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Stillhaltergeschäfte

Durch den Verkauf von Optionen in jeder Marktlage profitieren

AutorJohannes Magar
VerlagFinanzBuch Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl206 Seiten
ISBN9783862488179
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
ber 70% der gekauften Optionen verfallen wertlos. Das bedeutet: In über 70% der Fälle verdient der Stillhalter. Das Buch befasst sich mit dem Thema Optionen, und hier mit dem speziellen Bereich der Stillhaltergeschäfte, also den Geschäften, bei denen der Investor als Verkäufer der Option auftritt. Das Besondere an Stillhaltergeschäften liegt in der Tatsache, dass der Investor auch dann verdient, wenn sich die Aktie nicht bewegt. Bis vor einigen Jahren war dieses Geschäft nur den Profis vorenthalten. Mit dem Aufstieg der EUREX, konnte jedoch auch der Privatanleger diese Geschäfte zu vernünftigen Kursen und Kosten tätigen. Neben der Erklärung der möglichen Geschäftsarten, inklusive der Optionskombinationen, geht das Buch vor allem auf viele Aspekte ein, die in der praktischen Anwendung wesentlich und wichtig sind. Dem Bereich Risikoüberwachung, Moneymanagement und Tradingtipps wird ein breiter Raum geschenkt.

Nach einer Ausbildung im Genossenschaftsbereich begann Johannes Magar vor 15 Jahren bei der Commerzbank als Wertpapierberater. Einigen Jahre später wurde er Filialleiter der Vereinsbank Trier, im Rahmen der Fusion Vereinsbank mit Bayerischen Hypo- und Wechselbank Niederlassungsleiter der HypoVereinsbank Wiesbaden. Seit Mai 2000 leitet er die Abteilung Private Banking der HVB Luxembourg.

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Leseprobe

Grundbegriffe


1.1 Definition der Option


Eine Option ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien: dem Käufer und dem Verkäufer einer Option.

Dabei bezeichnet man den Käufer auch als Inhaber der Option und den Verkäufer als Stillhalter.

Käufer

Der Käufer (Inhaber) erwirbt das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zum Kauf bzw. Verkauf

Verkäufer

Der Verkäufer (Stillhalter) nimmt die Gegenposition ein. Er hat gegenüber dem Käufer die Verpflichtung,

einer bestimmten Anzahl von Aktien

zu einem im Voraus festgelegten Preis.

die festgelegte Anzahl von Aktien

innerhalb der Vertragszeit

zu kaufen oder zu verkaufen.

Das Recht kann bis zu einem bestimmten Datum, nämlich der Fälligkeit der Option, ausgeübt werden.

Der Verkäufer muss die dem Vertrag zugrunde liegenden Aktien zum festgelegten Preis kaufen oder verkaufen, wenn der Käufer sein Recht ausübt.

Inhaber der Option

Recht auf Erfüllung

Stillhalter der Option

Verpflichtung zur Erfüllung

Wie im normalen Geschäftsleben auch muss der Käufer (der Option) den Preis (der Option = Optionspreis) zahlen, der Verkäufer (der Option) erhält den Preis (Optionspreis).

1.2 Arten von Optionen


Man unterscheidet zwei Arten von Optionen:

die Kaufoption, auch Call genannt,

und die Verkaufsoption, auch Put genannt.

Der Inhaber eines Call (= Käufer) hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu kaufen.

Der Stillhalter eines Call (= Verkäufer) hat die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu verkaufen, falls der Call ausgeübt wird.

Der Inhaber eines Put (= Käufer) hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu verkaufen.

Der Stillhalter eines Put (= Verkäufer) hat die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu kaufen, falls der Put ausgeübt wird.

Das Interessante an Optionen ist unter anderem die Tatsache, dass Sie eine Position nicht bis zur Fälligkeit der Option halten müssen, sondern diese jederzeit durch ein Gegengeschäft schließen können.

Beispiel:

Frau B. kauft heute eine Call-Option auf die Nokia-Aktie mit dem Basispreis 14 € und einer Laufzeit bis Dezember 2003. Für diese Option zahlt Frau B. einen Preis von 2 €. Damit erwirbt sie das Recht, die Nokia-Aktie während der Laufzeit der Option bis Dezember 2003 von dem Kontrahenten (in unserem Beispiel dem Stillhalter der Option, also dem Verkäufer dieses Call) zum festgelegten Preis von 14 € zu beziehen.

Aufgrund positiver Unternehmensnachrichten steigt die Nokia-Aktie nun relativ schnell, und der Wert ihrer gekauften Option steigt von 2 € auf 3 €. Frau B. möchte nun gerne ihren Gewinn (immerhin 50 % vor Spesen) mitnehmen. Dies kann sie sehr schnell durch das Schließen ihres Call, indem sie diesen verkauft. Man bezeichnet diese Transaktion als Closing. Frau B. muss also nicht bis zur Fälligkeit der Option warten, sondern kann ihre Position jederzeit schließen.

1.3 Schließen von Optionen


Ist es zu einem Abschluss eines Optionsgeschäftes zwischen Optionskäufer und Stillhalter gekommen, so haben die Vertragspartner drei Möglichkeiten, die Position aufzulösen:

Glattstellen

Das Glattstellen einer Position kommt mit Abstand am häufigsten vor. Es erfolgt dadurch, dass der Inhaber einer Position die Gegenposition einnimmt, also das Gegengeschäft tätigt.

Man bezeichnet diese Geschäfte als Closings.

Wie kann eine bestehende Position geschlossen werden?

als Käufer eines Call

durch Verkauf des Call

als Verkäufer eines Call

durch Kauf des Call

als Käufer eines Put

durch Verkauf des Put

als Verkäufer eines Put

durch Kauf des Put

Ausüben

Das Recht auf Ausüben einer Position hat ausschließlich der Käufer der Option. Der Verkäufer muss stillhalten – daher der Begriff Stillhalter. Wird beispielsweise ein Call durch den Käufer ausgeübt, hat der Verkäufer (Stillhalter) des Call die Verpflichtung, den Basiswert zum fest vereinbarten Kurs zu liefern. Der Käufer zahlt den Basispreis an den Stillhalter, der Stillhalter liefert die Aktien.

Da das Glattstellen der Position kostengünstiger ist als das Ausüben, wird in der Regel eine Position wie oben beschrieben glattgestellt.

Verfall

Optionen, die am Verfalltag wertlos sind, werden einfach ausgebucht. Der Käufer verliert seinen Optionspreis, der Stillhalter darf diesen behalten. Diese Ausbuchung geschieht automatisch durch die Bank bzw. den Broker.

1.4 Weitere Begriffe


Was ist bei der Vertragsgestaltung zwischen den beiden Interessenten zu beachten? Folgende fünf Parameter müssen bekannt sein, wenn ein Investor eine Option kaufen bzw. verkaufen möchte:

1. die zugrunde liegende Aktie,

2. die Art des Optionsgeschäftes,

3. das Verfalldatum,

4. der Basispreis und

5. der Optionspreis.

Beispiel:

Frau B. möchte nachfolgendes Optionsgeschäft tätigen und ruft ihren Bankberater an. Sie erteilt folgenden telefonischen Auftrag:

Verkauf 10 Nokia-Call, 14 Dec03, zu 2 €

(In dieser Kurzform werden Optionen häufig dargestellt.)

Dies bedeutet:

zugrunde liegende Aktie:

Nokia

Art des Optionsgeschäftes:

Call

Verfalldatum der Option:

Dezember 2003

Basispreis:

14 €

Optionspreis:

2 €

Nachfolgend sollen die Begriffe Optionspreis, Basispreis und Verfalldatum genauer erklärt werden.

Optionspreis

Der Optionspreis (die Optionsprämie) ist der Betrag, den der Käufer (Inhaber) dem Verkäufer (Stillhalter) für das Recht bezahlen muss, die Lieferung des Basiswertes zu verlangen (bei Calls) oder den Basiswert andienen zu können (bei Puts).

Der Optionspreis ist die Prämie dafür, dass der Stillhalter bereit ist, „stillzuhalten“ und während der vereinbarten Zeit (der Laufzeit der Option) die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Basiswertes einzugehen.

Der Verkäufer der Option darf diese Prämie (=Optionspreis) behalten, unabhängig davon, ob der Käufer sein Recht ausübt oder nicht.

Der Optionspreis ist von verschiedenen Faktoren abhängig und Schwankungen unterworfen.

Basispreis

Der Basispreis ist der Preis, der bei Vertragsabschluss als Kauf- bzw. Verkaufspreis zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer eines Call zu diesem Preis den Basiswert liefern und der Verkäufer des Put zu diesem Preis den Basiswert übernehmen muss. Er orientiert sich in der Regel am aktuellen Aktienkurs. Bei den Eurex-Optionen sind die Basispreise standardisiert.

Beispiel:

Die Nokia-Aktie notiert bei 15 €. Es gibt Optionen mit den Basispreisen 13, 14, 15, 16, 17 und 18 €. Der Investor möchte einen Call verkaufen und sucht sich die Option mit dem für ihn interessantesten Basispreis aus. Er entscheidet sich für den Basispreis 16. Damit erklärt er seine Bereitschaft, die Nokia-Aktie dem Käufer der Option zu 16 € zu liefern.

Verfalldatum

Das Verfalldatum ist der Tag, an dem die Option ausläuft, wenn sie nicht vorzeitig ausgeübt wird. Zum Verfalldatum wird die Option wertlos:

Der Käufer verliert an diesem Tag sein Recht zur Ausübung.

Der Stillhalter ist nicht länger verpflichtet, die zugrunde liegende Aktie zu kaufen oder zu verkaufen.

Ebenso wie die Basispreise sind auch die Laufzeiten der Eurex-Optionen standardisiert.

Alle oben beschriebenen Parameter sind maßgeblich für die Höhe des Optionspreises. Diese Einflussfaktoren auf den Optionspreis werden im nächsten Kapitel detailliert...

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