Chronologie angekündeter Dramen
2010: Die Ermordung des fünfjährigen Florian durch seinen Vater Gustav G. hätte vielleicht verhindert werden können.
Vor zwanzig Jahren war der heute sechzigjährige Gustav G. wegen Mordversuchs an seinem damals dreizehnjährigen Sohn zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Der Sohn überlebte knapp, blieb aber schwerstbehindert und sagte im Nachhinein zur Tat seines Vaters: »Er wollte mich umbringen, um meiner Mutter zu schaden.«
Nach seiner Entlassung ging Gustav G. eine neue Beziehung zu einer Brasilianerin ein. Als sie sich von ihm trennte, verlief der Kontakt problematisch, und das gemeinsame Kind Florian wurde in zwei verschiedenen Pflegefamilien platziert. Beide Familien gaben diese Mandate aufgrund andauernder Schwierigkeiten mit beiden Elternteilen wieder ab.
Trotz partnerschaftlicher Turbulenzen, die bereits in Gustav G.s erster Ehe in einer Katastrophe geendet hatten, entschieden die Vormundschaftsbehörden von Bonstetten ZH im Jahr 2008, dass der Junge in die Obhut seines Vaters gelangen sollte. Die Warnungen von Florians älterem Halbbruder – der sich verschiedentlich bei den Verantwortlichen meldete und auf seine eigene Geschichte aufmerksam machte und entschieden von der Platzierung Florians bei ebendiesem Vater abriet – wurden nicht beachtet.
Nach dem Tod des Fünfjährigen sagten die Behörden sinngemäß: Sie hätten den Vater als fürsorglich, ruhig und gutwillig erlebt. Was genau die Tat ausgelöst habe, sei unklar. Der Vater habe zwar kurz vor der Tat – es war Ferienzeit – wiederholt die Befürchtung geäußert, seine brasilianische Exgefährtin könnte das Kind ins Ausland entführen. Eine Rückfallgefahr habe man aufgrund einer umfassenden psychiatrischen Analyse jedoch ausgeschlossen.
Die Mutter des Kindes erhob später schwere Vorwürfe gegen die Gemeinde Bonstetten. Sie hatte das Sorgerecht für ihren Sohn ebenfalls beantragt und Bedenken gegenüber Gustav G. als Erziehungsberechtigtem geäußert. Ihre Einwände seien jedoch ignoriert worden. Das Genugtuungsbegehren der Mutter wurde von der Gemeinde Bonstetten abgewiesen. Justizdirektor Markus Notter beauftragte im April 2010 einen externen Gutachter mit einem Bericht. Genauer abgeklärt werden soll, ob die Gemeinde Bonstetten einer möglichen Gefährdung des Kindes durch den Vater genügend Rechnung getragen hat.
2009: Das Verbrechen an der sechzehnjährigen Lucie Trezzini sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Ihr Mörder war ein verurteilter Gewaltverbrecher, der im Jahr 2003 eine junge Frau dermaßen brutal attackiert hatte, dass sie nur knapp überlebte. Nach vier Jahren in einer sogenannten Arbeitserziehungsanstalt war Daniel H. ab August 2008 wieder in Freiheit, erneut auf Bewährung. Ein neues psychiatrisches Gutachten war vor der Freilassung nicht verlangt worden. Ein solches hätte aufzeigen können, dass die angeordnete Therapie den gewünschten Erfolg nicht gebracht hatte und ein Rückfall in die Drogen befürchtet werden musste.
Die Einrichtung stellte Daniel H. bei der Entlassung »sehr gute Prognosen«. Die dabei genannte Einschränkung, diese Prognose gelte nur, wenn Daniel H. in Freiheit auf den Konsum von Drogen und Alkohol verzichte, wurde offenbar nicht genügend ernst genommen und die Auflagen zu wenig kontrolliert: Daniel H. konnte die angeordneten Urinkontrollen bei seinem Hausarzt ohne Konsequenzen platzen lassen. Die Bewährungshelferin, mit der er in regelmäßigem Kontakt stand, will im Verhalten des Fünfundzwanzigjährigen monatelang keine Auffälligkeiten bemerkt haben. Erst als ihr Daniel H. selbst sagte, er sei wieder in die harten Drogen abgeglitten, wurde zu einer Entziehungskur geraten. Da sich der gelernte Koch beim vereinbarten Termin eine halbe Stunde verspätete, schickte man ihn wieder nach Hause. Einen Tag später sprach er das Au-pair Lucie Trezzini an und lockte die junge Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung in Rieden AG. Dort erschlug er sie im Drogenrausch, wie heute vermutet wird. Als Grund für die Tötung gab Daniel H. an, er habe ins Gefängnis zurückgewollt.
Eine externe Administrativuntersuchung, welche die Aargauer Regierung in Auftrag gegeben hatte, deckte zwar mehrere »Schwachstellen« im Maßnahmevollzug auf, ein individuelles Fehlverhalten der Mitarbeiter des Maßnahmevollzuges oder der Bewährungshilfe war laut dem Bericht aber nicht feststellbar. Die Familie von Lucie Trezzini will die Verantwortlichen aus dem Straf- und Maßnahmevollzug belangen und reichte 2010 Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung ein.
2007: Der damals dreiundfünfzigjährige Bernardo T. tötete einen Taxichauffeur in Wetzikon ZH mit einem Messerstich in den Hals. Der Tod des Fünfundzwanzigjährigen wurde später durch die untersuchenden Behörden als »Verkettung von sehr vielen unglücklichen Umständen« bezeichnet.
Tatsächlich war der Täter der Polizei und der Psychiatrie seit vielen Jahren bekannt. Bereits einmal – im Jahr 2002 – hatte Bernardo T. einen Menschen mit einem Messer verletzt, was dazu geführt hatte, dass der psychisch kranke Mann zwei Jahre später einer stationären Maßnahme zugeführt wurde. Nach einem Jahr befand er sich bereits wieder in Freiheit und konsumierte wieder Drogen und Alkohol. Im daraufhin durch das Zürcher Obergericht angeordnete Gutachten wurde ein hirnorganischer Schaden festgestellt. Bernardo T. müsse als »gemeingefährlich« eingestuft werden. Wenige Wochen bevor es zur erneuten Katastrophe kam, verlangte das Obergericht die Verhaftung des Mannes. Da eine Verhaftung ausblieb, der Mann aber kurz darauf an seinem Wohnort randalierte, wurde nun ein Fürsorgerischer Freiheitsentzug angeordnet. Zum zehnten Mal in seinem Leben saß Bernardo T. daraufhin in einer psychiatrischen Klinik, wollte diese aber so schnell wie möglich wieder verlassen.
Der mit einem Gutachten beauftragte Psychiater kam zu einem positiven Entscheid. Er fand Bernardo T. »sympathisch« und »glaubte« nicht, dass Risiken für sein soziales Umfeld bestünden. In Freiheit würde er zudem von seiner Mutter betreut. Die Mutter sagte im Nachhinein: »Ich wurde in dieser Sache nicht konsultiert, sonst hätte ich den Verantwortlichen gesagt, dass ich gegen eine Entlassung bin, da mein Sohn krank ist.« Aufgrund des positiven Gutachtens veranlasste der zuständige Richter die sofortige Freilassung von Bernardo T. Neun Tage später war der junge Taxifahrer tot.
Die von einer Gruppe aus Oberstaatsanwaltschaft und Obergericht im Sommer 2008 erlassenen Maßnahmen, um Ähnliches künftig zu verhindern, wurden in der Zwischenzeit umgesetzt. Die neuen Regelungen verbessern vor allem den Informationsaustausch zwischen Psychiatrie, Polizei, Gerichten und weiteren Justizbehörden. Die Verfahren gegen mehrere kantonale Beamte, darunter auch einen Oberrichter, wurden in der Zwischenzeit eingestellt. Der begutachtende Psychiater wurde ebenfalls freigesprochen. Ihm könne keine fahrlässige Tötung nachgewiesen werden, befand das Gericht.
1993: Die zwanzigjährige Pfadiführerin Pasquale Brumann wurde durch einen verurteilten Sexualmörder und Serienvergewaltiger ermordet, der sich auf einem unbegleiteten Hafturlaub befand. Als »extrem gefährlich« eingestuft, wurde Erich Hauert 1983 zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Einen Tag vor dem Mord an Pasquale Brumann hatte das Zürcher Justizdepartement allerdings sein Freigangsgesuch bewilligt.
Jeannette Brumann, die Mutter des Opfers, führte gegen den Kanton Zürich einen Staatshaftungsprozess, der vor dem Bundesgericht endete. Geklagt wurde gegen die Entscheidungsträger, die Hauerts Urlaub zu verantworten hatten. Der Rechtsstreit dauerte Jahre, erregte landesweit Aufsehen und schrieb Geschichte. Jedoch: Alle Beklagten wurden freigesprochen und erhielten fünfstellige Prozessentschädigungssummen zugesprochen. Das Urlaubsgesuch sei von den Angeklagten »in gutem Glauben« bewilligt worden. Gutgläubigkeit, so befand das Gericht, sei kein Straftatbestand.
Später bezahlte der Kanton Zürich der Familie Brumann eine »freiwillige« Wiedergutmachungssumme von über einer Million Franken. Die Zahlung wurde davon abhängig gemacht, dass damit keine Schuldanerkennung verbunden sei und man auf weitere zivilrechtliche Schritte verzichte. Die Familie ließ das Geld einer Bestimmung zukommen, von der sie wussten, dass diese im Sinn ihrer verstorbenen Tochter ist.
Der »Mord am Zollikerberg« hatte Konsequenzen: Die Opferrechte wurden verbessert, das geltende Verwahrungsrecht infrage gestellt und restriktivere Urlaubs- und Entlassungsvorschriften für Sexualstraftäter eingeführt. Jeannette Brumanns Kampf gegen die Justiz trug zudem maßgeblich dazu bei, dass die »Verwahrungsinitiative« mit rund zweihunderttausend Unterschriften zustande kam. 1996 wurde Erich Hauert zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt und die Verwahrung auf unbestimmte...