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Das Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes.

AutorFriederike Gräfin Nesselrode
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1074
Seitenanzahl306 Seiten
ISBN9783428524198
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Gesellschaftliche Entwicklungen verändern das Verhältnis zwischen Ehe und Familie und schaffen Spannungen zwischen dem wachsenden Willen zum Kind und der schwindenden Bereitschaft zur Ehe, zwischen Elternverantwortung und Partnerschaft, zwischen der ehelichen Erwerbsgemeinschaft und der familiären Unterhaltsgemeinschaft, zwischen unkündbarer Elternschaft und scheidbarer Ehe. Art. 6 GG schützt Ehe und Familie in einem Atemzug, spiegelt aber auch eine Gegenläufigkeit dieser Institute wider. Friederike Nesselrode entwickelt sieben verfassungsrechtliche Regeln, die Art. 6 GG für ein entspanntes Verhältnis von Ehe und Familie bereithält. Diese werden durch die EMRK gefestigt, verlieren aber in der Grundrechtecharta der EU an Bedeutung. Dem Gesetzgeber werden Vorschläge unterbreitet, die Spannungslagen im Privatrecht, im Fürsorgerecht und im Versicherungsrecht abbauen. Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht bestätigt diese Ergebnisse.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung: Art. 6 GG als Maßstab, um Spannungen zwischen Ehe und Familie in einer Welt der Ungebundenheit und Unverbindlichkeit zu lösen22
1. Teil: Gegenwärtige Herausforderungen an den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie27
A. Wandel und Gefährdungen von Ehe und Familie durch die gesellschaftliche Entwicklung28
I. Demographie und gesellschaftliche Lebensformen im Wandel29
1. Demographische Entwicklung29
2. Neue Formen des Zusammenlebens31
a) Weniger Ehen und Zunahme an nichtehelichen Lebensgemeinschaften31
b) Kinderlose Ehen und Ehen mit wenigen Kindern33
c) Familien ohne eheliche Grundlage34
d) Alleinerziehende36
e) Patchwork-Familien36
3. Anforderungen an den Schutz von Ehe und Familie im vereinten Deutschland37
II. Heutige Einstellungen zu Ehe und Familie38
1. Wille zum familiären Leben38
2. Wille zum Kind39
3. Schwindender Wille zur Ehe39
III. Gründe für die Nichtverwirklichung des Willens zum Kind40
1. Zerbrechlichere Formen des Zusammenlebens40
2. Verwirklichung individueller Glücks- und Selbstverwirklichungsansprüche40
3. Hohe Ansprüche an Familie und Elternschaft, aber kaum Anerkennung41
4. Trennung von Familien- und Erwerbsort42
5. Betreuung von Kindern in Kleinfamilien43
6. Bildungssystem und hoher Bildungsstand43
7. Überlastung des mittleren Lebensabschnitts44
8. Kinderfeindliche Berufswelt45
a) Fehlende Fortsetzungsmöglichkeit nach einer Erziehungspause45
b) Fehlendes Teilzeitbeschäftigungsangebot für Eltern46
c) Flexibilität von Arbeitsort und Arbeitszeit46
d) Tarif- und Beschäftigungsstrukturen47
9. Wirtschaftliche Wertlosigkeit der Erziehungsarbeit trotz Unterhaltsansprüchen des BGB47
a) Einkommen einer Familie nach der Geburt eines Kindes47
b) Keinen Lohn für die Erziehungsarbeit50
c) Sozialstaatliche Regelungen zulasten der Familie51
d) Steuerrechtliche Benachteiligungen der Familien52
10. Verhütung und Abtreibung – Elternschaft ist nicht mehr ein natürliches Phänomen53
11. Unfruchtbarkeit53
12. Gleichberechtigung im Beruf, weniger in der Familie54
13. Entfremdung gegenüber Kindern54
14. Problemdeutung durch die veröffentlichte Meinung – Wertewandel als Rechtfertigung?55
IV. Gründe für den schwindenden Willen zur Ehe trotz eines Willens zur Treue56
1. Erhöhte Anforderungen an den Partner: Ehe als Intim- und Liebesbeziehung56
2. Gleichberechtigung und Selbstbewusstsein der Frau57
3. Kollektive Sozialversicherungssysteme58
4. Finanzielle Hindernisse durch Gelder für Alleinerziehende59
5. Anerkennen von anderen Lebensformen59
6. Flexibilität, Schnelllebigkeit und Freizeitgestaltung60
7. Langwierige Ausbildung61
8. Wohlstand61
9. Verlust an hergebrachter Verbindlichkeit62
B. Gesetzliche Regelungen im Spannungsfeld zwischen Ehe und Familie63
I. Der Normalfall der ehebasierten Familie – Eheautonomie und Erziehungsverantwortung64
1. Nebeneinander von Familien- und Erwerbsarbeit64
2. Die Wahl zwischen Familieneinheit und Individualität im Namensrecht66
3. Staatliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls68
4. Eheverbot innerhalb der Familie zum Schutz des ungeborenen Lebens69
II. Spannungen durch das Auseinanderfallen von Ehe und Familie69
1. Scheidung der Ehe trotz unauflöslicher Elternschaft70
a) Kinderschutzklausel des § 1568 BGB71
b) Sorge- und Umgangsrechte Geschiedener72
c) Nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen Betreuung der Kinder73
aa) Durchbrechung des Prinzips der Eigenverantwortung73
bb) Kein Unterhaltsausschluss nach § 1579 BGB74
cc) Wiederaufleben eines Unterhaltsanspruchs74
dd) Konkurrenz zwischen Ehegatte und Kind als Unterhaltsgläubiger75
2. Negative Eheschließungsfreiheit und Elternverantwortung für das Kind75
a) Sorge- und Umgangsrechte für den Vater eines nichtehelichen Kindes75
b) Unterhaltsansprüche der nicht verheirateten Mutter76
3. Die Stieffamilie77
a) Konkurrenzen zwischen der rechtlichen und biologischen Familie77
aa) Vaterschaftsvermutung zugunsten des Ehemannes der Mutter und Anfechtungsrecht des biologischen Vaters77
bb) Anspruch des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung78
b) Rechtliche Stärkung der Stieffamilie79
aa) Gerichtliche Bleibeanordnung nach § 1682 BGB79
bb) Mitsorgerecht des Ehegatten des allein sorgeberechtigten Elternteils80
cc) Konkurrenz der ersten und zweiten Familie im Unterhaltsrecht80
III. Entlastung von Alleinerziehenden und Benachteiligung der ehebasierten Familie81
1. Sonderregelungen für Alleinerziehende81
a) Sozialhilferechtlicher Mehrbedarf für Alleinerziehende81
b) Steuerlicher Entlastungsbetrag nach § 24 b EStG82
c) Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt83
2. Einkommensanrechnung in Wirtschaftsgemeinschaften in der Sozialhilfe83
a) Einsatz- oder Hausgemeinschaft?84
b) Offiziell Alleinerziehende86
IV. Benachteiligung von Kinder erziehenden im Vergleich zu kinderlosen Ehen86
1. Rentenversicherung87
2. Pflegeversicherung91
C. Rahmenbedingungen für die Entscheidung des Freiheitsberechtigten für ein Leben in Ehe und Familie95
2. Teil: Schutzinhalte des Art. 6 Abs. 1 GG im Wandel der Verfassung98
A. Bedeutung von Ehe und Familie für Gesellschaft und Staat101
I. Bedeutung der Ehe102
1. Ehe als Ort des Zusammenlebens und der Lebenshilfe102
2. Entlastung des Sozialstaates durch Versorgung des Ehepartners103
3. Entlastung des Rechtsstaates durch eheliche Fürsorge104
4. Ehe als Zuordnungsobjekt nach außen104
5. Ehe als Basis für die Gründung einer Familie105
II. Bedeutung der Familie105
1. Gemeinschaft zur Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes105
2. Sicherung der Fortexistenz von Staat und Gesellschaft durch Reproduktion107
3. Wertevermittlung als Zukunftssicherung für Staat, Wirtschaft und Kultur107
4. Entlastung des Sozial- und Rechtsstaates durch Erziehung und Fürsorge109
5. Familie als meistgelebte Lebensform110
III. Gleichklang und Spannung zwischen Ehe und Familie110
B. Die verfassungsrechtlichen Kernprinzipien von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG112
I. Der Schutzbereich der Ehe113
1. Mitwirkung des Staates zur Begründung eines staatsfreien Raumes114
2. Verschiedengeschlechtlichkeit116
3. Grundsätzliche Unauflösbarkeit117
4. Einehe118
5. Wirtschaftsgemeinschaft119
6. Lebens- und Beistandsgemeinschaft119
7. Freier Entschluss zur Ehe und ihre autonome Ausgestaltung durch gleichberechtigte Partner120
II. Der Schutzbereich der Familie121
1. Gemeinschaft von Kindern und verantwortungsbewussten Eltern122
a) Auf Abstammung basierende Elternverantwortung als Ausgangspunkt122
b) Unabhängigkeit des Familienbegriffs von einer ehelichen Grundlage123
c) Gemeinschaften zwischen Kind und einem Elternteil125
d) Auf Rechtszuweisung gegründete Elternschaft126
e) Auf Reproduktionsmedizin gegründete Elternschaft128
f) Zusammenfassung128
2. Lebens- und Hausgemeinschaft auf Zeit, lebenslange Begegnungsgemeinschaft – wachsende Selbstbestimmung des Kindes, schwindende Verantwortung der Eltern129
3. Erziehungsgemeinschaft – Einführung in Kultur und Recht130
4. Unterhalts- und Beistandsgemeinschaft131
III. Verfassungsrechtliche Unterschiede zwischen den Strukturprinzipien von Ehe und Familie131
C. Die Unterschiede von Ehe und Familie in den Rechtsfolgen des Art. 6 Abs. 1 GG132
I. Abwehrrecht gerichtet auf ein staatliches Unterlassen133
1. Umfassende Abwehr von staatlichen Eingriffen135
2. Verantwortung des Freiheitsberechtigten136
3. Staatsferne in der Ehe und staatliches Wächteramt in der Familie138
II. Einrichtungsgarantie139
1. Konkretisierungsauftrag und Schranke für den Gesetzgeber139
a) Verfassungsgarantie durch einfachgesetzliche Rechtsinstitute139
b) Richtlinie für den Gestaltungsraum des Gesetzgebers140
aa) Gewährleistung eines unantastbaren Garantiebereichs140
bb) Instituts- und institutionelle Garantie als umfassende Gewährleistung141
c) Bestimmung des unantastbaren Garantiebereichs durch die außerrechtliche Lebensordnung142
2. Notwendigkeit der Einrichtungsgarantie von Ehe und Familie143
a) Institutionalisierung schafft Freiheit durch Typisierung143
b) Institutionalisierung für den Erhalt der staatlichen Gemeinschaft144
c) Wegweiser für gesellschaftliche Veränderungen: Gleiche Antworten auf neue Anfragen145
3. Der Auftrag der Einrichtungsgarantie als Spannungsfeld146
III. Wertentscheidende Grundsatznorm und besondere Schutzpflicht147
1. Wertentscheidende Grundsatznorm als Teil der objektiven Werteordnung150
a) Allgemeine Schutzpflicht150
aa) Gesetzliche Umsetzung der privaten Neminem-Laedere-Pflicht150
bb) Schutz vor Aushöhlung152
b) Ausstrahlungswirkung ins Privatrecht153
c) Schädigungsverbot154
d) Allgemeine Förderpflicht154
2. Besondere Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG155
a) Besondere Schutzpflicht als Gesetzgebungsauftrag156
aa) Benachteiligungsverbot als besonderer Gleichheitssatz156
bb) Abstandsgebot158
cc) Besonderes Förderungsgebot159
b) Besondere Schutzpflicht des Grundrechtsberechtigten161
3. Teil: Verfassungsrechtliche Vorgaben, die Verdeutlichung durch den Gesetzgeber und der Einfluss des Europarechts auf das Verhältnis von Ehe und Familie164
A. Sieben verfassungsrechtliche Regeln für das Verhältnis von Ehe und Familie164
I. Getrennter Schutz von Ehe und Familie165
1. Eigenständigkeit von Ehe und Familie165
a) Die Ehe als eine um ihrer selbst willen schützenswerte Lebensgemeinschaft166
b) Familienschutz unabhängig von der Ehe167
2. Strukturschutz der Ehe und finanzielle Förderung der Familie168
II. Gleichbehandlung, Differenzierung und Privilegierung von Ehe und Familie170
1. Verwirklichung von Lebenssinn in freiheitlicher Entfaltung170
2. Besonderer Schutzauftrag zugunsten von Ehe und Familie171
a) Benachteiligungsverbot und Privilegierung gegenüber anderen Gemeinschaften171
b) Gleichbehandlung und Differenzierung je nach Struktur der Gemeinschaft172
III. Wertentscheidung des Grundgesetzes – Leitidee der Ehe und Familie als Einheit173
1. Ehe und Familie in einem Atemzug173
a) Leben in der ehelichen Familie als positiv empfundene Normalität174
b) Ehe als beste Voraussetzung für die Entwicklung von Kindern175
c) Festigung der Ehe durch die Familie176
2. Ausrichtung des Ehe- und Familienschutzes auf das Kind176
a) Schutz der Ehe als Basisgemeinschaft für die Familie176
b) Natürliche Erwartung des Kindes auf die gemeinsame Begegnung mit Vater und Mutter177
IV. Verfassungsrechtlicher Schwerpunkt: Schutz der Familie178
1. Schutz für eheliche und nichteheliche Kinder178
2. Verfassungsauftrag zur Kinderförderung179
a) Umfassende Familienförderung als Unterstützung der aktuellen Elternschaft179
b) Ausgleich bestehender Nachteile für nichteheliche Kinder im Spannungsfeld zum Schutz der ehelichen Familie180
c) Schutz der Ehe als Hoffnung auf eine potentielle Elternschaft182
d) Vorrang der Kinderrechte vor den Rechten der Ehegatten183
V. Verfassungsauftrag zur Kontinuität184
1. Stetigkeit der Lebensbedingungen zum Wohl des Einzelnen184
2. Erhalt der Gemeinschaft, soweit in Freiheit möglich185
VI. Stetige Pflichtenbindung trotz Trennung der Gemeinschaft187
1. Elternpflicht und zivilrechtliche Folgewirkungen aus dem Eheversprechen187
2. Primat der Elternpflicht188
VII. Staat in Reserve189
1. Wächteramt gegenüber den Eltern, allgemeiner Schutzauftrag gegenüber den Ehegatten189
2. Schutz des schwächsten Gliedes in der Gemeinschaft190
B. Die Verdeutlichung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses von Ehe und Familie durch den Gesetzgeber192
I. Getrennter Schutz von Ehe und Familie193
1. Zivilrechtliche Entkoppelung von Ehe und Familie193
2. Strukturschutz der Ehe und Förderung der Familie im Zivil- und Einkommensteuerrecht194
II. Hervorheben der Gemeinschaften von Ehe und Familie ohne Konkurrenz198
1. Besonderer Schutzauftrag ist unerfüllt198
2. Schutzbedürfnis unabhängig vom Einkommen200
3. Gegeneinander Ausspielen in der politischen Diskussion201
III. Zivilrechtliche Verknüpfungen von Ehe und Familie als Ausdruck der Einheit201
1. Rechtsbeziehungen in der Familienerbfolge und im Ehegattenerbrecht201
2. Finanzierungsgemeinschaft der Familie203
3. Recht des Kindes auf Umgang mit Vater und Mutter204
IV. Vorrangiger Schutz der Familie204
1. Schutz unabhängig von der Ehe204
a) Gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt auch ohne Ehe204
b) Abzugsfähigkeit des Betreuungsaufwands im Steuerrecht für Alleinerziehende und für Ehepaare205
2. Besondere finanzielle Förderung der Familie206
3. Rechtsstellung des Kindes gegenüber seinen Eltern207
a) Zivilrechtliche Ausrichtung auf das Wohl und die Entfaltungsmöglichkeiten des Kindes207
b) Rechtsstellung des heranwachsenden Kindes208
V. Gesetzlich verordnete Kontinuität beim Scheitern der Gemeinschaft im Zivilrecht209
VI. Zivilrechtliche Pflichtenbindung nach Trennung der Gemeinschaften von Ehe und Familie209
VII. Gesetzliche Grundlagen zum Eingreifen des Staates in Ehe und Familie210
1. Staatliche Schlichtung erst beim Scheitern der Ehe210
2. Vorrang der Elternverantwortung vor dem staatlichen Wächteramt zugunsten des Kindes210
3. Verfahrenspfleger bei Gericht zur Wahrung der Interessen des Kindes212
C. Veränderungen des verfassungsrechtlichen Maßstabs für das Verhältnis von Ehe und Familie durch europarechtliche Vorgaben213
I. Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte214
1. Fester internationaler Wertkonsens als Orientierungspunkt für die Auslegung des Grundgesetzes214
2. Inhaltliche Vorgaben der EMRK für das Verhältnis von Ehe und Familie216
a) Achtung des Familienlebens unabhängig von der ehelichen Grundlage218
b) Ehe als Ausgangspunkt zur Gründung einer Familie219
c) Ehe und Familie als Einheit220
d) Schwerpunkt des Schutzes der Familie als Raum zur Persönlichkeitsentfaltung221
3. Bestätigung der Auslegung des Grundgesetzes durch die EMRK222
II. Entwurf der Grundrechtecharta der Europäischen Union222
1. Kein Ausdruck gemeinsamer Werte im Bereich von Ehe und Familie222
a) Inhaltliche Modifikation des Art. 6 GG?224
b) Europarechtliche Auslegungshilfe226
2. Inhaltliche Vorgaben der Grundrechtecharta für das Verhältnis von Ehe und Familie227
a) Relativierung des Schutzes für Ehe und Familie durch Verweise auf das einfache Recht227
b) Unabhängiger Schutz von Ehe und Familie228
c) Schwerpunkt des Schutzes der Familie228
d) Aufweichen der Wertentscheidung des Grundgesetzes von Ehe und Familie als Einheit230
e) Kaum Regelungen zur Konfliktlösung bei Trennung der Gemeinschaften230
3. Keine Auswirkung der Relativierung des Grundrechtschutzes231
4. Teil: Art. 6 GG als Auftrag an den heutigen Gesetzgeber – Vorschläge für ein entspanntes Verhältnis zwischen Ehe und Familie232
A. Unterschiedliche Förderung von Ehe und Familie233
I. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit für Ehe und Familie234
1. Öffentlichkeitsarbeit für die Ehe234
2. Unterschiede in Ost- und Westdeutschland235
II. Gleiche Anerkennung der Erziehungsleistung von allen Familien236
1. Abschaffen der Sonderregelungen für Alleinerziehende237
2. Freiheitliche Lösung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf238
a) Einheitliches Familiengeld als finanzielle Anerkennung der Erziehung239
b) Familien brauchen Zeit – Strukturelle Rücksichtnahme auf die Familie240
3. Besondere Anerkennung der Erziehungsleistung in den umlagefinanzierten Versicherungssystemen242
a) Höchste Rente für den größten Rentenbeitrag242
b) Anerkennung der Kindererziehung statt Mitversicherung in der Pflegeversicherung245
III. Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern in der Sozialhilfe248
B. Die Antwort des Art. 6 GG auf die im Zivilrecht angelegten Spannungsfelder: Reformbedarf oder Bestätigung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses von Ehe und Familie250
I. Kontinuität zum Schutz des Kindes250
1. Kinderschutzklausel als Stärkung der Rechte des Kindes im Scheidungsfall250
2. Kontinuität im Sorgerecht252
3. Kontinuität in der ehebasierten Familie durch freie Entscheidungsmöglichkeiten255
II. Stärkere Pflichtenbindung gegenüber dem Kind als gegenüber dem Ehegatten im Unterhaltsrecht257
1. Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Scheidung257
2. Frühere Kindererziehung als wichtigste Ausnahme vom Prinzip der Eigenverantwortung259
3. An Kind geknüpfter Kinderbetreuungsunterhalt259
4. Vorrangiger Unterhalt des Kindes262
5. Pflichtenbindung im Vorrang des Unterhalts des ersten Ehegatten262
III. Zivilrechtliche Stütze für familiäre Verantwortungsgemeinschaften263
1. Vorrang der sozialen, ehebasierten Familiengemeinschaft vor der biologischen Familie264
a) Vaterschaftsvermutung des Ehemannes der Mutter als Ausdruck der Einheit von Ehe und Familie264
b) Anfechtungsrecht des biologischen Vaters allein zum Wohl des Kindes265
c) Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung des Kindes266
2. Stärkung der Einheit der sozialen Familie durch Rechte für den Stiefelternteil267
C. Systemberichtigung statt Kompensation268
5. Teil: Zusammenfassung in Thesen270
Rechtsprechungsverzeichnis278
Literaturverzeichnis283
Sachwortverzeichnis303

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