Grundbegriffe
1.1 Definition der Option
Eine Option ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien: dem Käufer und dem Verkäufer einer Option.
Dabei bezeichnet man den Käufer auch als Inhaber der Option und den Verkäufer als Stillhalter.
Käufer Der Käufer (Inhaber) erwirbt das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zum Kauf bzw. Verkauf | Verkäufer Der Verkäufer (Stillhalter) nimmt die Gegenposition ein. Er hat gegenüber dem Käufer die Verpflichtung, |
– einer bestimmten Anzahl von Aktien – zu einem im Voraus festgelegten Preis. | – die festgelegte Anzahl von Aktien – innerhalb der Vertragszeit – zu kaufen oder zu verkaufen. |
Das Recht kann bis zu einem bestimmten Datum, nämlich der Fälligkeit der Option, ausgeübt werden. | Der Verkäufer muss die dem Vertrag zugrunde liegenden Aktien zum festgelegten Preis kaufen oder verkaufen, wenn der Käufer sein Recht ausübt. |
Inhaber der Option Recht auf Erfüllung | Stillhalter der Option Verpflichtung zur Erfüllung |
Wie im normalen Geschäftsleben auch muss der Käufer (der Option) den Preis (der Option = Optionspreis) zahlen, der Verkäufer (der Option) erhält den Preis (Optionspreis).
1.2 Arten von Optionen
Man unterscheidet zwei Arten von Optionen:
– die Kaufoption, auch Call genannt,
– und die Verkaufsoption, auch Put genannt.
Der Inhaber eines Call (= Käufer) hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu kaufen.
Der Stillhalter eines Call (= Verkäufer) hat die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu verkaufen, falls der Call ausgeübt wird.
Der Inhaber eines Put (= Käufer) hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu verkaufen.
Der Stillhalter eines Put (= Verkäufer) hat die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu kaufen, falls der Put ausgeübt wird.
Das Interessante an Optionen ist unter anderem die Tatsache, dass Sie eine Position nicht bis zur Fälligkeit der Option halten müssen, sondern diese jederzeit durch ein Gegengeschäft schließen können.
Beispiel:
Frau B. kauft heute eine Call-Option auf die Nokia-Aktie mit dem Basispreis 14 € und einer Laufzeit bis Dezember 2003. Für diese Option zahlt Frau B. einen Preis von 2 €. Damit erwirbt sie das Recht, die Nokia-Aktie während der Laufzeit der Option bis Dezember 2003 von dem Kontrahenten (in unserem Beispiel dem Stillhalter der Option, also dem Verkäufer dieses Call) zum festgelegten Preis von 14 € zu beziehen.
Aufgrund positiver Unternehmensnachrichten steigt die Nokia-Aktie nun relativ schnell, und der Wert ihrer gekauften Option steigt von 2 € auf 3 €. Frau B. möchte nun gerne ihren Gewinn (immerhin 50 % vor Spesen) mitnehmen. Dies kann sie sehr schnell durch das Schließen ihres Call, indem sie diesen verkauft. Man bezeichnet diese Transaktion als Closing. Frau B. muss also nicht bis zur Fälligkeit der Option warten, sondern kann ihre Position jederzeit schließen.
1.3 Schließen von Optionen
Ist es zu einem Abschluss eines Optionsgeschäftes zwischen Optionskäufer und Stillhalter gekommen, so haben die Vertragspartner drei Möglichkeiten, die Position aufzulösen:
Glattstellen
Das Glattstellen einer Position kommt mit Abstand am häufigsten vor. Es erfolgt dadurch, dass der Inhaber einer Position die Gegenposition einnimmt, also das Gegengeschäft tätigt.
Man bezeichnet diese Geschäfte als Closings.
Wie kann eine bestehende Position geschlossen werden?
– als Käufer eines Call | | durch Verkauf des Call |
– als Verkäufer eines Call | | durch Kauf des Call |
– als Käufer eines Put | | durch Verkauf des Put |
– als Verkäufer eines Put | | durch Kauf des Put |
Ausüben
Das Recht auf Ausüben einer Position hat ausschließlich der Käufer der Option. Der Verkäufer muss stillhalten – daher der Begriff Stillhalter. Wird beispielsweise ein Call durch den Käufer ausgeübt, hat der Verkäufer (Stillhalter) des Call die Verpflichtung, den Basiswert zum fest vereinbarten Kurs zu liefern. Der Käufer zahlt den Basispreis an den Stillhalter, der Stillhalter liefert die Aktien.
Da das Glattstellen der Position kostengünstiger ist als das Ausüben, wird in der Regel eine Position wie oben beschrieben glattgestellt.
Verfall
Optionen, die am Verfalltag wertlos sind, werden einfach ausgebucht. Der Käufer verliert seinen Optionspreis, der Stillhalter darf diesen behalten. Diese Ausbuchung geschieht automatisch durch die Bank bzw. den Broker.
1.4 Weitere Begriffe
Was ist bei der Vertragsgestaltung zwischen den beiden Interessenten zu beachten? Folgende fünf Parameter müssen bekannt sein, wenn ein Investor eine Option kaufen bzw. verkaufen möchte:
1. die zugrunde liegende Aktie,
2. die Art des Optionsgeschäftes,
3. das Verfalldatum,
4. der Basispreis und
5. der Optionspreis.
Beispiel:
Frau B. möchte nachfolgendes Optionsgeschäft tätigen und ruft ihren Bankberater an. Sie erteilt folgenden telefonischen Auftrag:
Verkauf 10 Nokia-Call, 14 Dec03, zu 2 €
(In dieser Kurzform werden Optionen häufig dargestellt.)
Dies bedeutet:
zugrunde liegende Aktie: | Nokia |
Art des Optionsgeschäftes: | Call |
Verfalldatum der Option: | Dezember 2003 |
Nachfolgend sollen die Begriffe Optionspreis, Basispreis und Verfalldatum genauer erklärt werden.
Optionspreis
Der Optionspreis (die Optionsprämie) ist der Betrag, den der Käufer (Inhaber) dem Verkäufer (Stillhalter) für das Recht bezahlen muss, die Lieferung des Basiswertes zu verlangen (bei Calls) oder den Basiswert andienen zu können (bei Puts).
– Der Optionspreis ist die Prämie dafür, dass der Stillhalter bereit ist, „stillzuhalten“ und während der vereinbarten Zeit (der Laufzeit der Option) die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Basiswertes einzugehen.
– Der Verkäufer der Option darf diese Prämie (=Optionspreis) behalten, unabhängig davon, ob der Käufer sein Recht ausübt oder nicht.
– Der Optionspreis ist von verschiedenen Faktoren abhängig und Schwankungen unterworfen.
Basispreis
Der Basispreis ist der Preis, der bei Vertragsabschluss als Kauf- bzw. Verkaufspreis zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer eines Call zu diesem Preis den Basiswert liefern und der Verkäufer des Put zu diesem Preis den Basiswert übernehmen muss. Er orientiert sich in der Regel am aktuellen Aktienkurs. Bei den Eurex-Optionen sind die Basispreise standardisiert.
Beispiel:
Die Nokia-Aktie notiert bei 15 €. Es gibt Optionen mit den Basispreisen 13, 14, 15, 16, 17 und 18 €. Der Investor möchte einen Call verkaufen und sucht sich die Option mit dem für ihn interessantesten Basispreis aus. Er entscheidet sich für den Basispreis 16. Damit erklärt er seine Bereitschaft, die Nokia-Aktie dem Käufer der Option zu 16 € zu liefern.
Verfalldatum
Das Verfalldatum ist der Tag, an dem die Option ausläuft, wenn sie nicht vorzeitig ausgeübt wird. Zum Verfalldatum wird die Option wertlos:
– Der Käufer verliert an diesem Tag sein Recht zur Ausübung.
– Der Stillhalter ist nicht länger verpflichtet, die zugrunde liegende Aktie zu kaufen oder zu verkaufen.
Ebenso wie die Basispreise sind auch die Laufzeiten der Eurex-Optionen standardisiert.
Alle oben beschriebenen Parameter sind maßgeblich für die Höhe des Optionspreises. Diese Einflussfaktoren auf den Optionspreis werden im nächsten Kapitel detailliert...