesen.
Willy Brandts Kniefall ist somit in der deutschen Vergangenheitspolitik ein Sonderfall geblieben. Der Regelfall ist der des verbalen Entschuldigungshandelns, wie es uns ja auch aus dem Alltag als primär nicht religiös intendiertes Handeln vertraut ist. Immerhin wird dann und wann die politische Bitte um Entschuldigung, soweit sie sich auf Vergangenheitsgreuel bezieht, die der eigenen Geschichte zugerechnet werden, bis zur Bitte um Vergebung gesteigert.
So geschah es noch durch den deutschen Bundespräsidenten Johannes Rau im Dezember 1999 bei Gelegenheit des Abschlusses der Verhandlungen über die Zahlung einer Entschädigungspauschale von zehn Milliarden Mark zugunsten überlebender Zwangsarbeiter, die während des Zweiten Weltkriegs in Betrieben der Industrie und der Landwirtschaft eingesetzt waren. Das musste auf Beobachter, die für den Unterschied zwischen angemessenen und weniger angemessenen Riten eine Empfindlichkeit haben, prekär wirken. Der Anlass der präsidialen Äußerung war doch zunächst nur die Einigung über das Verfahren zur Aufbringung einer in der fraglichen Angelegenheit für angemessen gehaltenen Ausgleichssumme für angetanes Unrecht an den zu Arbeitseinsätzen verschleppten Personen. Diese Verschleppung war gewiss ein grober Verstoß wider elementare Menschenrechte, ein politisches Verbrechen, und die politische Bitte um Vergebung bezieht sich auf solche Verbrechen. Aber im aktuellen Fall handelte es sich ja nicht unmittelbar um diese, vielmehr um eine endlich erreichte Einigung über einen Bestandteil des Verfahrens der Wiedergutmachung in ihrem materiellen Aspekt. Auf diese Einigung wäre eine Genugtuungsbekundung die angemessene Reaktion gewesen.
In der Rede des deutschen Bundespräsidenten vor der Knesset in Jerusalem am 16. Februar 2000 hingegen hatte die Bitte um Vergebung ihren gehörigen Ort: »Im Angesicht des Volkes Israel verneige ich mich in Demut vor den Ermordeten, die keine Gräber mehr haben, an denen ich sie um Vergebung bitten könnte«, so Johannes Rau. »Ich bitte um Vergebung für das, was Deutsche getan haben, für mich und meine Generation, um unserer Kinder und Kindeskinder willen, deren Zukunft ich an der Seite der Kinder Israels sehen möchte.« In politischer Repräsentanz für ein Staatsvolk um Vergebung zu bitten - das ist beim auch für Juden unüberhörbaren Anklang dieser Bitte an das Vaterunser der zivilreligiös unüberbietbar stärkste Ausdruck eines politischen Schuldeingeständnisses.
Damit ein solches Eingeständnis Gewicht behält, muss es rituell auf extraordinär gewichtige Gelegenheiten beschränkt bleiben. Größere rituelle Sicherheit, die in der Zivilbußpraxis derzeit noch nicht ausgebildet zu sein scheint, würde nahelegen, zur großen Form bei großen Gelegenheiten immer wieder einmal, aber doch nicht immerzu bei jeder Gelegenheit zu greifen. Wahr ist freilich, dass im Deutschen »Vergebung«, unbeschadet der uns gebetspraktisch vertrauten hohen Bedeutung dieses Wortes, auch einen banalen Gebrauch kennt. In der Wendung »vergeben und vergessen« begegnet er uns redensartlich. Indessen: Im Kontext der politischen Zivilbuße bleibt die religiöse Herkunft der Bitte um Vergebung unüberhörbar.
In Deutschland beschäftigt man sich mit der moralischen Fälligkeit öffentlichen politischen Schuldeingeständnisses zumeist selbstbezogen. Das ist historisch erklärbar, und soweit die fragliche Literatur als solche den Charakter zivilreligiöser Bußpraxis annimmt, gehört die Selbstbezogenheit zur Sache. Schuld, die man einbekennt und für die man gegebenenfalls um Entschuldigung bittet, kann ja stets nur die eigene sein. Aber das Thema aktueller politischer Entschuldigungspraxis hat seine universalisierbaren Aspekte, und es ist von generellem Interesse, zur Kenntnis zu nehmen, in welchem Umfang inzwischen öffentliche politische Schuldeingeständnisse, oft mit Entschuldigungsbitten verbunden, die internationale Kommunikation mitbestimmen. Etliche einschlägige Fälle dürften inzwischen jedem Medienkonsumenten bekannt sein. Die Sache wird signifikant und erklärungsbedürftig, wenn man aus diesen Fällen ohne jeden Vollständigkeitsanspruch eine kleine Reihe bildet.

Am 23. März 1998 richtete Bill Clinton, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, bei Gelegenheit einer Reise, die ihn durch mehrere afrikanische Länder führte, eine kurze Ansprache an die Community of Kisowera School in Mukono, Uganda. Er berichtete, dass er mit Aufmerksamkeit den Worten des Präsidenten Museveni über die Geschichte Ugandas gelauscht habe. »It is as well not to dwell too much on the past«, gab Clinton zu bedenken. Aber die historischen Fakten machten es doch erforderlich, ausdrücklich festzustellen, »that the United States has not always done the right thing by Africa«. Schon in der Zeit »before we were even a nation, European Americans received the fruits of slave trade«.
Was bleibt da zu sagen? »We were wrong in that.« Wir - das sind also die Amerikaner vor fast einem Vierteljahrtausend, und ihre Sünden übernimmt Clinton für die gegenwärtig von ihm repräsentierte Nation. Über mehr als sieben Generationen hinweg werden hier die Sünden der Väter als eigene einbekannt. »But perhaps the worst sin America ever committed about Africa was the sin of neglect and ignorance«, fügt der Präsident hinzu, und diesem Sündenbekenntnis folgt nach religionskulturell vertrauter Ordnung der Dinge die Buße: »The United States wants to help. Through a new initiative, Education for Development and Democracy, we want to give 120 million dollars over the next two years to innovative programs to improve education«. Und das war erst der Anfang. Gesamthaft habe man von nun an nach der Einsicht zu handeln, »that we share common future on this planet of ours that is getting smaller and smaller and smaller ... Thank you and God bless you.«
Die historische Szenerie, die Präsident William Jefferson Clinton für den wichtigsten Teil seines Besuches in Senegal gewählt hatte, steigerte noch die politisch-moralische Intensität der Vergangenheitsvergegenwärtigung: Goree Island. Dort besuchte Clinton das Slave House, den letzten afrikanischen Zwangsaufenthaltsort der Schwarzen vor ihrer Amerikareise, die »anything but a search for freedom« gewesen sei. Später aber habe Amerika doch, in Erfüllung des Freiheitsversprechens von 1776, seinen Kampf für die Überwindung der Sklaverei geführt. Die Schwarzen in seiner Begleitung repräsentierten jetzt »Africa's great gift to America«, nämlich die dreißig Millionen heutigen Afro-Amerikaner. Und wiederum dankte der Präsident und erbat Gottes Segen.
Es versteht sich, dass amerikanische Zeitungen den Bericht über den afrikanischen Auftritt ihres Präsidenten zum Anlass nahmen, die Erinnerung ihrer Leser an die Sklavenfängerei ihrer weißen Vorfahren auch über Fakten aufzufrischen, die auszubreiten billigerweise nicht Sache einer Präsidentenrede sein kann. Diejenigen Schwarzen, so lesen wir zum Beipiel in der International Herald Tribune, die die abschließende Qualitätsprüfung vor ihrer Anlieferung auf den Sklavenmarkt nicht bestanden, »were fed to the sharks«.
Für den in Deutschland zeitweilig generalisierten Verdrängungsverdacht findet man somit hier keinen Anlass. Andererseits wird man selbst im Falle der USA, ohne deren Hilfe die freien Länder Europas ihre Freiheit in diesem Jahrhundert schwerlich hätten behaupten können und die mit diesem Ansehen und ihrer Macht insofern Vergangenheitslasten sollten leichter tragen können, nicht annehmen wollen, Einbekenntnisse historisch-politischer Sünden könnten mühelos sein. Entsprechend wusste man in Europa zu berichten, bei seiner Rede auf der Insel Goree habe sich Clinton »sichtlich unwohl« gefühlt. Vom Gastgeber habe er sich anhören müssen, »der Sklavenhandel könne vergeben, aber nicht vergessen werden«.
»Vergeben, aber nicht vergessen« - der Rekurs auf diese neue Redensart zur Beschreibung der amerikanisch-afrikanischen vergangenheitsdiplomatischen Interaktion auf der Insel Goree wirkt freilich wie ein Reflex deutschgeprägter erinnerungspolitischer Debatten in Europa. »L'esclavage, une histoire ignorée hors du continent africain« - das könnte ja für die europäischen alten Kolonialmächte zutreffen (tatsächlich trifft es nicht zu). Aber der amerikanische Präsident betrieb mit seinen Reden in Afrika doch nicht das Verdrängen und Vergessen, vielmehr die Erinnerung. Die einbekannte und eben damit gerade nicht vergessene Sünde ist es doch, auf die man einzig mit Vergebung antworten kann. Zugleich sollte man offenlassen, ob, was erinnert und vergeben worden ist, alsdann nicht auch dem Vergessen anheimgegeben werden darf. Die Neigung, das Recht des Vergessens strikt zu verneinen, beruht auf aktuellen vergangenheitspolitischen Interessiertheiten in Europa, speziell in Deutschland. Gleichwohl sind uns lebenspraktisch die Fälle vertraut, in denen gerade der Verzicht auf die wiederholte Erinnerung an vergangenes Unrecht zu den Bedingungen gelingender menschlicher Beziehungen gehört. Durch Strafverbüßung rehabilitierte Täter zum Beispiel ließen sich sonst schwerlich sozial reintegrieren. Wie auch immer: Die korrekte, nämlich lebbare Form des Entschuldigungshandelns als eines neuen Elements der Vergangenheitspolitik in den internationalen Beziehungen will erst gefunden und erprobt sein. Was hier interkulturell konsensfähig ist, lässt sich nicht a priori wissen.

Inzwischen, so scheint es, ist der Prozess der Internationalisierung vergangenheitspolitischer Entschuldigungspraxis unaufhaltsam. Längst hat er die Grenzen der christlich geprägten Kulturräume überschritten. Überall in der Welt unterliegen heute die Nachfolgestaaten der großen Gewaltregime unseres Jahrhunderts weltöffentlich der Erwartung, sich bei den Überlebenden und Hinterbliebenen ihrer Opfer zu entschuldigen. Dieser Erwartung entsprach auch der japanische Premierminister Obuchi, als er bei Gelegenheit eines Besuches des Präsidenten der Republik von Korea im Oktober 1998 »in a spirit of humility« das historische Faktum vergegenwärtigte, dass Japan, »during a certain period in the past«, dem koreanischen Volk »tremendous damage and suffering« durch seine Kolonialherrschaft bereitet habe. Der japanische Premier bekundete »his deep remorse and heartfelt apology for this fact«, und der koreanische Präsident Kim »accepted with sincerity this statement«. Das war, so möchte man meinen, im internationalen Vergleich analogen verbalen Staatshandelns deutlich genug, nicht so anscheinend für deutsche Beobachter, die unbeschadet des harten Kerns des erwähnten Vorgangs (»heartfelt apology«) einem Zeitungsbericht darüber die Unterzeile »Warten auf eine Entschuldigung Tokios« beigaben.
Das erzwingt die Frage, wie denn nun eine vergangenheitspolitische Entschuldigung, offiziell von einem Premierminister an ihren leibhaftig präsenten Adressaten gerichtet, nach deutscher und vielleicht auch koreanischer Erwartung auszusehen habe, um uneingeschränkt als Entschuldigung erkennbar und akzeptabel zu sein. Die Antwort lautet: Die Opfer der Aggression dürfen nicht ungenannt bleiben - also zum Beispiel die zwangsrekrutierten koreanischen »Trostfrauen«, die »in japanischen Armeebordellen als Sexsklavinnen gehalten« worden waren.
Man erkennt rasch, dass hier etwas nicht stimmt. Ersichtlich wird hier verwechselt, was sich in einschlägigen Forschungsberichten professioneller Historiker sagen lässt oder auch in den Aufarbeitungen von Instanzen, die für Wiedergutmachungsleistungen zuständig sind, und was in Regierungserklärungen zur Sprache kommen kann. Kurz: Die rituelle Konventionalisierung des sich international ausbreitenden Entschuldigungshandelns ist derzeit noch defizitär, und mit immer wieder einmal auffälliger Urteils- und Verhaltensunsicherheit reagieren darauf vor allem die Deutschen. Die prekären Erfahrungen solcher Unsicherheit lassen ihrerseits Ritensicherheit suchen. In religiös gebundenen Lebenszusammenhängen gibt es sie, und es liegt nahe, darauf auch politisch zurückzugreifen.
Auch Japan hat inzwischen analoge Worte offiziellen Bedauerns an die Adresse des chinesischen Nachbarn gerichtet. Das offizielle China hat diese Bedauernsbekundung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Ein deutscher Kommentator schilt nichtsdestoweniger Japan »Land des Leugnens«, während ein amerikanischer Berichterstatter sich nicht geniert fand, für die Findung angemessener Formen wechselseitiger Vergangenheitsvergegenwärtigung daran zu erinnern, dass doch die Zahl der Chinesen, die den Mordtaten der fortdauernd machthabenden Kommunistischen Partei Chinas allein bei Gelegenheit der Großen Kulturrevolution zum Opfer gefallen waren, um ein Vielfaches größer sei als die Zahl der Toten, die die japanischen Eroberer zu verantworten hätten. Diesen Unterschied in der Kommentierung japanischen Bedauerns historischer Schuld darf man als charakteristisch ansehen.
Die deutsche Zivilbußfertigkeit ist inzwischen sehr ausgeprägt. Aber sie bläht sich gelegentlich sogar pharisäisch zu einigem Pflichterfüllungsstolz auf und macht geneigt, Subjekte geringer ausgeprägter Schuldbekenntnisfreudigkeit zu tadeln - die Japaner eben oder auch, immer wieder einmal, die römische Kirche. Zurückhaltend bleibt man am ehesten noch gegenüber den Nachfahren der Großtäter des kommunistischen Terrors. Allzu intensive Beschäftigung mit diesem Terror gilt eher als unzulässiger Selbstentlastungsversuch durch »Relativierung«.
Solche Asymmetrie im geschichtsmoralischen Urteil ist leicht erklärt. Die sozialistische Utopie hat in den Köpfen vieler europäischer Intellektueller den real existent gewesenen Sozialismus überlebt, während die rechtstotalitären Ideologien zu einem intellektuell beachtlichen Nachleben nicht gelangt sind. Entsprechend agiert dann der Moralismus, in den sich deutsche Zivilbußtüchtigkeit umsetzt, in doppelter Weise: Mahnend ist er an die Adresse von Post-Faschisten oder Ex-Imperialisten und sonstigen Repräsentanten von Abtrittsvergangenheiten gerichtet, in der Gewissheit eigener Vorbildhaftigkeit, scheuerfüllt hingegen an die Adresse von Ex-Realsozialisten und explizit eingedenk der moralischen Irrelevanz des Vergleichs von Tötungsstatistiken.

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis3
Vorwort4
I. Vergebungsbitten und Entschuldigungen – ein neues Element internationaler Politik6
II. Vergebungsbitten – nicht Diplomatie, sondern Zivilreligion20
III. Zivilbußtarife34
IV. Leidensnationalismus40
V. Who is who? Politische Identitätsfiktionen47
VI. Historisierung oder die kurzen Beine der Geschichtslügen54
Historisierung oder die kurzen Beine der Geschichtslügen54
VII. Die Trivialität der Geschichtsmoral67
VIII. Das Ende der politischen Vergangenheitskontrolle und die Archive73
Über das Buch79
Über den Autor80
Copyright81

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