Vorwort | 7 |
Inhaltsübersicht | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 9 |
Einführung – Über Integration als Rechtswirkung der Verfassung | 13 |
I. Die Verfassung im Rahmen eines realistischen Rechtskonzepts | 14 |
II. Kulturwissenschaftliche und transdisziplinäre Perspektive auf Recht und seine Wirkungen | 19 |
Erster Teil: Grundlagen – Über den Zusammenhang zwischen Integrations- und Rechtswirkung der Verfassung | 23 |
I. Einleitung | 23 |
II. Integration als Einheitsbildung von Staat und Gesellschaft | 23 |
III. Verfassung im Sinne des modernen Verfassungsbegriffs | 27 |
IV. Die normative und methodische Problematik von Aussagen zur Integration durch Verfassung | 29 |
V. Integrationswirkung der Verfassung und der Begriff der Normativität | 32 |
1. „Wirkung“ der Verfassung, nicht ihre Wirksamkeit als Ausgangspunkt | 35 |
2. Normativität als Rechtswirkung, nicht Geltungsanspruch des Rechts | 38 |
Zweiter Teil: Bestandsaufnahme – Verfassungsnormativität im Spiegel von Konzepten zur Integrationsfunktion der Verfassung | 41 |
I. Einleitung | 41 |
1. Allgemeines | 41 |
2. Analyse staatsrechtlicher Aussagen über Integrationsvorgänge und die Rolle der Verfassung: Zur Isolierung verfassungstheoretischer Vorstellungen | 42 |
II. Verfassung und Integration in der Staats- und Verfassungslehre Rudolf Smends: Ansätze zu einem umfassenden Verständnis von Verfassungsnormativität | 43 |
1. Einleitung | 43 |
2. Die Integration in „Verfassung und Verfassungsrecht“ als integrationstheoretisches Konzept | 45 |
a) Das Integrationsziel – Der Staat als Überwindung von Desintegration auf verschiedenen Ebenen | 46 |
aa) Der reale Staat als Nationalstaat, Bundesstaat und politische Schicksalsgemeinschaft des Volkes bei Smend | 46 |
(1) Der Staat als Nationalstaat | 46 |
(2) Der Staat als Bundesstaat | 47 |
(3) Der Staat als politische Gemeinschaft | 48 |
bb) Inkurs: Weiter gehende Rechtfertigung des Staates bei Smend? | 48 |
cc) Der Staat als beschreibbares soziales Gebilde und Gegenstand des Staatsrechts | 50 |
(1) Der Staat als rechtlich geprägte Gruppe | 52 |
(2) Der Staat als Teilbereich des Sozialen und seine Bestimmung durch das Politische | 53 |
(3) Der Staat als Zweckgemeinschaft | 56 |
(4) Der Staat als nationale Volksgemeinschaft | 57 |
b) Die Art und Weise der Integration sowie die Mittel der Integration | 59 |
aa) Über den Zusammenhang zwischen Staat und Integrationsvorgang | 59 |
bb) Die verschiedenen Integrationsfaktoren | 61 |
(1) Die sachliche Integration | 63 |
(a) „Gemeinschaftsbedingende Gehalte“ | 64 |
(b) Symbolisierung als Vermittlungsform | 69 |
(2) Die formale Integration – Integrierende Personen und Verfahrensweisen | 70 |
c) Die Beteiligten des Integrationsprozesses | 71 |
d) Der Gesamtvorgang der staatlichen Integration | 72 |
aa) Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der sachlichen Integration | 72 |
bb) Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der funktionellen Integration | 73 |
cc) Das Zusammenspiel der Integrationsfaktoren | 73 |
dd) Der Schlussstein des Integrationssystems | 74 |
ee) Der Automatismus der Integration | 74 |
ff) Fazit: Spielräume der Verfassung im Integrationsprozess | 75 |
3. Integration durch Verfassung als politisches Integrationsrecht – das verfassungstheoretische Konzept Smends | 76 |
a) Der geisteswissenschaftliche Ansatz Smends | 76 |
b) Integration als „Lebensprinzip“ des Staates und „Sinnprinzip“ der Verfassung | 77 |
aa) Die Aufgaben der Verfassung im Rahmen der Integration | 78 |
(1) Verfassung und sachliche Integration des Staates | 79 |
(2) Verfassung und funktionelle Integration des Staates: Das „Verfassungsleben“ | 81 |
(3) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Wirken der Verfassung als Integrationsordnung | 82 |
bb) Rückschlüsse aus der Integrationsrolle der Verfassung auf den Verfassungsbegriff | 83 |
cc) Die Normativität der Verfassung | 84 |
(1) Der Verfassungsbegriff Smends | 84 |
(2) Rechtlichkeitshinweise aus der Integrationsrolle der Verfassung | 86 |
dd) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen dieses Normativitätskonzepts | 88 |
III. Verfassung und Integration in der Staatslehre der Bundesrepublik: Integration durch Rechtsverfassung oder Integrationsverfassung als Ausdruck verschiedener Konzepte von Verfassungsnormativität? | 90 |
1. Einleitung: Verfassung und Integration in der Staats- und Verfassungsrechtslehre nach Smend | 90 |
a) Die Integrationsdebatte als Beispiel für ein wachsendes Bewusstsein transdisziplinärer Zusammenhänge in der Verfassungsrechtslehre | 90 |
b) Die Integrationsleistung der Verfassung als Hinweis auf ihre Normativität | 92 |
2. Josef Isensee: Die integrative Wirkung der Rechtsverfassung | 93 |
a) Integration des Staates durch die „Rechtsverfassung“: Das Integrationskonzept | 93 |
b) Verfassung als Staats-, nicht Gesellschaftsordnung: Das Konzept der „Rechtsverfassung“ | 96 |
c) Verfassungsrecht als „politisches Recht“: Das Normativitätskonzept | 97 |
d) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen des Normativitätskonzepts Isensees | 99 |
3. Peter Häberle: Integration durch die Verfassung als konkreten Kulturprozess | 100 |
a) Integration durch Verfassung (als Kultur): Das Integrationskonzept | 101 |
b) Die Verfassung als öffentlicher Prozess: Das Verfassungskonzept | 103 |
c) Die Normativität der Verfassung als öffentlicher Prozess | 104 |
d) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen des Normativitätskonzepts Häberles | 107 |
4. Integration durch Verfassung als Institution (Hans Vorländer, Jürgen Gebhardt) | 109 |
a) Umfassende Integration durch Verfassung als Institution: Das Integrationskonzept | 110 |
b) Verfassung als politische Institution mit symbolischer Dimension: Das Verfassungskonzept | 112 |
c) Normativität im Kontinuum der Verfassungspraxis: Das Normativitätskonzept | 113 |
d) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen des institutionentheoretischen Normativitätskonzepts | 114 |
5. Fazit: Unterschiedliche Integrationskonzepte und unterschiedliche Normativitätskonzepte? – Zu den Rechtlichkeitsideen der Konzepte | 115 |
Dritter Teil: Rechts- und verfassungstheoretische Folgerungen – Ansätze zu einem erweiterten Konzept der normativen Kraft der Verfassung | 118 |
I. Einleitung: Verfassungsrecht aus realistischer und kulturwissenschaftlicher Perspektive | 118 |
II. Zur Perspektivenabhängigkeit der Darstellung von Verfassung und Verfassungswirkungen | 122 |
III. Eine Annäherung an eine realistische Darstellung der Verfassungsverwirklichung: Verschiedene Akteure und Verwirklichungsweisen | 124 |
1. Allgemeines zur Struktur der Verfassungsverwirklichung: Akteure, Verwirklichungsweisen und Gegenstand | 125 |
2. Verschiedene Akteure und verschiedene Arten der Verfassungsverwirklichung | 127 |
IV. Rechtswissenschaft als Akteurin der Verfassungsverwirklichung und die Herstellung von Recht(sbildern) | 131 |
1. Institutioneller Status und Bedeutung der Rechtswissenschaft im Rechtssystem | 131 |
2. Der Beitrag der Wissenschaft zur Verfassungsverwirklichung | 133 |
a) Kulturwissenschaftliche Betrachtung und Deutung des Rechts | 133 |
aa) Kein Kulturverfassungsrecht | 134 |
bb) Kultur als Beobachtungsperspektive | 135 |
V. Folgen der kulturwissenschaftlichen Betrachtung der Entfaltung von Verfassungswirkung | 136 |
1. Folgen für die Betrachtung der Leistungen der Rechtswissenschaft im Allgemeinen | 136 |
2. Folgen für den Begriff der Normativität im Besonderen | 138 |
VI. Rechtstheoretische Gründe für einen erweiterten Begriff der Normativität der Verfassung | 140 |
Vierter Teil: Ertrag – Die sog. Integrationsverfassung als Verlust von Rechtlichkeit? | 144 |
I. Zur Diskussion um symbolische und integrative Verfassungsleistungen | 144 |
1. Für ein erweitertes Konzept der Verfassung als Recht | 144 |
2. Die Rede von einer „symbolischen Verfassung“ – eine geglückte Begriffsbildung? | 147 |
II. Smends Verfassungsverständnis als Normativitätsmanko? | 148 |
Literaturverzeichnis | 150 |
Sachwortverzeichnis | 171 |