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Das Schiedsverfahren im Erbrecht.

Die Besonderheiten der Zulässigkeit und der Durchführung eines privaten Schiedsverfahrens bei der Erbauseinandersetzung aufgrund letztwilliger Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung.

AutorFlorian Harder
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 366
Seitenanzahl190 Seiten
ISBN9783428523122
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Florian Harder beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit und den Grenzen eines privaten Schiedsverfahrens bei Streitigkeiten, die ihre Grundlagen im Erbrecht haben. Hierbei erörtert er die materiell-rechtlichen, prozessualen und verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aufgrund der Besonderheit des Streitgegenstandes ergeben. Solche Probleme treten etwa bei einem testamentarisch, also einseitig durch Testament angeordneten Schiedsverfahren auf. In diesem Fall wird den Parteien des späteren Rechtsstreits der Weg zu den staatlichen Gerichten verwehrt. Harder zieht hier die in Art. 14 Satz 1 Grundgesetz konstituierte Testierfreiheit als Grundlage der Zulässigkeit heran. Hierzu grenzt der Verfasser die erbvertragliche Schiedsklausel ab, deren Zulässigkeit er mit der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie der Erbvertragsparteien begründet. Ferner werden die Schiedsfähigkeit der einzelnen erbrechtlichen Streitgegenstände und deren Vollstreckbarkeit sowie die berufsrechtlichen Besonderheiten für Rechtsanwälte und Notare als Schiedsrichter erörtert.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Teil 1: Einleitung14
Teil 2: Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit in Nachlasssachen17
A. Auswahl der Schiedsrichter17
B. Effizienz und Flexibilität der Verfahrensgestaltung20
C. Vertraulichkeit22
D. Verfahrensdauer23
E. Durchsetzbarkeit des Schiedsspruchs24
F. Kosten25
Teil 3: Grundlagen der deutschen privaten Schiedsgerichtsbarkeit27
A. Wesensmerkmale der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit27
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit29
I. Problemaufriss29
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit30
1. Gleichwertigkeit von staatlicher und privater Gerichtsbarkeit30
2. Die Freiheitsgrundrechte als Grundlage der Schiedsgerichtsbarkeit32
III. Keine verfassungsrechtliche Gebotenheit der Schiedsgerichtsbarkeit34
C. Die objektive Schiedsfähigkeit im deutschen Recht vor 199836
I. (Enge) materiellrechtliche Interpretation37
II. Theorie der autonomen Auslegung38
III. Theorie der objektiven Verfügbarkeit des Rechtsverhältnisses40
IV. Stellungnahme zu den entwickelten Theorien42
D. Die objektive Schiedsfähigkeit im geltenden deutschen Recht44
I. Reform der Regelung zur Schiedsfähigkeit in der ZPO44
II. § 1030 ZPO46
1. § 1030 Abs. 1 Satz 1 ZPO46
2. § 1030 Abs. 1 Satz 2 ZPO47
Teil 4: Die besonderen Voraussetzungen der objektiven Schiedsfähigkeit von erbrechtlichen Schiedsgegenständen49
A. Objektive Schiedsfähigkeit bei durch einseitige letztwillige Schiedsklausel angeordneten Schiedsverfahren (§ 1066 ZPO)49
I. Geschichte der Vorschrift50
II. Die verschiedenen Ansätze zur Auslegung des § 1066 ZPO (§ 1048 ZPO a.F.)52
1. Das Reichsgericht52
2. Die Ansätze der älteren Literatur56
3. Die Ansichten der neueren Literatur58
a) Direkte Anwendung des § 1025 ZPO a.F. (§ 1030 ZPO n.F.)58
b) Prozessrechtliche Theorie59
c) Materiell-rechtliche Lösung60
d) Die Qualifikation der Schiedsklausel als Auflage61
e) Die Testierfreiheit als Grundlage der letztwilligen Schiedsklausel65
4. Eigener Ansatz66
a) Wortlaut des § 1066 ZPO als Ausgangspunkt der Auslegung67
b) Die von Verfassungs wegen geschützte Testierfreiheit als Grundlage der Schiedsfähigkeit erbrechtlicher Streitigkeiten68
c) Begrenzung der Schiedsfähigkeit durch das Rechtsprechungsmonopol des Staates72
d) Begrenzung durch Rechtspositionen Dritter74
e) Die Bedeutung des materiellen Erbrechts für die Zulässigkeit des Schiedsverfahrens77
(1) § 2065 BGB als Grenze der Schiedsfähigkeit?77
(2) Keine Begrenzung der Schiedsfähigkeit aufgrund der materiellen Ermessensnormen der §§ 2048, 2156 BGB?80
f) Entscheidung des Schiedsgerichts nach billigem Ermessen gemäß § 1051 ZPO bei letztwilliger Anordnung83
(1) Anordnung allein des Erblassers nach billigem Ermessen zu entscheiden83
(2) Begehren auf Ermessensentscheidung alleine der Parteien85
(3) Sowohl Erblasser als auch Parteien wollen Ermessensentscheidung86
g) Ergebnis86
B. Die objektive Schiedsfähigkeit von erbrechtlichen Streitigkeiten aufgrund zweiseitiger Schiedsvereinbarung88
I. Schiedsvereinbarungen zwischen den am Nachlass beteiligten Parteien88
II. Schiedsklauseln in Erbverträgen und gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten89
1. Anwendbarkeit des § 1066 ZPO bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten89
2. Stellt die Anordnung des Schiedsverfahrensrechts in einem Testament eine beeinträchtigende Verfügung im Sinne des § 2289 BGB dar?90
C. Die Zulässigkeit einzelner ausgewählter erbrechtlicher Schiedsgegenstände93
I. Ansprüche innerhalb der Zuständigkeit des Prozessgerichts93
1. Erbprätendentenstreit93
a) Erbenfeststellungsklage aufgrund gesetzlicher Erbfolge93
b) Auslegung der letztwilligen Verfügung96
2. Streitigkeiten über die Nichtigkeit und die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung97
3. Erbteilungsklage99
4. Pflichtteilsrecht99
a) Die Ablehnung der Erstreckung der letztwilligen Schiedsklausel auf das Pflichtteilsrecht durch die herrschende Meinung101
b) Der Ansatz Geimers von der Trennung von Verfahrens- und materiellem Recht102
c) Ansicht von Pawlytta103
d) Ermittlung der Schiedsfähigkeit des Pflichtteilsanspruchs als Ergebnis der Abwägung der Grundrechte von Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem104
(1) Verfassungsrechtliche Grundlage des Pflichtteilsrechts105
(2) Verfassungsrechtliche Motive und Ziele der Rechtfertigung für die Beschränkung der Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht108
(3) Abwägungen beider erbrechtlicher Grundrechte im Hinblick auf die testamentarische Bindung der Abkömmlinge an eine schiedsgerichtliche Entscheidung111
(4) Zusammenfassung113
5. Entscheidung über die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung114
6. Entscheidung über die Wirksamkeit der Ausschlagung116
7. Feststellungen über die Testierfähigkeit des Erblassers116
II. Ansprüche innerhalb der Zuständigkeit des Nachlassgerichts117
1. Die objektive Schiedsfähigkeit von Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit118
a) Die Ablehnung der Schiedsfähigkeit von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die frühere Rechtsprechung und Literatur118
b) Die von Habscheid ausgehende Differenzierung zwischen sog. echten privatrechtlichen Streitigkeiten und übrigen privatrechtlichen Streitigkeiten121
c) Die heutigen Ansichten der Rechtsprechung und des Schrifttums124
(1) Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens bei privatrechtlichen Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit124
(2) Objektive Schiedsfähigkeit bei amtlichen Verlautbarungs- oder Fürsorgeverfahren126
(3) Schiedsgericht und Familiensachen, insbesondere Scheidungssachen126
d) Konsequente Anwendung der §§ 1030, 1066 ZPO und der Lehren von der objektiven Verfügbarkeit des Rechtsverhältnisses bzw. der einseitigen Verfügbarkeit des Erblassers aufgrund der Testierfreiheit und des Rechtsprechungsmonopols127
(1) Schiedsfähigkeit sog. privater Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit128
(2) Angelegenheiten des FG-Verfahrens, die nicht privatrechtliche Streitsachen sind132
2. Erbscheinsverfahren132
a) Zulässigkeit der Erteilung, Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins durch ein Schiedsgericht133
b) Kann ein Schiedsgericht über die erbrechtlichen Vorfragen das Erbscheinsverfahren betreffend mit bindender Wirkung entscheiden?136
(1) Bindung des Nachlassgerichts durch einen Schiedsspruch137
(2) Bindung des Schiedsgerichts durch den Erbschein140
c) Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur wirksamen Entgegennahme der Ausschlagung141
d) Ergebnis141
3. Die Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten, die die Testamentsvollstreckung betreffen und dem FG-Verfahren unterstellt sind142
a) Entlassung des Testamentsvollstreckers143
b) Streitigkeiten über Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Testamentsvollstreckern (§ 2224 Abs. 1 Satz 1 HS. 2 BGB)147
III. Ansprüche von letztwillig bedachten Dritten148
Teil 5: Formvoraussetzungen von Schiedsklauseln und Schiedsvereinbarungen im Erbrecht150
A. Begründung der Zuständigkeit aufgrund einer Schiedsvereinbarung (vertragliche Schiedsklauseln, § 1029 ZPO)150
I. Allgemeines150
II. Erbvertragliche Formvorschriften152
B. Einseitige Begründung der Zuständigkeit in letztwilligen Verfügungen156
I. Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit in einem Testament156
II. Gemeinschaftliche Testamente158
III. Gilt § 1031 Abs. 6 ZPO auch bei Testamenten?159
IV. Aufhebbarkeit der Schiedsklausel durch die Parteien160
C. Zusammenfassung162
Teil 6: Probleme bei der Auswahl der Schiedsrichter bei Schiedsverfahren auf dem Gebiet des Erbrechts163
A. Am Nachlass Beteiligter als Schiedsrichter163
B. Der Rechtsanwalt als Schiedsrichter167
C. Notar als Schiedsrichter168
D. Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter171
I. Grundsätzliche Bedenken gegen die Personalunion von Testamentsvollstrecker und Schiedsrichter172
II. Das (Rechts-)Verhältnis zwischen Erben und Testamentsvollstrecker173
III. Einzelne Ausschließungsgründe für die Übernahme beider Ämter174
1. Probleme der Interessenkollision, wenn Testamentsvollstrecker gleichzeitig Partei bzw. selbst unmittelbar betroffen ist174
2. Streitigkeiten, die den Testamentsvollstrecker unmittelbar betreffen175
3. Streitigkeiten, die die Person oder das Amt des Testamentsvollstreckers nicht tangieren177
Teil 7: Ergebnisse der Arbeit178
Literaturverzeichnis181
Sachwortverzeichnis190

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