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Pädagogik bei geistigen Behinderungen

Ein Lehrbuch für Studium und Praxis

VerlagKohlhammer Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl576 Seiten
ISBN9783170229068
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Das Buch bietet eine grundlegende Einführung in die pädagogischen Konzepte und Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung. Einleitend werden die Geschichte und das System der Geistigbehindertenhilfe in Deutschland behandelt. Dann werden der Begriff und das Phänomen geistige Behinderung aus pädagogischer, psychologischer, soziologischer und medizinischer Perspektive beleuchtet. Neben der Frühförderung und Diagnostik finden die Leitkonzepte der Pädagogik bei geistiger Behinderung sowie die schulische und außerschulische Förderung eine eingehende Darstellung. Weitere Kapitel widmen sich Methoden und Konzepten der Intervention, Förderung und Therapie. Ein Ausblick auf internationale Entwicklungen, auf interdisziplinäre Ansätze und auf ethische Perspektiven des Fachs rundet den Band ab.

Prof. em. Dr. Heinz Mühl: Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg. Prof. Dr. Georg Theunissen: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Dr. Ernst Wuellenweber: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

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Leseprobe

Teil II
Strukturen, Verbände und finanzielle
Transferleistungen im System
der Behindertenhilfe in Deutschland


Peter Trenk-Hinterberger

Strukturen, Zuständigkeiten und Finanzierung der Geistigbehindertenhilfe


Das Hilfesystem für geistig behinderte Menschen wird durch Strukturen geformt und gesteuert, die (auch) rechtlich verfasst sind und eine Konkretisierung des sozialpolitisch Gewollten darstellen. Diese Strukturen beruhen auf einem in sich differenzierten System sozialrechtlicher Vorschriften – insbesondere im Rahmen des Sozialgesetzbuches – und darüber hinaus auf einer Vielzahl ergänzender Vorschriften anderer Gesetze und Verordnungen, die insbesondere Schutzinstrumente zugunsten behinderter Menschen regeln. Zur Erfüllung der Ziele, die das Hilfesystem und die Rechtsstrukturen verfolgen (insbesondere Teilhabe am Leben in der Gesellschaft), bedarf es einer Struktur von unterschiedlichen Einrichtungen und Diensten, die teils in öffentlicher, teils in privater (überwiegend in freigemeinnütziger) Trägerschaft stehen. Die differenzierten rechtlichen Strukturen von Sozialleistungen und Schutzinstrumenten, verbunden mit dem differenzierten System von Einrichtungen und Diensten, beruhen auf einem komplexen Zuständigkeits- und Finanzierungssystem.

Rechtliche Strukturen


Das allgemeine Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) wurde durch eine im Jahre 1994 in Kraft getretene spezielle Regelung zugunsten behinderter Menschen ergänzt, indem Art. 3 Abs. 3 der Satz angefügt wurde: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Ergänzung des GG um ein spezielles Benachteiligungsverbot hat die Rechtsstellung behinderter Menschen gestärkt, und zwar schon deshalb, weil Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG zugleich Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist und den Auftrag an den Staat enthält, auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft hinzuwirken. Umgesetzt wird dieses Benachteiligungsverbot unter anderem durch das SGB IX, das Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt, sowie durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das im Wesentlichen am 1.5.2002 in Kraft trat und die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit bezüglich aller Lebensbereiche bezweckt (sowie durch Landesgleichstellungsgesetze ergänzt wird). Hinzuweisen ist aber darauf, dass das Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG die an eine Behinderung anknüpfenden Nachteilsausgleiche erlaubt, soweit diese durch einen dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot standhaltenden sachgerechten Grund gerechtfertigt sind.

Hinzu kommt, dass nach § 10 SGB I Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf die Hilfe haben, die notwendig ist, um

  • die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
  • ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,
  • ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie
  • Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.

Dieses „soziale Recht“ ist nicht nur als Rechtsgrundsatz zur Auslegung und Anwendung des Sozialrechts, sondern darüber hinaus als Leitlinie der Behindertenpolitik allgemein anerkannt. Zu den Grundsätzen, die aus ihm abzuleiten sind, gehören insbesondere

  • das Ziel der Integration der behinderten Menschen in die Gesellschaft,
  • der Grundsatz der Finalität, nach dem die notwendigen Hilfen jedem behinderten und von einer Behinderung bedrohten Menschen unabhängig von der Ursache der Behinderung geleistet werden müssen, auch wenn für diese Hilfe unterschiedliche Träger und Institutionen mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen zuständig sind,
  • der Grundsatz einer möglichst frühzeitigen Intervention, nach dem – entsprechend den im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten und Notwendigkeiten – das Ausmaß und die Auswirkungen der Behinderung möglichst gering zu halten und nicht vermeidbare Auswirkungen so gut wie möglich auszugleichen sind, und
  • der Grundsatz der individuellen Hilfe, die auf die konkrete Bedarfssituation jedes einzelnen behinderten und von einer Behinderung bedrohten Menschen zugeschnitten und dieser Bedarfssituation mit geeigneten Mitteln gerecht werden muss.

Ähnlich formulierte Zielsetzungen wie in § 10 SGB I finden sich auch in den Gesetzen, die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen im Einzelnen regeln, so in § 1 SGB IX und in § 53 Abs. 3 SGB XII. Zudem ist – unter anderem für die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie für die Sozialhilfe – als Ziel festgelegt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

Hilfen zur Eingliederung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen werden meist zusammenfassend als „Rehabilitation“ bezeichnet. Den Kern der Rehabilitation und des dafür maßgeblichen Rechtsbereichs (Rehabilitationsrecht) bilden besondere Sozialleistungen, die nicht einem eigenständigen Sozialleistungsbereich übertragen wurden, sondern eingebettet sind in die sonstigen Aufgaben einer Vielzahl von Sozialeistungsträgern mit teils gleichen, teils unterschiedlichen Rehabilitationszielen. Diese Zersplitterung der Leistungsträgerlandschaft hat zu beträchtlicher Divergenz und Unübersichtlichkeit des Rehabilitationsrechts geführt. Um die Zersplitterung des Rehabilitationsrechts zu beenden, strebt das am 1.7.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) vor allem an, eine gemeinsame Plattform zu errichten, auf der durch Koordination, Kooperation und Konvergenz ein gemeinsames Recht und eine einheitliche Praxis der Rehabilitation und der Behindertenpolitik praktiziert werden. Im Mittelpunkt des SGB IX steht – in Anlehnung an das Partizipationsmodell – die Förderung der Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben. Dabei fasst das SGB IX in seinem Ersten Teil die bisher im Sozialrecht verstreuten Regelungen zu Rehabilitationsleistungen unter dem neuen Begriff der Teilhabe zusammen (§§ 1 – 67 SGB IX) und kodifiziert in seinem Zweiten Teil das im Überschneidungsbereich von Arbeitsrecht und Sozialrecht liegende Schwerbehindertenrecht (§§ 68-160 SGB IX). Ferner kodifiziert § 2 Abs. 1 SGB IX einen einheitlichen Begriff der Behinderung, mit dem es an den von der WHO entwickelten Behinderungsbegriff anknüpft, der sowohl medizinisch als auch sozialrechtlich orientiert ist.

Die Sozialleistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen werden zusammenfassend in § 29 SGB I und in § 5 SGB IX aufgeführt; es sind dies

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. ärztliche Behandlung und Hilfsmittel) durch die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (z. B. für Kriegsopfer) sowie der Jugend- und Sozialhilfe,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. berufliche Ausbildung) durch die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden sowie der Jugend- und Sozialhilfe,
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. zum Erwerb praktischer Fähigkeiten) durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden sowie der Jugend- und Sozialhilfe,
  • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (z. B. Übergangsgeld, Reisekosten, Haushaltshilfe) durch die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
  • besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben (z. B. Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze) durch die Integrationsämter.

Die Zielsetzung des SGB IX hat freilich nichts daran geändert, dass das geltende Rehabilitationsrecht in vielen Fällen nicht geeignet ist, eine auf die Person des behinderten Menschen bezogene Hilfe „aus einem Guss“ und „aus einer Hand“ anzubieten, weil die einzelnen Systemteile zwangsläufig weiterhin nur einen Aspekt ein und desselben behinderten Menschen erfassen: Eine wirkliche Vereinheitlichung des Rehabilitationsrechts hat das SGB IX nämlich nicht bewirkt, weil weiterhin die spezialgesetzlichen Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsbereiche gelten (§ 7 SGB IX) und so Menschen mit Behinderungen je nach Art ihres Hilfebedarfs auf unterschiedliche Leistungsträger angewiesen sind. So ist z. B. für...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Titel1
Inhaltsverzeichnis6
Vorwort10
Teil I Geschichte der Pädagogik bei geistiger Behinderung12
Die Entwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung von den Anfängen bis zur Zeit des Nationalsozialismus13
Erste Schritte zur Konkretisierung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierig-keiten und die Ausbildung entsprechender Strukturen14
Konsolidierungen und Weiterentwicklungen15
Weitere Ausdifferenzierungen der Bemühungen der Erziehung und Bildung im schulischen Bereich18
Ausdifferenzierungen hinsichtlich der fachlichen Orientierungen20
Ein Fazit21
Der Nationalsozialismus24
Die NS-Verbrechen und ihre Bedeutung25
Die Institutionalisierung der Behinderten im 19. Jahrhundert28
Behinderte als Ware oder Leben in community care?29
Geistigbehindertenpädagogik in der DDR31
Zum Leitbegriff „intellektuelle Schädigung‘‘31
Zum Leitbegriff „Rehabilitation‘‘32
Früherfassung33
Frühförderung und Vorschulerziehung34
Sonderschulen und Fördereinrichtungen35
Pflegeheime und Psychiatrie37
Reformen nach der „Wende‘‘ und Entwicklungen bis heute37
Aufbau und Entwicklung der Pädagogik bei geistiger Behinderung von 1950 – 1989 in der BRD42
Die 1950er Jahre: Vom Wiederaufbau des Zerstörten (Restauration) zur Gründung der Elternvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind43
Die 1960er Jahre: Aufbau der Schule für geistig Behinderte (SfG) und anderer Bereiche der Pädagogik bei geistiger Behinderung45
Die 1970er Jahre: Konsolidierung eines umfassenden Systems der Hilfen für geistig behinderte Menschen und Aufbruch zu integrativen Organisationsformen47
Die 1980er Jahre: Bemühungen um die Verteidigung des Erreichten angesichts der beginnenden Krise des Sozialstaats49
Geistigbehindertenpädagogik als Wissenschaft50
Teil II Strukturen, Verbände und finanzielle Transferleistungen im System der Behindertenhilfe in Deutschland54
Strukturen, Zuständigkeiten und Finanzierung der Geistigbehindertenhilfe55
Rechtliche Strukturen55
Leistungserbringer (Einrichtungen und Dienste)59
Zuständigkeits- und Finanzierungsstrukturen60
Organisationen und Verbände – Die Hauptlinien der bisherigen Entwicklung64
Veränderte Rahmenbedingungen65
Verbände, Organisationen, Einrichtungen66
Entwicklungsperspektiven der Verbände71
Materielle Transferleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung73
Sozialhilfe (SGB XII)74
Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe75
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung76
Umfang der Grundsicherung77
Besonderheiten bei Vermögensseinsatz und Unterhaltsansprüchen77
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung78
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen78
Leistungen der Eingliederungshilfe79
Eingliederungshilfe als trägerübergreifendes Persönliches Budget79
Leistungen in Einrichtungen80
Hilfe zur Pflege80
Hilfe zur Pflege und Persönliches Budget81
Einsatz von Einkommen und Vermögen81
Kindergeld82
Sozialgesetzbuch IX82
Leistungsgruppen82
Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget83
Berufliche Rehabilitation84
Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen84
Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich85
Finanzielle Leistungen im Arbeitsbereich86
Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V87
Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI87
Budgetfähige Leistungen der Pflegeversicherung87
Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile89
Schwerbehindertenausweis und Merkmale90
Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr90
Steuervergünstigungen91
Schlussbemerkung91
Teil III Internationale Konzepte in Europa und den USA94
Unterstützungsmöglichkeiten für geistig behinderte Menschen in Europa95
Gesellschaftliche Tendenzen im Umgang mit geistig behinderten Mitbürgern95
Begriffe96
Familien mit behinderten Kindern97
Schule99
Die Situation erwachsener Menschen mit geistiger Behinderung103
Ausblick106
Aktuelle Trends in der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung in den USA1108
Einleitende Bemerkungen zum Begriff der geistigen Behinderung108
Historische Skizzen und Entwicklungslinien der US-amerikanischen Behindertenarbeit109
Gesetzliche Rahmenbedingungen für sonderpädagogische Maßnahmen110
Aktuelle Leitgedanken der US-amerikanischen Sonderpädagogik111
Schlussbemerkung zur Umsetzung in der Praxis113
Teil IV Begriff und Phänomen der geistigen Behinderung116
Geistige Behinderung117
Zum Begriff „geistige Behinderung‘‘117
Konzepte zur Bestimmung von geistiger Behinderung119
Behinderung als Zusammenspiel von personalen und Umweltfaktoren im Modell der WHO124
Schlussbemerkung zur Epidemiologie127
Merkmale und Schweregrade geistiger Behinderung129
Bezeichnungen129
Beschreibung geistiger Behinderung131
Beeinträchtigung einzelner psychischer Funktionen133
Geistige Behinderung als Lernbeeinträchtigung134
Mehrfache Aktivitätsbeeinträchtigungen136
Einteilungsversuche137
Anthropologische Aspekte138
Menschen mit geistiger Behinderung zwischen Stigmatisierung und Integration – Behindertensoziologische Aspekte der These ,Entstigmatisierung durch Integration!‘143
Soziologie der Behinderten als Wissenschaft vom Zusammenleben der Menschen143
Menschen mit geistiger Behinderung aus behindertensoziologischer Sicht144
Soziale Probleme behinderter Menschen als Ausgangspunkt behindertensoziologischer Forschung147
Soziale Reaktionen auf Menschen mit Behinderungen150
Entstigmatisierung durch Integration!152
Zusammenfassung und Ausblick155
Geistige Behinderung – medizinische Grundlagen161
Begriffsbestimmung von Geistiger Behinderung161
Ursachen von Geistiger Behinderung162
Mehrfachbehinderung und Multimorbidität165
Medizinische Diagnostik bei geistiger Behinderung167
Geistige Behinderung und medizinisch-diagnostische Klassifikationssysteme168
Menschen mit geistiger Behinderung aus psychologischer Sicht: Konzepte und Tätigkeitsfelder172
Einführung172
Psychologische Konzepte zum Verständnis geistig behinderter Menschen: Entwicklungspsychologische Aspekte172
Psychologische Tätigkeitsfelder179
Psychologische Diagnostik181
Psychologische Beratung182
Beratung von Betreuungspersonen geistig behinderter Menschen185
Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung188
Abgrenzungsschwierigkeiten189
Epidemiologie, Prävalenz und Symptomatik191
Grundverständnis und Erklärungen194
Krisen und soziale Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung – programmatische Ansätze zum Verständnis kritischer Lebenslagen200
Krisen von Menschen mit geistiger Behinderung200
Der Krisenbegriff201
Erscheinungsformen von Krisen bei Menschen mit geistiger Behinderung202
Soziale Probleme206
Schlussbemerkung211
Literatur211
Geistige Behinderung und Autismus213
Einleitende Bemerkungen213
Geistige Behinderung214
Autismus215
Autismus und geistige Behinderung217
Teil V Leitkonzepte der Pädagogik bei geistiger Behinderung224
Normalisierung225
Ausgangslage225
Das Normalisierungsprinzip225
Ausdifferenzierung227
Ergebnisse der Normalisierung228
Ungelöstes und Widersprüchliches231
Widerstände, Missverständnisse, Rückfälle234
Perspektiven der Normalisierung235
Selbstbestimmung und Empowerment238
Einleitende Bemerkungen238
Selbstbestimmung – begrifflich skizziert239
Selbstbestimmung – theoretisch skizziert239
Selbstbestimmung – pädagogisch buchstabiert242
Empowerment – begriffliche Zugänge244
Historische Skizzen245
Menschenbild und Wertebasis245
Konsequenzen für das professionelle Handeln247
Zu den Handlungsebenen248
Schlussbemerkung250
Integration und Inklusion252
Integration als Leitbegriff der Sonderpädagogik und als Kampfbegriff der Elternbewegung – kontroverse Auseinandersetzungen252
Status-quo schulischer Integration in quantitativer Hinsicht254
Status-quo schulischer Integration in qualitativer Hinsicht255
Integration in anderen Lebensbereichen256
Integration und Inklusion – Sprachspiel oder konzeptionelle Weiterentwicklung?257
Teil VI Frühe Förderung und Diagnostik264
Frühförderung – erste Hilfen für Kind und Eltern265
Frühförderung als System265
Inhaltliche Ausrichtung des Systems Frühförderung272
Pädagogische Angebote im Vorschulalter282
Förderdiagnostik, Fähigkeits- und Entwicklungsdiagnostik287
Anforderungen an wissenschaftliche Diagnostik287
Diagnostische Instrumentarien291
Diagnose der „geistigen Behinderung‘‘296
Förderdiagnostik298
Entwicklungsdiagnostik301
Diagnostik im Interventionsprozess304
Schlussbetrachtung307
Verstehende Diagnostik312
Einleitende Bemerkungen312
Zur Aufbereitung der Lebensgeschichte314
Zum funktionalen Assessment315
Zum Stärken-Assessment317
Rehistorisierung321
Methodologie323
Teil VII Schulische Förderung332
Konzeption der Förder-/Sonderschule für geistig Behinderte333
Gründungskonzeption334
Klassenbildung, Stufen335
Ganztagsbeschulung336
Schulgebäude338
Personal338
Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften339
Integrativer Unterricht bei geistiger Behinderung? Integrativer Unterricht ohne geistige Behinderung!342
Integrativer Unterricht – spezieller Unterricht?342
Integrativer Unterricht und Förderpläne – Ergänzung oder Gegensatz?345
Integrativer Unterricht in der Sek I – erschwerte Praxis?347
Schlussbemerkung348
Gemeinsames Lernen in Kooperationsklassen351
Entstehung und aktueller Stand351
Didaktische Aspekte353
Rahmenbedingungen357
Bewertung358
Schulische Didaktik und Methodik363
Zur Didaktik363
Zur Methodik367
Medien372
Teil VIII Außerschulische Angebote und Bildung376
Pädagogik im Bereich des Wohnens377
Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe378
Gegenwärtige Wohnmöglichkeiten im Spiegel der Leitideen Selbstbestimmung und Teilhabe378
Wohnen in der Herkunftsfamilie379
Wohnen im Heim380
Ambulant unterstütztes Wohnen381
Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung382
Leben in Pflegeheimen und Kliniken383
Zielperspektive Lebensqualität384
Rechte385
Zwischenmenschliche Beziehungen386
Selbstbestimmung386
Physisches Wohlbefinden388
Materielles Wohlbefinden389
Persönliche Entwicklung390
Emotionales Wohlbefinden390
Soziale Inklusion391
Ausblick392
Berufliche Bildung und Teilhabe geistig behinderter Menschen am Arbeitsleben395
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung von Menschen mit geistiger Behinderung396
Berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben398
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)399
Integrationsfachdienste (IFD)402
Integrationsprojekte (-firmen, -betriebe, -abteilungen)403
Ausblick405
Literatur405
Menschen mit geistiger Behinderung in der Freizeit – Versuch einer Standortbestimmung409
Förderung auch in der Freizeit?411
Wahlmöglichkeiten zu den Orten und Inhalten der Freizeit412
Inklusion im Lebensbereich Freizeit414
Forderungen zum Lebensbereich Freizeit415
Bildung im Erwachsenenalter und Alter417
Bildung im Erwachsenenalter und Alter als Allgemeinbildung418
Organisationsformen und Orte der Bildung im Erwachsenenalter und Alter419
Didaktische und methodische Aspekte420
Inhalte und Themen423
Teil IX Methoden, Therapie, Intervention428
Pädagogische Beratung – ein beutender Ansatz für die heilpädagogische Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung429
Spezielle Aspekte der Kommunikation und Gesprächsführung430
Prämissen pädagogischer Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung432
Akzentuierungen der pädagogischen Beratung433
Themenbereiche pädagogischer Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung434
Qualifizierung für die pädagogische Beratung434
Perspektiven der Beratung in der Behindertenhilfe435
Case Management – Konzept, Implementierung, Chancen437
Was ist Case Management?437
Prozess des Case Management438
Wer soll in der Behindertenhilfe Case Manager sein?440
Aufgabenbereiche des Case Management in der Behindertenhilfe441
Case Management und Krisenintervention442
Ein Beispiel für Case Management im Rahmen von Enthospitalisierung443
Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung446
Formale Gesichtspunkte447
Indikationen448
Therapieansätze450
Verhaltenstherapie450
Gestalttherapie451
Die psychoanalytisch orientierte Psychotherapie452
Klientenzentrierte Psychotherapie454
Systemische Therapie456
Anforderungen an den Psychotherapeuten457
Darstellung eines integrativen Therapieansatzes459
Behindertenpädagogische Krisenintervention – ein pragmatischer Ansatz zum pädagogischen Handeln in kritischen Lebenslagen466
Das Versorgungssystem Krisenintervention467
Zuständigkeit im Versorgungssystem Krisenintervention468
Krisenintervention als generelles und als individuelles Konzept469
Krisenintervention als Krisenbegleitung und als Akutintervention470
Krisenmanagement und Krisenprävention472
Schlussbemerkung473
Alternative Kommunikation (AK)475
Einleitung475
Die Zielgruppe476
Diagnostik477
Interventionsgrundsätze478
Methoden der AK480
Verfahren, Konzepte, Methoden – Hilfen für die Förderung geistig Behinderter486
Basale Kommunikation487
Basale Stimulation488
Snoezelen490
Sensorische Integration491
Psychomotorik – Motopädagogik492
Führen494
Heilpädagogische Übungsbehandlung495
Unterstützte Kommunikation496
TEACCH498
SIVUS-Konzept498
Zum Schluss500
Literatur500
Sexualität von und Sexualpädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung502
Einleitende Bemerkungen502
Zur psychosexuellen Entwicklung503
Aspekte einer zeitgemäßen Sexualpädagogik505
Zur Aufklärung von Menschen mit geistiger Behinderung507
Leitgedanken einer sexualpädagogischen Begleitung – am Beispiel der Lebenshilfe Salzburg508
Zusammenfassung und Ausblick511
Literatur511
Teil X Herausforderungen Perspektiven Forschung514
Die Geschlechterperspektive in der Geistigbehindertenpädagogik515
Forschungsansätze zum Thema Geschlecht und geistige Behinderung516
Ausblick519
Literatur519
Skizzen zu Fragen der Professionalisierung521
Profession, Professionalisierung und Professionalität521
Die Professionalisierungsdiskussion in der Geistigbehindertenpädagogik525
Deprofessionalisierung528
Diskussion528
Interdisziplinarität – Auftrag, Chance, Herausforderung532
Heilpädagogik als Leitdisziplin der Behindertenhilfe?533
Heilpädagogik und Medizin537
Ansätze539
Perspektiven540
Geistige Behinderung – Menschenbild, Anthropologie und Ethik543
Normative Grundlagen der Geistigbehindertenpädagogik543
Die Unverzichtbarkeit ethisch-normativer Reflexion544
Zur pädagogischen und ethischen Funktion von anthropologischen Positionen und Menschenbildern547
Ethische Aspekte551
Netzwerk People First Deutschland – Zur Selbstvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten559
Skizzen zur Forschung in Bezug auf Menschen mit geistiger Behinderung567
Stand der Forschung567
Einbeziehen der geistig behinderten Menschen in den Forschungsprozess570
Perspektiven572
Literatur572
AutorInnenverzeichnis574

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